Rechtsprechung
OLG Hamm, 15.08.2006 - 4 U 78/06 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- MIR - Medien Internet und Recht
Es genügt nicht für eine Einwilligung in Werbeanrufe, dass der Verbraucher gegenüber dem Markteilnehmer in einem ("versteckten") Punkt von vorformulierten Auftragsbedingungen erklärt hat, er sei damit einverstanden über weitere interessante Angebot informiert zu werden. ...
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- JurPC
UWG §§ 7 Abs. 1 und 2, 8 Abs. 2
Telefonwerbung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Unterlassung von Anrufen der Verbraucher im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs ohne ihr vorheriges Einverständnis; Zumutbarkeit der Belästigung der Telefonwerbung für einen Marktteilnehmer; Wirksamkeit der Einwilligung; Verstoß gegen das ...
- adresshandel-und-recht.de
- datenschutz.eu
Einwilligungserklärung
- Judicialis
UWG § 3; ; UWG § ... 7; ; UWG § 7 Abs. 1; ; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alt.; ; UWG § 12 Abs. 1 Satz; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 2; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 3; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 313 Abs. 1 Nr. 4; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 2
- rewis.io
- doerre.com
Unlautere Telefonwerbung trotz AGB-Klausel
- RA Kotz
Telefonwerbung - Unterlassung belästigender Telefonanrufe
- kanzlei.biz
Cold Calls - Kalt erwischt beim Werbeanruf
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3 § 7 Abs. 2 § 8
Außerhalb einer Kundenbeziehung vorgenommene Telefonwerbung ohne vorheriges Einverständnis des angerufenen Verbrauchers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (19)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Wettbewerbssenat schiebt Adressenhandel im Bereich von Telefonwerbung Riegel vor
- nomos.de , S. 21 (Kurzinformation)
Telefonwerbung nur mit Einverständnis des Verbrauchers
- heise.de (Pressebericht, 11.09.2006)
Handykunden müssen Werbeanrufe nicht dulden
- heise.de (Pressebericht, 20.09.2006)
Ungebetene Telefonwerbung ist trotz AGB-Zustimmung rechtswidrig
- heise.de (Pressebericht, 20.09.2006)
Ungebetene Telefonwerbung ist trotz AGB-Zustimmung rechtswidrig
- heise.de (Pressebericht, 11.09.2006)
Handykunden müssen Werbeanrufe nicht dulden
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Telefonwerbung und Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Einwilligung in Werbeanrufe
- advogarant.de (Kurzinformation)
Telefonwerbung ohne Einwilligung der angerufenen Verbraucher
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Werbeanrufe unzulässig - OLG Hamm kippt Vertragsklausel zu Werbeanrufen in Mobilfunkverträgen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Adressenhandel im Bereich von Telefonwerbung rechtswidrig
- kanzlei-klumpe.de , S. 12 (Kurzinformation)
Anforderungen an zulässige Telefonwerbung
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Versteckte Einwilligungsklausel rechtfertigt nicht unerwünschte Telefonwerbung
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Unzulässige Weitergabe von Telefondaten
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Einverständniserklärung zur Telefonwerbung kann nicht per vorformulierter Klausel im Handyvertrag eingeholt werden
- beck.de (Leitsatz)
AGB-rechtlich unwirksame Einwilligung in Werbeanrufe
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Werbeanrufe verboten
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Adressenhandel im Bereich von Telefonwerbung rechtswidrig
- juraforum.de (Kurzinformation)
Wettbewerbssenat schiebt Adressenhandel im Bereich von Telefonwerbung Riegel vor
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 28.03.2006 - 15 O 246/05
- OLG Hamm, 15.08.2006 - 4 U 78/06
Papierfundstellen
- MMR 2007, 54
- K&R 2006, 524
Wird zitiert von ... (20) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.01.2000 - I ZR 241/97
Telefonwerbung VI - Telefon-Werbung
Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2006 - 4 U 78/06
Denn dieser wird unangemessen benachteiligt, wenn sich die vorformulierte Erklärung erkennbar nicht nur auf Werbung im Rahmen des angebahnten oder bestehenden Vertragsverhältnisses beschränkt, sondern zudem die Werbung für sonstige Vertragsschlüsse ermöglichen soll (vgl. BGH GRUR 2000, 818, 820 -Telefonwerbung VI). - BGH, 05.04.1995 - I ZR 133/93
Franchise-Nehmer - Haftung des Betriebsinhabers; Sonderpreis
Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2006 - 4 U 78/06
Sie hat zugleich einen bestimmenden und durchsetzbaren Anspruch auf deren Werbetätigkeit für das ...-Konzept, wie sie selbst vorgetragen hat (vgl. BGH GRUR 1995, 605, 607 -Franchise-Nehmer). - BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98
Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten …
Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2006 - 4 U 78/06
Dabei kann offen bleiben, ob eine vorformulierte Einwilligung eines Verbrauchers in künftige Telefonwerbung generell eine unangemessene Benachteiligung des Kunden darstellt (vgl. BGH WRP 1999, 847, 851 -Private Vorsorge bei Arbeitslosigkeit). - BGH, 08.12.1994 - I ZR 189/92
Telefonwerbung V - Telefon-Werbung
Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2006 - 4 U 78/06
Ob eine solche Einwilligung vorliegt und welchen Umfang sie hat, ist durch Auslegung zu ermitteln (BGH GRUR 1995, 220 -Telefonwerbung V).
- BGH, 10.02.2011 - I ZR 164/09
Double-opt-in-Verfahren
b) Der Bundesgerichtshof hat bisher offengelassen, ob der in § 7 Abs. 2 Nr. 2 Altern. 1 UWG geregelte Fall unlauteren Verhaltens schon selbst als hinreichend eindeutig und konkret gefasst angesehen werden kann, um ohne weitere Konkretisierung in den Antrag übernommen zu werden (…BGH, GRUR 2007, 607 Rn. 17 - Telefonwerbung für "Individualverträge"; BGH…, Urteil vom 5. Oktober 2010 - I ZR 46/09, GRUR 2011, 433, Rn. 13 = WRP 2011, 576 - Verbotsantrag bei Telefonwerbung; für eine hinreichende Bestimmtheit der Norm: OLG Hamm, MMR 2007, 54;… Urteil vom 30. Juni 2009 - 4 U 54/09, juris Rn. 34;… Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 12 Rn. 2.40;… Mankowski in Fezer, UWG, 2. Aufl., § 7 Rn. 222). - BGH, 05.10.2010 - I ZR 46/09
Verbotsantrag bei Telefonwerbung
Ob dies auch für die Verbotsnorm des § 7 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 UWG 2004 gilt, hat der Senat bislang offengelassen (…vgl. BGH, GRUR 2007, 607 Rn. 17 - Telefonwerbung für "Individualverträge"; für eine hinreichende Bestimmtheit eines die Norm des § 7 Abs. 2 Satz 2 Fall 1 UWG 2004 wiederholenden oder sich hieran orientierenden Klageantrags: OLG Hamm, OLG-Rep 2006, 800;… Urteil vom 30. Juni 2009 - 4 U 54/09, juris Rn. 34; LG Stuttgart, WRP 2005, 1041; LG Bielefeld…, Urteil vom 28. März 2006 - 15 O 246/05, juris Rn. 11; vgl. auch OLG Köln, OLG-Rep 2008, 325). - OLG Hamm, 14.05.2009 - 4 U 192/08
Anforderungen an die Fassung eines Verbotstenors; Wettbewerbswidrigkeit der …
Weder ist der Begriff "Werbemitteilungen" als zu unbestimmt anzusehen, da in aller Regel wie bei dem Begriff "werben" nicht unzweifelhaft ist, ob eine Maßnahme als Werbung anzusehen ist oder nicht, noch stellt sich das Kriterium der fehlenden vorherigen Einwilligung als zu unzureichend bestimmt dar (vgl. OLG Hamm MD 2006, 1285; Urt. vom 15.08.2006, Az. 4 U 78/06;… Köhler, in Hefermehl u.a., 25. Aufl. 2007, UWG § 12 Rn. 2.40; LG Stuttgart WRP 2005, 1041, zu § 7 II Nr. 2 Fall 1 UWG; s.a. Antragsfassung in der Sache BGH GRUR 2007, 607 - Telefonwerbung für Individualverträge), das tatsächlich ohne weiteres geklärt und auch einer Beweiserhebung zugeführt werden kann.
- LG Karlsruhe, 17.11.2016 - 15 O 75/16
Unlauterkeit von Telefonwerbung bei Einwilligung eines Mitanschlussinhabers
Der Vertriebspartner-Vertrag zeigt gerade, dass es der Verfügungsbeklagten auch möglich war, sich einen bestimmenden und durchsetzbaren Einfluss auf die Telefonakquise zu sichern (vgl. OLG Hamm, MMR 2007, 54, 55). - OLG Zweibrücken, 26.02.2009 - 4 U 51/08
Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags
Das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 15. August 2006, 4 U 78/06, veröffentlicht in juris) und auch mehrere Instanzgerichte haben die Auffassung vertreten, dass ein am Wortlaut dieser Vorschrift orientierter Unterlassungsantrag hinreichend bestimmt sei. - OLG Hamm, 16.10.2007 - 4 U 91/07
Bestimmtheit des Klageantrags bei belästigender e-mail-Werbung; Ausräumung der …
Weder ist der Begriff "Werbemitteilungen" als zu unbestimmt anzusehen, da in aller Regel wie bei dem Begriff "werben" nicht unzweifelhaft ist, ob eine Maßnahme als Werbung anzusehen ist oder nicht, noch stellt sich das Kriterium der fehlenden vorherigen Einwilligung als zu unzureichend bestimmt dar (vgl. OLG Hamm MD 2006, 1285; Urt. vom 15.08.2006, Az. 4 U 78/06;… Köhler, in Hefermehl u.a., 25. Aufl. 2007, UWG § 12 Rn. 2.40; LG Stuttgart WRP 2005, 1041, zu § 7 II Nr. 2 Fall 1 UWG; s.a. Antragsfassung in der Sache BGH GRUR 2007, 607 - Telefonwerbung für Individualverträge), das tatsächlich ohne weiteres geklärt und auch einer Beweiserhebung zugeführt werden kann. - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2008 - 13 B 1395/08
Rechtmäßigkeit einer Untersagung von unaufgefordert telefonisch versendeter …
vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 15. August 2006 - 4 U 78/06 -, K&R 2006, 524. - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2008 - 13 B 1397/08
Rechtmäßigkeit einer Untersagung von unaufgefordert telefonisch versendeter …
vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 15. August 2006 - 4 U 78/06 -, K&R 2006, 524. - OLG Hamm, 15.11.2007 - 4 U 23/07
Verbraucherschutz: Wirksamkeit einer eine Telefonwerbung betreffenden …
Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 15.08.2006 (Az. 4 U 78/06) ein Verbot als hinreichend bestimmt gebilligt, durch das der Beklagten verboten worden war, Verbraucher ohne deren vorheriges Einverständnis zu Werbezwecken anzurufen. - LG Wuppertal, 24.02.2014 - 12 O 43/10
Werbung mit nicht mehr gültigem UVP
Deshalb reicht eine eng an der gesetzlichen Formulierung des § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG orientierte Antragsfassung aus (vgl. OLG Hamm Urteil vom 15.08.2006 - 4 U 78/06, BeckRS 2006, 11435). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2008 - 13 B 1331/08
Adresshandel/Datenhandel - Telefonwerbung - Werbung
- LG Bonn, 31.10.2006 - 11 O 66/06
Formularmäßig Einwilligung von Verbrauchern in Telefonwerbung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2008 - 13 B 1329/08
Ordnungsverfügung der Bundesnetzagentur betreffend die Nutzung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2008 - 13 B 1396/08
Rechtmäßigkeit einer Untersagung von unaufgefordert telefonisch versendeter …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2008 - 13 B 1330/08
Abschaltung von Servicenummern bei unerbetenen Anrufen durch Ordnungsverfügung …
- VG Köln, 07.08.2008 - 1 L 872/08
Keine wirksame Einwilligung in Werbeanrufe durch sog. Listbroking
- VG Köln, 06.08.2008 - 1 L 852/08
Bundesnetzagentur darf 0900-Mehrwertdienstnummern abschalten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2008 - 13 B 1398/08
Rechtmäßigkeit einer Untersagung von unaufgefordert telefonisch versendeter …
- LG München I, 05.07.2022 - 33 O 5241/21
Begründeter Unterlassungsanspruch und Erstattung von außergerichtlichen …
- LG Düsseldorf, 22.11.2006 - 12 O 638/05
Rechtsprechung
OLG Naumburg, 07.12.2006 - 4 U 78/06 (Hs) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schadensersatz bei Beschädigung eines Lichtwellenleiterkabels
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Schadensersatz bei Beschädigung eines Lichtwellenleiterkabels (IBR 2008, 454)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 12.05.2006 - 31 O 137/05
- OLG Naumburg, 07.12.2006 - 4 U 78/06 (Hs)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- LG Magdeburg, 12.05.2006 - 31 O 137/05
Auszug aus OLG Naumburg, 07.12.2006 - 4 U 78/06
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 12.05.2006, Az.: 31 O 137/05, abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 5.029,25 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.09.2004 zu zahlen.unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Magdeburg, verkündet am 12.05.2006, Az.: 31 O 137/05, die Beklagte zu verurteilen, an sie 5.029,25 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.09.2004 zu zahlen.
- BGH, 01.02.1994 - VI ZR 229/92
Beseitigung eines Kabels nach Erlöschen eines Leitungsrechts infolge Einziehung …
Auszug aus OLG Naumburg, 07.12.2006 - 4 U 78/06
Der Geschädigte kann demzufolge nur das erstattet verlangen, was ein wirtschaftlich vernünftig Denkender in der Rolle des Geschädigten zur Behebung des Schadens aufgewendet hätte (BGH, Urteil vom Q1.02.1994, Az.: VI ZR 229/92, zitiert nach juris). - BGH, 15.10.1991 - VI ZR 67/91
Reparatur des beschädigten Fahrzeugs bei wirtschaftlichen Totalschaden
Auszug aus OLG Naumburg, 07.12.2006 - 4 U 78/06
Dabei ist dieser Herstellungsanspruch nicht auf die Wiederherstellung der beschädigten Sache beschränkt; er besteht vielmehr darin, den Zustand herzustellen, der, wirtschaftlich gesehen, der ohne das Schadensereignis bestehenden Lage entspricht (BGHZ 30, 29, 31; 40, 345, 347; 115, 364, 368 und 115, 375, 378).
- BGH, 24.03.1959 - VI ZR 90/58
Berücksichtigung eines Abzugs neu für alt
Auszug aus OLG Naumburg, 07.12.2006 - 4 U 78/06
Dabei ist dieser Herstellungsanspruch nicht auf die Wiederherstellung der beschädigten Sache beschränkt; er besteht vielmehr darin, den Zustand herzustellen, der, wirtschaftlich gesehen, der ohne das Schadensereignis bestehenden Lage entspricht (BGHZ 30, 29, 31; 40, 345, 347; 115, 364, 368 und 115, 375, 378). - BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62
Ersatz von Nutzungsausfall
Auszug aus OLG Naumburg, 07.12.2006 - 4 U 78/06
Dabei ist dieser Herstellungsanspruch nicht auf die Wiederherstellung der beschädigten Sache beschränkt; er besteht vielmehr darin, den Zustand herzustellen, der, wirtschaftlich gesehen, der ohne das Schadensereignis bestehenden Lage entspricht (BGHZ 30, 29, 31; 40, 345, 347; 115, 364, 368 und 115, 375, 378). - BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution
Auszug aus OLG Naumburg, 07.12.2006 - 4 U 78/06
Dabei ist dieser Herstellungsanspruch nicht auf die Wiederherstellung der beschädigten Sache beschränkt; er besteht vielmehr darin, den Zustand herzustellen, der, wirtschaftlich gesehen, der ohne das Schadensereignis bestehenden Lage entspricht (BGHZ 30, 29, 31; 40, 345, 347; 115, 364, 368 und 115, 375, 378).
- AG Brandenburg, 20.12.2019 - 31 C 193/18
Erdarbeiten auf Privatgrundstück: Tiefbauer muss sich über Leitungsverlauf …
Dabei ist dieser Herstellungsanspruch nicht auf die Wiederherstellung der beschädigten Sache beschränkt; er besteht vielmehr darin, den Zustand herzustellen, der - wirtschaftlich gesehen - der ohne das Schadensereignis bestehenden Lage entspricht ( BGH , BGHZ 30, Seiten 29 ff.; BGH , BGHZ 40, Seiten 345 ff.; BGH , BGHZ 115, Seiten 364 ff.; BGH , BGHZ 115, Seiten 375 ff.; OLG Naumburg , Urteil vom 07.12.2006, Az.: 4 U 78/06, u.a. in: IBR 2008, Seite 454 = "juris" ).Es ist dabei ausreichend, dass die beschädigte Sache durch die Nachbesserungsarbeiten nach der Beschädigung, namentlich hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Brauchbarkeit und Nutzbarkeit, im Allgemeinen wieder so gestaltet wird, wie sie vor Antritt der Beschädigung gewesen ist ( Reichsgericht , RGZ Band 76, Seiten 146 ff.; OLG Naumburg , Urteil vom 07.12.2006, Az.: 4 U 78/06, u.a. in: IBR 2008, Seite 454 = "juris" ).
Der Geschädigte kann demzufolge nur das erstattet verlangen, was ein wirtschaftlich vernünftig Denkender in der Rolle des Geschädigten zur Behebung des Schadens aufgewendet hätte ( BGH , Urteil vom 01.02.1994, Az.: VI ZR 229/92; OLG Naumburg , Urteil vom 07.12.2006, Az.: 4 U 78/06, u.a. in: IBR 2008, Seite 454 = "juris" ).
- OLG Stuttgart, 01.10.2012 - 5 U 180/11
Schadenersatz: Anspruch wegen der Beschädigung eines Glasfaserkabels
In jenem Fall habe das OLG Stuttgart, wie schon das OLG Naumburg im Urteil vom 7. Dezember 2006 (4 U 78/06), Ansprüche, wie sie von der Klägerin vorliegend geltend gemacht würden, verneint.