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   OLG Hamm, 28.11.2013 - 4 U 81/13   

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OLG Hamm, 28.11.2013 - 4 U 81/13 (https://dejure.org/2013,62223)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.11.2013 - 4 U 81/13 (https://dejure.org/2013,62223)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. November 2013 - 4 U 81/13 (https://dejure.org/2013,62223)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    "Made in Germany" - Diese Angabe umfasst alle wesentlichen Fertigungsschritte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    "Made in Germany" heißt "Made in Germany"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Kondomen "Made in Germany"

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.11.2015 - I ZR 167/14

    Abschlagspflicht II - Arzneimittelrabatte: Abschlagspflicht der pharmazeutischen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2013 - 4 U 81/13
    BGH-AZ.: I ZR 167/14.
  • BGH, 23.03.1973 - I ZR 33/72

    Ski-Sicherheitsbindung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2013 - 4 U 81/13
    Hierdurch wird die Erwartung des Verbrauchers begründet, alle wesentlichen Fertigungsschritte des in Rede stehenden Industrieproduktes seien in Deutschland erfolgt (vgl. OLG Düsseldorf BeckRS 2011, 13055 zum Hinweis "Produziert in Deutschland"), zumindest habe der maßgebliche Herstellungsvorgang, bei dem die Ware die bestimmenden Eigenschaften erhalte, die für die Wertschätzung des Verkehrs im Vordergrund stehen, in Deutschland stattgefunden (vgl. BGH GRUR 1973, 594 - Ski-Sicherheitsbindung zur Angabe "Eine deutsche Spitzenleistung"; OLG Stuttgart NJW-RR 1995, 1128 zur Verwendung des Wortes "Germany" auf einem Typenschild).
  • OLG Stuttgart, 10.02.1995 - 2 U 238/94

    Irreführende Herkunftsvermutung eines Gerätes durch Typenschild mit deutscher

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2013 - 4 U 81/13
    Hierdurch wird die Erwartung des Verbrauchers begründet, alle wesentlichen Fertigungsschritte des in Rede stehenden Industrieproduktes seien in Deutschland erfolgt (vgl. OLG Düsseldorf BeckRS 2011, 13055 zum Hinweis "Produziert in Deutschland"), zumindest habe der maßgebliche Herstellungsvorgang, bei dem die Ware die bestimmenden Eigenschaften erhalte, die für die Wertschätzung des Verkehrs im Vordergrund stehen, in Deutschland stattgefunden (vgl. BGH GRUR 1973, 594 - Ski-Sicherheitsbindung zur Angabe "Eine deutsche Spitzenleistung"; OLG Stuttgart NJW-RR 1995, 1128 zur Verwendung des Wortes "Germany" auf einem Typenschild).
  • OLG Düsseldorf, 05.04.2011 - 20 U 110/10

    Irreführung durch Benutzung der Bezeichnung "Hergestellt in Deutschland" in

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2013 - 4 U 81/13
    Hierdurch wird die Erwartung des Verbrauchers begründet, alle wesentlichen Fertigungsschritte des in Rede stehenden Industrieproduktes seien in Deutschland erfolgt (vgl. OLG Düsseldorf BeckRS 2011, 13055 zum Hinweis "Produziert in Deutschland"), zumindest habe der maßgebliche Herstellungsvorgang, bei dem die Ware die bestimmenden Eigenschaften erhalte, die für die Wertschätzung des Verkehrs im Vordergrund stehen, in Deutschland stattgefunden (vgl. BGH GRUR 1973, 594 - Ski-Sicherheitsbindung zur Angabe "Eine deutsche Spitzenleistung"; OLG Stuttgart NJW-RR 1995, 1128 zur Verwendung des Wortes "Germany" auf einem Typenschild).
  • OLG Hamm, 20.11.2012 - 4 U 95/12

    Verbraucherschutz: unzulässige Werbung KONDOME - Made in Germany?

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2013 - 4 U 81/13
    Im sich anschließenden Verfügungsverfahren 15 O 23/12 LG Bielefeld (= I-4 U 95/12 OLG Hamm) wurde der Beklagten letztlich unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel untersagt, hinsichtlich der von ihr angebotenen Kondome im geschäftlichen Verkehr zu werben mit "KONDOME - Made in Germany", wie auf ihrer Homepage www.amor.ag abgebildet geschehen.
  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 30/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung der für ein Abschlussschreiben entstandenen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2013 - 4 U 81/13
    Da der Unterlassungsanspruch begründet ist, steht der Klägerin auch der mit dem Klageantrag zu 3. geltend gemachte Zahlungsanspruch für das Abschlussschreiben - sei es aus GoA (u.a. BGH GRUR 2010, 1038 - Kosten für Abschlussschreiben ; Teplitzky, 10. Aufl., Kap. 43 Rdn. 30 m.w.N.) oder sei es in analoger Anwendung des § 12 Abs. 1 S. 2 UWG (u.a. Köhler /Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 12 Rn. 3.73 m.w.N.) - zu, und zwar nebst Zinsen (§ 291 BGB).
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   SG Chemnitz, 26.02.2015 - S 4 U 81/13   

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SG Chemnitz, 26.02.2015 - S 4 U 81/13 (https://dejure.org/2015,80778)
SG Chemnitz, Entscheidung vom 26.02.2015 - S 4 U 81/13 (https://dejure.org/2015,80778)
SG Chemnitz, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - S 4 U 81/13 (https://dejure.org/2015,80778)
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