Rechtsprechung
OLG Celle, 01.08.2003 - 4 U 85/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Schadenersatzklage des Grundstückskäufers: Berufungszurückweisung durch Beschluss; arglistige Täuschung des Vertrauens in die auflagenfreie Erteilung einer Baugenehmigung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Bindung des Verkäufers an einen Grundstückskaufvertrag ; Notarielle Beurkundung ; Abklärung der Bebaubarkeit des Grundstücks ; Haftung des Maklers für Aufklärungsmängel; Täuschung über rechtserhebliche Tatsachen ; Erlass eines Hinweisbeschlusses; Gegenstand einer ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bindung des Verkäufers an einen Grundstückskaufvertrag ; Notarielle Beurkundung ; Abklärung der Bebaubarkeit des Grundstücks ; Haftung des Maklers für Aufklärungsmängel; Täuschung über rechtserhebliche Tatsachen ; Erlass eines Hinweisbeschlusses; Gegenstand einer ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Zurückweisung einer Berufung; Zu den Voraussetzungen einer Täuschung bei einem Grundstückskauf
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wesentliche Täuschung bei Vertragsabschluss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hildesheim, 02.04.2003 - 2 O 647/02
- OLG Celle, 01.08.2003 - 4 U 85/03
Papierfundstellen
- BauR 2003, 1943 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Koblenz, 20.02.2003 - 10 U 883/02
Anforderungen an die Verwerfung der Berufung durch Beschluss; …
Auszug aus OLG Celle, 01.08.2003 - 4 U 85/03
Eine Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO setzt nicht zwingend voraus, dass dem Berufungsbeklagten zuvor Gelegenheit zur Berufungserwiderung gegeben sein muss (a.A. OLG Koblenz NJW 2003, 2100 ff.).Der Senat stimmt mit dem von der Klägerin zitierten OLG Koblenz NJW 2003, 2100 ff. darin überein, dass auch im Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO mit aller Sorgfalt und Gründlichkeit die Begründetheit einer Berufung zu prüfen ist und dass Entscheidungen nach § 522 Abs. 2 ZPO nicht aufgrund eines lediglich "summarischen Verfahrens" ergehen dürfen.
- OLG Hamm, 18.03.2002 - 22 U 156/01
Haftet Verkäufer für Zusicherungen des Maklers?
Auszug aus OLG Celle, 01.08.2003 - 4 U 85/03
Nach den Grundsätzen der Rechtsprechung (BGH NJW 1996, 451; OLG Hamm MDR 2002, 1053) war der Beklagte zu 2 nicht Verhandlungsgehilfe der Beklagten zu 1, sodass sich die Beklagte zu 1 Erklärungen des Beklagten zu 2 selbst dann nicht zurechnen lassen müsste, wenn sie entgegen den obigen Ausführungen als Täuschung zu werten wären. - OLG Celle, 06.06.2002 - 2 U 31/02
Keine Erforderlichkeit offensichtlicher Unbegründetheit für die Zurückweisung der …
Auszug aus OLG Celle, 01.08.2003 - 4 U 85/03
Natürlich ist das Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO auch ohne die Bindung an "offensichtlich unbegründete" Berufungen zulässig (OLGR Celle 2003, 9 ff).
- BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94
Makler als Erfüllungsgehilfe
Auszug aus OLG Celle, 01.08.2003 - 4 U 85/03
Nach den Grundsätzen der Rechtsprechung (BGH NJW 1996, 451; OLG Hamm MDR 2002, 1053) war der Beklagte zu 2 nicht Verhandlungsgehilfe der Beklagten zu 1, sodass sich die Beklagte zu 1 Erklärungen des Beklagten zu 2 selbst dann nicht zurechnen lassen müsste, wenn sie entgegen den obigen Ausführungen als Täuschung zu werten wären. - OLG Hamm, 08.06.2000 - 22 U 172/99
Zusicherung von Eigenschaften des Kaufobjekts aufgrund Angaben im Exposè des …
Auszug aus OLG Celle, 01.08.2003 - 4 U 85/03
Denn da die fragliche Angabe bezüglich einer Bauvoranfrage lediglich im Exposé, nicht aber im Kaufvertrag enthalten war, stellt sie nach fester Rechtsprechung keine Zusicherung des Verkäufers dar (OLG Celle MDR 1997, 926; OLG Hamm NJW-RR 2001, 564). - OLG Celle, 13.06.1997 - 4 U 90/96
Haftung nach Objektbeschreibung eines Hausgrundstücks im Makler-Exposé
Auszug aus OLG Celle, 01.08.2003 - 4 U 85/03
Denn da die fragliche Angabe bezüglich einer Bauvoranfrage lediglich im Exposé, nicht aber im Kaufvertrag enthalten war, stellt sie nach fester Rechtsprechung keine Zusicherung des Verkäufers dar (OLG Celle MDR 1997, 926; OLG Hamm NJW-RR 2001, 564).
- OLG Frankfurt, 25.11.2013 - 18 U 1/13
Zum Anwendungsbereich des § 522 II ZPO
Der Senat sieht sich an einer Entscheidung durch Beschluss nach § 522 II ZPO letztlich nicht durch das Fehlen einer Berufungserwiderung gehindert (OLG Celle, OLGR 2003, 359; a.A. OLG Koblenz, NJW 2003, 2100). - OLG Zweibrücken, 05.02.2004 - 4 U 65/03
Beitritt zu geschlossenem Immobilienfonds: Anwendung der Grundsätze über die …
Der hier vorliegende Sachverhalt betrifft aber allein den Fall, dass die Kläger als neu eintretende Gesellschafter nicht wirksam vertreten waren (vgl. dazu auch Senat, Hinweisbeschluss vom 6. November 2003 - 4 U 85/03). - OLG München, 22.10.2008 - 7 U 3004/08
Übertragung eines Kommanditanteils: Zustimmungsvorbehalt des Komplementärs bei …
Generell ist nach inzwischen ganz herrschender Meinung eine Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO nicht an das Vorliegen einer Berufungserwiderung oder einer sonstigen Stellungnahme des Berufungsgegners gebunden; dessen Anhörung setzt ein Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO mithin nicht voraus (vgl. OLG Celle, OLGR 2003, 359). - LG Düsseldorf, 09.02.2010 - 4a O 50/09
Handschuh/Stock VI
Besteht die mittelbare Verletzungshandlung in der Lieferung einer Vorrichtung, die sich auf ein wesentliches Element der Erfindung bezieht, muss der Abnehmer diese ihm gelieferte Vorrichtung so herrichten wollen, dass sie patentverletzend verwendet werden kann, ohne dass es darauf ankommt, ob er diesen Willen später verwirklicht und den ihm gelieferten Gegenstand tatsächlich patentverletzend nutzt (OLGR Düsseldorf 2003, 81 ff. - Antriebsscheibenaufzug).