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   OLG Hamm, 16.10.2007 - 4 U 91/07   

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https://dejure.org/2007,3426
OLG Hamm, 16.10.2007 - 4 U 91/07 (https://dejure.org/2007,3426)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.10.2007 - 4 U 91/07 (https://dejure.org/2007,3426)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Oktober 2007 - 4 U 91/07 (https://dejure.org/2007,3426)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Verbot ungewünschter E-Mail-Werbung inhaltsunabhängig - Das Verbot des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWGknüpft unabhängig von der inhaltlichen Komponente allein an die fehlendeEinwilligung hinsichtlich der auf elektronischem Wege geschickten Werbung an.

  • openjur.de

    Bestimmtheit des Klageantrags bei belästigender email-Werbung; Ausräumung der Wiederholungsgefahr bei Einschränkung auf den Inhalt der Werbesendung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 8 Abs. 1, 3 Nr. 3 UWG; 3; 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG; § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO
    Bestimmtheit des Klageantrags bei belästigender e-mail-Werbung; Ausräumung der Wiederholungsgefahr bei Einschränkung auf den Inhalt der Werbesendung

  • LawCommunity.de

    Bestimmtheit des Klageantrages bei unverlangter E-Mail-Werbung

  • aufrecht.de

    Inhalt der Spam-Mail für Wiederholungsgefahr nicht maßgeblich

  • nomos.de PDF, S. 23

    E-Mail-Werbung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch bei Übermittlung von E-Mail-Werbung für ein Gewinnspiel ohne vorherige Einwilligung; Hinreichende Bestimmtheit eines Klageantrags bei belästigender Werbung; Erfordernis einer Einschränkung hinsichtlich des Werbegegenstands

  • Glücksspiel & Recht
  • info-it-recht.de

    Ein auf die Wiedergabe des Gesetzeswortlauts beschränkter Klageantrag ist i. S. d. § 253 II Nr. 2 ZPO hinreichend bestimmt

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 3 Nr. 3; ; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3; ; UWG § 8 Abs. 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

  • rewis.io
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Lust auf Werbung?"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Vorsicht bei zu engen Unterlassungserklärungen - Bei verbotener E-Mail Werbung kommt es nicht auf den Inhalt der Werbe-E-Mail an

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Vorsicht bei zu engen Unterlassungserklärungen - Bei verbotener E-Mail Werbung kommt es nicht auf den Inhalt der Werbe-E-Mail an

  • 123recht.net (Kurzinformation, 18.1.2008)

    Wiederholungsgefahr bei Spam?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 780 (Ls.)
  • MIR 2008, Dok. 010
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2007 - 4 U 91/07
    Allgemein gilt diesbezüglich, dass ein Verbotsantrag nach § 253 II Nr. 2 ZPO nicht derart undeutlich gefasst sein darf, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 I ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bliebe (st. Rspr.; vgl. BGHZ 156, 1, 8 f. - Paperboy; BGH GRUR 2005, 604, 605 - Fördermittelberatung; GRUR 2005, 692, 693 "statt"-Preis; GRUR 2007, 607 - Telefonwerbung für Individualverträge).

    Abweichendes kann dann gelten, wenn entweder bereits der gesetzliche Verbotstatbestand selbst entsprechend eindeutig und konkret gefasst oder der Anwendungsbereich einer Rechtsnorm durch eine gefestigte Auslegung geklärt ist, sowie auch dann, wenn der Kläger hinreichend deutlich macht, dass er nicht ein Verbot im Umfang des Gesetzeswortlauts beansprucht, sondern sich mit seinem Unterlassungsbegehren an der konkreten Verletzungshandlung orientiert (BGH GRUR 2003, 886, 887 - Erbenermittler; GRUR 2007, 607 - Telefonwerbung für Individualverträge).

    Eine auslegungsbedürftige Antragsformulierung kann jedoch dann hinzunehmen sein, wenn dies zur Gewährleistung des Rechtsschutzes im Hinblick auf eine bestimmte Werbemethode erforderlich erscheint (BGH GRUR 2002, 1088, 1089 - Zugabenbündel; BGHZ 158, 174, 186 - Direktansprache am Arbeitsplatz; GRUR 2005, 443, 445 - Ansprechen in der Öffentlichkeit II; GRUR 2005, 604, 605 - Fördermittelberatung; GRUR 2007, 607 - Telefonwerbung für Individualverträge).

    Weder ist der Begriff "Werbemitteilungen" als zu unbestimmt anzusehen, da in aller Regel wie bei dem Begriff "werben" nicht unzweifelhaft ist, ob eine Maßnahme als Werbung anzusehen ist oder nicht, noch stellt sich das Kriterium der fehlenden vorherigen Einwilligung als zu unzureichend bestimmt dar (vgl. OLG Hamm MD 2006, 1285; Urt. vom 15.08.2006, Az. 4 U 78/06; Köhler, in Hefermehl u.a., 25. Aufl. 2007, UWG § 12 Rn. 2.40; LG Stuttgart WRP 2005, 1041, zu § 7 II Nr. 2 Fall 1 UWG; s.a. Antragsfassung in der Sache BGH GRUR 2007, 607 - Telefonwerbung für Individualverträge), das tatsächlich ohne weiteres geklärt und auch einer Beweiserhebung zugeführt werden kann.

  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 128/02

    Fördermittelberatung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2007 - 4 U 91/07
    Allgemein gilt diesbezüglich, dass ein Verbotsantrag nach § 253 II Nr. 2 ZPO nicht derart undeutlich gefasst sein darf, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 I ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bliebe (st. Rspr.; vgl. BGHZ 156, 1, 8 f. - Paperboy; BGH GRUR 2005, 604, 605 - Fördermittelberatung; GRUR 2005, 692, 693 "statt"-Preis; GRUR 2007, 607 - Telefonwerbung für Individualverträge).

    Eine auslegungsbedürftige Antragsformulierung kann jedoch dann hinzunehmen sein, wenn dies zur Gewährleistung des Rechtsschutzes im Hinblick auf eine bestimmte Werbemethode erforderlich erscheint (BGH GRUR 2002, 1088, 1089 - Zugabenbündel; BGHZ 158, 174, 186 - Direktansprache am Arbeitsplatz; GRUR 2005, 443, 445 - Ansprechen in der Öffentlichkeit II; GRUR 2005, 604, 605 - Fördermittelberatung; GRUR 2007, 607 - Telefonwerbung für Individualverträge).

  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 261/98

    Rechenzentrum

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2007 - 4 U 91/07
    Aus diesem Grund sind insbesondere Unterlassungsanträge, die lediglich den Wortlaut eines Gesetzes wiederholen, grundsätzlich als zu unbestimmt und damit unzulässig anzusehen (BGH GRUR 2000, 438, 440 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; GRUR 2002, 77, 78 - Rechenzentrum; Teplitzky, 9. Aufl. 2007, Kap. 51 Rn. 8 a).
  • BGH, 04.05.2005 - I ZR 127/02

    "statt" -Preis

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2007 - 4 U 91/07
    Allgemein gilt diesbezüglich, dass ein Verbotsantrag nach § 253 II Nr. 2 ZPO nicht derart undeutlich gefasst sein darf, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 I ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bliebe (st. Rspr.; vgl. BGHZ 156, 1, 8 f. - Paperboy; BGH GRUR 2005, 604, 605 - Fördermittelberatung; GRUR 2005, 692, 693 "statt"-Preis; GRUR 2007, 607 - Telefonwerbung für Individualverträge).
  • BGH, 09.09.2004 - I ZR 93/02

    Ansprechen in der Öffentlichkeit II

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2007 - 4 U 91/07
    Eine auslegungsbedürftige Antragsformulierung kann jedoch dann hinzunehmen sein, wenn dies zur Gewährleistung des Rechtsschutzes im Hinblick auf eine bestimmte Werbemethode erforderlich erscheint (BGH GRUR 2002, 1088, 1089 - Zugabenbündel; BGHZ 158, 174, 186 - Direktansprache am Arbeitsplatz; GRUR 2005, 443, 445 - Ansprechen in der Öffentlichkeit II; GRUR 2005, 604, 605 - Fördermittelberatung; GRUR 2007, 607 - Telefonwerbung für Individualverträge).
  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2007 - 4 U 91/07
    Aus diesem Grund sind insbesondere Unterlassungsanträge, die lediglich den Wortlaut eines Gesetzes wiederholen, grundsätzlich als zu unbestimmt und damit unzulässig anzusehen (BGH GRUR 2000, 438, 440 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; GRUR 2002, 77, 78 - Rechenzentrum; Teplitzky, 9. Aufl. 2007, Kap. 51 Rn. 8 a).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2007 - 4 U 91/07
    Allgemein gilt diesbezüglich, dass ein Verbotsantrag nach § 253 II Nr. 2 ZPO nicht derart undeutlich gefasst sein darf, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 I ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bliebe (st. Rspr.; vgl. BGHZ 156, 1, 8 f. - Paperboy; BGH GRUR 2005, 604, 605 - Fördermittelberatung; GRUR 2005, 692, 693 "statt"-Preis; GRUR 2007, 607 - Telefonwerbung für Individualverträge).
  • BGH, 12.07.1957 - I ZR 8/56

    Heilmittelvertrieb

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2007 - 4 U 91/07
    Gewisse Verallgemeinerungen werden davon mitumfasst und sind zulässig, sofern darin das Charakteristische der Verletzungshandlung zum Ausdruck kommt (BGH GRUR 1957, 606, 608; GRUR 1984, 593 - adidas-Sportartikel; Köhler, a.a.O., § 12 Rn. 2.44 m.w.N.; Teplitzky, a.a.O., Kap. 51 Rn. 14 ff.).
  • OLG Hamm, 15.08.2006 - 4 U 78/06

    Außerhalb einer Kundenbeziehung vorgenommene Telefonwerbung ohne vorheriges

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2007 - 4 U 91/07
    Weder ist der Begriff "Werbemitteilungen" als zu unbestimmt anzusehen, da in aller Regel wie bei dem Begriff "werben" nicht unzweifelhaft ist, ob eine Maßnahme als Werbung anzusehen ist oder nicht, noch stellt sich das Kriterium der fehlenden vorherigen Einwilligung als zu unzureichend bestimmt dar (vgl. OLG Hamm MD 2006, 1285; Urt. vom 15.08.2006, Az. 4 U 78/06; Köhler, in Hefermehl u.a., 25. Aufl. 2007, UWG § 12 Rn. 2.40; LG Stuttgart WRP 2005, 1041, zu § 7 II Nr. 2 Fall 1 UWG; s.a. Antragsfassung in der Sache BGH GRUR 2007, 607 - Telefonwerbung für Individualverträge), das tatsächlich ohne weiteres geklärt und auch einer Beweiserhebung zugeführt werden kann.
  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 38/00

    Zugabenbündel

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2007 - 4 U 91/07
    Eine auslegungsbedürftige Antragsformulierung kann jedoch dann hinzunehmen sein, wenn dies zur Gewährleistung des Rechtsschutzes im Hinblick auf eine bestimmte Werbemethode erforderlich erscheint (BGH GRUR 2002, 1088, 1089 - Zugabenbündel; BGHZ 158, 174, 186 - Direktansprache am Arbeitsplatz; GRUR 2005, 443, 445 - Ansprechen in der Öffentlichkeit II; GRUR 2005, 604, 605 - Fördermittelberatung; GRUR 2007, 607 - Telefonwerbung für Individualverträge).
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 143/00

    Erbenermittler und Rechtsberatung

  • OLG Hamburg, 29.11.2006 - 5 U 79/06

    Unlauterer Wettbewerb: Anspruch auf Unterlassung unerwünschter eMail-Werbung

  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 221/01

    Direktansprache am Arbeitsplatz

  • BGH, 15.03.1984 - I ZR 74/82

    Anforderungen an die Bevorratung einer beworbenen Ware; Umfang der

  • LG Stuttgart, 08.04.2005 - 31 O 24/05

    Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern

  • LG Braunschweig, 18.10.2012 - 22 O 66/12

    Nachfragepflicht des Versenders bei Empfang einer unklaren Abbestellung einer

    Nach diesen Grundsätzen liegt bei der Vorschrift des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG ein gesetzlicher Verbotstatbestand vor, der selbst eindeutig und konkret gefasst ist, so dass entsprechende Auslegungszweifel nicht bestehen (OLG Hamm, Urteil vom 16.10.2007 - 4 U 91/07 - WRP 2008, 254-257, "Anforderungen an einen Verbotsantrag bei E-Mail-Werbung", TZ 30, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 16.12.2010 - 4 U 118/10

    Eine bewusst eng formulierte Unterlassungserklärung erfasst keine kerngleichen

    Der Senat ist auch im übrigen davon ausgegangen, dass eine Unterlassungserklärung kerngleiche Verstöße insbesondere nicht umfasst, wenn der Gläubiger eine abstrahierte Fassung der Unterwerfung verlangt und die abgegebene Erklärung dann bewusst und deutlich hinter dem Verlagen zurückbleibt (Senat, Urt. v. 14.5.2009 - 4 U 192/08, MMR 2009, 749, Urt. v. 16.10.2007 - 4 U 91/07).

    Von keinem dieser Grundsätze wird vorliegend abgewichen (vgl. auch Senat, Urteil v. 16.10.2007 - 4 U 91/07).

  • OLG Hamm, 14.05.2009 - 4 U 192/08

    Anforderungen an die Fassung eines Verbotstenors; Wettbewerbswidrigkeit der

    Der Senat hat in diesem Zusammenhang in seinem Urteil vom 16. Oktober 2007 (Az. 4 U 91/07 = Bl. 48 ff d.A.) ausgeführt:.
  • OLG Hamm, 19.03.2009 - 4 U 179/08

    Untersagung belästigender Werbung durch E-Mail

    Das gilt noch unabhängig davon, dass auch eine auslegungsbedürftige Antragsformulierung immer dann noch hinzunehmen sein kann, wenn dies zur Gewährleistung des Rechtsschutzes in Bezug auf eine bestimmte Werbemethode erforderlich erscheint (vgl. Senat WRP 2008, 254, 256 -Lust auf Werbung m.w.N.).
  • LG Köln, 28.09.2021 - 33 O 123/19
    Ein anderes ist nur dann zulässig, wenn die Auslegung der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale unstreitig oder durch die Rechtsprechung geklärt ist (vgl BGH GRUR 99, 272, 274 - Die Luxusklasse zum Nulltarif; GRUR 07, 607 Rn 16 - Telefonwerbung für "Individualverträge"; GRUR 08 532 Rn 16 - Umsatzsteuerhinweis; GRUR 10, 749 Rn 21 - Erinnerungswerbung im Internet; OLG Hamm WRP 08, 254, 256; Ohly/Sosnitza/Sosnitza, 7. Aufl. 2016, UWG § 12 Rn. 68).
  • LG Dortmund, 14.01.2016 - 16 O 19/15

    Anspruch auf Unterlassung der Zusendung von Werbe-E-Mails an potentielle Kunden

    Daher ist der Kläger berechtigt, von der Beklagten allgemein zu verlangen, keine Werbe-E-Mails zu versenden, sofern der Empfänger der Versendung nicht zuvor ausdrücklich zugestimmt hat (vergleiche auch OLG Hamm, Urteil vom 16.10.2007 Aktenzeichen 4 U 91/07).
  • LG Duisburg, 05.08.2015 - 26 O 55/14

    Widerspruch eines Kunden bzgl. weiterer Werbung bei Abmeldung; Werbung per

    Dies geschah vor dem Hintergrund der Rechtsprechung, die einen Klageantrag, der - wie der zunächst vom Kläger angekündigte Klageantrag - im Wesentlichen auf die Wiedergabe des Gesetzeswortlauts (hier des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG) beschränkt ist, nur ausnahmsweise für hinreichend bestimmt hält, nämlich wenn zwischen den Parteien des Rechtsstreits kein Streit darüber besteht, dass das beanstandete Verhalten das fragliche Tatbestandsmerkmal erfüllt (vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 16.10.2007 - 4 U 91/07, zitiert nach beck-online).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 29.05.2009 - 4 U 91/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,38201
OLG Schleswig, 29.05.2009 - 4 U 91/07 (https://dejure.org/2009,38201)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29.05.2009 - 4 U 91/07 (https://dejure.org/2009,38201)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29. Mai 2009 - 4 U 91/07 (https://dejure.org/2009,38201)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,38201) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

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