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   OLG Hamburg, 11.09.1991 - 4 U 89/91   

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https://dejure.org/1991,3599
OLG Hamburg, 11.09.1991 - 4 U 89/91 (https://dejure.org/1991,3599)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.09.1991 - 4 U 89/91 (https://dejure.org/1991,3599)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. September 1991 - 4 U 89/91 (https://dejure.org/1991,3599)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht des Vermieters zur Mieterhöhung; Voraussetzungen einer Mietanpassung; Auslegung des Mietvertrags; Wesentliche wirtschaftliche Veränderungen; Ungleichgewicht in Kündigungsoptionen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer einseitigen Verlängerungsoption im gewerblichen Mietevertrag - Auslegung einer Mieterhöhungsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 74
  • ZMR 1991, 476
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.03.1964 - VIII ZR 214/62
    Auszug aus OLG Hamburg, 11.09.1991 - 4 U 89/91
    Zwar kann eine erhebliche Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse auch dann eingetreten sein, wenn die Währung stabil geblieben ist und die allgemeinen Lebenshaltungskosten sich nicht erheblich geändert haben (BGH NJW 1964, 1021).
  • BGH, 21.05.1975 - VIII ZR 161/73

    Klage eines Vermieters auf Zahlug eines höheren Mietzinses - Erhöhung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.09.1991 - 4 U 89/91
    Eine Mietvertragsklausel, die nur hierauf abstellt, kann auch vorsehen, daß der Schiedsgutachter die Vorfrage, ob sich die wirtschaftlichen Verhältnisse erheblich oder grundlegend verändert haben, so daß ein offenbares Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht, mit entscheidet (BGH NJW 1975, 1556, 1557).
  • AG Esslingen, 22.06.1989 - 5 C 932/89
    Auszug aus OLG Hamburg, 11.09.1991 - 4 U 89/91
    Damit entfällt die nach der gesetzlichen Regelung anzunehmende Pflicht des Mieters, die Sache in den ursprünglichen Zustande, zu versetzen und seine Einrichtungen zu entfernen (vgl. Senat, 4 U 118/89 in ZMR 1990, 341 = DWW 1990, 202 = WuM 1990, 390 ).
  • OLG Hamburg, 13.06.1990 - 4 U 118/89
    Auszug aus OLG Hamburg, 11.09.1991 - 4 U 89/91
    Damit entfällt die nach der gesetzlichen Regelung anzunehmende Pflicht des Mieters, die Sache in den ursprünglichen Zustande, zu versetzen und seine Einrichtungen zu entfernen (vgl. Senat, 4 U 118/89 in ZMR 1990, 341 = DWW 1990, 202 = WuM 1990, 390 ).
  • BGH, 30.05.2001 - XII ZR 273/98

    Vereinbarung eines Sonderkündigungsrechts für den Mieter

    Vor diesem Hintergrund ist die Vereinbarung unterschiedlich langer Kündigungsfristen für beide Vertragsteile auch durch Formularvertrag grundsätzlich rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Emmerich/Sonnenschein, Miete 7. Aufl., § 565 Rdn. 16; MünchKomm/Voelskow, BGB 3. Aufl., § 565 Rdn. 7; von Westphalen aaO S. 1042; OLG Hamm ZMR 1988, 386, 387; OLG Hamburg ZMR 1991, 476, 477 = NJW-RR 1992, 74).
  • OLG Schleswig, 17.05.2000 - 4 U 123/99

    Zulässigkeit der Kündigung eines Gewerbemietvertrages nach Ausübung einer

    Eine entsprechende Wertung folge aus den Entscheidungen des OLG Hamburg (NJW-RR 1992, 74) und OLG Hamm (ZMR 1988, 386), mit denen das Landgericht sich nicht auseinandergesetzt habe.

    Auf den ersten Blick spricht für die Klägerin, daß das OLG Hamm (Urteil v. 12.6.1987 - 7 U 39/87 - , ZMR 88, 386) und OLG Hamburg (Urteil v. 11.09.1991 - 4 U 89/91 - , NJW-RR 92, 75) bei ähnlichen, aber keinesfalls identischen, die Vermieterseite vielmehr zeitlich noch länger bindenden Fallgestaltungen zu einer Unwirksamkeit gekommen sind und daß die Kommentarliteratur (Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., II 220; Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 7. Aufl., Rd. 824) dem folgt.

  • OLG Stuttgart, 07.11.2019 - 13 U 215/19

    Wirksamkeit einer Vormietrecht-Klausel in einem Gewerberaummietvertrag

    Schließlich ergibt sich nichts zugunsten der Klägerin aus der Rechtsprechung zur Unwirksamkeit einer formularvertraglich festgelegten einseitigen Bindung an ein Mietverhältnis auf 30 Jahre bei weitgehend beliebiger Kündbarkeit seitens des Verwenders (OLG Hamm ZMR 1988, 386; OLG Hamburg NJW-RR 1992, 74; OLG Düsseldorf ZMR 2002, 741; vgl. auch Lammel in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 14. Aufl. 2019, § 544 Rn. 11 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 28.08.1996 - 17 W 22/96

    Keine einstweilige Verfügung zugunsten eines Mieters bei Doppelvermietung

    Ob dies damit begründet werden kann, daß § 938 Abs. 1 ZPO es nicht gestattet, in Rechte Dritter einzugreifen (so LG München WUM 1991, 577), ist allerdings fraglich, da es - jedenfalls zunächst - nur um konkurrierende obligatorische Ansprüche geht.
  • LG Düsseldorf, 14.02.2007 - 12 O 542/05

    Nachweis der Angemessenheit der Tarife eines Versorgungsunternehmens;

    Um die Billigkeit einer Preiserhöhung überprüfen zu können, ist es jedenfalls erforderlich, die für die Erhöhung maßgebliche Kalkulation darzulegen und ggfs. zu beweisen (vgl. BGH, NJW-RR 1992, 74, 76).
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