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   OLG Jena, 15.05.2006 - 4 U 763/05   

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https://dejure.org/2006,17310
OLG Jena, 15.05.2006 - 4 U 763/05 (https://dejure.org/2006,17310)
OLG Jena, Entscheidung vom 15.05.2006 - 4 U 763/05 (https://dejure.org/2006,17310)
OLG Jena, Entscheidung vom 15. Mai 2006 - 4 U 763/05 (https://dejure.org/2006,17310)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 3, 5 ZPO
    Streitwert bei Annahmeverzug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fall der Nichtberücksichtigung eines Antrags auf Feststellung eines Annahmeverzugs bei der Rückgabe von Gegenständen bei einer Streitwertfestsetzung

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3; ZPO § 5
    Streitwert bei Annahmeverzug

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Streitwertfestsetzung: Feststellungs- neben Leistungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Mühlhausen - HKO 15/05
  • OLG Jena, 15.05.2006 - 4 U 763/05
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.03.1989 - VIII ZR 300/88

    Streitwert eines Feststellungsantrags

    Auszug aus OLG Jena, 15.05.2006 - 4 U 763/05
    Dabei war - entgegen der Auffassung der Beklagten - der Feststellungsantrag nicht zu berücksichtigen, denn neben dem Rückzahlungsantrag nach Anfechtung des Kaufvertrages fehlt einem Antrag auf Feststellung des Annahmeverzuges des Beklagten jede selbständige wirtschaftliche Bedeutung, so dass er in Abweichung von der Regel des § 5 ZPO wertmäßig außer Betracht zu bleiben hat (Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 27. Auflage 2005, § 5 Rn. 8; LG Mönchengladbach, Beschluss vom 23.05.1984, Az: 4 S 88/84 = ZMR 1985, 166; offen gelassen von BGH, Beschluss vom 15.03.1989, Az: VIII ZR 300/88 = NJW-RR 1989, 826).
  • LG Mönchengladbach, 23.05.1984 - 4 S 88/84
    Auszug aus OLG Jena, 15.05.2006 - 4 U 763/05
    Dabei war - entgegen der Auffassung der Beklagten - der Feststellungsantrag nicht zu berücksichtigen, denn neben dem Rückzahlungsantrag nach Anfechtung des Kaufvertrages fehlt einem Antrag auf Feststellung des Annahmeverzuges des Beklagten jede selbständige wirtschaftliche Bedeutung, so dass er in Abweichung von der Regel des § 5 ZPO wertmäßig außer Betracht zu bleiben hat (Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 27. Auflage 2005, § 5 Rn. 8; LG Mönchengladbach, Beschluss vom 23.05.1984, Az: 4 S 88/84 = ZMR 1985, 166; offen gelassen von BGH, Beschluss vom 15.03.1989, Az: VIII ZR 300/88 = NJW-RR 1989, 826).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2008 - 24 W 46/08

    Eigenständiger Gegenstandswert eines Antrags auf Feststellung eines

    b) Die inzwischen wohl überwiegend vertretene Gegenmeinung sieht eine (wirtschaftliche) Identität zwischen der Hauptforderung und dem Feststellungsbegehren, so dass der Feststellungsantrag keinen eigenständigen Gegenstandswert habe und ein Additionsverbot bestehe (OLG Karlsruhe JurBüro 2007, 648 und OLGR 2004, 388; OLG Jena RVGreport 2006, 360; Kammergericht Berlin KGR 2005, 526 = MDR 2005, 898; OLG Hamburg OLGR 2000, 455; LG Mönchengladbach KostRsp § 5 ZPO Nr. 57 m. zust. Anm. E. Schneider; offen gelassen BGH NJW-RR 1989, 826; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl. Rn 3439, 2. Spiegelstrich [unter Aufgabe der abw.
  • OLG Frankfurt, 15.01.2008 - 8 U 247/06

    Voraussetzung der Inverzugsetzung beim Annahmeverzug; Annahmeverzug durch

    Für die Feststellung des Annahmeverzugs kann kein eigener Wert angesetzt werden, da diesem Begehren neben dem Zahlungsantrag jede selbstständige wirtschaftliche Bedeutung fehlt (vgl. OLG Jena v. 15.5. 2006 -4 U 763/05 = RVGReport 2006, 360; KG MDR 2005, 526, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 24.06.2008 - 8 U 59/03

    Inhaberschuldverschreibung: Leistungsanspruch Zug um Zug gegen die Aushändigung

    Für die Feststellung des Annahmeverzugs kann kein eigener Wert angesetzt werden, da diesem Begehren neben dem Zahlungsantrag jede selbstständige wirtschaftliche Bedeutung fehlt (vgl. OLG Jena v. 15.5. 2006 -4 U 763/05 = RVGReport 2006, 360; KG MDR 2005, 526, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 18.03.2008 - 8 U 146/07

    Einwand des Staatsnotstands gegenüber Zahlungsanspruch aus

    Für die Feststellung des Annahmeverzugs kann kein eigener Wert angesetzt werden, da diesem Begehren neben dem Zahlungsantrag jede selbstständige wirtschaftliche Bedeutung fehlt (vgl. OLG Jena v. 15.5. 2006, Az.: 4 U 763/05 = RVGReport 2006, 360; KG MDR 2005, 526, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • KG, 22.07.2008 - 2 U 80/07

    Streitwertfestsetzung: Wert bei einem mit einer Leistungsklage verbundenen Antrag

    Bei der Festsetzung des Streitwertes war - entgegen der vom Landgericht in seinem Streitwertbeschluss vom 24. Oktober 2007 geäußerten Auffassung - zu berücksichtigen, dass der auf Feststellung eines Annahmeverzuges gerichtete Klageantrag dann nicht werterhöhend wirkt, wenn er - wie vorliegend - neben einem Leistungsantrag geltend gemacht wird, dessen Erfüllung von einer Zug-um-Zug-Leistung des Klägers abhängt, mit der sich der Beklagte in dem angeblichen Annahmeverzug befinden soll (ebenso: Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 27. Auflage 2005, § 5 Rn. 8; OLG Jena, RVGreport 2006, 360; LG Mönchengladbach, ZMR 1985, 166; offen gelassen von BGH, NJW-RR 1989, 826).
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