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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.10.2020 - 4 U 79/20   

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https://dejure.org/2020,32904
OLG Köln, 22.10.2020 - 4 U 79/20 (https://dejure.org/2020,32904)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.10.2020 - 4 U 79/20 (https://dejure.org/2020,32904)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Oktober 2020 - 4 U 79/20 (https://dejure.org/2020,32904)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen Kaufs eines vom sog. Dieselskandal betroffenen Pkw im Mai 2017? ...

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

    Auszug aus OLG Köln, 22.10.2020 - 4 U 79/20
    Eine auf Feststellung eines Anspruchs dem Grunde nach beschränkte Klage ist grundsätzlich unzulässig, wenn eine Klage auf Leistung möglich und zumutbar ist; denn eine Leistungsklage stellt sich als die bessere Rechtsschutzmöglichkeit dar, weil auf diese der Streitstoff in einem Prozess geklärt werden kann ( BGH, Versäumnisurteil vom 21.02.2017 - XI ZR 467/15 - juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 04.06.1996 - VI ZR 123/95 - juris Rn. 10 ).

    Ein Kläger soll in solchen Fällen nicht gehalten sein, vor Klageerhebung möglicherweise umfangreiche Privatgutachten einzuholen, um seinen Anspruch beziffern zu können ( BGH, Versäumnisurteil vom 21.02.2017, a. a. O., Rn. 19 ).

    Voraussetzung für die Annahme dieser Ausnahme ist indessen ferner, dass ein dem Feststellungsantrag rechtskräftig stattgebendes Erkenntnis zu einer endgültigen Erledigung führt ( BGH, Versäumnisurteil vom 21.02.2017, a. a. O., Rn. 22, m. w. BGH-Rspr-Nw. ).

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei

    Auszug aus OLG Köln, 22.10.2020 - 4 U 79/20
    Dem Käufer eines mit einem Dieselmotor der Reihe EA 189 ausgestattetenm gebrauchten Fahrzeugs steht im Falle des Abschlusses des Kaufvertrages mit dem Autoverkäufer erst im Jahr 2016 oder noch später gegenüber dem Motorhersteller ein - einzig in Betracht kommender - deliktischer Anspruch aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu (Anschluss an BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20 -).

    Zur Begründung kann sich der Senat auf eine Zusammenfassung der Erwägungen des Bundesgerichtshofs in einem vergleichbaren Fall, in dem der Käufer das mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 ausgestattete Gebrauchtfahrzeug im August 2016 erwarb, beschränken ( BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20 - juris ):.

  • OLG München, 12.06.2018 - 8 U 3169/17

    Zulässigkeit von Feststellungsklagen im Diesel-Abgas-Skandal

    Auszug aus OLG Köln, 22.10.2020 - 4 U 79/20
    Dabei kann dahinstehen, ob die Feststellungsklage überhaupt hinreichend bestimmt im Sinne von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ist, insbesondere, ob das festzustellende, zum Ersatz verpflichtende Ereignis hinreichend genau bezeichnet ist, das heißt eine antragsgemäße Verurteilung überhaupt einen vollstreckungsfähigen Inhalt hätte ( vgl. BGH, Urteil vom 10.01.1983 - VIII ZR 231/81 - juris Rn. 39; OLG München, Beschluss vom 12.06.2018 - 8 U 3169/17 - juris Rn. 3 ff. ).

    Der von dem Kläger in diesem Zusammenhang bemühte Gedanke, den Wert der bei der Schadensermittlung vom Kaufpreis abzusetzenden, durch Benutzung des Fahrzeugs gezogenen Vorteile und damit den Schaden könne er nicht beziffern, verfängt nicht, weil er die Höhe der Nutzungsentschädigung gemäß § 287 ZPO (unter Auswertung der entsprechenden Vorschläge in Rechtsprechung und Literatur) schätzen und diese notfalls durch einen Sachverständigen feststellen lassen kann ( OLG München, Beschluss vom 12.06.2018, a. a. O., Rn. 14 ).

  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 123/95

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Befreiung von öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus OLG Köln, 22.10.2020 - 4 U 79/20
    Eine auf Feststellung eines Anspruchs dem Grunde nach beschränkte Klage ist grundsätzlich unzulässig, wenn eine Klage auf Leistung möglich und zumutbar ist; denn eine Leistungsklage stellt sich als die bessere Rechtsschutzmöglichkeit dar, weil auf diese der Streitstoff in einem Prozess geklärt werden kann ( BGH, Versäumnisurteil vom 21.02.2017 - XI ZR 467/15 - juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 04.06.1996 - VI ZR 123/95 - juris Rn. 10 ).

    aa) Dem Kläger war die Erhebung einer Leistungsklage, und zwar zum maßgeblichen Zeitpunkt der Klageerhebung ( BGH, Urteil vom 04.06.1996, a. a. O., Rn. 12 ) im Frühherbst 2019, möglich.

  • BGH, 09.06.1983 - III ZR 74/82

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Voraussetzungen für das Vorliegen des

    Auszug aus OLG Köln, 22.10.2020 - 4 U 79/20
    Dieser Rechtsstandpunkt des Klägers ist zwar vom rechtlichen Ansatz her richtig ( vgl. BGH, Urteil vom 09.06.1983 - III ZR 74/82 - juris Rn. 15 für öffentliche Körperschaften und Anstalten; Zöller/Greger, ZPO, 33. Auflage, § 256 m. w. N. für Feststellungsklagen gegen Arbeitgeber, Bank und Versicherungsgesellschaften ).
  • BGH, 10.01.1983 - VIII ZR 231/81

    Erfordernis der Zustimmung des Testamentsvollstreckers bei Änderung eines

    Auszug aus OLG Köln, 22.10.2020 - 4 U 79/20
    Dabei kann dahinstehen, ob die Feststellungsklage überhaupt hinreichend bestimmt im Sinne von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ist, insbesondere, ob das festzustellende, zum Ersatz verpflichtende Ereignis hinreichend genau bezeichnet ist, das heißt eine antragsgemäße Verurteilung überhaupt einen vollstreckungsfähigen Inhalt hätte ( vgl. BGH, Urteil vom 10.01.1983 - VIII ZR 231/81 - juris Rn. 39; OLG München, Beschluss vom 12.06.2018 - 8 U 3169/17 - juris Rn. 3 ff. ).
  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG Köln, 22.10.2020 - 4 U 79/20
    abzüglich einer Entschädigung für durch die Benutzung des Fahrzeugs gezogene Vorteile, Zug um Zug gegen Übereignung des Pkw in Anspruch genommen, wie (auch) die - spätere - höchstrichterliche Rechtsprechung den Schaden zuerkannt hat ( BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19 - juris Rn. 46 ff. ).
  • BGH, 20.03.2008 - IX ZR 104/05

    Anforderungen an den Nachweis beratungsgerechten Verhaltens

    Auszug aus OLG Köln, 22.10.2020 - 4 U 79/20
    cc) Dem Kläger ist einzuräumen, dass die Zulässigkeit der Feststellungsklage ausnahmsweise mit Rücksicht auf die drohende Verjährung nicht von der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts abhängen muss ( BGH, Urteil vom 20.03.2008 - IX ZR 104/05 - Rn. 8 ).
  • BGH, 18.01.2011 - VI ZR 325/09

    Umfang des Schadensersatzanspruchs des arglistig getäuschten Grundstückskäufers

    Auszug aus OLG Köln, 22.10.2020 - 4 U 79/20
    Ersatz des Minderwerts könnte der Kläger also nur verlangen, wenn er dargetan hätte, dass er ohne die für den Abschluss des Vertrages ursächliche Täuschungshandlung einen anderen, günstigeren Vertrag mit dem Verkäufer oder einem Dritten abgeschlossen hätte ( vgl. BGH, Urteil vom 18.01.2011 - VI ZR 325/09 - juris Rn. 10 ).
  • BGH, 14.05.2012 - II ZR 130/10

    Haftung des Geschäftsführers einer Bau-GmbH wegen Verletzung der

    Auszug aus OLG Köln, 22.10.2020 - 4 U 79/20
    Die einschlägigen Vorschriften des Deliktsrechts sind lediglich auf Ersatz des negativen Interesses gerichtet ( BGH, Urteil vom 14.05.2012 - II ZR 130/10 - NJW 2012, 3510, 3511 Rn. 14 ).
  • OLG Bamberg, 03.02.2021 - 8 U 83/20

    Keine Haftung von Porsche für von Audi entwickelten und hergestellten Dieselmotor

    Eine auf Feststellung eines Anspruchs dem Grunde nach beschränkte Klage ist grundsätzlich unzulässig, wenn eine Klage auf Leistung möglich und zumutbar ist, da eine Leistungsklage die bessere Rechtsschutzmöglichkeit darstellt und zudem der Streitstoff in einem Prozess geklärt werden kann (OLG Köln, Beschluss vom 22.10.2020, 4 U 79/20, BeckRS 2020, 28459).
  • LG Stuttgart, 21.05.2021 - 19 O 59/20

    Ansprüche beim Kauf eines Fahrzeugs mit dem Motortyp EA 288 mit einem

    Ein solcher Anspruch steht ihm gegenüber der Beklagten unter deliktsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu (vgl. OLG München, Urteil vom 10. August 2020 - 21 U 2719/19; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 13 U 670/19; OLG Köln, Beschluss vom 22. Oktober 2020 - 4 U 79/20; OLG Stuttgart, Urteil vom 19. März 2021 - 3 U 543/19).
  • OLG Köln, 17.12.2020 - 15 U 260/19
    (ein Feststellungsinteresse verneinend z. B. auch: OLG Koblenz, Urteil vom 30.09.2020 - 5 U 1970/19, OLG Köln, Beschluss vom 22.10.2020 4 U 79/20, OLG Hamm, Urteil vom 07.07.2020 - 19 U 882/19 -, jeweils juris) Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt, dies allein schon deswegen, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass bis zur Rückabwicklung möglicherweise noch weitere erstattungsfähige Aufwendungen (und nicht nur "sowieso-Kosten") für das Fahrzeug anfallen (vgl. dazu auch Senat, Urt. v. 27.8.2020 - 15 U 264/19).
  • LG Stuttgart, 29.10.2021 - 19 O 20/21

    Möglichkeit einer Leistungsklage in Dieselskandalfällen; Vorliegen einer

    Ein solcher Anspruch steht ihm gegenüber der Beklagten unter deliktsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu (vgl. OLG München, Urteil vom 10. August 2020 - 21 U 2719/19; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 13 U 670/19; OLG Köln, Beschluss vom 22. Oktober 2020 - 4 U 79/20; OLG Stuttgart, Urteil vom 19. März 2021 - 3 U 543/19).
  • OLG Oldenburg, 28.01.2021 - 1 U 76/20

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Pkw Porsche Cayenne; Einrede der

    Nach anderer Auffassung ( OLG Köln, Beschluss vom 22.10.2020 - 4 U 79/20 -, Rn. 3ff; in diesem Sinne auch OLG Frankfurt, Urteil vom 02.09.2020 - 4 U 174/19 -, Rn. 34, juris; OLG München, Beschluss vom 09.09.2020 - 8 U 1724/20 -, Rn. 7, juris) soll hingegen dem Käufer eines mit dem Dieselmotor der Reihe (...) ausgestatteten Fahrzeugs in der Regel das für die Zulässigkeit des Antrags auf Feststellung der Schadensersatzpflicht des Motorherstellers wegen Manipulation des Motors nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse fehlen.
  • LG Stuttgart, 23.04.2021 - 19 O 168/20

    Dieselabgasskandal: Abweisung der Klage des Kfz-Käufers gegen den Kfz-Hersteller

    Ein solcher Anspruch steht ihm gegenüber der Beklagten unter deliktsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu (vgl. OLG München, Urteil vom 10. August 2020 - 21 U 2719/19; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 13 U 670/19; OLG Köln, Beschluss vom 22. Oktober 2020 - 4 U 79/20; OLG Stuttgart, Urteil vom 19. März 2021 - 3 U 543/19).
  • LG Passau, 16.04.2021 - 1 O 1274/20

    Keine Haftung der Porsche AG für eventuelle unzulässige Abschalteinrichtungen in

    Eine auf Feststellung eines Anspruchs dem Grunde nach beschränkte Klage ist grundsätzlich unzulässig, wenn eine Klage auf Leistung möglich und zumutbar ist, da eine Leistungsklage die bessere Rechtsschutzmöglichkeit darstellt und zudem der Streitstoff in einem Prozess geklärt werden kann (vgl. BGH NJW 2017, 1823; OLG Köln, Beschluss v. 22.10.2020 - 4 U 79/20; OLG Bamberg, Urt. v. 03.02.2021 - 8 U 83/20).
  • LG Hamburg, 20.01.2022 - 327 O 3/19

    Schadensersatz nach Erwerb eines Dieselfahrzeuges

    Eine auf Feststellung eines Anspruchs dem Grunde nach beschränkte Klage ist grundsätzlich unzulässig, wenn eine Klage auf Leistung möglich und zumutbar ist, da eine Leistungsklage die bessere Rechtsschutzmöglichkeit darstellt und zudem der Streitstoff in einem Prozess geklärt werden kann (vgl. OLG Köln , Beschluss vom 22.10.2020, 4 U 79/20, BeckRS 2020, 28459).
  • LG Hamburg, 02.09.2021 - 327 O 354/18

    Diesel-Abgasskandal: Haftung der Porsche AG für einen im Porsche Macan Diesel V6

    Eine auf Feststellung eines Anspruchs dem Grunde nach beschränkte Klage ist grundsätzlich unzulässig, wenn eine Klage auf Leistung möglich und zumutbar ist, da eine Leistungsklage die bessere Rechtsschutzmöglichkeit darstellt und zudem der Streitstoff in einem Prozess geklärt werden kann (vgl. OLG Köln , Beschluss vom 22.10.2020, 4 U 79/20, BeckRS 2020, 28459).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.12.2020 - 4 U 79/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,78324
OLG Köln, 07.12.2020 - 4 U 79/20 (https://dejure.org/2020,78324)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.12.2020 - 4 U 79/20 (https://dejure.org/2020,78324)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Dezember 2020 - 4 U 79/20 (https://dejure.org/2020,78324)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA 189; Inverkehrbringen eines Software-Updates; Begriff der Sittenwidrigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2020 - 4 U 79/20
    Er meint, die im Hinweisbeschluss zur Begründung der Erfolgslosigkeit der Berufung (auch) in der Sache angeführte höchstrichterliche Rechtsprechung ( BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20 - ) sei nicht anwendbar, weil diese sich lediglich auf ein im Jahr 2016 gekauftes Fahrzeug beziehe, in das ein Dieselmotor mit einer unzulässigen Abgas-Abschalteinrichtung in Form einer Prüfstanderkennungssoftware eingebaut gewesen sei.

    Wie in dem Hinweisbeschluss unter Auswertung der höchstrichterlichen Rechtsprechung ( BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20 - ) dargestellt, entfiel die Annahme sittenwidrigen Verhaltens der Beklagten durch das Inverkehrbringen einer unzulässigen Abschalteinrichtung infolge der Offenlegung der "Unregelmäßigkeiten" ab September 2015.

    Aus diesem Grund verfängt auch nicht die Auffassung des Klägers, die im Hinweisbeschluss zur Begründung der Erfolgslosigkeit der Berufung (auch) in der Sache angeführte höchstrichterliche Rechtsprechung ( BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20 - ) sei nicht anwendbar, weil diese sich lediglich auf ein im Jahr 2016 gekauftes Fahrzeug beziehe, in das ein Dieselmotor mit einer unzulässigen Abgas-Abschalteinrichtung in Form einer Prüfstanderkennungssoftware eingebaut gewesen sei.

  • BGH, 16.05.2001 - XII ZR 199/98

    Begriff der Erledigung

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2020 - 4 U 79/20
    Der (teilweise) Übergang von der Feststellungsklage zur Leistungsklage stellt sich als ohne weiteres zulässige, sog. privilegierte Klageerweiterung im Sinne von § 264 Nr. 2 ZPO dar ( BGH, Urteil vom 16.05.2001 - XII ZR 199/98 - NJW-RR 2002, 263 Rn. 6 f. ), auf die § 533 ZPO nicht anwendbar ist (vgl. etwa Heßler in Zöller, ZPO, 33. Auflage, § 533 Rn. 3; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 41. Auflage, § 533 Rn. 1).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 20.10.2021 - 4 U 79/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,59685
OLG Oldenburg, 20.10.2021 - 4 U 79/20 (https://dejure.org/2021,59685)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20.10.2021 - 4 U 79/20 (https://dejure.org/2021,59685)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20. Oktober 2021 - 4 U 79/20 (https://dejure.org/2021,59685)
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