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   OLG Zweibrücken, 16.05.2002 - 4 U 77/01   

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https://dejure.org/2002,10402
OLG Zweibrücken, 16.05.2002 - 4 U 77/01 (https://dejure.org/2002,10402)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.05.2002 - 4 U 77/01 (https://dejure.org/2002,10402)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 4 U 77/01 (https://dejure.org/2002,10402)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Klagebefugnis von Wettbewerbsverbänden; Begründung einer repräsentativen Mitgliederzahl durch Mitglieder einzelner Verbandsmitglieder; Gleichheit und Verwandtschaft von Waren; Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch eines Vereins zur Bekämpfung ...

  • Judicialis

    UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2
    Voraussetzungen der Klagebefugnis von Wettbewerbsverbänden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Celle, 14.02.2002 - 13 U 143/01

    Unterlassungsanspruch; Werbeanzeige; Wettbewerbsverletzung ; Klagebefugnis;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2002 - 4 U 77/01
    Für die Frage, ob dem Wettbewerbsverband eine erhebliche Zahl von Gewerbetreibenden angehört, deren Mitgliedschaft über einen dem klagenden Wettbewerbsverein angehörigen Verband vermittelt wird, kommt es nicht darauf an, dass die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ausdrücklich zu den satzungsmäßig erklärten Zielen des vermittelnden Verbandes gehört (entgegen OLG Celle Urteil vom 14. Februar 2002 - 13 U 143/01).

    Die gegenteilige Auffassung des Oberlandesgerichts Celle in dessen Urteil vom 14. Februar 2002 - 13 U 143/01 (Bl. 204 d.A.), auf das die Beklagte sich zur Rechtfertigung ihres Standpunktes bezieht, teilt der Senat nicht.

  • BGH, 19.06.1997 - I ZR 72/95

    Händlervereinigung - Mitgliederzahl

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2002 - 4 U 77/01
    Erforderlich und ausreichend ist es vielmehr, dass Gewerbetreibende aus der einschlägigen Branche auf dem maßgeblichen Markt im Verband nach Anzahl und/oder Größe, Marktbedeutung oder wirtschaftlichem Gewicht repräsentativ vertreten sind, so dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann (BGH WRP 1997, 1070, 1071 m.w.N.).
  • BGH, 25.04.1996 - I ZR 82/94

    Großimporteur - Irreführung/Geschäftsverhältnisse; Mitgliederzahl

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2002 - 4 U 77/01
    Auch Mitglieder einzelner Verbandsmitglieder können ins Gewicht fallen und eine repräsentative Mitgliederzahl begründen (vgl. BGH GRUR 1999 aaO; BGH GRUR 1995, 122 und GRUR 1997, 479, 480; BGH WRP 1996, 1102, 1103; Baumbach/Hefermehl aaO § 13 UWG Rdn. 23 b und c, jew. m.w.N.).
  • BGH, 14.11.1996 - I ZR 162/94

    Münzangebot - Endpreis; Irreführung/Preisgestaltung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2002 - 4 U 77/01
    Auch Mitglieder einzelner Verbandsmitglieder können ins Gewicht fallen und eine repräsentative Mitgliederzahl begründen (vgl. BGH GRUR 1999 aaO; BGH GRUR 1995, 122 und GRUR 1997, 479, 480; BGH WRP 1996, 1102, 1103; Baumbach/Hefermehl aaO § 13 UWG Rdn. 23 b und c, jew. m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 12.11.1998 - 6 U 199/97

    Klagebefugnis eines Verbandes bei Nichtbetroffenheit einzelner Mitglieder von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2002 - 4 U 77/01
    Das von der Beklagten herangezogene Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (WRP 1999, 347) steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 20.05.1999 - I ZR 66/97

    Wir dürfen nicht feiern

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2002 - 4 U 77/01
    Dies ergibt sich aus den von ihm vorgelegten Auszügen aus verschiedenen Landgerichts- und Oberlandesgerichtsurteilen im Anlagekonvolut zur Berufungsbegründung, der vorgelegten Liste Bl. 63 d.A. sowie aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Mai 1999 (I ZR 66/97 = GRUR 1999, 1116), das der Kläger gegen einen M...-M... in M... erstritten hat.
  • BGH, 07.11.1985 - I ZR 105/83

    Wettbewerbsverein; Voraussetzungen der Klagebefugnis von Verbänden; Entfaltung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2002 - 4 U 77/01
    Vor diesem Hintergrund ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass für die Klagebefugnis des Klägers eine tatsächliche Vermutung spricht (vgl. dazu BGH GRUR 1986, 320, 321; Baumbach/Hefermehl aaO § 13 Rdn. 24 m.w.N.).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92

    Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2002 - 4 U 77/01
    Auch Mitglieder einzelner Verbandsmitglieder können ins Gewicht fallen und eine repräsentative Mitgliederzahl begründen (vgl. BGH GRUR 1999 aaO; BGH GRUR 1995, 122 und GRUR 1997, 479, 480; BGH WRP 1996, 1102, 1103; Baumbach/Hefermehl aaO § 13 UWG Rdn. 23 b und c, jew. m.w.N.).
  • BGH, 23.01.1997 - I ZR 29/94

    Produktwerbung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.05.2002 - 4 U 77/01
    Es genügt ein abstraktes Wettbewerbsverhältnis und die Feststellung, dass eine Beeinträchtigung des betreffenden Mitgliedsunternehmens durch die beanstandete Werbemaßnahme mit einer - wenn auch nur geringen - Wahrscheinlichkeit in Betracht kommen kann und für dieses nicht unbedeutend ist (vgl. BGH WRP 1997, 715, 716 m.w.N.; OLG Koblenz OLGR 1997, 83, 84, jew. m.w.N.).
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   OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 4 U 77/01   

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https://dejure.org/2001,15277
OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 4 U 77/01 (https://dejure.org/2001,15277)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.10.2001 - 4 U 77/01 (https://dejure.org/2001,15277)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Oktober 2001 - 4 U 77/01 (https://dejure.org/2001,15277)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2000 - 24 U 140/99

    Verjährung der Ansprüche des Vermieters wegen unterlassener Schönheitsreparaturen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 4 U 77/01
    Der Beklagten ist einzuräumen, dass nach § 390 Satz 2 BGB ein Vermieter grundsätzlich nicht gehindert ist, gegenüber dem Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution mit einem gemäß § 558 BGB verjährten Ersatzanspruch aufzurechnen, so auch die vom Senat im Vorprozess 24 U 140/99 (ZMR 2001, 267/268; OLGR 2001, 200) zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 101, 244, 252 = NJW 1987, 2372, 2373).

    Wie der Senat aber in seinem Urteil im Vorprozess 24 U 140/99 entschieden hat, war die Verjährung sämtlicher Schadensersatzansprüche der Beklagten spätestens Mitte Januar 1999 eingetreten, zum Teil bereits Mitte September 1998, zum Teil sechs Monate nach Zugang des Anwaltsschreibens vom 25. Juni 1998, äußerstenfalls mit Zugang des Schreibens vom 10. Juli 1998 (vgl. Senatsurteil S. 13, 15).

  • BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 2/87

    Voraussetzungen der Vorlage einer Rechtsfrage auf dem Gebiet des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 4 U 77/01
    Der Beklagten ist einzuräumen, dass nach § 390 Satz 2 BGB ein Vermieter grundsätzlich nicht gehindert ist, gegenüber dem Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution mit einem gemäß § 558 BGB verjährten Ersatzanspruch aufzurechnen, so auch die vom Senat im Vorprozess 24 U 140/99 (ZMR 2001, 267/268; OLGR 2001, 200) zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 101, 244, 252 = NJW 1987, 2372, 2373).

    Der oben erörterte Grundsatz, dass § 390 Satz 2 BGB auch im Verhältnis zwischen dem Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters und verjährten Schadensersatzansprüchen des Vermieters zur Geltung komme und dies auch dann nicht ausgeschlossen ist, wenn der Vermieter sich mit der Abrechnung der Kaution länger als die angemessene Frist Zeit lässt (vgl. BGH NJW 1987, 2372, 2373), ändert jedoch nichts daran, dass im konkreten Falle auch die in der genannten Vorschrift aufgeführte Voraussetzung erfüllt sein muss, nämlich, dass die verjährte Forderung zu der Zeit, zu welcher sie gegen die andere Forderung aufgerechnet werden konnte, noch nicht verjährt war, also eine Aufrechnungslage bestand.

  • BGH, 07.11.2018 - XII ZR 109/17

    Anwendung der Vorschriften über den Mietvertrag auf einen Vertrag über die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 4 U 77/01
    Gegen einen solchen aufschiebend bedingten Anspruch kann noch nicht aufgerechnet werden, er ist noch nicht erfüllbar (vgl. BGH MDR 19, 88, 667; Palandt, § 387 Rdnr. 12); denn vor Eintritt der Bedingung ist noch keine Rechtswirkung gegeben, wie aus § 158 Abs. 1 BGB folgt (wie hier auch Bub/Treier/Scheuer, a.a.O. Rdnr. 292; vgl. auch Wolf/Eckert a.a.O., 8. Aufl., Rdnr. 1225).
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   OLG Hamm, 06.09.2001 - 4 U 77/01   

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https://dejure.org/2001,16262
OLG Hamm, 06.09.2001 - 4 U 77/01 (https://dejure.org/2001,16262)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.09.2001 - 4 U 77/01 (https://dejure.org/2001,16262)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. September 2001 - 4 U 77/01 (https://dejure.org/2001,16262)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2001 - 4 U 77/01
    Das ergibt sich aus der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des alten § 8 WestfL BO 1978 und verwandter Vorschriften anderer Länder durch das Bundesverfassungsgericht (NJW 1996, 3067, 3068, 3069).
  • BGH, 20.01.1983 - I ZR 13/81

    Kaufmannseigenschaft eines Apothekers

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2001 - 4 U 77/01
    Unangemessen im Hinblick auf das Berufsbild erscheint eine Werbung vor allem dann, wenn sie anreißerisch auf das Apothekensortiment hinweist und massiv zum Kauf anlockt, weil dann zu befürchten ist, dass das Hauptgewicht der Tätigkeit auf das Randsortiment verlagert wird und die eigentliche Aufgabe der Arzneimittelversorgung vernachlässigt wird (BGH GRUR 1983, 249 - Apothekenwerbung).
  • OLG Koblenz, 10.11.1988 - 6 U 1425/87
    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2001 - 4 U 77/01
    Der Hinweis auf eine "qualifizierte" Leistung unterstreicht die Qualität der eigenen Leistung, besagt aber nicht, dass Mitbewerber keine qualifizierten Leistungen erbringen (OLG Koblenz GRUR 1989, 129, 130).
  • BGH, 21.10.1986 - KZR 28/85

    "Guten Tag-Apotheke II"; Wettbewerbswidrigkeit einer Apothekenwerbung;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2001 - 4 U 77/01
    Entscheidend kommt aber hinzu, dass bei dem Hinweis auf die eigene Beratungsstärke weder ausdrücklich noch konkludent auf die Leistung der Konkurrenten überhaupt Bezug genommen wurde (vgl. dazu BGH GRUR 1987, 178, 180 - Guten Tag-Apotheke II).
  • BGH, 30.10.1997 - I ZR 127/95

    D-Netz-Handtelefon - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2001 - 4 U 77/01
    Letztlich entscheidend ist, welchen Inhalt die angesprochenen Verkehrskreise der Anzeige entnehmen und ob dieser mit der Wirklichkeit übereinstimmt (BGH GRUR 1998, 949, 950 - D-Netz-Handtelefon).
  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2001 - 4 U 77/01
    Das verwendete Bild des Ringes allein kann bei dem durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher, auf den es ankommt (EuGH, NJW 1998, 3183 - Gut Springenheide), nicht den Eindruck eines festen Zusammenschlusses vermitteln, der Einkauf und Preisgestaltung mitumfasst.
  • BGH, 18.01.1963 - Ib ZR 149/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2001 - 4 U 77/01
    Der verständige Verbraucher würde einer solchen Werbeaussage keine besondere Bedeutung beimessen, sondern sie als Aufforderung verstehen, sich beraten zu lassen und sich dabei von der Beratungsstärke zu überzeugen (vgl. BGH GRUR 1963, 371 - Wäschestärkemittel).
  • VG Münster, 07.10.2009 - 5 K 777/08

    Unzulässige Werbung eines Zahnarztes mit normalen Kassenleistungen

    Derartige Eigenschaften, die den entsprechenden Angeboten der Mitbewerber ebenfalls eigen sind, dürfen deshalb nicht als Besonderheiten des eigenen Angebots hingestellt werden, um zu vermeiden, dass der angesprochene Personenkreis irregeführt wird (OLG Hamm, Urteil vom 6. September 2001 - 4 U 77/01 - Apothekenrecht 2003, S. 11 bis 17 - Gliederungsnr.

    Es reicht vielmehr aus, wenn die Angaben zwar richtig sind, aber von dem angesprochenen Personenkreis falsch verstanden werden können (OLG Hamm, Urteil vom 6. September 2001 - 4 U 77/01 - a. a. O. unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, veröffentlicht in GRUR 1998, 949, 950).

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