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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.10.2013 - 4 U 91/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,31202
OLG Hamm, 22.10.2013 - 4 U 91/13 (https://dejure.org/2013,31202)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.10.2013 - 4 U 91/13 (https://dejure.org/2013,31202)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Oktober 2013 - 4 U 91/13 (https://dejure.org/2013,31202)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    E-Zigarette, Tabakzigarette, Werbung, irreführend, Genussmittel

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    E-Zigarette, Tabakzigarette, Werbung, irreführend, Genussmittel

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Auch in der Berufung scheitert die Werbung für E-Zigaretten mit "geringer Gesundheitsschädlichkeit"

  • rewis.io

Kurzfassungen/Presse (14)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung: E-Zigarette mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette

  • lto.de (Kurzinformation)

    Werbung für E-Zigaretten - Muss wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Werbung für E-Zigarette "mindestens 1.000-mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette" unzulässig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Werbung für E-Zigarette "mindestens 1.000-mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette" unzulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung für E-Zigarette als "mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung für E-Zigarette als "mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette"

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Die Werbung, dass eine E-Zigarette "mindestens 1.000mal weniger schädlich sei als eine Tabakzigarette ist unzulässig

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    E-Zigaretten - Verharmlosung untersagt

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Werbeaussagen zu E-Zigaretten können irreführend sein

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    E-Zigarette - Werbeaussage, sie sei mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette, ist unzulässig

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung für E-Zigarette als "mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette"

  • internetrecht-freising.de (Pressemitteilung)

    Werbung für E-Zigarette "mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette" unzulässig

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    E-Zigaretten: Werbung mit geringer Schädlichkeit kann unzulässig sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Werbung für E-Zigarette mit Slogan "Mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette" unzulässig - Werbeaussagen mit gesundheitsspezifischen Angaben nur bei gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen zulässig

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.09.2013 - I-4 U 91/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,31257
OLG Hamm, 10.09.2013 - I-4 U 91/13 (https://dejure.org/2013,31257)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.09.2013 - I-4 U 91/13 (https://dejure.org/2013,31257)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. September 2013 - I-4 U 91/13 (https://dejure.org/2013,31257)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Irreführung des Wettbewerbs durch Bewerbung von E-Zigaretten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 3 ,5,8 UWG
    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von E-Zigaretten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    E-Zigarette darf nicht als "1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette" beworben werden

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Werbung im Bereich des Gesundheitswesens

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    E-Zigarette darf nicht als "1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette" beworben werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung für E-Zigarette als "mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette"

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    E-Zigarette nicht 1.000mal weniger schädlich

  • internetrecht-freising.de (Pressemitteilung)

    Werbung für E-Zigarette "mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette" unzulässig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung für E-Zigaretten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung von E-Zigaretten

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    E-Zigaretten: Werbung mit geringer Schädlichkeit kann unzulässig sein

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 28.05.2013 - 3 U 2161/12

    Bewerbung der E-Zigarette "Clever Smoke" mit der Aussage "die gesündere Art zu

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2013 - 4 U 91/13
    2) Die von der Beklagten In Bezug genommene Entscheidung des OLG Nürnberg vom 28. Mai 2013 - 3 U 2161/12 beschäftigt sich entgegen der Einschätzung der Beklagten gerade nicht mit völlig identischen Werbeaussagen.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.09.2013 - 4 U 91/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,50026
OLG Karlsruhe, 26.09.2013 - 4 U 91/13 (https://dejure.org/2013,50026)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.09.2013 - 4 U 91/13 (https://dejure.org/2013,50026)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. September 2013 - 4 U 91/13 (https://dejure.org/2013,50026)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 795
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 01.02.2017 - XII ZB 71/16

    Familiensache: Formwirksamkeit eines gerichtliche festgestellten Vergleichs über

    Überdies fehle es an der einer Beratung durch den Notar vergleichbaren Verfahrensgestaltung, weil eine Beratung oder Warnung durch den Richter nicht erfolge (vgl. OLG Celle FamRZ 2014, 795, 796; OLG Brandenburg FamRZ 2008, 1192, 1193; Zöller/Greger ZPO 31. Aufl. § 278 Rn. 31; Musielak/Voit/Foerste ZPO 13. Aufl. § 278 Rn. 18a; Staudinger/Hertel BGB [2012] § 127 a Rn. 48 f.; Bamberger/Roth/Wendtland BGB 3. Aufl. § 127 a Rn. 4; Palandt/Brudermüller BGB 76. Aufl. § 1378 Rn. 13; Knauer/Wolf NJW 2004, 2857, 2859; Zimmer NJW 2013, 3280 ff.; Gutachten des Deutschen Notarinstituts DNotI-Report 2008, 75, 76; Braeuer Der Zugewinnausgleich 2. Aufl. Rn. 946).
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