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   OLG Saarbrücken, 05.08.2008 - 4 U 90/08 - 33   

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https://dejure.org/2008,2488
OLG Saarbrücken, 05.08.2008 - 4 U 90/08 - 33 (https://dejure.org/2008,2488)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05.08.2008 - 4 U 90/08 - 33 (https://dejure.org/2008,2488)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05. August 2008 - 4 U 90/08 - 33 (https://dejure.org/2008,2488)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Grundstückskaufvertrag: Anfechtung wegen Verschweigens extremer Durchfeuchtung des Kellers

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arglistige Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels in Form von extremer Durchfeuchtung wegen kurz zuvor erfolgter Renovierungsarbeiten äußerlich trockener Wände ; Eintritt erheblicher Feuchtigkeit in die Kellerwände eines Hauses als ein für den ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Altbaukauf und Kellerfeuchtigkeit - Hinweispflicht des Verkäufers

  • Judicialis

    ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BGB § 124; ; BGB § 434

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchfeuchtung von Kellerwänden eines Altbaus als Mangel der Kaufsache

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anfechtung wegen Arglist bei extremer Durchfeuchtung d. Kellerwände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Hauskauf: Käufer muss nicht mit extremer Durchfeuchtung der Kellerwände rechnen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Über nicht erkennbare Feuchtigkeitsschäden einer Gebrauchtimmobilie ist aufzuklären

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Hausverkäufer muss auf Feuchtigkeit hinweisen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Hauskauf: Käufer muss nicht mit extremer Durchfeuchtung der Kellerwände rechnen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Auf feuchte Stellen muss Hausverkäufer hinweisen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Arglistiges Verschweigen von Feuchtigkeit im Keller (IMR 2008, 392)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 66
  • MDR 2010, 366
  • BauR 2008, 1942
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.06.1989 - V ZR 74/88
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.08.2008 - 4 U 90/08
    Dieses Ergebnis steht in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Aufklärungspflicht über Feuchtigkeitsschäden beim Kauf von Gebrauchtimmobilien (BGH Urteil vom 16.06.1989, V ZR 74/88, zitiert nach juris; NJW-RR 1994, 907; Baurecht 2001, 845; IBR 2002, 383; Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 09.10.2007, 4 U 198/07; zitiert nach juris).

    Anders lag der Sachverhalt in der seitens der Berufung zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.06.1989 (V ZR 74/88; zitiert nach juris).

    Richtig ist, dass Kaufinteressenten bei älteren Gebäuden mit einem gewissen Maß an Feuchtigkeit rechnen müssen, was im eigenen Interesse eine gründliche Inaugenscheinnahme nahe legt und die Aufklärungspflicht des Verkäufers einschränken kann (BGH BGH Urteil vom 16.06.1989, V ZR 74/88, zitiert nach juris).

  • BGH, 22.11.1991 - V ZR 215/90

    Zugesicherte Mangelfreiheit und Mangelverschweigen bei Kellerfeuchtigkeit im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.08.2008 - 4 U 90/08
    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, sind auch ohne entsprechende Nachfrage des Käufers solche Umstände offenbarungspflichtig, die für den Kaufentschluss erkennbar von maßgeblicher Bedeutung sind und die der Verkäufer deshalb redlicherweise nicht verschweigen darf, wie etwa ein Feuchtigkeitsbefall (BGH NJW-RR 1992, 333; NJW-RR 1996, 1332; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 28.08.2002, 1 U 208/02, zitiert nach juris).

    Eintritt erheblicher Feuchtigkeit in die Kellerwände eines Hauses stellt regelmäßig einen für den Kaufentschluss maßgeblichen Mangel dar (BGH NJW-RR 1992, 333).

  • BGH, 12.04.2002 - V ZR 302/00

    Begriff des Mangels eines verkauften Hausgrundstücks

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.08.2008 - 4 U 90/08
    Dieses Ergebnis steht in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Aufklärungspflicht über Feuchtigkeitsschäden beim Kauf von Gebrauchtimmobilien (BGH Urteil vom 16.06.1989, V ZR 74/88, zitiert nach juris; NJW-RR 1994, 907; Baurecht 2001, 845; IBR 2002, 383; Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 09.10.2007, 4 U 198/07; zitiert nach juris).

    Bei einer Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels handelt arglistig, wer einen Fehler mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragsgegner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte; das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Handeln des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH NJW 2003, 2380; BGH Urteil vom 12.04.2002, V ZR 302/00, zitiert nach juris Rd. 9; BGH BauR 2001, 845; Palandt-Heinrichs/Ellenberger, BGB, 67. Auflage, 2008, § 123, Rd. 11).

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 47/00

    Bevollmächtigung eines Architekten)

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.08.2008 - 4 U 90/08
    Dieses Ergebnis steht in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Aufklärungspflicht über Feuchtigkeitsschäden beim Kauf von Gebrauchtimmobilien (BGH Urteil vom 16.06.1989, V ZR 74/88, zitiert nach juris; NJW-RR 1994, 907; Baurecht 2001, 845; IBR 2002, 383; Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 09.10.2007, 4 U 198/07; zitiert nach juris).

    Bei einer Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels handelt arglistig, wer einen Fehler mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragsgegner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte; das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Handeln des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH NJW 2003, 2380; BGH Urteil vom 12.04.2002, V ZR 302/00, zitiert nach juris Rd. 9; BGH BauR 2001, 845; Palandt-Heinrichs/Ellenberger, BGB, 67. Auflage, 2008, § 123, Rd. 11).

  • BGH, 30.04.2003 - V ZR 100/02

    Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln der Kaufsache

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.08.2008 - 4 U 90/08
    Bei einer Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels handelt arglistig, wer einen Fehler mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragsgegner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte; das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Handeln des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH NJW 2003, 2380; BGH Urteil vom 12.04.2002, V ZR 302/00, zitiert nach juris Rd. 9; BGH BauR 2001, 845; Palandt-Heinrichs/Ellenberger, BGB, 67. Auflage, 2008, § 123, Rd. 11).
  • OLG Saarbrücken, 09.10.2007 - 4 U 198/07

    Wegfall des Arglistvorwurfes bei Offensichtlichkeit des Mangels aufgrund seines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.08.2008 - 4 U 90/08
    Dieses Ergebnis steht in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Aufklärungspflicht über Feuchtigkeitsschäden beim Kauf von Gebrauchtimmobilien (BGH Urteil vom 16.06.1989, V ZR 74/88, zitiert nach juris; NJW-RR 1994, 907; Baurecht 2001, 845; IBR 2002, 383; Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 09.10.2007, 4 U 198/07; zitiert nach juris).
  • BGH, 08.04.1994 - V ZR 178/92

    Offenbarungspflicht des Hausverkäufers hinsichtlich ohne weiteres erkennbarer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.08.2008 - 4 U 90/08
    Dieses Ergebnis steht in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Aufklärungspflicht über Feuchtigkeitsschäden beim Kauf von Gebrauchtimmobilien (BGH Urteil vom 16.06.1989, V ZR 74/88, zitiert nach juris; NJW-RR 1994, 907; Baurecht 2001, 845; IBR 2002, 383; Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 09.10.2007, 4 U 198/07; zitiert nach juris).
  • BGH, 14.06.1996 - V ZR 105/95

    Möglicher Inhalt des Schadensersatzanspruchs wegen arglistigen Verschweigens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.08.2008 - 4 U 90/08
    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, sind auch ohne entsprechende Nachfrage des Käufers solche Umstände offenbarungspflichtig, die für den Kaufentschluss erkennbar von maßgeblicher Bedeutung sind und die der Verkäufer deshalb redlicherweise nicht verschweigen darf, wie etwa ein Feuchtigkeitsbefall (BGH NJW-RR 1992, 333; NJW-RR 1996, 1332; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 28.08.2002, 1 U 208/02, zitiert nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 28.08.2002 - 1 U 208/02

    Haftung wegen arglistigen Verschweigens des Mangels einer Kaufsache

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.08.2008 - 4 U 90/08
    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, sind auch ohne entsprechende Nachfrage des Käufers solche Umstände offenbarungspflichtig, die für den Kaufentschluss erkennbar von maßgeblicher Bedeutung sind und die der Verkäufer deshalb redlicherweise nicht verschweigen darf, wie etwa ein Feuchtigkeitsbefall (BGH NJW-RR 1992, 333; NJW-RR 1996, 1332; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 28.08.2002, 1 U 208/02, zitiert nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 21.06.2011 - 4 U 161/10

    Gewährleistungsausschluss beim Grundstückskauf: Ergänzende Vertragsauslegung

    bbb) Dennoch ist die Arglist der Beklagten nicht bewiesen, da - insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt vom Sachverhalt der Senatsentscheidung vom 5.8.2008, NJW-RR 2009, 66 (im dort entschiedenen Fall stand die Kenntnis der Verkäufer von massivsten Feuchtigkeitsschäden im Keller außer Streit) - die Beklagten nicht erwiesenermaßen Kenntnis von den Feuchtigkeitseinwirkungen im Öllagerraum hatten.
  • OLG Koblenz, 20.06.2013 - 1 U 1171/12

    Haftung des Verkäufers eines Hausgrundstücks wegen arglistigen Verschweigens von

    Bei älteren Gebäuden im Besonderen müssen Kaufinteressenten regelmäßig mit gewissen Beschränkungen des Bauzustandes rechnen, namentlich auch Feuchtigkeitserscheinungen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 1989 - V ZR 74/88 - [...]; NJW-RR 2003, 772 f.; OLG Saarbrücken OLGR 2008, 827); nichts anderes wird hinsichtlich der technischen Ausstattung gelten.
  • OLG Hamm, 08.10.2009 - 4 U 137/09

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gegen eine dem Grund und der Höhe

    Der Senat hat durch Urteil vom 31. Juli 2008 (4 U 90/08) auf die Berufung der Beklagten das Vorbehaltsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit zur weiteren Verhandlung an das Landgericht Arnsberg zurückverwiesen.
  • OLG Saarbrücken, 22.12.2011 - 8 U 178/10

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages und Verpflichtung zum

    Die von dem Sachverständigen W. festgestellte, unstreitig bereits bei Übergabe des Hauses an den Kläger vorhanden gewesene, durch eine Arbeitsfuge zwischen der Bodenplatte und den Wandelementen aufsteigende Feuchtigkeit im Bereich der Wände des Kellergeschosses einschließlich der Wände der dort gelegenen Einliegerwohnung stellt einen Sachmangel i. S. des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB dar (vgl. BGH NJW-RR 1992, 333 f. Tz. 8; KG MDR 2006, 200 Tz. 3; OLG Celle OLGR Celle 2007, 461 ff. Tz. 37; Saarländisches OLG NJW-RR 2009, 66 ff. Tz. 21; jeweils zit. nach juris).
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