Rechtsprechung
OLG Jena, 24.03.2004 - 4 U 812/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Thüringer Oberlandesgericht
§ 12 Nr. 1 II e AKB
Abgrenzung eines Unfallschadens zu einem Betriebsschaden in der Vollkaskoversicherung - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versicherungsschutz für einen Motorschaden ; Innere Betriebsstörung; Begriff des Betriebsschadens ; Umkippen eines Lkw ; Deckung mittelbarer Schäden ; Grob fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers
- versicherung-recht.de
§ 3 PflichtversG
- anwalt-recht-und-gesetz.de
- Judicialis
AKB § 12 Nr. 1 II e
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AKB § 12 Abs. 1 II e
Abgrenzung eines versicherten Unfallschadens von einem nicht versicherten Betriebsschaden - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AKB § 12 Nr. 1 Abs. II Buchst. e
Abgrenzung eines Unfallschadens zu einem Betriebsschaden in der Vollkaskoversicherung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schadensersatz wegen umgekippten LWKs?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
§ 12 Nr. 1 II e AKB
Abgrenzung eines Unfallschadens zu einem Betriebsschaden in der Vollkaskoversicherung - IWW (Kurzinformation)
Abgrenzung von Unfall- und Betriebsschaden
- IWW (Kurzinformation)
Kfz-Versicherung - Abgrenzung von Unfall- und Betriebsschaden
Verfahrensgang
- LG Mühlhausen, 06.08.2003 - 1 O 222/03
- OLG Jena, 24.03.2004 - 4 U 812/03
Papierfundstellen
- MDR 2004, 750
- VersR 2004, 1261
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 05.11.1997 - IV ZR 1/97
Begriff des Unfallschadens
Auszug aus OLG Jena, 24.03.2004 - 4 U 812/03
Der Senat folgt insoweit ausdrücklich der Rechtsprechung des BGH, der in seiner Entscheidung vom 5.11.1997 (VersR 1998, 179, 180; ebenso bereits OLG Nürnberg VersR 1997, 1480 als Vorinstanz; vgl. weiter OLG Karlsruhe VersR 1988, 371 [umgestürzter Traktor]) das Vorliegen eines Betriebsschadens für den Fall verneint hat, dass ein Lkw beim Abkippen von Bauschutt auf einem Deponiegelände umgekippt ist.Voraussetzung für die Deckung mittelbarer Schäden ist allein, dass sie in adäquater Weise auf das Unfallereignis zurückzuführen sind (…für alle: Knappmann aaO, § 12 AKB Rn 47 mwN; vgl. auch BGH VersR 1998, 179, 180).
- OLG Hamm, 27.10.1993 - 20 U 111/93
Vollkaskoversicherung; Schäden an der Ölwanne eines Lkw; Hochstehende Ablaufrinne …
Auszug aus OLG Jena, 24.03.2004 - 4 U 812/03
Dabei kann es keinen Unterschied machen, ob das Festfressen des Motors auf eine durch einen Unfall beschädigte Ölwanne zurückzuführen ist (dazu OLG Hamm r+s 1994, 86) oder darauf, dass der Motor infolge der durch das Umkippen verursachten Seitenlage nicht mehr ausreichend mit Schmieröl versorgt wurde.Dagegen ist nicht erforderlich, dass der (mittelbare) Schaden "plötzlich" entstanden ist (…Stiefel/Hoffmann AKB 17. Aufl. 2000, § 12 Rn. 82, 83; vgl. auch OLG Hamm r+s 1994, 86;… Knappmann aaO, § 12 AKB Rn 48 aE).
- BGH, 06.02.1954 - II ZR 65/53
Begriff des Unfalls
Auszug aus OLG Jena, 24.03.2004 - 4 U 812/03
Allein die Schadensursache muss von außen kommen, dagegen kann der Schaden selbst auf eine innere Betriebsstörung zurückzuführen sein (so schon BGH VersR 1954, 113;… vgl. weiter Knappmann in Prölss/Martin VVG 26. Aufl. 1998, § 12 AKB Rn. 46 mwN.) Ebenso wie das Auffahren auf ein Hindernis (dazu BGH VersR 1981, 450) ist auch das Umkippen eines Kfz als Unfall zu qualifizieren (OLG Hamm VersR 1976, 626;… Knappmann aaO, § 12 AKB Rn. 51).
- OLG Köln, 24.09.1996 - 9 U 15/96
Auszug aus OLG Jena, 24.03.2004 - 4 U 812/03
Dies gilt entgegen der Entscheidung des OLG Köln vom 24.9.1996 - 9 U 15/96 (ZfS 1997, 305) auch dann, wenn das umgekippte Kfz zu Arbeiten auf einem Tagebaugelände (so im dortigen Sachverhalt) oder (wie hier) auf einem Deponiegelände eingesetzt wird. - BGH, 02.07.1969 - IV ZR 625/68
Begriff des Betriebsschadens
Auszug aus OLG Jena, 24.03.2004 - 4 U 812/03
Mit dieser Regelung wurde vielmehr der Versicherungsschutz nach § 12 Nr. 1 II e) AKB erweitert und zwar um solche Verwindungs- und Einknickschäden, die auf den normalen Betrieb des versicherten Lkw zurückzuführen sind und damit ohne die Klausel von der Deckung ausgenommen wären, wie zum Beispiel Rahmenschäden beim Abkippen von Schüttgut (dazu BGH VersR 1969, 940). - BGH, 05.02.1981 - IVa ZR 58/80
Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen in der Fahrzeugvollversicherung
Auszug aus OLG Jena, 24.03.2004 - 4 U 812/03
Allein die Schadensursache muss von außen kommen, dagegen kann der Schaden selbst auf eine innere Betriebsstörung zurückzuführen sein (so schon BGH VersR 1954, 113;… vgl. weiter Knappmann in Prölss/Martin VVG 26. Aufl. 1998, § 12 AKB Rn. 46 mwN.) Ebenso wie das Auffahren auf ein Hindernis (dazu BGH VersR 1981, 450) ist auch das Umkippen eines Kfz als Unfall zu qualifizieren (OLG Hamm VersR 1976, 626;… Knappmann aaO, § 12 AKB Rn. 51). - OLG Hamm, 26.11.1975 - 20 W 15/75
Abgrenzung des vom Vollkaskoversicherungsschutz gedeckten Unfallschadens
Auszug aus OLG Jena, 24.03.2004 - 4 U 812/03
Allein die Schadensursache muss von außen kommen, dagegen kann der Schaden selbst auf eine innere Betriebsstörung zurückzuführen sein (so schon BGH VersR 1954, 113;… vgl. weiter Knappmann in Prölss/Martin VVG 26. Aufl. 1998, § 12 AKB Rn. 46 mwN.) Ebenso wie das Auffahren auf ein Hindernis (dazu BGH VersR 1981, 450) ist auch das Umkippen eines Kfz als Unfall zu qualifizieren (OLG Hamm VersR 1976, 626;… Knappmann aaO, § 12 AKB Rn. 51). - OLG Karlsruhe, 04.12.1986 - 12 U 202/86
Auszug aus OLG Jena, 24.03.2004 - 4 U 812/03
Der Senat folgt insoweit ausdrücklich der Rechtsprechung des BGH, der in seiner Entscheidung vom 5.11.1997 (VersR 1998, 179, 180; ebenso bereits OLG Nürnberg VersR 1997, 1480 als Vorinstanz; vgl. weiter OLG Karlsruhe VersR 1988, 371 [umgestürzter Traktor]) das Vorliegen eines Betriebsschadens für den Fall verneint hat, dass ein Lkw beim Abkippen von Bauschutt auf einem Deponiegelände umgekippt ist. - OLG Nürnberg, 28.11.1996 - 8 U 2337/96
Begriff des Betriebsschadens in der Kraftfahrtversicherung; Umstürzen eines mit …
Auszug aus OLG Jena, 24.03.2004 - 4 U 812/03
Der Senat folgt insoweit ausdrücklich der Rechtsprechung des BGH, der in seiner Entscheidung vom 5.11.1997 (VersR 1998, 179, 180; ebenso bereits OLG Nürnberg VersR 1997, 1480 als Vorinstanz; vgl. weiter OLG Karlsruhe VersR 1988, 371 [umgestürzter Traktor]) das Vorliegen eines Betriebsschadens für den Fall verneint hat, dass ein Lkw beim Abkippen von Bauschutt auf einem Deponiegelände umgekippt ist.
- AG Hamburg, 27.02.2009 - 54A C 124/08
Ölwannenschaden - Haftung Vollkaskoversicherung
Ein etwaiges Verschulden des Klägers würde an der rechtlichen Einordnung des Schadens als Unfallschaden nichts ändern (…vgl. Prölls/Martin, 27. Aufl., Versicherungsvertragsgesetz, § 12 AKB, Rn. 51; OLG Jena, Urteil vom 24.3.2004, Az. 4 U 812/03).