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   OLG Brandenburg, 08.02.2006 - 4 U 86/01   

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https://dejure.org/2006,5269
OLG Brandenburg, 08.02.2006 - 4 U 86/01 (https://dejure.org/2006,5269)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.02.2006 - 4 U 86/01 (https://dejure.org/2006,5269)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Februar 2006 - 4 U 86/01 (https://dejure.org/2006,5269)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung aus einem Festpreisvertrag; Zahlungsanspruch wegen der Lieferung von neun Fenstern und einer Balkontür für das Haus des Beklagten; Enthaltensein einer Montage im vereinbarten Festpreis; Vorliegen eines einheitlichen Werkvertrages auf Lieferung und ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    VOB/B § 2; ; VOB/B § 12 Nr. 5; ; BGB § 631 Abs. 1; ; BGB § 633 a.F.; ; BGB § 633 Abs. 2 Satz 1 n.F.; ; ZPO § 416

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einheitlicher Werkvertrag mit Einbeziehung der VOB/B

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann liegt ein Mangel vor?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauvertrag: Wann liegt ein Mangel vor? (IBR 2006, 199)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 1472
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.12.1980 - VII ZR 43/80

    Beginn der Gewährleistungsfrist bei Verweigerung der Abnahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.02.2006 - 4 U 86/01
    Eine Abnahme der Bauleistung der Klägerin, die auch beim VOB/B-Bauvertrag Fälligkeitsvoraussetzung für die Schlusszahlung ist ( BGH, BauR 1981, 201; BGH; BauR 1981, 284; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 1180; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 11. Auflage, Rz. 1377 ) , liegt nicht vor.
  • BGH, 16.12.1982 - VII ZR 92/82

    Einbeziehung und Inhaltskontrolle der VOB/B in einen Bauvertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.02.2006 - 4 U 86/01
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, BauR 1989, 87 ; BGH, BauR 1983, 161) muss bei einem auf dem Bausektor gewerblich tätigen Unternehmer angenommen werden, dass er die VOB/B kennt, so dass die bloße Bezugnahme auf die VOB/B für deren Einbeziehung in den Vertrag genügt ( OLG Hamm, OLGR 2004, 57 ).
  • BGH, 20.10.1988 - VII ZR 302/87

    Fälligkeit der Schlußzahlung bei einem Pauschalvertrag nach VOB/B

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.02.2006 - 4 U 86/01
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, BauR 1989, 87 ; BGH, BauR 1983, 161) muss bei einem auf dem Bausektor gewerblich tätigen Unternehmer angenommen werden, dass er die VOB/B kennt, so dass die bloße Bezugnahme auf die VOB/B für deren Einbeziehung in den Vertrag genügt ( OLG Hamm, OLGR 2004, 57 ).
  • OLG Hamm, 05.06.1989 - 17 U 201/88
    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.02.2006 - 4 U 86/01
    Eine Abnahme der Bauleistung der Klägerin, die auch beim VOB/B-Bauvertrag Fälligkeitsvoraussetzung für die Schlusszahlung ist ( BGH, BauR 1981, 201; BGH; BauR 1981, 284; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 1180; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 11. Auflage, Rz. 1377 ) , liegt nicht vor.
  • BGH, 21.09.2004 - X ZR 244/01

    Anforderungen an die Prüffähigkeit einer Schlussrechnung; Begriff des Mangels

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.02.2006 - 4 U 86/01
    Nach dem auch für § 633 BGB a.F. herrschenden subjektiven Fehlerbegriff ist ein Fehler nicht rein objektiv zu verstehen, vielmehr wird er subjektiv vom Vertragswillen der Parteien mitbestimmt (zuletzt BGH, Urteil vom 21.09.2004, X ZR 244/01), was nunmehr auch in § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB n.F. ausdrücklich geregelt ist.
  • BGH, 26.02.1981 - VII ZR 287/79

    Einklagbarkeit der Abnahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.02.2006 - 4 U 86/01
    Eine Abnahme der Bauleistung der Klägerin, die auch beim VOB/B-Bauvertrag Fälligkeitsvoraussetzung für die Schlusszahlung ist ( BGH, BauR 1981, 201; BGH; BauR 1981, 284; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 1180; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 11. Auflage, Rz. 1377 ) , liegt nicht vor.
  • LG Bochum, 23.03.2012 - 2 O 395/08

    Anspruch auf weiteren Werklohn für eine nicht vollständig bezahlte Werkleistung

    Da beide Parteien im Baugewerbe tätig sind, genügte die bloße Bezugnahme auf die Geltung der VOB/B (2002) im Angebot vom 11.01.2006 (vgl. BGH BauR 1989, 87, Urt.v. 20.10.1988; OLG Hamm NZBau 2004, 332, Urt.v. 18.12.2003; OLG Brandenburg BauR 2006, 1472, Urt.v. 08.02.2006).
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