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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.01.2011 - 4 U 91/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6156
OLG Frankfurt, 12.01.2011 - 4 U 91/10 (https://dejure.org/2011,6156)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.01.2011 - 4 U 91/10 (https://dejure.org/2011,6156)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - 4 U 91/10 (https://dejure.org/2011,6156)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche auf Verzugszinsen aus Abschlagsrechnungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verzugszinsen bei unberechtigter Kürzung von Rechnungspositionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unberechtigte Kürzung von Rechnungspositionen: Verzugszinsen? (IBR 2011, 194)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2011, 163
  • BauR 2011, 1180
  • BauR 2011, 895
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.08.2009 - VII ZR 205/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Abschlagszahlung nach Abnahme einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2011 - 4 U 91/10
    Die vom Landgericht zur Begründung seiner Auffassung in Bezug genommene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2010, 227 ff) ist nicht einschlägig.
  • BGH, 21.12.2006 - VII ZR 279/05

    Begriff des neuen Vorbringens; Vorlage eines Privatgutachtens zur Konkretisierung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2011 - 4 U 91/10
    Um neues Vorbringen handelt es sich nur dann nicht, wenn ein bereits schlüssiges Vorbringen aus der 1. Instanz durch weitere Tatsachenbehauptungen zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird (BGH MDR 2007, 670).
  • EuGH, 03.04.2008 - C-306/06

    01051 Telecom - Richtlinie 2000/35/EG - Bekämpfung von Zahlungsverzug im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2011 - 4 U 91/10
    Es kann dahingestellt bleiben, ob für die Rechtzeitigkeit der Leistung die Zahlungsverzugsrichtlinie und die Rechtsprechung des EuGH (NJW 2008, 1935) zu einer von der bisherigen herrschenden Meinung abweichenden richtlinienkonformen Auslegung zwingen.
  • BGH, 24.05.2012 - VII ZR 34/11

    VOB-Vertrag: Anspruch auf Abschlagzahlungen für zusätzliche Leistungen trotz

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in BauR 2011, 1180 und NZBau 2011, 163 veröffentlicht ist, hat ihr überwiegend stattgegeben.
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2011 - U (Kart) 12/11

    Ansprüche des Auftragnehmers auf Mehrvergütung wegen Verzögerung der

    Auf dieser Grundlage kommt die isolierte Durchsetzung der Vergütung für einzelne Positionen aus einer Abschlagsrechnung in Betracht, wenn im Rahmen der laufenden Abrechnung des Bauvorhabens im Abschlagswege aktuell ein positiver Saldo zugunsten des Auftragnehmers festgestellt werden kann (vgl. zu allem: BGH, Urteil vom 20.08.2009, VII ZR 205/07, BGHZ 182, 158 - 187, zitiert nach juris Tz. 59; im Anschluss hieran OLG Frankfurt, Urteil vom 12.01.2011, 4 U 91/10, NZBau 2011, 163 - 167, zitiert nach juris Tz. 19).

    Im Fall der Geltendmachung im Abschlagswege bedeutet dies: Der Auftragnehmer hat aus der letzten Abschlagsrechnung vorzugehen; Abschlagszahlungen beschränkt auf den Wert einzelner Rechnungsposten kann er verlangen, wenn in deren Höhe aus der letzten Abschlagsrechnung ein positiver Saldo zu seinen Gunsten festgestellt werden kann (vgl.: BGH, Urteil vom 20.08.2009, VII ZR 205/07, BGHZ 182, 158 - 187, zitiert nach juris Tz. 60; im Anschluss hieran: OLG Frankfurt, Urteil vom 12.11.2011, 4 U 91/10, NZBau 2011, 163 - 164, zitiert nach juris Tz. 19).

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 4 U 91/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,382
OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 4 U 91/10 (https://dejure.org/2011,382)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.11.2011 - 4 U 91/10 (https://dejure.org/2011,382)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. November 2011 - 4 U 91/10 (https://dejure.org/2011,382)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 634 Nr. 4; BGB § 636; BGB § 280 Abs. 1
    Gewährleistungsansprüche wegen mangelhafter Abdichtung des Dachs von Eigentumswohnungen; Umfang des Schadensersatzes

  • ibr-online

    Auszug wegen Mängeln: 215 Euro Nutzungsentschädigung pro Tag!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Nutzungsentschädigung für durch Baumängel unbenutzbare Immobilie

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Wegen Mängeln der gekauften Eigentumswohnung - 215 Euro Entschädigung pro Tag

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Es regnete in der Eigentumswohnung - Ist eine Immobilie objektiv nicht benutzbar, kann der Käufer Entschädigung verlangen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auszug aus dem eigenen Haus wegen Baumängeln! Was tun?

Besprechungen u.ä. (2)

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Wegen Mängeln der gekauften Eigentumswohnung - 215 Euro Entschädigung pro Tag

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auszug wegen Mängeln: 215 Euro Nutzungsentschädigung pro Tag! (IBR 2012, 205)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 545
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 30.11.1979 - V ZR 214/77

    Entgangener Gewinn bei verbotswidrigen Verträgen; Nutzungsausfall als

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 4 U 91/10
    Denn für diesen Zeitraum, in dem die Wohnung - unstreitig - allenfalls teilweise und bis zu einem von ihm selbst angegebenen Einschränkungsgrad von 30 % und bestimmte Räume stundenweise nicht nutzbar waren und in dem auch kein Umzug in ein Hotel erfolgte, besteht kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung im geltend gemachten Umfang von 18.845,95 EUR für einen Zeitraum von 87, 57 Tagen (vgl. BGH, Urteil vom 30.11.1979, V ZR 214/77, Rn. 26/33; BGH, Urteil vom 5.3.1993, V ZR 87/91; Rz. 15).

    Bei einer selbstgenutzten Wohnung ist anerkannt, dass kurzfristige und durch zumutbare Umdispositionen auffangbare Beeinträchtigungen des Gebrauchs - im Unterschied zur vollständigen Unbewohnbarkeit - nicht entschädigungspflichtig sind, wenn der Eigentümer, sei es auch unter fühlbaren Erschwernissen, sein Haus weiter nutzen kann (BGH, Urteil vom 30.11.1979, V ZR 214/77; OLG Köln, Urteil vom 23.1.1992, 7 U 169/91).

  • BGH, 10.10.1985 - VII ZR 292/84

    Schadensersatz für entgangene Nutzung einer Garage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 4 U 91/10
    Entgegen der Ansicht der Beklagten kann eine Nutzungsentschädigung nicht nur verlangt werden, wenn der Haftungsgrund deliktischen Ursprungs ist, sondern auch und gerade wenn die Haftung - wie hier - auf vertraglicher Grundlage beruht (BGH, Urteil vom 10.10.1985; VII ZR 292/84; Rn. 18; BGH, Urteil vom 16.09.1987, IVb ZR 27/86, Rn. 13).

    Eine andere rechtliche Bewertung folgt schließlich auch nicht aus der vom Kläger angeführten Entscheidung des 7. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 10. Oktober 1985 (VII ZR 292/84, Rz 19/20).

  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 4 U 91/10
    Auf eine etwaige Wahrscheinlichkeit etwaiger Schäden komme es nicht an (unter Berufung auf BGH, Urteil vom 09.01.2007, VI ZR 133/06).

    Ob darüber hinaus im Rahmen der Begründetheit eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu verlangen ist, hat der 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit seinen Urteilen vom 16. Januar und 20. März 2001 (VI ZR 381/99 und VI ZR 325/99) ausdrücklich dahinstehen gelassen (in diese Richtung aber der elfte Zivilsenat des BGH, Urteil vom 24.1.2006, XI ZR 384/03; für die bloße Möglichkeit BGH, Beschluss vom 7.1.2007, VI ZR 133/06).

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 4 U 91/10
    Nach den von dem Großen Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofes für die Anerkennung des Verlustes der Nutzung einer Sache als Vermögensschaden aufgestellten Grundsätzen ist die Bewertung eines Nutzungsausfalls als Vermögensschaden auf solche Wirtschaftsgüter von zentraler Bedeutung beschränkt, auf deren ständige Verfügbarkeit die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung des Betroffenen typischerweise angewiesen ist (BGH, Großer Senat, Beschluss vom 9.07.1986, GSZ 1/86, Rn. 44-46).

    Der Große Senat für Zivilsachen beim Bundesgerichtshof hat mit seiner bereits benannten grundlegenden Entscheidung vom 9. Juli 1986 (GSZ 1/86, Rz. 44-46) festgestellt, dass sich die Höhe des Nutzungsausfallschadens in erster Linie aus den anteiligen Vorhaltekosten für den entzogenen Gebrauch bemisst.

  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 4 U 91/10
    Ob darüber hinaus im Rahmen der Begründetheit eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu verlangen ist, hat der 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit seinen Urteilen vom 16. Januar und 20. März 2001 (VI ZR 381/99 und VI ZR 325/99) ausdrücklich dahinstehen gelassen (in diese Richtung aber der elfte Zivilsenat des BGH, Urteil vom 24.1.2006, XI ZR 384/03; für die bloße Möglichkeit BGH, Beschluss vom 7.1.2007, VI ZR 133/06).
  • BGH, 27.02.2003 - VII ZR 338/01

    Rechte des Auftraggebers nach Verstreichen der Frist zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 4 U 91/10
    Der Kläger war in Anbetracht zuvor vergeblich ausgeführter Mangelbeseitigungsmaßnahmen und der dem Gutachten nachfolgenden Wassereinbrüche berechtigt, sich durch ein Parteigutachten über die Schadensursachen und deren Behebung sachverständig beraten zu lassen (vgl. BGH, Urteil vom 13.09.2001, VII ZR 392/00; Rn. 14; BGH, Urteil vom 27.02.2003, VII ZR 338/01; Rn. 28).
  • OLG Dresden, 31.01.2000 - 8 W 1377/99

    Ablösung einer Bürgschaftsforderung durch ein Darlehen; Begriff der alsbaldigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 4 U 91/10
    Dazu mögen Fälle gehören, in denen eine Partei wider besseres Wissen eine Behauptung aufgestellt oder bestritten hat oder wenn das Vorbringen der Prozessverschleppung diente (Schneider, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 3.Aufl. 2011, § 96 Rn. 34; OLG Dresden, Beschluss v. 31.01.2000, 8 W 1377/99, Rn. 21).
  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 4 U 91/10
    Ob darüber hinaus im Rahmen der Begründetheit eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu verlangen ist, hat der 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit seinen Urteilen vom 16. Januar und 20. März 2001 (VI ZR 381/99 und VI ZR 325/99) ausdrücklich dahinstehen gelassen (in diese Richtung aber der elfte Zivilsenat des BGH, Urteil vom 24.1.2006, XI ZR 384/03; für die bloße Möglichkeit BGH, Beschluss vom 7.1.2007, VI ZR 133/06).
  • BGH, 05.03.1993 - V ZR 87/91

    Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 4 U 91/10
    Denn für diesen Zeitraum, in dem die Wohnung - unstreitig - allenfalls teilweise und bis zu einem von ihm selbst angegebenen Einschränkungsgrad von 30 % und bestimmte Räume stundenweise nicht nutzbar waren und in dem auch kein Umzug in ein Hotel erfolgte, besteht kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung im geltend gemachten Umfang von 18.845,95 EUR für einen Zeitraum von 87, 57 Tagen (vgl. BGH, Urteil vom 30.11.1979, V ZR 214/77, Rn. 26/33; BGH, Urteil vom 5.3.1993, V ZR 87/91; Rz. 15).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 4 U 91/10
    Ob darüber hinaus im Rahmen der Begründetheit eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu verlangen ist, hat der 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit seinen Urteilen vom 16. Januar und 20. März 2001 (VI ZR 381/99 und VI ZR 325/99) ausdrücklich dahinstehen gelassen (in diese Richtung aber der elfte Zivilsenat des BGH, Urteil vom 24.1.2006, XI ZR 384/03; für die bloße Möglichkeit BGH, Beschluss vom 7.1.2007, VI ZR 133/06).
  • BGH, 21.07.2005 - VII ZR 304/03

    Rechtsstellung der Erwerber von Wohnungseigentum; Ersatz von Aufwendungen zur

  • OLG Köln, 18.06.2010 - 19 U 98/09

    Umfang des Schadensersatzes wegen pflichtwidriger Nichterteilung des Zuschlags in

  • OLG Karlsruhe, 15.02.1989 - 1 U 289/88

    Schadensregulierung; Kraftfahrzeug; Ersatzfähig; Kaskoversicherer; Vollkasko;

  • BGH, 13.09.2001 - VII ZR 392/00

    Ersatzfähigkeit von Gutachter- und Mängelbeseitigungskosten

  • OLG Jena, 14.05.2009 - 1 U 761/08

    Es besteht kein abstrakter Anspruch auf Nutzungsausfall bei kostenloser Nutzung

  • BGH, 09.05.1996 - VII ZR 143/94

    Bemessung des Streitwerts bei einseitiger Erledigungserklärung

  • OLG Stuttgart, 30.03.2010 - 10 U 87/09

    Architektenhaftung: Schadensersatz bei verspäteter Fertigstellung eines Wohn- und

  • OLG Stuttgart, 25.07.2000 - 10 U 36/00

    Nutzungsentschädigung wegen mängelbedingter Lärmbelästigung

  • OLG Köln, 23.01.1992 - 7 U 169/91

    Kein Vermögensschaden bei vorübergehender Gebrauchsbeeinträchtigung eines Hauses

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage bei

  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 208/94

    Rechtliches Interesse des Nebenintervenienten

  • BGH, 16.09.1987 - IVb ZR 27/86

    Vorenthaltung einer Gebrauchsmöglichkeit

  • OLG Stuttgart, 09.07.2019 - 10 U 14/19

    Bauvertrag: Mangelhaftigkeit einer Dämmung unter einer tragenden Bodenplatte;

    Die kurzfristige Nichtnutzbarkeit wegen des Ortstermins im selbständigen Beweisverfahren ist nicht relevant (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 23.11.2011 - 4 U 91/10, BeckRS 2011, 27537).
  • LG Hamburg, 11.04.2019 - 305a O 9/16

    Bauträger-Kaufvertrag: Ansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb einer

    Zu fordern ist eine Vorenthaltung der Nutzung mit signifikanter Auswirkung auf die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung des Erwerbers, mithin eine vollkommene Unbenutzbarkeit des Vertragsgenstandes (vgl. BGH, Urteil vom 10.10.1985 - VII ZR 292/84; BGH, Urteil vom 20.02.2014 - VII ZR 172/13; BGH, Urteil vom 08.05.2014 - VII ZR 199/13; BGH, Beschluss vom 09.07.1986 - GSZ 1/86; OLG Brandenburg, Urteil vom 23.11.2011 - 4 U 91/10).
  • AG Zossen, 14.03.2013 - 5 C 257/11

    Schadenersatzanspruch wegen Hundesbisses

    Die Klägerin kann unabhängig davon, ob sie mit der Zahlung der vorgerichtlichen Anwaltskosten in Vorlage getreten ist Zahlung statt Freistellung begehren, da ihre Inanspruchnahme durch ihren Prozessbevollmächtigten feststeht und der Beklagte die Leistung endgültig verweigert hat (§ 250 Abs. 2 BGB analog, so auch OLG Brandenburg Urteil vom 23.11.2011- 4 U 91/10 zitiert nach juris dort Rn 98).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.09.2010 - I-4 U 91/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7588
OLG Hamm, 30.09.2010 - I-4 U 91/10 (https://dejure.org/2010,7588)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.09.2010 - I-4 U 91/10 (https://dejure.org/2010,7588)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. September 2010 - I-4 U 91/10 (https://dejure.org/2010,7588)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Nutzung des Begriffs "Werbepoint" verletzt nicht die Marke "Point"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unternehmenskennzeichen "Point" wird durch Verwendung von "Werbepoint" nicht verletzt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Markenschutz bei der Firmen - Bezeichnung Point"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 11.09.2007 - C-17/06

    Céline - Marken - Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der Ersten

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2010 - 4 U 91/10
    Die Verwendung ausschließlich als Unternehmenskennzeichen stellt keine markenverletzende Benutzungshandlung dar (EuGH GRUR 2007, 971 - Céline; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 14 Rn. 117).
  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 135/06

    Streit um Domainnamen ahd.de

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2010 - 4 U 91/10
    So kann ein hochgradigeres Vorliegen eines Faktors dazu führen, dass Verwechslungsgefahr auch bei einem geringen Grade der Verwirklichung eines anderen Faktors zu bejahen ist (BGH GRUR 2008, 1102 - Haus & Grund; GRUR 2009, 685 - ahd.de; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 15 Rn. 70 m.w.N.).
  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 158/05

    Haus & Grund I

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2010 - 4 U 91/10
    So kann ein hochgradigeres Vorliegen eines Faktors dazu führen, dass Verwechslungsgefahr auch bei einem geringen Grade der Verwirklichung eines anderen Faktors zu bejahen ist (BGH GRUR 2008, 1102 - Haus & Grund; GRUR 2009, 685 - ahd.de; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 15 Rn. 70 m.w.N.).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZR 159/05

    afilias. de

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2010 - 4 U 91/10
    Unternehmenskennzeichen entstehen durch die Ingebrauchnahme im geschäftlichen Verkehr, wobei jede Art der nach außen gerichteten geschäftlichen Tätigkeit ausreicht, sofern sie auf eine dauernde wirtschaftliche Betätigung schließen lässt (BGH GRUR 2008, 1099; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 5 Rn. 32, 58).
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