Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 28.11.2000 - 4 U 90/00 - 24   

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https://dejure.org/2000,5355
OLG Saarbrücken, 28.11.2000 - 4 U 90/00 - 24 (https://dejure.org/2000,5355)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.11.2000 - 4 U 90/00 - 24 (https://dejure.org/2000,5355)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. November 2000 - 4 U 90/00 - 24 (https://dejure.org/2000,5355)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Architekt; Honorarforderung; Honoraranspruch; Abrechnung; Schlussrechnung; Gebäudeausrüstung; Architektenleistung

  • Judicialis

    HOAI § 10; ; HOAI § 10 IV; ; HOAI § 10 IV Satz 1; ; ZPO § 97 I; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung der Kosten der Gebäudeausrüstung bei den anrechenbaren Kosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Honorar - Vollarchitektur und Planung der Gebäudeausrüstung

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Honorarmanagement - Planer dürfen erbrachte Leistungen aus mehreren Planbereichen abrechnen

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Doppelte Anrechenbarkeit der Kosten Technischer Anlagen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Darf der Architekt die Kosten der technischen Anlagen bei den anrechenbaren Kosten immer berücksichtigen? (IBR 2001, 207)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.10.1998 - VII ZR 296/97

    Anforderungen an die Prüffähigkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.11.2000 - 4 U 90/00
    Der zur Berufung angefallene Klageanspruch scheitert auch nicht am Fälligkeitseinwand mangelnder Prüffähigkeit (§ 8 HOAI), die anerkanntermaßen kein Selbstzweck ist, sondern sich nach den Informations- und Kontrollinteressen des Auftraggebers richtet (BGH, NJW 2000, 2587 [2588] m.w.Nachw.; BGH, NJW 2000, 808 [809]; BGH, NJW 2000, 653; BGH, NJW-RR 1999, 95 f.; BGH, BB 1999, 2053).
  • BGH, 28.10.1999 - VII ZR 326/98

    Anrechnung ersparter Aufwendungen nach Kündigung des Architekten- bzw.

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.11.2000 - 4 U 90/00
    Der zur Berufung angefallene Klageanspruch scheitert auch nicht am Fälligkeitseinwand mangelnder Prüffähigkeit (§ 8 HOAI), die anerkanntermaßen kein Selbstzweck ist, sondern sich nach den Informations- und Kontrollinteressen des Auftraggebers richtet (BGH, NJW 2000, 2587 [2588] m.w.Nachw.; BGH, NJW 2000, 808 [809]; BGH, NJW 2000, 653; BGH, NJW-RR 1999, 95 f.; BGH, BB 1999, 2053).
  • BGH, 18.05.2000 - VII ZR 69/99

    Prüfbarkeit der Architektenschlußrechnung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.11.2000 - 4 U 90/00
    Der zur Berufung angefallene Klageanspruch scheitert auch nicht am Fälligkeitseinwand mangelnder Prüffähigkeit (§ 8 HOAI), die anerkanntermaßen kein Selbstzweck ist, sondern sich nach den Informations- und Kontrollinteressen des Auftraggebers richtet (BGH, NJW 2000, 2587 [2588] m.w.Nachw.; BGH, NJW 2000, 808 [809]; BGH, NJW 2000, 653; BGH, NJW-RR 1999, 95 f.; BGH, BB 1999, 2053).
  • BGH, 25.11.1999 - VII ZR 388/97

    Prüffähigkeit der Schlußrechnung eines Architekten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.11.2000 - 4 U 90/00
    Der zur Berufung angefallene Klageanspruch scheitert auch nicht am Fälligkeitseinwand mangelnder Prüffähigkeit (§ 8 HOAI), die anerkanntermaßen kein Selbstzweck ist, sondern sich nach den Informations- und Kontrollinteressen des Auftraggebers richtet (BGH, NJW 2000, 2587 [2588] m.w.Nachw.; BGH, NJW 2000, 808 [809]; BGH, NJW 2000, 653; BGH, NJW-RR 1999, 95 f.; BGH, BB 1999, 2053).
  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 229/98

    Architektenhonorar für eine Kostenschätzung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.11.2000 - 4 U 90/00
    Der zur Berufung angefallene Klageanspruch scheitert auch nicht am Fälligkeitseinwand mangelnder Prüffähigkeit (§ 8 HOAI), die anerkanntermaßen kein Selbstzweck ist, sondern sich nach den Informations- und Kontrollinteressen des Auftraggebers richtet (BGH, NJW 2000, 2587 [2588] m.w.Nachw.; BGH, NJW 2000, 808 [809]; BGH, NJW 2000, 653; BGH, NJW-RR 1999, 95 f.; BGH, BB 1999, 2053).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 30.08.2001 - 4 U 90/00   

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https://dejure.org/2001,6802
OLG Zweibrücken, 30.08.2001 - 4 U 90/00 (https://dejure.org/2001,6802)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30.08.2001 - 4 U 90/00 (https://dejure.org/2001,6802)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30. August 2001 - 4 U 90/00 (https://dejure.org/2001,6802)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Marke; Firma; Unlauterer Wettbewerb; Namenszusatz; Unterscheidungskraft; Verwechslungsgefahr; Namenskürzel; Namensträger; Familienname; Firmenname

  • Judicialis

    MarkenG § 14; ; MarkenG § 15; ; MarkenG § 23; ; HGB § 30 Abs. 2; ; HGB § 37 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Unterscheidungskraft von Namenszusätzen im Marken- und Firmenrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Frankenthal - 2 HKO 194/99
  • OLG Zweibrücken, 30.08.2001 - 4 U 90/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 771 (Ls.)
  • GRUR-RR 2002, 137
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.11.1984 - I ZR 101/82

    Alleinstellungsberechtigung unter Inhabern gleicher Familiennamen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.08.2001 - 4 U 90/00
    Das Gleichnamigkeitsrecht steht dem prioritätsjüngeren Namensträger zu, wenn er an der Benutzung ein schutzwürdiges Interesse hat, redlich handelt und im Rahmen des Zumutbaren das Geeignete und Erforderliche getan hat, um Verwechslungen nach Möglichkeit zu begegnen (BGH GRUR 93, 579/580 f - "Römer GmbH"; GRUR 1991, 393 - "Ott International"; GRUR 1990, 364/366 - "Baelz"; GRUR 85, 389/390 - "Familienname").

    Im hier zu entscheidenden Falle treten aber weitere Gesichtspunkte hinzu, die eine hinreichende Unterscheidung sicherstellen (BGH GRUR 1985, 389/390 li. Sp.).

  • BGH, 14.12.1989 - I ZR 1/88

    "Baelz"; Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Wort-Marke bei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.08.2001 - 4 U 90/00
    Das Gleichnamigkeitsrecht steht dem prioritätsjüngeren Namensträger zu, wenn er an der Benutzung ein schutzwürdiges Interesse hat, redlich handelt und im Rahmen des Zumutbaren das Geeignete und Erforderliche getan hat, um Verwechslungen nach Möglichkeit zu begegnen (BGH GRUR 93, 579/580 f - "Römer GmbH"; GRUR 1991, 393 - "Ott International"; GRUR 1990, 364/366 - "Baelz"; GRUR 85, 389/390 - "Familienname").

    Für die Feststellung der Unterscheidungskraft zweier Firmenbezeichnungen voneinander macht es keinen Unterschied, ob der prioritätsjüngere oder der prioritätsältere Namensträger den Sachzusatz gewählt hat (BGH BB 1990, 948).

  • BGH, 01.04.1993 - I ZR 85/91

    Interessenabwägung bei Verwechslungsgefahr Gleichnamiger

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.08.2001 - 4 U 90/00
    Das Gleichnamigkeitsrecht steht dem prioritätsjüngeren Namensträger zu, wenn er an der Benutzung ein schutzwürdiges Interesse hat, redlich handelt und im Rahmen des Zumutbaren das Geeignete und Erforderliche getan hat, um Verwechslungen nach Möglichkeit zu begegnen (BGH GRUR 93, 579/580 f - "Römer GmbH"; GRUR 1991, 393 - "Ott International"; GRUR 1990, 364/366 - "Baelz"; GRUR 85, 389/390 - "Familienname").

    Er hat alles Erforderliche und Zumutbare zu tun, um die Verwechslungsgefahr zumindest auf ein "hinnehmbares Maß zu vermindern" (BGH GRUR 93, 579, 580 - "Römer GmbH").

  • BGH, 28.02.1991 - I ZR 110/89

    "Caren Pfleger"; Ausschließung der Verwechslungsgefahr zwischen zwei Zeichen mit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.08.2001 - 4 U 90/00
    Das Publikum wird zwischen "H.-I. P..." und "P..." nicht unterscheiden (vgl. auch BGH NJW-RR 1991, 1063/1065 - "Caren Pfleger", nach der ein Vorname "jeglicher Unterscheidungskraft" entbehrt, "wenn die mit dem aus Vor- und Zuname gebildeten Zeichen zu vergleichende Kennzeichnung ihrerseits lediglich aus einem Familiennamen besteht").
  • BGH, 22.11.1990 - I ZR 14/89

    Verwechselungsgefahr zweier Unternehmenskennzeichnungen bei Übereinstimmung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.08.2001 - 4 U 90/00
    Das Gleichnamigkeitsrecht steht dem prioritätsjüngeren Namensträger zu, wenn er an der Benutzung ein schutzwürdiges Interesse hat, redlich handelt und im Rahmen des Zumutbaren das Geeignete und Erforderliche getan hat, um Verwechslungen nach Möglichkeit zu begegnen (BGH GRUR 93, 579/580 f - "Römer GmbH"; GRUR 1991, 393 - "Ott International"; GRUR 1990, 364/366 - "Baelz"; GRUR 85, 389/390 - "Familienname").
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   OLG Brandenburg, 11.04.2001 - 4 U 90/00   

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https://dejure.org/2001,11879
OLG Brandenburg, 11.04.2001 - 4 U 90/00 (https://dejure.org/2001,11879)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.04.2001 - 4 U 90/00 (https://dejure.org/2001,11879)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. April 2001 - 4 U 90/00 (https://dejure.org/2001,11879)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Herausgabe des Erlöses; Grundstückskaufvertrages; Verkaufserlös; Bodenreform; Bodenreformsperrvermerk

  • Judicialis

    EGBGB § 11 ff.; ; EGBGB § ... 11 Abs. 1 Satz 1; ; EGBGB § 11 Abs. 3 Satz 1; ; EGBGB § 12 Abs. 2 Nr. 2 c; ; EGBGB § 16 Abs. 2 Satz 1; ; EGBGB § 11 Abs. 1; ; EGBGB § 11 Abs. 2; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 281 Abs. 1; ; BGB § 275 Abs. 2; ; ZPO § 711; ; ZPO § 711 S. 2; ; ZPO § 710; ; ZPO § 712; ; ZPO § 516; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • rechtsportal.de

    Veräußerung von Grundstücken aus der Bodenreform

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Oder - 18 O 543/98
  • OLG Brandenburg, 11.04.2001 - 4 U 90/00
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • Drs-Bund, 10.02.1995 - BT-Drs 13/471
    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.04.2001 - 4 U 90/00
    Auf eine entsprechende Anfrage hat die Bundesregierung am 10.2.1995 sich zu diesem Themenkomplex noch mal geäußert (vgl. Bundestagsdrucksache 13/471 vom 7.2.1995).
  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.04.2001 - 4 U 90/00
    Der Gesetzgeber des zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes wollte insoweit klarstellen, dass soweit die Bodenreformsperrvermerke in der Abteilung 2 des Grundbuches jetzt gelöscht worden sind, dies zur Kennzeichnung als Grundstück aus der Bodenreform ausreiche (vgl. den Gesetzesentwurf der Fraktion der CDU, CSU und F.D.P. Bundestagsdrucksache 12/2480 S. 86).
  • BGH, 20.09.1996 - V ZR 119/95

    Begriff des Grundstücks aus der Bodenreform

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.04.2001 - 4 U 90/00
    Maßgeblich ist insoweit vielmehr, dass der Bodenreformsperrvermerk entweder am 15.3.1990 noch im Grundbuch eingetragen war oder ein solcher Vermerk später gelöscht worden war (vgl. hierzu Eickmann-Böhringer, Sachenrechtsbereinigung, Art. 233 § 11 EGBGB, Rz. 7 a unter Hinweis auf BGH MDR 1997, 31 f.).
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