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   OLG Hamm, 10.10.1995 - 4 U 76/95   

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https://dejure.org/1995,6476
OLG Hamm, 10.10.1995 - 4 U 76/95 (https://dejure.org/1995,6476)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.10.1995 - 4 U 76/95 (https://dejure.org/1995,6476)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Oktober 1995 - 4 U 76/95 (https://dejure.org/1995,6476)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der Erledigung eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens durch eine Unterwerfungserklärung des Adressaten eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsbegehrens; Wettbewerbsrechtliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Werbeslogans einer Werbebeilage eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Zweibrücken, 19.10.1988 - 2 U 13/88

    Handelssachen; Antrag auf einstweilige Verfügung; Verfügung; Anhängigkeit;

    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.1995 - 4 U 76/95
    Dabei spielen die Parteistellungen keine Rolle, so daß auch eine negative Feststellungsklage das Gericht der Hauptsache festlegen kann (Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 20. Aufl., § 919 Rdn. 3; Großkommentar/Schultz-Süchting, UWG, § 25 Rdn. 177; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 6. Aufl. Kapitel 54 Rdn. 3; zur Zuständigkeit bei mehrfacher Rechtshängigkeit vgl. OLG Hamburg WRP 1981, 325 = MDR 1981, 1027; zur Zuständigkeitsverteilung zwischen Zivilkammer und Kammer für Handelssachen vgl. OLG Zweibrücken JZ 1989, 103; zur Unanwendbarkeit des § 512 a ZPO in diesen Fällen vgl. Münchner Kommentar/ZPO-Rimmelspacher, § 512 a Rdn. 12 m.w.N.).

    Die Hauptsache muß auch noch nichts rechtshängig sein; es genügt die Anhängigkeit, weil die Verknüpfung von Hauptsachegericht und Gericht der einstweiligen Verfügung nicht dem Schutz der Parteien dient, sondern der Einheitlichkeit der Entscheidung (Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 53. Aufl., § 919 Rdn. 4; Thomas/Putzo, ZPO, 19. Aufl., § 919 Rdn. 2 ff; OLG Zweibrücken JZ 1989, 103).

  • OLG Naumburg, 03.08.1995 - 4 U 34/95

    Streit um die Erhebung einer Buchungsgebühr durch eine Bank für Ein- und

    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.1995 - 4 U 76/95
    Insgesamt wird damit der Eindruck einer Geburtstagsfeier erweckt, die naturgemäß nur einmal im Jahr stattfinden kann und damit etwas Besonderes darstellt außerhalb des üblichen Rahmens des Geschäftsverkehrs (Senatsurteile vom 6. April 1995 - 4 U 34/95; 6. Juli 1995 - 4 U 85/95).
  • OLG Hamm, 21.07.1992 - 4 U 128/92

    Zustellung einer Beschlussverfügung, bei Bestellung von beim Verfahrensgericht

    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.1995 - 4 U 76/95
    Mangels Postulationsfähigkeit der Bevollmächtigten der Antragsgegnerin, die die Schutzschrift eingereicht hatten vor dem Landgericht Dortmund, greift hier § 176 ZPO nicht ein, so daß nach wie vor der Antragsgegnerin noch persönlich zugestellt werden konnte (Senatsurteil vom 21. Juli 1992 - 4 U 128/92 - WRP 1992, 724; OLG Köln WRP 1994, 322).
  • OLG Hamburg, 06.11.1980 - 3 U 151/79
    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.1995 - 4 U 76/95
    Dabei spielen die Parteistellungen keine Rolle, so daß auch eine negative Feststellungsklage das Gericht der Hauptsache festlegen kann (Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 20. Aufl., § 919 Rdn. 3; Großkommentar/Schultz-Süchting, UWG, § 25 Rdn. 177; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 6. Aufl. Kapitel 54 Rdn. 3; zur Zuständigkeit bei mehrfacher Rechtshängigkeit vgl. OLG Hamburg WRP 1981, 325 = MDR 1981, 1027; zur Zuständigkeitsverteilung zwischen Zivilkammer und Kammer für Handelssachen vgl. OLG Zweibrücken JZ 1989, 103; zur Unanwendbarkeit des § 512 a ZPO in diesen Fällen vgl. Münchner Kommentar/ZPO-Rimmelspacher, § 512 a Rdn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.1995 - 4 U 76/95
    Denn die übereinstimmende Erledigungserklärung bewirkt, daß die Rechtshängigkeit und damit auch die Anhängigkeit der Klage rückwirkend entfällt und nur noch der Kostenstreit rechtshängig bleibt (BGH NJW 1989, 2885; Stein/Jonas/Bork, ZPO 21 Aufl., § 91 a Rdn. 20 ff).
  • OLG Köln, 14.01.1994 - 6 U 225/93

    Vollziehung einer Unterlassungsverfügung durch Zustellung an den Antragsgegner

    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.1995 - 4 U 76/95
    Mangels Postulationsfähigkeit der Bevollmächtigten der Antragsgegnerin, die die Schutzschrift eingereicht hatten vor dem Landgericht Dortmund, greift hier § 176 ZPO nicht ein, so daß nach wie vor der Antragsgegnerin noch persönlich zugestellt werden konnte (Senatsurteil vom 21. Juli 1992 - 4 U 128/92 - WRP 1992, 724; OLG Köln WRP 1994, 322).
  • LG Hamburg, 02.10.2008 - 312 O 464/08

    Markenrechtlicher Schutz von VZ-Domains

    Dies wird von den Oberlandesgerichten Frankfurt a.M. (Beschluss vom 06.03.1997, Az. 6 W 1/97; Beschluss vom 12.09.1995, Az. 6 W 78/95), Hamm (Urteil vom 10.10.1995, Az. 4 U 76/95) und - mit Modifikation - Schleswig (Urteil vom 07.03.1995) sowie als herrschende Meinung in der Literatur (vgl. insb. Zöller-Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 937 Rdn. 1 m.w.N.) mit dem Argument vertreten, bei der negativen Feststellungsklage sei - nur in umgekehrten Parteirollen - die gleiche Rechtsfrage wie in einer Hauptsacheklage zu klären.
  • LG Düsseldorf, 20.04.1999 - 4 O 108/99

    UNDERGROUND

    In der Literatur und vereinzelt auch in der Rechtsprechung wird die Auffassung vertreten (vgl. OLG Frankfurt WRP 1996, 27 unter Berufung auf Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 6. Aufl., Kap. 54 Rdn. 3; UWG Großkomm/Schultz-Süchting, § 25 Rdn. 177 m.w.N.; OLG Hamm, Urteil vom 10. Oktober 1995, 4 U 76/95; nicht veröffentlicht) , daß das Gericht, vor dem die negative Feststellungsklage anhängig ist, als Gericht der Hauptsache für den Erlaß der einstweiligen Verfügung zuständig ist.
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