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   OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 4 U 85/01   

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https://dejure.org/2002,6241
OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 4 U 85/01 (https://dejure.org/2002,6241)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.04.2002 - 4 U 85/01 (https://dejure.org/2002,6241)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. April 2002 - 4 U 85/01 (https://dejure.org/2002,6241)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zwangsversteigerung eines Betriebsgrundstücks mit Zubehör: Erstreckung der Umsatzsteuerbefreiung; Umfang des Meistgebots

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerfreiheit bei der Zwangsversteigerung eines Betriebsgrundstücks ; Umsatzsteuer für das Zubehör eines Grundstücks; Ausstellung einer die Umsatzsteuer gesondert ausweisenden Rechnung über bewegliche Sachen; Steuerpflichtige Lieferung eines Erblassers

  • Judicialis

    AO § 42; ; UStG § ... 2; ; UStG § 9; ; UStG § 14; ; UStG § 2 Abs. 1; ; UStG § 4 Nr. 9 a; ; UStG § 14 Abs. 1; ; UStG § 14 Abs. 2; ; UStG § 14 Abs. 3; ; UStG § 18 Abs. 8; ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG § 18 Abs. 8 S. 1 Nr. 3; ; UStDV § 51 Abs. 1 Nr. 3; ; UStDV § 51 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; ; ZPO § 3; ; ZPO § 711; ; ZPO § 139; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 108 Abs. 1; ; GKG § 25 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 9 a UStG bei Zwangsversteigerung eines Betriebsgrundstücks mit Zubehör

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsversteigerung - Steuerfreiheit bezieht sich nicht auch auf das Zubehör

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    UStG § 4 Nr. 9a, § 14 Abs. 1
    Zwangsversteigerung eines Betriebsgrundstücks: Anspruch des Erstehers gegen Vollstreckungsschuldner auf Ausstellung einer die Umsatzsteuer gesondert ausweisenden Rechnung über das Zubehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2002, 1828
  • Rpfleger 2002, 531
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.11.2001 - V ZR 224/00

    Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung mit Umsatzsteuer-Ausweis; Wirksamkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 4 U 85/01
    Zum einen hat der 5. Zivilsenat des BGH mit Urteil vom 02.11.2001 (DB 2002, 140, 141) offen gelassen, ob an dieser früheren Rechtsprechung festgehalten werden soll.

    "Nur wenn eine endgültige Beurteilung der objektiven Steuerpflicht auf erhebliche Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art stößt und damit ernsthaft die Gefahr besteht, dass die Finanzbehörden die Frage der Steuerpflicht abweichend von der Einschätzung der Zivilgerichte beurteilen, dürfen sich diese, um die Sanktionswirkung des § 14 Abs. 2 und Abs. 3 UStG zu vermeiden, ausnahmsweise mit der Feststellung begnügen, die Steuerrechtslage sei zumindest ernstlich zweifelhaft" (BGH DB 2002, 140, 141 f.).

  • FG Baden-Württemberg, 25.04.2001 - 3 K 132/98

    Haftung des Erwerbers eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 4 U 85/01
    Dies ist jedoch das Resultat der nicht abgestimmten gesetzlichen Regelungen des Umsatzsteuerrechts einerseits und des Zwangsvollstreckungsrechts andererseits, worauf bereits zahlreiche Autoren hingewiesen haben (vgl. Suppmann DStR 1994, 1568; Lippross, Umsatzsteuer, 20. Aufl., S. 769; Onusseit Rechtspfleger 1995, 4) und wie dies auch unter anderem Blickwinkel in der Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 25.04.2001 (EFG 2001, 1084) zum Ausdruck kommt.
  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 64/87

    Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 4 U 85/01
    In diesem Zusammenhang ist der Hinweis der Beklagten auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 103, 284, 291), wonach der Leistungsempfänger die Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Steuer bei ernstlichen Zweifeln, ob eine Leistung der Umsatzsteuer unterliegt, nur verlangen kann, wenn die zuständige Finanzbehörde den Vorgang bestandskräftig der Umsatzsteuer unterworfen hat, nicht durchgreifend.
  • BFH, 24.06.1992 - V R 130/89

    Umsatzsteuerfreier Erwerb auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 4 U 85/01
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH/NV 1993, 201).
  • FG Niedersachsen, 06.06.1989 - V 119/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 4 U 85/01
    Dadurch konnte sich für den Fiskus eine Steuerlücke auftun, die in der Rechtsprechung unter dem Blickwinkel des Rechtsmissbrauchs nach § 42 AO behandelt wurde (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht EFG 1989, 658; Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, UStG, § 18 Rdnr. 774.1).
  • BFH, 16.03.1993 - V R 54/92

    Bei einer Grundstücksversteigerung gegen Barzahlung ist der Verzicht des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 4 U 85/01
    Der BFH hat aber wiederholt einen Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten verneint und dem Ersteher einen Vorsteuerabzug zugebilligt (BFH Urteil v. 16.03.1993, BFHE 171, 7 und Urteil v. 18.06.1993, BGH/NV 1994, 588).
  • LG Waldshut-Tiengen, 13.06.2001 - 4 O 135/00

    Ausstellung einer die Umsatzsteuer gesondert ausweisenden Rechnung über

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 4 U 85/01
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 13.06.2001 - 4 O 135/00 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt geändert: .
  • BFH, 19.12.1985 - V R 139/76

    Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks ist umsatzsteuerrechtlich eine

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 4 U 85/01
    Nach der umsatzsteuerrechtlichen Rechtslage galten bis zum Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19.12.1985 (BFHE 146, 484) Erwerbe im Rahmen von Zwangsversteigerungen nicht als umsatzsteuerrechtliche Lieferungen; es wurde nach der damaligen Auffassung ein Doppelumsatz, d.h. eine Lieferung des Vollstreckungsschuldners an das Land und eine Lieferung des Landes an den Ersteher angenommen.
  • BFH, 19.11.1970 - V R 14/67

    Leistungen Dritter - Annahme zur Weiterleitung - Vereinnahmte Entgelte -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 4 U 85/01
    Sie ist jedoch als Gesamtrechtsnachfolgerin ihres Ehemannes in die Rechtsstellung des Erblassers als Steuerschuldner eingetreten (vgl. BFHE 100, 481).
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