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   OLG Brandenburg, 27.04.2016 - 4 U 81/15   

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OLG Brandenburg, 27.04.2016 - 4 U 81/15 (https://dejure.org/2016,20086)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.04.2016 - 4 U 81/15 (https://dejure.org/2016,20086)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. April 2016 - 4 U 81/15 (https://dejure.org/2016,20086)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages acht Jahre nach vollständiger vertragsgemäßer Rückführung des Darlehens

  • rechtsportal.de

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages acht Jahre nach vollständiger vertragsgemäßer Rückführung des Darlehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG Köln, 25.01.2012 - 13 U 30/11

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Begebung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2016 - 4 U 81/15
    Die Oberlandesgerichte Köln (Urteil vom 25.01.2012 - 13 U 30/11) und Frankfurt (Main) (Urteil vom 19.11.2014 - 19 U 74/14) haben in vergleichbaren Fällen das Zeitmoment für die Verwirkung eines Widerrufsrechts bereits nach erheblich kürzeren Zeitspannen von 7 bzw. 8 ½ Jahren bezogen auf den Abschluss eines Darlehensvertrages als erfüllt erachtet.

    Zumindest im Ausgangspunkt kann die vollständige Erfüllung eines Darlehensvertrages, jedenfalls wenn dieser - wie hier - durch die Darlehensnehmer über die gesamte Vertragslaufzeit beanstandungsfrei bedient worden ist, aus Sicht der Bank nur dahin verstanden werden, dass auch die Darlehensnehmer diese Vertragsbeziehung als endgültig abgewickelten und abgeschlossenen Vorgang betrachten (im Ergebnis ebenso: OLG Frankfurt Urteil vom 19.11.2014 - 19 U 74/14 - Rn. 46; OLG Düsseldorf Urteil vom 09.01.214 - I-14 U 55/13, 14 U 55/13 - Rn. 20 ff.; im Kern ähnlich: KG Urteil vom 16.08.2012 - 8 U 101/12 - Rn. 6; OLG Köln Urteil vom 25.01.2012 - I -13 U 30/11, 13 U 30/11 - Rn. 24; OLG Köln Beschluss vom 21.05.2013 - 13 U 219/12 - Rn. 11).

    Wie das OLG Köln Urteil vom 25.01.2012 - 13 U 30/11 - Rn. 28) zutreffend ausgeführt hat, stellt es eine überzogene Anforderung dar, von einer Bank, für die die Erteilung von Widerrufsbelehrungen in Verbraucherdarlehensverträgen Massengeschäft ist, in jedem Einzelfall zu verlangen, vor vielen Jahren erteilte Widerrufsbelehrungen auch in beiderseitig bereits erfüllten Darlehensverträgen auf die Notwendigkeit einer vorsorglichen Nachbelehrung hin zu überprüfen.

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2014 - 14 U 55/13

    Grundsätze zur Verwirkung des Rechts auf Widerruf eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2016 - 4 U 81/15
    Die zeitlichen und sonstigen Umstände des Falles müssen in ihrer Gesamtheit die Beurteilung tragen, dass Treu und Glauben dem Gläubiger die Verfolgung des Anspruchs verwehren, mit dessen Geltendmachung der Schuldner nicht mehr rechnen musste (vgl. dazu nur OLG Düsseldorf Urteil vom 09.01.2014 - I 14 U 55/13, 14 U 55/13 - Rn. 33).

    Zumindest im Ausgangspunkt kann die vollständige Erfüllung eines Darlehensvertrages, jedenfalls wenn dieser - wie hier - durch die Darlehensnehmer über die gesamte Vertragslaufzeit beanstandungsfrei bedient worden ist, aus Sicht der Bank nur dahin verstanden werden, dass auch die Darlehensnehmer diese Vertragsbeziehung als endgültig abgewickelten und abgeschlossenen Vorgang betrachten (im Ergebnis ebenso: OLG Frankfurt Urteil vom 19.11.2014 - 19 U 74/14 - Rn. 46; OLG Düsseldorf Urteil vom 09.01.214 - I-14 U 55/13, 14 U 55/13 - Rn. 20 ff.; im Kern ähnlich: KG Urteil vom 16.08.2012 - 8 U 101/12 - Rn. 6; OLG Köln Urteil vom 25.01.2012 - I -13 U 30/11, 13 U 30/11 - Rn. 24; OLG Köln Beschluss vom 21.05.2013 - 13 U 219/12 - Rn. 11).

    Im Übrigen entspricht es Lebenserfahrung, dass eine Bank im Vertrauen darauf, aus dem Vertragsverhältnis nicht mehr in Anspruch genommen zu werden, in der Weise disponiert, dass sie nach der vollständigen, beanstandungsfreien Rückführung eines Darlehens in Bezug auf dieses Vertragsverhältnis keine Rückstellungen mehr bildet (OLG Düsseldorf Urteil vom 09.01.2014 - I-14 U 55/13, 14 U 55/13 - Rn. 20).

  • OLG Frankfurt, 19.11.2014 - 19 U 74/14

    Verwirkung des Widerrufsrechts bei Darlehensvertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2016 - 4 U 81/15
    Die Oberlandesgerichte Köln (Urteil vom 25.01.2012 - 13 U 30/11) und Frankfurt (Main) (Urteil vom 19.11.2014 - 19 U 74/14) haben in vergleichbaren Fällen das Zeitmoment für die Verwirkung eines Widerrufsrechts bereits nach erheblich kürzeren Zeitspannen von 7 bzw. 8 ½ Jahren bezogen auf den Abschluss eines Darlehensvertrages als erfüllt erachtet.

    Maßgebend ist insoweit, ob bei objektiver Beurteilung der Verpflichtete dem Verhalten des Berechtigten entnehmen durfte, dass dieser sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, ob er sich also darauf einrichten durfte, dass er mit einer Rechtsausübung durch den Berechtigten nicht mehr zu rechnen brauche; der Vertrauenstatbestand kann nicht durch bloßen Zeitablauf geschaffen werden (BGH Urteil vom 09.10.2013 - XII ZR 59/12 - Rn. 10) Allerdings stehen das Zeitmoment und das Umstandsmoment insofern in Wechselwirkung zueinander, als der Zeitablauf umso kürzer sein kann, je gravierender die sonstigen Umstände sind, und umgekehrt an diese Umstände desto geringere Anforderungen gestellt werden, je länger der abgelaufene Zeitraum ist (vgl. nur: BGH Urteil vom 19.10.2005 - XII ZR 224/03 - Rn. 23; OLG Frankfurt Urteil vom 19.11.2014 - 19 U 74/14 - Rn. 44).

    Zumindest im Ausgangspunkt kann die vollständige Erfüllung eines Darlehensvertrages, jedenfalls wenn dieser - wie hier - durch die Darlehensnehmer über die gesamte Vertragslaufzeit beanstandungsfrei bedient worden ist, aus Sicht der Bank nur dahin verstanden werden, dass auch die Darlehensnehmer diese Vertragsbeziehung als endgültig abgewickelten und abgeschlossenen Vorgang betrachten (im Ergebnis ebenso: OLG Frankfurt Urteil vom 19.11.2014 - 19 U 74/14 - Rn. 46; OLG Düsseldorf Urteil vom 09.01.214 - I-14 U 55/13, 14 U 55/13 - Rn. 20 ff.; im Kern ähnlich: KG Urteil vom 16.08.2012 - 8 U 101/12 - Rn. 6; OLG Köln Urteil vom 25.01.2012 - I -13 U 30/11, 13 U 30/11 - Rn. 24; OLG Köln Beschluss vom 21.05.2013 - 13 U 219/12 - Rn. 11).

  • OLG Karlsruhe, 14.04.2015 - 17 U 57/14

    Verwirkung des Rechts auf Widerruf eines Darlehensvertrages bei Unwirksamkeit der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2016 - 4 U 81/15
    Die Beklagte muss sich - entgegen der Auffassung der Klägerin - in Bezug auf den Einwand der Verwirkung im vorliegenden Fall auch nicht entgegen halten lassen, sie könne ein schutzwürdiges Vertrauen schon deshalb nicht in Anspruch nehmen, weil sie die Situation selbst herbeigeführt habe, indem sie der Klägerin und ihrem Ehemann keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt habe (so BGH Urteil vom 07.05.2014 - IV ZR 76/11 - Rn. 39 zum Widerrufsrecht gemäß § 5 a Abs. 2 S. 4 VVG; für die Widerrufsbelehrung zu einem vollständig abgewickelten Darlehensvertrag zur Finanzierung einer Kapitalanlage ebenso: OLG Karlsruhe - 17 U 57/14 - Rn. 33).

    Entgegen der Auffassung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 14.04.2015 - 17 U 57/14 - Rn. 34) kommt es für die Frage, ob die Beklagte dem Verhalten der Klägerin und ihres Ehemannes, insbesondere der vollständigen Rückführung des Darlehens im Jahr 2005 und dem Untätigbleiben über einen Zeitraum von fast acht Jahren nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses, entnehmen durfte, dass diese den Darlehensvertrag nicht mehr widerrufen würden, auch nicht darauf an, dass mit dem im Jahr 1995 gewährten Darlehen im Rahmen eines verbundenen Geschäfts im Sinne des § 9 VerbrKrG a.F. bzw. § 358 BGB eine Beteiligung an einer FondsKG finanziert wurde, die noch fortbesteht.

  • BGH, 16.03.2007 - V ZR 190/06

    Verwirkung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Grundstückseigentümers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2016 - 4 U 81/15
    Auch wenn diese Erwägung grundsätzlich zutreffend sein mag, ist doch zu bedenken, dass die Verwirkung eines Rechts nicht zwingend die Kenntnis des Berechtigten von seiner Berechtigung voraussetzt (BGH Urteil vom 16.03.2007 - V ZR 190/06 - Rn. 8).

    Es fehlt schließlich auch nicht daran, dass sich die Beklagte nicht nur darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat (zu diesem Gesichtspunkt vgl. nur: BGH Urteil vom 16.03.2007 - V ZR 190/06 - Rn. 8), dass der Vertrag nicht mehr durch Widerruf in seinem Bestand in Abrede gestellt werden würde.

  • BGH, 26.10.2010 - XI ZR 367/07

    Finanzierter Fondsbeitritt im Haustürgeschäft: Voraussetzungen für die Wertung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2016 - 4 U 81/15
    Die in dem Kreditantrag vom 12.10.1995 aufgeführten Bedingungen (K 2; Bl. 8 d.A.) sprechen vielmehr dafür, dass das Darlehen nach dem Ende der Zinsfestschreibung im Sinne einer unechten Abschnittfinanzierung (vgl. dazu nur: BGH Urteil vom 26.10.2010 - XI ZR 367/07 - Rn. 28) fortgeführt werden sollte.

    Für die Verwirkung des Rechts zum Widerruf des Darlehensvertrages ist vielmehr, ebenso wie dies der BGH zur Auslegung des Begriffs der beiderseitigen Erfüllung in § 2 Abs. 1 S. 4 HWiG gesehen hat (BGH Urteil vom 10.11.2009 - XI ZR 232/08 - Rn. 13; Urteil vom 26.10.2010 - XI ZR 367/07 - Rn. 34), allein auf dasjenige Vertragsverhältnis abzustellen, in dem das Widerrufsrecht entstanden ist; aus der vom OLG Karlsruhe (a.a.O.) in Bezug genommenen Entscheidung des II. Zivilsenats des BGH vom 18.10.2004 (II ZR 352/02 - Rn. 18 ff.) ergibt sich insoweit nichts anderes.

  • BGH, 09.10.2013 - XII ZR 59/12

    Klage auf Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung und Titelherausgabe:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2016 - 4 U 81/15
    Die Annahme einer Verwirkung setzt somit neben dem Zeitablauf das Vorliegen besonderer, ein solches Vertrauen des Verpflichteten begründender, Umstände voraus (vgl. nur: BGH Urteil vom 09.10.2013 - XII ZR 59/12 - Rn. 7).

    Maßgebend ist insoweit, ob bei objektiver Beurteilung der Verpflichtete dem Verhalten des Berechtigten entnehmen durfte, dass dieser sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, ob er sich also darauf einrichten durfte, dass er mit einer Rechtsausübung durch den Berechtigten nicht mehr zu rechnen brauche; der Vertrauenstatbestand kann nicht durch bloßen Zeitablauf geschaffen werden (BGH Urteil vom 09.10.2013 - XII ZR 59/12 - Rn. 10) Allerdings stehen das Zeitmoment und das Umstandsmoment insofern in Wechselwirkung zueinander, als der Zeitablauf umso kürzer sein kann, je gravierender die sonstigen Umstände sind, und umgekehrt an diese Umstände desto geringere Anforderungen gestellt werden, je länger der abgelaufene Zeitraum ist (vgl. nur: BGH Urteil vom 19.10.2005 - XII ZR 224/03 - Rn. 23; OLG Frankfurt Urteil vom 19.11.2014 - 19 U 74/14 - Rn. 44).

  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 91/99

    Zum Widerrufsrecht bei Realkreditverträgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2016 - 4 U 81/15
    Dass der streitgegenständliche Vertrag über die von der Beklagten nach § 7 VerbrKrG (in der im November 1995 geltenden Fassung) ordnungsgemäß erteilte Widerrufsbelehrung hinaus einer solchen nach dem HWiG a.F. bedurfte, weil die Regelung des § 5 Abs. 2 HWiG a.F. teleologisch reduziert auszulegen war, konnte die Beklagte jedoch frühestens nach der Entscheidung des BGH vom 09.04.2002 - XI ZR 91/99 - erkennen.
  • OLG München, 27.03.2006 - 19 U 5845/05

    Zur Verwirkung von Ansprüchen aus einer Bankverbindung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2016 - 4 U 81/15
    Bei der Frage nach einer Verwirkung sind - dies hat das Landgericht zutreffend angenommen - insbesondere bei Rechten aus Bankverbindungen u.a. die handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten des § 257 HGB zu berücksichtigten (Beschluss des OLG München vom 27.03.2006 - 19 U 5845/05 - Rn. 3).
  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02

    Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2016 - 4 U 81/15
    Für die Verwirkung des Rechts zum Widerruf des Darlehensvertrages ist vielmehr, ebenso wie dies der BGH zur Auslegung des Begriffs der beiderseitigen Erfüllung in § 2 Abs. 1 S. 4 HWiG gesehen hat (BGH Urteil vom 10.11.2009 - XI ZR 232/08 - Rn. 13; Urteil vom 26.10.2010 - XI ZR 367/07 - Rn. 34), allein auf dasjenige Vertragsverhältnis abzustellen, in dem das Widerrufsrecht entstanden ist; aus der vom OLG Karlsruhe (a.a.O.) in Bezug genommenen Entscheidung des II. Zivilsenats des BGH vom 18.10.2004 (II ZR 352/02 - Rn. 18 ff.) ergibt sich insoweit nichts anderes.
  • BGH, 10.11.2009 - XI ZR 232/08

    Rückabwicklungsanspruch eines verbundenen Vertrages bei Erlöschen des

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

  • BGH, 09.05.2006 - XI ZR 119/05

    Überprüfung des Kausalzusammenhangs zwischen Haustürsituation und Abschluss des

  • OLG Brandenburg, 19.03.2014 - 4 U 64/12

    Finanzierter Immobilienkauf: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung

  • OLG Celle, 04.12.2014 - 13 U 205/13

    Voraussetzungen der Gesetzlichkeitsfiktion des § 14 Abs. 1, 3 BGB-InfoV;

  • KG, 16.08.2012 - 8 U 101/12

    Leasingvertrag: Verwirkung eines Widerrufsrechts

  • EuGH, 13.12.2001 - C-481/99

    EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS

  • OLG Köln, 21.05.2013 - 13 U 219/12

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherkreditvertrag

  • BGH, 19.10.2005 - XII ZR 224/03

    Nachforderung von Mietzins bei widerspruchslos über längere Zeit hingenommener

  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

  • BGH, 24.11.2009 - XI ZR 260/08

    Widerrufsrecht eines Darlehensnehmers nach dem Haustürwiderrufsgesetz ( HWiG )

  • EuGH, 10.04.2008 - C-412/06

    Hamilton - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene

  • BGH, 18.11.2008 - XI ZR 157/07

    Aufklärungspflichten der kreditgebenden Bank im Rahmen von steuersparenden

  • BGH, 23.01.2018 - XI ZR 298/17

    Voraussetzungen der Verwirkung des Widerrufsrechts bei einem

    Die Beklagte musste hier geraume Zeit nach der vollständigen Erfüllung der Verträge nicht mehr mit einem Widerruf rechnen, sondern durfte auf den Bestand der beiderseitigen Vertragserfüllung vertrauen (so auch Senat, Urteil vom 16.8.2012 - 8 U 101/12 - GuT 2013, 213; OLG Köln, Urteil vom 25.1.2012 - I-13 U 30/11, 13 U 30/11 - BKR 2012, 162; OLG Köln, Urteil vom 11.12.2015 - 13 U 123/14 - zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2.3.2010 - 24 U 136/09 - WM 2010, 2258; OLG Düsseldorf, Urteil vom 9.1.2014 - I-14 U 55/13 - NJW 2014, 1599; OLG Düsseldorf, Urteil vom 1.2.2017 - 3 U 26/16 - zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 19.11.2014 - 19 U 74/14 - BKR 2015, 245; OLG Bremen, Urteil vom 26.2.2016 - 2 U 92/15 - NJW-RR 2016, 875; OLG Brandenburg, Urteil vom 27.4.2016 - 4 U 81/15 - zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 4.1.2017 - 4 U 199/15 - zitiert nach juris; OLG Schleswig, Urteil vom 6.10.2016 - 5 U 72/16 - WM 2016, 2350; a.A. OLG Stuttgart, Urteil vom 29.9.2015 - 6 U 21/15 - MDR 2015, 1223; OLG Frankfurt, Urteil vom 20.7.2016 - 17 U 218/15 - zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.11.2016 - 10 U 78/15 - zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.7.2016 - 16 U 109/14 - zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 6.10.2016 - 4 U 124/16 - zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 01.06.2016 - 4 U 125/15

    Widerruf eines Darlehensvertrags: Schutzwirkung der Musterbelehrung bei Eingriff

    Daher lag in dem hier zu beurteilenden Fall bei Ausübung des Widerrufsrechts auch keine bereits "vollständige und beanstandungsfreie Vertragsabwicklung" vor, auf die das OLG Frankfurt (Main) in seinem Teilanerkenntnis- und Schlussurteil vom 19. November 2014 (19 U 74/14) sowie der Senat in seinem am 27. April 2016 verkündeten Urteil in dem Berufungsverfahren 4 U 81/15 (noch unveröffentlicht) unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalles das Umstandsmoment gestützt haben.
  • KG, 27.03.2017 - 8 U 87/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Verwirkung des Widerrufsrechtes eines nicht

    Die Beklagte musste hier geraume Zeit nach der vollständigen Erfüllung der Verträge nicht mehr mit einem Widerruf rechnen, sondern durfte auf den Bestand der beiderseitigen Vertragserfüllung vertrauen (so auch Senat, Urteil vom 16.8.2012 - 8 U 101/12 - GuT 2013, 213; OLG Köln, Urteil vom 25.1.2012 - I-13 U 30/11, 13 U 30/11 - BKR 2012, 162; OLG Köln, Urteil vom 11.12.2015 - 13 U 123/14 - zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2.3.2010 - 24 U 136/09 - WM 2010, 2258; OLG Düsseldorf, Urteil vom 9.1.2014 - I-14 U 55/13 - NJW 2014, 1599; OLG Düsseldorf, Urteil vom 1.2.2017 - 3 U 26/16 - zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 19.11.2014 - 19 U 74/14 - BKR 2015, 245; OLG Bremen, Urteil vom 26.2.2016 - 2 U 92/15 - NJW-RR 2016, 875; OLG Brandenburg, Urteil vom 27.4.2016 - 4 U 81/15 - zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 4.1.2017 - 4 U 199/15 - zitiert nach juris; OLG Schleswig, Urteil vom 6.10.2016 - 5 U 72/16 - WM 2016, 2350; a. A. OLG Stuttgart, Urteil vom 29.9.2015 - 6 U 21/15 - MDR 2015, 1223; OLG Frankfurt, Urteil vom 20.7.2016 - 17 U 218/15 - zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.11.2016 - 10 U 78/15 - zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.7.2016 - 16 U 109/14 - zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 6.10.2016 - 4 U 124/16 - zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 04.01.2017 - 4 U 199/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Gesetzlichkeitsfiktion bei

    Allerdings stehen das Zeitmoment und das Umstandsmoment insofern in Wechselwirkung zueinander, als der Zeitablauf umso kürzer sein kann, je gravierender die sonstigen Umstände sind, und umgekehrt an diese Umstände desto geringere Anforderungen gestellt werden, je länger der abgelaufene Zeitraum ist (vgl. nur: BGH, Urteil vom 19. Oktober 2005 - XII ZR 224/03 Rdnr. 23, OLG Frankfurt, Urteil vom 19. November 2014 - 19 U 74/14 - Rdnr. 44; Senatsurteil vom 27. April 2016 - 4 U 81/15 - Rdnr. 38).

    Es entspricht zudem der Lebenserfahrung, dass eine Bank im Vertrauen darauf, aus dem Vertragsverhältnis nicht mehr in Anspruch genommen zu werden, in der Weise disponiert, dass sie nach der vollständigen, beanstandungsfreien Rückführung eines Darlehens in Bezug auf dieses Vertragsverhältnis keine Rückstellungen mehr bildet (Senatsurteil vom 27. April 2016 - 4 U 81/15 - Rdnr. 48).

  • OLG Brandenburg, 31.05.2017 - 4 U 188/15

    Widerruf eines Immobiliardarlehens: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der

    Soweit in der Rechtsprechung - auch des Senats (Senatsurteil vom 27. April 2016 - 4 U 81/15) - eine Verwirkung in Fällen bejaht wurde, in denen dem Verbraucher eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erteilt wurde und das Darlehen vor Erklärung des Widerrufs bereits vollständig getilgt war, liegt ein solcher Fall hier nicht vor.
  • OLG Brandenburg, 01.06.2016 - 4 U 182/14

    Verbraucherdarlehensvertrag: Anspruch auf Rückzahlung der

    Zeitmoment und Umstandsmoment stehen insofern in Wechselwirkung zueinander, als der Zeitablauf umso kürzer sein kann, je gravierender die sonstigen Umstände sind, und umgekehrt an diese Umstände desto geringere Anforderungen gestellt werden, je länger der abgelaufene Zeitraum ist (vgl. nur: BGH, Urteil vom 19. Oktober 2005 - XII ZR 224/03 - Rdnr. 23; OLG Frankfurt, Urteil vom 19. November 2014 - 19 U 74/14 - Rdnr. 44; Senatsurteil vom 27. April 2016 - 4 U 81/15 -).

    Das unterscheidet diesen Fall auch von denjenigen, bei denen von der Rechtsprechung (auch des Senats, siehe Urteil vom 27. April 2016, 4 U 81/15) eine Verwirkung bejaht wurde und in denen das Darlehen vor Erklärung des Widerrufs bereits vollständig getilgt war.

  • OLG Brandenburg, 29.12.2016 - 4 U 89/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit eines Widerrufs; Voraussetzungen der

    Soweit in der Rechtsprechung - auch des Senats (Senatsurteil vom 27. April 2016 - 4 U 81/15) - eine Verwirkung in Fällen bejaht wurde, in denen dem Verbraucher eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erteilt wurde und das Darlehen vor Erklärung des Widerrufs bereits vollständig getilgt war, liegt ein solcher Fall hier nicht vor.
  • OLG Brandenburg, 28.04.2021 - 4 U 171/20

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines

    bb) Als Anknüpfungspunkt für das Umstandsmoment kommt - auch wenn man berücksichtigt, dass der Unternehmer allein aufgrund eines laufend vertragstreuen Verhaltens des Verbrauchers kein schutzwürdiges Vertrauen darauf bilden kann, dieser werde seine auf Abschluss des Verbraucherdarlehensvertrags gerichtete Willenserklärung nicht widerrufen - insbesondere eine Beendigung des Darlehensvertrages in Betracht, wobei gleichgültig ist, ob dieser regulär oder vorzeitig abgelöst worden ist und ebenso, ob die zur Ablösung erforderlichen Mittel durch den Abschluss eines anderen Darlehensvertrags aufgebracht worden sind (vgl. auch zur vorzeitigen Vertragsablösung als Umstandsmoment BGH, Urteil vom 11. Oktober 2016 - XI ZR 482/15 -, BGHZ 212, 207-223, Rn. 30; Senat, Urteil vom 27. April 2016 - 4 U 81/15 -, juris).

    cc) Ausgehend von dem vorstehend festgestellten Abschluss eines neuen Darlehensvertrags am 27. September 2018 und der vollständigen Erfüllung des über die gesamte Laufzeit beanstandungsfrei bedienten Darlehensvertrages vom 13. Mai 2014 kann das Verhalten des Klägers aus Sicht der Bank nur dahin verstanden werden, dass auch der Kläger die am 13. Mai 2014 begründete Vertragsbeziehung als endgültig abgewickelten und abgeschlossenen Vorgang betrachtet hat (vgl. dazu Senat, Urteil vom 08. August 2018 - 4 U 157/17 -, Rn. 37, juris Senat, Urteil vom 13. Juni 2018 - 4 U 15/18 -, Rn. 54, juris; Senat, Urteil vom 20. September 2017 - 4 U 187/16 -, Rn. 33, juris Senat, Urteil vom 27. April 2016 - 4 U 81/15 -, Rn. 41, juris; vgl. auch: OLG Frankfurt, Urteil vom 19. November 2014 - 19 U 74/14 - Rn. 46; OLG Düsseldorf, Urteil vom 09. Januar 214 - I-14 U 55/13, 14 U 55/13 - Rn. 20 ff.; im Kern ähnlich: KG, Urteil vom 16. August 2012 - 8 U 101/12 - Rn. 6; OLG Köln, Urteil vom 25. Januar 2012 - I -13 U 30/11, 13 U 30/11 - Rn. 24; OLG Köln, Beschluss vom 21. Mai 2013 - 13 U 219/12 - Rn. 11).

    Es entspricht der Lebenserfahrung, dass eine Bank im Vertrauen darauf, aus dem Vertragsverhältnis nicht mehr in Anspruch genommen zu werden, in der Weise disponiert, dass sie nach der vollständigen, beanstandungsfreien Rückführung eines Darlehens in Bezug auf dieses Vertragsverhältnis keine Rückstellungen mehr bildet (Senat, Urteil vom 13. Mai 2020 - 4 U 67/17 -, Rn. 34, juris; Senat, Urteil vom 20. September 2017 - 4 U 187/16, juris; Senat, Urteil vom 27. April 2016 - 4 U 81/15 - BeckRS 2016, 12665, Rn. 48).

  • OLG Brandenburg, 06.10.2016 - 4 U 124/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Anspruch des Darlehensnehmers auf Rückerstattung der

    Eine andere Sichtweise ist nicht im Hinblick auf die Entscheidung des Senats vom 27. April 2016 (4 U 81/15) veranlasst.

    Anders als im vorliegenden Fall wurde das der (zwischenzeitlich in juris veröffentlichten) Entscheidung zu 4 U 81/15 zugrunde liegende Darlehen nicht vorzeitig abgelöst, sondern über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg beanstandungsfrei bedient und war zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits seit fast 8 Jahren vollständig abgewickelt; vor diesem Hintergrund konnte und durfte die Bank davon ausgehen, dass auch die Darlehensnehmer das Darlehen als abgeschlossenen Vorgang betrachten.

  • OLG Brandenburg, 20.09.2017 - 4 U 114/16

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Erstattung vorgerichtlicher

    Soweit in der Rechtsprechung - auch des Senats (Senatsurteil vom 27. April 2016 - 4 U 81/15) - eine Verwirkung in Fällen bejaht wurde, in denen dem Verbraucher eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erteilt wurde und das Darlehen vor Erklärung des Widerrufs bereits vollständig getilgt war, liegt ein solcher Fall hier nicht vor.
  • OLG Brandenburg, 13.12.2017 - 4 U 4/17

    Darlehenswiderruf nach 7 Jahren: Vorliegen der Verbrauchereigenschaft bei einem

  • OLG Brandenburg, 22.11.2017 - 4 U 4/17

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

  • OLG Brandenburg, 13.05.2020 - 4 U 67/17

    Verwirkung des Widerrufsrechts bei einem Verbraucherdarlehen

  • OLG Brandenburg, 20.09.2017 - 4 U 187/16

    Widerruf eines bereits vollständig zurückgeführten Darlehensvertrages 10 Jahre

  • OLG Brandenburg, 13.06.2018 - 4 U 15/18

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Widerrufsrechtsausübung nach

  • OLG Brandenburg, 08.08.2018 - 4 U 157/17

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Widerrufsrechtsausübung nach

  • LG Potsdam, 28.06.2016 - 1 O 84/16
  • OLG Frankfurt, 19.02.2018 - 25 W 52/17

    Darlehensvertrag: Verwirkung des Widerrufsrechts

  • LG Potsdam, 05.07.2016 - 1 O 256/15
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