Rechtsprechung
OLG Bamberg, 01.09.2003 - 4 U 87/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Abschlagszahlung ; Abrechnung mittels Schlußrechnung; Vollständige Erbringung der Werkleistung
- Judicialis
FlurberG § 17 Abs. 2; ; FlurberG § 111 Abs. 3; ; VOB/B § 16 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Frage der Geltendmachung einer Werklohnforderung durch Abschlagszahlung trotz Schlussrechnungsreife
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rechtsfolgen einer Schlussrechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Schlussrechnungsreife allein bringt Anspruch auf Abschlagszahlung nicht zum Erlöschen! (IBR 2004, 4)
Verfahrensgang
- LG Würzburg, 28.03.2003 - 2 IIHO 20716/02
- OLG Bamberg, 01.09.2003 - 4 U 87/03
Papierfundstellen
- BauR 2004, 1168
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.06.2000 - VII ZR 30/99
Hilfsweise Geltendmachung des Anspruchs auf Abschlagszahlung
Auszug aus OLG Bamberg, 01.09.2003 - 4 U 87/03
Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof die Frage, ob bei einem nicht - beendeten Vertrag selbst nach erteilter Schlußrechnung noch Abschlagsrechnungen gefordert werden können, ausdrücklich offen gelassen (BGH vom 15.6.2000, NJW 2000, S. 2818). - BGH, 05.11.1998 - VII ZR 191/97
Fälligkeit und Verjährung von Abschlagsforderungen; Umstellung der Klage von …
Auszug aus OLG Bamberg, 01.09.2003 - 4 U 87/03
Zugrunde gelegt werden kann nach der Rechtsprechung lediglich, daß dann, wenn der Werkunternehmer die vertraglich geschuldete Werkleistung vollständig erbracht und mittels Schlußrechnung abgerechnet hat, der Anspruch auf Abschlagszahlung nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden kann (so ausdrücklich BGH vom 5.11.1998, NJW 1999, S. 713; ebenso OLG Bamberg vom 12.3.2003 - 6 U 9/03).
- OLG Celle, 31.10.2007 - 14 U 95/07
Bauarbeiten zur Errichtung der Schleuse Uelzen II im Elbeseitenkanal; …
Nach anderer Auffassung, der sich der Senat anschließt, ändert sich dagegen jedenfalls dann, wenn - wie hier - bereits vor Schlussrechnungsreife eine Abschlagsforderung eingeklagt worden ist, an der Zulässigkeit der bereits rechtshängigen Klage bis zur tatsächlichen Erstellung einer Schlussrechnung nichts (vgl. Motzke in Beck'scher VOB-Kommentar 1997, B § 16 Nr. 1 Rdnr. 12. Locher in Ingenstau-Korbion, VOB, 16. Aufl., B § 16 Rdnr. 46. OLG Bamberg, BauR 2004, 1168. OLG Köln, BauR 2006, 1143. [zum Teil wird bei solchen Fallkonstellationen sogar noch nach Erteilung der Schlussrechnung die Abschlagszahlungsklage weiter für zulässig erachtet, vgl. z. B. KG, Urt. v. 2. Oktober 2007 - 7 U 107. ob dieser Ansicht im Hinblick auf die in solchen Fällen gemäß § 264 ZPO bestehende Möglichkeit einer Umstellung auf den Schlussrechnungssaldo bzw. einen Teil des Schlussrechnungssaldos zu folgen wäre, bedarf hier aber keiner Entscheidung]). - OLG Brandenburg, 17.01.2007 - 4 U 70/06
Zeugenbeweis im Werklohnprozess: Glaubwürdigkeit eines Familienangehörigen des …
Es kann jedoch dahinstehen, ob ein Werkunternehmer sein Recht zur Geltendmachung einer Abschlagsforderung bereits dann verliert, wenn seine Gesamtleistungen schlussrechnungsfähig sind, d.h. wenn entweder sämtliche nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen erbracht sind, der Bauvertrag vorzeitig beendet worden ist oder aus sonstigen Gründen zwischen den Vertragsparteien feststeht, dass keine Leistungen mehr erbracht werden sollen (…vgl. nur: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rn. 1228), oder erst dann, wenn er eine Schlussrechnung gestellt hat (so etwa OLG Bamberg OLGR 2004, 24) und die Leistung abgenommen ist (zur Möglichkeit der Geltendmachung von Abschlagsforderungen, wenn der Werkunternehmer eine Abnahme oder unberechtigte Verweigerung nicht nachweisen kann, vgl. nur: BGH Urteil vom 15.06.2000 - VII ZR 30/00 -). - LG Köln, 12.06.2007 - 5 O 367/06
Keine Mehrvergütung bei funktionaler Ausschreibung !
Ob die Klägerin ihren Zahlungsanspruch nach Fertigstellung der Arbeiten und Abnahme noch auf die 12. Abschlagsrechnung vom 29.05.2006 stützen kann oder ob sie vielmehr nach Schlussrechnungsreife zunächst eine Schlussrechnung aufstellen muss (vgl. OLG Nürnberg NZBau 2000, 509; OLG Bamberg, BauR 2004, 1168;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Auflage 2005, Randnr. 1128 m. w. N.), kann im vorliegenden Fall letztlich dahinstehen.
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 19.05.2004 - 4 U 87/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Vollstreckungsgegenklage gegen die Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde; Wirkung eines insolvenzrechtlichen, im Gesamtvollstreckungsverfahren geschlossenen Vergleichs; Durch eine Grundschuld gesicherte Forderung in einem Vergleich; Folgen einer fehlenden ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
GesO § 7; ; GesO § 12; ; GesO § 13; ; GesO § 16; ; GesO § 16 Abs. 5; ; GesO § 16 Abs. 5 S. 2; ; GesO § 17 Abs. 1 Nr. 1; ; GesO § 17 Abs. 1 Nr. 2; ; GesO § 17 Abs. 1 Nr. 3; ; VerglO... § 82 Abs. 2; ; VerglO § 82 Abs. 2 S. 1; ; KO § 193 S. 2; ; InsO § 254 Abs. 2; ; ZPO § 767; ; BGB §§ 422 ff.; ; BGB § 135; ; BGB § 185 Abs. 2 Satz 1 2. Alt.; ; BGB § 366 Abs. 2; ; BGB § 396 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 423; ; BGB § 424; ; BGB § 425; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 2 1. Alt.; ; BGB § 1192; ; BGB § 1192 Abs. 1; ; BGB § 1168 Abs. 1; ; BGB § 1169
- rechtsportal.de
Anspruch auf Freigabe von Rechten aus einer Grundschuld wegen Befriedigung aller Forderungen durch Vergleich
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 14.05.2003 - 14 O 35/03
- OLG Brandenburg, 19.05.2004 - 4 U 87/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Dresden, 23.08.2001 - 13 U 1340/01
Bürgenhaftung in der Gesamtvollstreckung
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.05.2004 - 4 U 87/03
Zur Begründung führt sie unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Dresden (ZIP 2001, 2290 f.) aus, der Abschluß des Vergleichs im Gesamtvollstreckungsverfahren habe keinen Einfluß auf den Bestand der Grundpfandrechte.Nach Auffassung des Senats handelt es sich vielmehr um eine ungewollte Regelungslücke, die nach dem Vorbild von Konkurs- und Insolvenzordnung auszufüllen ist (ebenso OLG Dresden, ZIP 2001, 2290 f.).
- BGH, 21.03.2000 - IX ZR 39/99
Wirkung eines Prozeßvergleichs
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.05.2004 - 4 U 87/03
Ein entsprechender Parteiwille muß sich durch Auslegung des Erlasses ermitteln lassen; im Zweifel hat der Erlass nur Einzelwirkung (BGH NJW 2000, 1942 f.). - BGH, 18.06.1993 - V ZR 47/92
Wirksamkeit von Grundstücksverfügungen mit Beendigung staatlicher …
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.05.2004 - 4 U 87/03
Dies gilt jedoch auch, wenn - wie hier - der in seiner Verfügungsmacht Beschränkte diese später wiedererlangt (BGHZ 123, 58, 62).
- BGH, 10.01.2002 - IX ZR 61/99
Insolvenzrechtliche Anfechtung gegenüber Einzelrechtsnachfolgern des ersten …
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.05.2004 - 4 U 87/03
Diese sind häufig durch einen Rückgriff auf Vorschriften der Konkursordnung oder - soweit diese als reformbedürftig erkannt wurden - durch die Heranziehung der Insolvenzrechtsreform, gegebenenfalls auch von Rechtsprinzipien, die Konkursordnung und Insolvenzordnung gemeinsam zu Grunde liegen, systemgerecht zu schließen (BGH IX ZR 58/99 vom 20. Januar 2000 und IX ZR 61/99 vom 10. Januar 2002). - BGH, 25.10.1984 - IX ZR 142/83
Vorausabtretung eines künftigen Rückübertragungsanspruchs
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.05.2004 - 4 U 87/03
Der Grundstückseigentümer, der einem Gläubiger eine Sicherungsgrundschuld bestellt, hat bei Wegfall des Sicherungszwecks aus der Sicherungsabrede einen Anspruch auf Rückgewähr des dann nicht mehr valutierten Teils der Grundschuld (BGH NJW 1985, 800, 801). - BGH, 07.12.1989 - IX ZR 281/88
Vorgehensmöglichkeiten gegen einen Teilungsplan eines zwangszuversteigernden …
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.05.2004 - 4 U 87/03
Dieser Anspruch gibt dem Grundstückseigentümer gleichzeitig eine Einrede im Sinne der §§ 1192, 1169 BGB, durch die die Geltendmachung der Grundschuld dauernd ausgeschlossen ist (BGH NJW-RR 1990, 588). - BGH, 20.01.2000 - IX ZR 58/99
Anfechtung der Rechtshandlungen von Gläubigern
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.05.2004 - 4 U 87/03
Diese sind häufig durch einen Rückgriff auf Vorschriften der Konkursordnung oder - soweit diese als reformbedürftig erkannt wurden - durch die Heranziehung der Insolvenzrechtsreform, gegebenenfalls auch von Rechtsprinzipien, die Konkursordnung und Insolvenzordnung gemeinsam zu Grunde liegen, systemgerecht zu schließen (BGH IX ZR 58/99 vom 20. Januar 2000 und IX ZR 61/99 vom 10. Januar 2002).