Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 27.04.2009

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 27.02.2009 - 4 U 79/08   

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OLG Schleswig, 27.02.2009 - 4 U 79/08 (https://dejure.org/2009,8399)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.02.2009 - 4 U 79/08 (https://dejure.org/2009,8399)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. Februar 2009 - 4 U 79/08 (https://dejure.org/2009,8399)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der bedingten Rücknahme einer Prozessaufrechnung

  • Judicialis

    BGB § 389

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 389
    Wirksamkeit der bedingten Rücknahme einer Prozessaufrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Bedingte Rücknahme einer Prozessaufrechnung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Prozessaufrechnung: Rücknahme für Widerruf eines Vergleichs wirksam! (IBR 2009, 1186)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 216
  • MDR 2009, 889
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 05.02.1987 - BReg. 1 Z 60/86

    Sofortige Beschwerde gegen die Ernennung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.02.2009 - 4 U 79/08
    Entscheidend ist, dass für das Gericht vollständige Gewissheit über die Verfahrenslage besteht, die Wirksamkeit der Prozesshandlung muss spätestens bei Abschluss des Verfahrens feststehen (BayObLG aaO; BayObLGZ 1987, 46; BGH NJW 1984, aaO.).
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 32/89

    Provisionsanspruch des Handelsvertreters bei Kauf auf Abruf

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.02.2009 - 4 U 79/08
    Eine Prozessaufrechnung kann als Prozesshandlung nach überwiegender Meinung, der der Senat sich anschließt, wieder zurückgenommen werden und hat zur Folge, dass die Aufrechnung auch materiellrechtlich unwirksam wird (BGH NJW-RR 1991, 156; HansOLG Hamburg MDR 1973, 57; OLG Zweibrücken NJW-RR 2004, 651; MünchKomm/ Schlüter, § 387 Rn 42; Staudinger/Gursky (2006) vor §§ 387 ff. Ziff. 3).
  • BayObLG, 07.07.1989 - BReg. 1a Z 45/88

    Streit um die Erteilung eines Alleinerbscheines für den Tierschutzverein bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.02.2009 - 4 U 79/08
    Auch ein Rechtsmittel darf hilfsweise und damit unter einer Bedingung eingelegt werden, wenn diese sich auf einen Vorgang innerhalb desselben Verfahrens bezieht (so BayObLG für eine Beschwerde, NJW-RR 1989, 1286).
  • OLG Zweibrücken, 14.11.2003 - 2 UF 95/03

    Zinsanspruch aus Zugewinnausgleichsforderung

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.02.2009 - 4 U 79/08
    Eine Prozessaufrechnung kann als Prozesshandlung nach überwiegender Meinung, der der Senat sich anschließt, wieder zurückgenommen werden und hat zur Folge, dass die Aufrechnung auch materiellrechtlich unwirksam wird (BGH NJW-RR 1991, 156; HansOLG Hamburg MDR 1973, 57; OLG Zweibrücken NJW-RR 2004, 651; MünchKomm/ Schlüter, § 387 Rn 42; Staudinger/Gursky (2006) vor §§ 387 ff. Ziff. 3).
  • BGH, 26.10.1989 - IVb ZB 135/88

    Rechtsmittel gegen Entscheidung des Amtsgerichts als Familiengericht in einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.02.2009 - 4 U 79/08
    Die Rücknahme eines Rechtsmittels ist jedoch nach allg. Meinung bedingungsfeindlich; sie darf nicht, was in Bezug auf andere Prozesshandlungen ausnahmsweise zulässig sein kann, von einer innerprozessualen Bedingung abhängig gemacht werden (BGH NJW-RR 1990, 67, mwN; Zöller/Heßler, ZPO, 27. Aufl., § 516 Rn 9).
  • BGH, 26.09.2007 - XII ZB 80/07

    Zulässigkeit der bedingten Rücknahme eines Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.02.2009 - 4 U 79/08
    Dem steht auch nicht die von der Klägerin zitierte Entscheidung BGH NJW-RR 2008, 85 entgegen.
  • OLG Hamburg, 12.10.1972 - 6 U 36/72
    Auszug aus OLG Schleswig, 27.02.2009 - 4 U 79/08
    Eine Prozessaufrechnung kann als Prozesshandlung nach überwiegender Meinung, der der Senat sich anschließt, wieder zurückgenommen werden und hat zur Folge, dass die Aufrechnung auch materiellrechtlich unwirksam wird (BGH NJW-RR 1991, 156; HansOLG Hamburg MDR 1973, 57; OLG Zweibrücken NJW-RR 2004, 651; MünchKomm/ Schlüter, § 387 Rn 42; Staudinger/Gursky (2006) vor §§ 387 ff. Ziff. 3).
  • BGH, 10.11.1983 - VII ZR 72/83

    Zulässigkeit einer bedingten unselbstständigen Anschlussberufung

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.02.2009 - 4 U 79/08
    Auch ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine bedingt eingelegte unselbständige Anschlussberufung zulässig ist, sofern sie von einem sog. innerprozessualen Vorgang abhängt (vgl. BGH NJW 1984, 1240).
  • BGH, 28.07.2020 - VI ZR 300/18

    Bestreiten nicht berücksichtigt: Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt!

    Genügt das Parteivorbringen diesen Anforderungen an die Substantiierung, kann der Vortrag weiterer Einzeltatsachen, die etwa den Vorgang bestimmter Ereignisse betreffen, nicht verlangt werden (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2010 - VIII ZR 212/07, NJW-RR 2010, 216, juris Rn. 11).
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OLG Schleswig, 27.04.2009 - 4 U 79/08 (https://dejure.org/2009,28748)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.04.2009 - 4 U 79/08 (https://dejure.org/2009,28748)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. April 2009 - 4 U 79/08 (https://dejure.org/2009,28748)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Zweibrücken, 14.11.2003 - 2 UF 95/03

    Zinsanspruch aus Zugewinnausgleichsforderung

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.04.2009 - 4 U 79/08
    Eine Prozessaufrechnung kann als Prozesshandlung nach überwiegender Meinung, der der Senat sich anschließt, wieder zurückgenommen werden und hat zur Folge, dass die Aufrechnung auch materiellrechtlich unwirksam wird (BGH NJW-RR 1991, 156; HansOLG Hamburg MDR 1973, 57; OLG Zweibrücken NJW-RR 2004, 651; MünchKomm/ Schlüter, § 387 Rn 42; Staudinger/Gursky (2006) vor §§ 387 ff. Ziff. 3).
  • BayObLG, 07.07.1989 - BReg. 1a Z 45/88

    Streit um die Erteilung eines Alleinerbscheines für den Tierschutzverein bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.04.2009 - 4 U 79/08
    Auch ein Rechtsmittel darf hilfsweise und damit unter einer Bedingung eingelegt werden, wenn diese sich auf einen Vorgang innerhalb desselben Verfahrens bezieht (so BayObLG für eine Beschwerde, NJW-RR 1989, 1286).
  • BGH, 26.10.1989 - IVb ZB 135/88

    Rechtsmittel gegen Entscheidung des Amtsgerichts als Familiengericht in einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.04.2009 - 4 U 79/08
    Die Rücknahme eines Rechtsmittels ist jedoch nach allg. Meinung bedingungsfeindlich; sie darf nicht, was in Bezug auf andere Prozesshandlungen ausnahmsweise zulässig sein kann, von einer innerprozessualen Bedingung abhängig gemacht werden (BGH NJW-RR 1990, 67, mwN; Zöller/Heßler, ZPO, 27. Aufl., § 516 Rn 9).
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 32/89

    Provisionsanspruch des Handelsvertreters bei Kauf auf Abruf

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.04.2009 - 4 U 79/08
    Eine Prozessaufrechnung kann als Prozesshandlung nach überwiegender Meinung, der der Senat sich anschließt, wieder zurückgenommen werden und hat zur Folge, dass die Aufrechnung auch materiellrechtlich unwirksam wird (BGH NJW-RR 1991, 156; HansOLG Hamburg MDR 1973, 57; OLG Zweibrücken NJW-RR 2004, 651; MünchKomm/ Schlüter, § 387 Rn 42; Staudinger/Gursky (2006) vor §§ 387 ff. Ziff. 3).
  • BGH, 26.09.2007 - XII ZB 80/07

    Zulässigkeit der bedingten Rücknahme eines Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.04.2009 - 4 U 79/08
    Dem steht auch nicht die von der Klägerin zitierte Entscheidung BGH NJW-RR 2008, 85 entgegen.
  • BayObLG, 05.02.1987 - BReg. 1 Z 60/86

    Sofortige Beschwerde gegen die Ernennung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.04.2009 - 4 U 79/08
    Entscheidend ist, dass für das Gericht vollständige Gewissheit über die Verfahrenslage besteht, die Wirksamkeit der Prozesshandlung muss spätestens bei Abschluss des Verfahrens feststehen (BayObLG aaO; BayObLGZ 1987, 46; BGH NJW 1984, aaO.).
  • OLG Hamburg, 12.10.1972 - 6 U 36/72
    Auszug aus OLG Schleswig, 27.04.2009 - 4 U 79/08
    Eine Prozessaufrechnung kann als Prozesshandlung nach überwiegender Meinung, der der Senat sich anschließt, wieder zurückgenommen werden und hat zur Folge, dass die Aufrechnung auch materiellrechtlich unwirksam wird (BGH NJW-RR 1991, 156; HansOLG Hamburg MDR 1973, 57; OLG Zweibrücken NJW-RR 2004, 651; MünchKomm/ Schlüter, § 387 Rn 42; Staudinger/Gursky (2006) vor §§ 387 ff. Ziff. 3).
  • BGH, 10.11.1983 - VII ZR 72/83

    Zulässigkeit einer bedingten unselbstständigen Anschlussberufung

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.04.2009 - 4 U 79/08
    Auch ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine bedingt eingelegte unselbständige Anschlussberufung zulässig ist, sofern sie von einem sog. innerprozessualen Vorgang abhängt (vgl. BGH NJW 1984, 1240).
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