Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.10.2001 - 4 U 90/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6503
OLG Düsseldorf, 23.10.2001 - 4 U 90/01 (https://dejure.org/2001,6503)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.10.2001 - 4 U 90/01 (https://dejure.org/2001,6503)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Oktober 2001 - 4 U 90/01 (https://dejure.org/2001,6503)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutz-Versicherungvertrag; Rechtsschutzversicherung; Schadensabwicklungsunternehmen; Deckungszusage; Erledigung der Hauptsache; Rechtsschutzsache; Gesetzliche Prozessstandschaft

  • Judicialis

    VVG § 158 l

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 158 l
    Bei Einschaltung eines Schadensabwicklungsunternehmens nach § 158 I VVG ist eine Klage gegen den Kompositversicherer von Anfang an unbegründet L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 158 S. l

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 454
  • VersR 2002, 752 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 11.07.2018 - IV ZR 243/17

    Passive Prozessführungsbefugnis des Schadensabwicklungsunternehmens eines

    Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht, auf die sich auch das Berufungsgericht stützt, folgt hieraus jedoch nicht die fehlende Passivlegitimation des beklagten Versicherers (entgegen OLG Karlsruhe VersR 2017, 950; OLG Köln VersR 2005, 1386 unter 3 a; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 454; Harbauer/Bauer, Rechtsschutzversicherung 8. Aufl. § 126 Rn. 7; Cornelius-Winkler in Veith/Gräfe/Gebert, Der Versicherungsprozess, 3. Aufl. § 23 Rn. 22; Buschbell in ders./Hering, Handbuch Rechtsschutzversicherung, 6. Aufl. § 37 Rn. 31; Wendt in van Bühren/Plote/Hillmer-Möbius/ders., Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung, 3. Aufl. § 126 Rn. 8; Brünger in Staudinger/Halm/Wendt, Fachanwaltskommentar Versicherungsrecht 2013 § 126 Rn. 9; Münkel in Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG 3. Aufl. § 126 Rn. 5; Bauer, NJW 2015, 1329, 1333; Bayr, jurisPR-VersR 10/2017 Anm. 5 unter D).
  • OLG Köln, 22.08.2017 - 9 U 3/17

    Passivlegitimation des Rechtsschutzversicherers hinsichtlich Ansprüchen auf

    Eine Klage gegen den Rechtsschutzversicherer ist von Anfang an unbegründet (Harbauer/Bauer, Rechtsschutzversicherung, 8. Aufl. 2010, § 126 VVG Rn. 7; OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.10.2001, - 4 U 90701 -, r+s 2002, 246 in juris Rn. 2).
  • OLG Köln, 30.11.2004 - 9 U 41/04

    Aussetzung eines Schadensersatzanspruchs wegen Verweigerung von Rechtschutz in

    Ein Anspruch auf Versicherungsleistung in diesem Zusammenhang ist nach § 158 l Abs. 2 VVG allerdings nur gegen das Schadensabwicklungsunternehmen zu richten, also hier die B. Rechtsschutz-Service GmbH (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2002, 752; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 158 l, Rn. 4).
  • OLG Karlsruhe, 19.05.2017 - 9 U 200/15

    Rechtsschutzversicherung: Passivlegitimation eines Kompositversicherers für die

    Nach dem Wortlaut der Regelung in § 126 Abs. 2 Satz 1 BGB kommt es auch nicht darauf an, ob und inwieweit die Beauftragung eines Schadensabwicklungsunternehmens und die gesetzlichen Folgen der Prozessstandschaft von der Beklagten bei Abschluss des Vertrages ausreichend deutlich gemacht worden sind (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 454).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 28.08.2001 - 4 U 90/01 - 22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4409
OLG Saarbrücken, 28.08.2001 - 4 U 90/01 - 22 (https://dejure.org/2001,4409)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.08.2001 - 4 U 90/01 - 22 (https://dejure.org/2001,4409)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. August 2001 - 4 U 90/01 - 22 (https://dejure.org/2001,4409)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen der Folgen eines Verkehrsunfalles; Mitverschulden eines Fahrzeuginsassen durch Kenntnis der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit des Fahrers; Ersatz eines Zukunftsschadens; Grundsätzliche Verpflichtung zur Zahlung eines ...

  • blutalkohol PDF, S. 90
  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 71 I; ; ZPO § 713; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847; ; BGB § 254; ; PflVG § 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 254
    Mitverschulden des Beifahrers bei Alkoholisierung des Fahrers

  • rechtsportal.de

    Mitverschulden des Fahrzeuginsassen bei Unfallschädigung durch alkoholisierten Fahrzeugführer

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 392
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 31.05.1988 - VI ZR 116/87

    Bemessung des Unterhaltsschadens eines Kindes nach Tötung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2001 - 4 U 90/01
    Ob dies der Fall war, hängt von den Gesamtumständen, insbesondere davon ab, ob und in welchem Umfange der Fahrer in Gegenwart des Mitfahrers alkoholische Getränke zu sich genommen hat bzw. ob bei dem Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen aufgetreten sind, die auf eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit schließen ließen und die dem Mitfahrer hätten auffallen müssen (BGH NJW 1988, 2365, 2366 li. Sp.; BGH VersR 1979, 938, 939 li. Sp.; OLG Hamm, r + s 1997, 497 re. Sp. m.w.N.; OLG Saarbrücken, Urteile v. 14.05.1993, Az. 3 U 110/92, und vom 07.06.1996, Az. 3 U 117/95 - 20 - Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozess, 22. Aufl., Kap. 3, Rdnr. 75 m.w.N.; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, Großkommentar, 3. Auflage 1997, § 9 StVG, Rdnr. 35).

    Die Beweislast hierfür trägt die sich auf ein Mitverschulden berufende Beklagte (BGH VersR 1968, 197, 198 re. Sp.; BGH NJW 1988, 2365, 2366 li. Sp.).

    Insoweit kann auf die Entscheidungen des BGH (NJW 1988, 2365), des OLG Celle (VersR 1982, 90), des Kammergerichts (DAR 1989, 305) und des OLG Saarbrücken (Urteil vom 14.05.1993, Az. 3 U 110/92) verwiesen werden, in denen trotz einer Blutalkoholkonzentration im Bereich zwischen jeweils 1, 41 bis 1, 73 %o erkennbare Anzeichen für eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit des Fahrers und damit die Voraussetzungen für ein Mitverschulden des Mitfahrers nicht festgestellt worden sind.

  • OLG Hamm, 11.03.1996 - 3 U 117/95
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2001 - 4 U 90/01
    Ob dies der Fall war, hängt von den Gesamtumständen, insbesondere davon ab, ob und in welchem Umfange der Fahrer in Gegenwart des Mitfahrers alkoholische Getränke zu sich genommen hat bzw. ob bei dem Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen aufgetreten sind, die auf eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit schließen ließen und die dem Mitfahrer hätten auffallen müssen (BGH NJW 1988, 2365, 2366 li. Sp.; BGH VersR 1979, 938, 939 li. Sp.; OLG Hamm, r + s 1997, 497 re. Sp. m.w.N.; OLG Saarbrücken, Urteile v. 14.05.1993, Az. 3 U 110/92, und vom 07.06.1996, Az. 3 U 117/95 - 20 - Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozess, 22. Aufl., Kap. 3, Rdnr. 75 m.w.N.; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, Großkommentar, 3. Auflage 1997, § 9 StVG, Rdnr. 35).

    Die Grundsätze des Anscheinsbeweises sind jedenfalls bei einem Blutalkoholgehalt von deutlich unter 2 %o nicht anwendbar, da kein Erfahrungssatz dahingehend besteht, dass bei einem solchen Blutalkoholgehalt Anzeichen für eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit vorhanden waren und dass ein Mitfahrer diese hätte erkennen können und müssen (OLG München, ZfS 1985, 161; Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 07.06.1996, Az. 3 U 117/95 - 20 -).

  • OLG Hamm, 27.01.1997 - 6 U 172/96

    Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld; Umfang des Schadensersatzes i.R. eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2001 - 4 U 90/01
    Ob dies der Fall war, hängt von den Gesamtumständen, insbesondere davon ab, ob und in welchem Umfange der Fahrer in Gegenwart des Mitfahrers alkoholische Getränke zu sich genommen hat bzw. ob bei dem Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen aufgetreten sind, die auf eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit schließen ließen und die dem Mitfahrer hätten auffallen müssen (BGH NJW 1988, 2365, 2366 li. Sp.; BGH VersR 1979, 938, 939 li. Sp.; OLG Hamm, r + s 1997, 497 re. Sp. m.w.N.; OLG Saarbrücken, Urteile v. 14.05.1993, Az. 3 U 110/92, und vom 07.06.1996, Az. 3 U 117/95 - 20 - Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozess, 22. Aufl., Kap. 3, Rdnr. 75 m.w.N.; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, Großkommentar, 3. Auflage 1997, § 9 StVG, Rdnr. 35).
  • OLG Stuttgart, 02.04.1981 - 3 U 195/80

    Anforderungen an die transportrechtliche Qualifizierung des Vorliegens von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2001 - 4 U 90/01
    Insoweit kann auf die Entscheidungen des BGH (NJW 1988, 2365), des OLG Celle (VersR 1982, 90), des Kammergerichts (DAR 1989, 305) und des OLG Saarbrücken (Urteil vom 14.05.1993, Az. 3 U 110/92) verwiesen werden, in denen trotz einer Blutalkoholkonzentration im Bereich zwischen jeweils 1, 41 bis 1, 73 %o erkennbare Anzeichen für eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit des Fahrers und damit die Voraussetzungen für ein Mitverschulden des Mitfahrers nicht festgestellt worden sind.
  • OLG Nürnberg, 30.08.1979 - 8 U 51/79

    Beifahrer; Schreckreaktion; Unfallträchtiges Fehlverhalten; Griff in das Lenkrad;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2001 - 4 U 90/01
    In den Entscheidungen, in denen die Rechtsprechung ein Mitverschulden des Mitfahrers bejaht hat, waren über den bloßen Blutalkoholgehalt hinaus erkennbare Anzeichen für die Fahruntüchtigkeit des Fahrers nachgewiesen worden (z.B. OLG München, VersR 86, 925 {1,25 %o BAK und nachweisliche Kenntnis des Beifahrers von der Trinkmenge sowie vor Fahrtantritt geäußerte Zweifel an der Fahrtüchtigkeit des Fahrers); OLG Nürnberg, VersR 1980, 97 {1,65 %o und nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme erkennbare Trunkenheit des Fahrers}).
  • OLG München, 19.04.1985 - 10 U 1936/85

    Mithaftung; Mitverschulden; Fahruntüchtigkeit; Mitfahrer; Fahruntüchtiger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2001 - 4 U 90/01
    In den Entscheidungen, in denen die Rechtsprechung ein Mitverschulden des Mitfahrers bejaht hat, waren über den bloßen Blutalkoholgehalt hinaus erkennbare Anzeichen für die Fahruntüchtigkeit des Fahrers nachgewiesen worden (z.B. OLG München, VersR 86, 925 {1,25 %o BAK und nachweisliche Kenntnis des Beifahrers von der Trinkmenge sowie vor Fahrtantritt geäußerte Zweifel an der Fahrtüchtigkeit des Fahrers); OLG Nürnberg, VersR 1980, 97 {1,65 %o und nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme erkennbare Trunkenheit des Fahrers}).
  • BGH, 19.06.1979 - VI ZR 250/77

    Mitverschulden des Beifahrers bei einem Unfall aufgrund Übermüdung des Fahrers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2001 - 4 U 90/01
    Ob dies der Fall war, hängt von den Gesamtumständen, insbesondere davon ab, ob und in welchem Umfange der Fahrer in Gegenwart des Mitfahrers alkoholische Getränke zu sich genommen hat bzw. ob bei dem Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen aufgetreten sind, die auf eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit schließen ließen und die dem Mitfahrer hätten auffallen müssen (BGH NJW 1988, 2365, 2366 li. Sp.; BGH VersR 1979, 938, 939 li. Sp.; OLG Hamm, r + s 1997, 497 re. Sp. m.w.N.; OLG Saarbrücken, Urteile v. 14.05.1993, Az. 3 U 110/92, und vom 07.06.1996, Az. 3 U 117/95 - 20 - Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozess, 22. Aufl., Kap. 3, Rdnr. 75 m.w.N.; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, Großkommentar, 3. Auflage 1997, § 9 StVG, Rdnr. 35).
  • OLG Schleswig, 04.01.1973 - 5 U 198/71
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2001 - 4 U 90/01
    In den Entscheidungen, in denen der Senat allein auf Grund der Höhe der Blutalkoholkonzentration von der Erkennbarkeit der Fahruntüchtigkeit ausgegangen ist, lag der festgestellte Blutalkoholgehalt jeweils über 2 %o (OLG Saarbrücken, VersR 1968, 905 {2,69 %} und VersR 1975, 431 {2,1 %o}).
  • BGH, 28.11.1967 - VI ZB 21/67

    Statthaftigkeit der Revision gegen Urteile über die Entscheidung über die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2001 - 4 U 90/01
    Die Beweislast hierfür trägt die sich auf ein Mitverschulden berufende Beklagte (BGH VersR 1968, 197, 198 re. Sp.; BGH NJW 1988, 2365, 2366 li. Sp.).
  • OLG München, 04.11.1983 - 10 U 3165/83

    BAK; Blutalkoholkonzentration; Trunkenheit; Mitfahrer; Trunkenheit im Verkehr ;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2001 - 4 U 90/01
    Die Grundsätze des Anscheinsbeweises sind jedenfalls bei einem Blutalkoholgehalt von deutlich unter 2 %o nicht anwendbar, da kein Erfahrungssatz dahingehend besteht, dass bei einem solchen Blutalkoholgehalt Anzeichen für eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit vorhanden waren und dass ein Mitfahrer diese hätte erkennen können und müssen (OLG München, ZfS 1985, 161; Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 07.06.1996, Az. 3 U 117/95 - 20 -).
  • OLG Naumburg, 20.01.2011 - 1 U 72/10

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Mitverschulden des geschädigten Beifahrers

    Speziell für das Mitverschulden eines Beifahrers bei Alkoholisierung des Fahrers, hat die Rechtsprechung (KG Beschluss vom 12.1.2006 - 12 U 261/04 - [z.B. VRS 111, 10]; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil vom 28.8.2001 - 4 U 90/01 - [z.B. MDR 2002, 392]; jeweils zitiert nach juris) dies in gleicher Weise angenommen.
  • OLG Naumburg, 20.10.2014 - 12 U 79/14

    Regressanspruch einer Berufsgenossenschaft: Grob fahrlässige Verursachung eines

    Der Vorwurf einer sich gemäß § 254 Abs. 1 BGB zu Lasten des geschädigten Beifahrers auswirkenden schuldhaften Selbstgefährdung kann mit Erfolg aber nur dann gemacht werden, wenn sich ein Mitfahrer einem Fahrzeugführer anvertraut hat, obwohl er dessen unfallverursachende Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit kannte oder bei gehöriger Sorgfalt hätte erkennen können (z. B. BGH NJW 1988, 2365; OLG Köln MDR 1999, 804; OLG Saarbrücken MDR 2002, 392).

    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung ein solcher Anscheinsbeweis zum Teil bejaht worden ist, lag der festgestellte Blutalkoholgehalt jeweils über 2, 00 Promille (vgl. OLG Saarbrücken MDR 2002, 392 m. w. N.; KG Berlin VRS 111, 10).

  • OLG Koblenz, 09.01.2006 - 12 U 958/04

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Der Schadensersatzanspruch des Beifahrers gegen den wegen alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit verunglückten Fahrzeugführer unterliegt einer Kürzung gemäß § 254 BGB , wenn genügend Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er die mangelnde Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugführers erkannt hat oder hätte erkennen können (BGH NJW 1988, 2365 ; Senat NZV 1992, 278 f.; OLG Hamm Blutalkohol 40 [2003], 160 f.; OLG Oldenburg VersR 1998, 1390 f.; OLG Saarbrücken MDR 2002, 392 f.).
  • OLG Frankfurt, 08.11.2010 - 1 U 170/10

    Verkehrsunfallhaftung: Selbstgefährdung eines Beifahrers durch Mitfahrt mit einem

    2 1. Der Vorwurf einer sich gemäß § 254 Abs. 1 BGB zu Lasten des geschädigten Beifahrers auswirkenden schuldhaften Selbstgefährdung kann mit Erfolg nur gemacht werden, wenn sich ein Mitfahrer einem Fahrzeugführer anvertraut hat, obwohl er dessen unfallverursachende Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit kannte oder bei gehöriger Sorgfalt hätte erkennen können (BGH, Urt. v. 31.05.1988, NJW 1988, 2365 [juris Rn. 8]; OLG Köln, Urt. v. 07.12.1998, MDR 1999, 804 [juris Rn. 60]; OLG Saarbrücken, Urt. v. 28.08.2001, MDR 2002, 392 [juris Rn. 8]).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 07.02.2002 - 4 U 90/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6134
OLG Zweibrücken, 07.02.2002 - 4 U 90/01 (https://dejure.org/2002,6134)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07.02.2002 - 4 U 90/01 (https://dejure.org/2002,6134)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07. Februar 2002 - 4 U 90/01 (https://dejure.org/2002,6134)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Unzulässige Alleinstellungsbehauptung eines Lohnsteuerhilfevereins in Stellenanzeigen; Unsachliche Selbstanpreisung ; Verstoss gegen das Sachlichkeitsgebot; Anspruch auf Unterlassung wettbewerbswidriger Äußerungen

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 3; ; StBerG § 8; ; StBerG § 57 a

  • rechtsportal.de

    UWG § 1 § 3; StBerG § 8 § 57 a
    Unzulässige Werbung durch Lohnsteuerhilfeverein - Verstoß gegen Sachlichkeitsgebot bei Werbung mit "Marktführerschaft"

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1066
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.06.1972 - I ZR 16/71

    Schutzverein Deutscher Endverbraucher - Einwand des Rechtsmissbrauchs -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.02.2002 - 4 U 90/01
    Denn ein Werbeslogan, der eine (Mit-)Führungsposition behauptet, wird vom unbefangenen Leser, auch wenn er in einer Stellenanzeige enthalten ist, dahin verstanden, dass der Beklagte besser sei als seine Mitbewerber (vgl. auch BGH GRUR 1973, 78).
  • BGH, 19.02.1990 - AnwSt (R) 11/89

    Werbeverbot für Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.02.2002 - 4 U 90/01
    Die Umsatzforderung muss nicht der einzige Zweck des zu beurteilenden Verhaltens sein, sondern es mag auf andere Gründe mit zurückzuführen sein (BGH NJW 1992, 45; NJW 1990, 1739; OLG Frankfurt/Main WRP 1981, 104).
  • BGH, 26.02.1969 - I ZR 108/67

    Streit zwischen Kaffeeröstereien über die Unterlassung irreführender Werbung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.02.2002 - 4 U 90/01
    Die genannten Selbstbezeichnungen werden vom Verkehr als ernstzunehmende Aussage verstanden, die auf ihre objektive Richtigkeit nachprüfbar ist (vgl. auch BGH GRUR 1969, 415; Baumbach/Hefermehl aaO, § 3 Rdnr. 78 m.w.N.).
  • BGH, 07.10.1991 - AnwZ (B) 25/91

    Selbstbezeichnung eines Rechtsanwalts als Strafverteidiger

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.02.2002 - 4 U 90/01
    Die Umsatzforderung muss nicht der einzige Zweck des zu beurteilenden Verhaltens sein, sondern es mag auf andere Gründe mit zurückzuführen sein (BGH NJW 1992, 45; NJW 1990, 1739; OLG Frankfurt/Main WRP 1981, 104).
  • BGH, 23.01.1976 - I ZR 95/75

    Lohnsteuerhilfevereine als Gewerbetreibende i. S. des § 13 Abs. 1 UWG (Gesetz

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.02.2002 - 4 U 90/01
    Die Parteien sind "Gewerbetreibende" im Sinne von § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG, der auch Lohnsteuerhilfevereine umfasst (BGH GRUR 1976, 370; Baumbach/Hefermehl, UWG, 22. Aufl., § 13 Rdnr. 12).
  • BGH, 17.10.1984 - I ZR 187/82

    Zulässigkeit der Alleinstellungsbehauptung "Größtes Teppichhaus der Welt"

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.02.2002 - 4 U 90/01
    Es gelten jedoch Darlegungs- und Beweiserleichterungen, wenn - wie hier - der Beklagte eine Behauptung aufgestellt hat, deren Überprüfung für den Kläger unmöglich oder zumindest sehr schwierig ist, weil es sich um Vorgange handelt, die zum innerbetrieblichen Bereich des Beklagten gehören und die dem Kläger ebenso wie die maßgeblichen Leistungskriterien bei den übrigen Mitbewerbern kaum zugänglich sind (vgl. auch BGH GRUR 1985, 140).
  • SG Leipzig, 15.12.1999 - S 4 U 256/99

    Zur Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs des RV-Trägers gegen den UV-Träger

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.02.2002 - 4 U 90/01
    Die dagegen gerichtete Berufung des Beklagten hat der Senat mit Urteil vom 10. Februar 2000 zurückgewiesen (Az.: 4 U 256/99).
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