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OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 4 U 82/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung aus einer Bürgschaftserklärung; Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Hauptschuldners
- OLG Brandenburg
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Ablehung einer Klage auf Zahlung aus einer Bürgschaftserklärung wegen Nichtentstehung der gesicherten Verbindlichkeit
- Judicialis
BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 242; ; BGB § 765 Abs. 1; ; BGB § 766; ; ZPO § 511; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame Bürgschaft mangels rechtswirksamen Darlehens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 18.05.2007 - 11 O 404/06
- OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 4 U 82/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.04.1992 - IX ZR 145/91
Fahrlässige Unkenntnis bei von Drittem verübten arglistigen Täuschung; Rückgabe …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 4 U 82/07
Wegen der Abhängigkeit der Bürgschaft vom Bestand der Hauptschuld bleibt erstere gegenstandslos, wenn die gesicherte Verbindlichkeit nicht entstanden ist - der Gläubiger darf ihr nicht eine andere Schuld des Hauptverpflichteten unterlegen (BGH, Urteil vom 09.04.1992, IX ZR 145/91, WM 1992, 1016, 1017). - BGH, 24.04.1998 - V ZR 197/97
Form einer freiwilligen Grundstücksversteigerung mit Vertragsschluß
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 4 U 82/07
Selbst wenn man aber die Kriterien des § 242 BGB anlegen wollte, verhielte der Beklagte sich nicht treuwidrig, denn hierfür ist Voraussetzung, dass die Formunwirksamkeit für die betroffene Partei - hier die Klägerin - nicht nur hart, sondern schlechthin untragbar wäre (BGH, Urteil vom 24.04.1998, V ZR 197/97, BGHZ 138, 339, 348).
- OLG Saarbrücken, 27.02.2007 - 4 Sch 1/07
Vollziehbarkeitserklärung einer vorläufigen Maßnahme im Schiedsgerichtsverfahren
Die Schiedsklägerinnen haben zwar, wie dem erkennenden Senat aufgrund eigener Sachbefassung ( Verfahren 4 U 82/07-27- ) bekannt ist, zwischenzeitlich beim Landgericht Saarbrücken Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes beantragt und es ist auch eine den Anträgen stattgebende Entscheidung ergangen.