Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 10.02.2004

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 15.12.2003 - 4 U 92/03   

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OLG Bamberg, 15.12.2003 - 4 U 92/03 (https://dejure.org/2003,4106)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15.12.2003 - 4 U 92/03 (https://dejure.org/2003,4106)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15. Dezember 2003 - 4 U 92/03 (https://dejure.org/2003,4106)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Abrechnung eines vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrages; Anteilige Vergütung für erbrachte Leistungen aus gekündigtem VOB-Werkvertrag; Qualifizierung einer Klageschrift als Schlussrechnung; Bezugnahme auf Klageschrift in nachgereichter ...

  • Judicialis

    VOB/B § 8 Nr. 1; ; VOB/B § ... 8 Nr. 1 Abs. 2; ; VOB/B § 8 Nr. 3; ; VOB/B § 14 Nr. 1; ; VOB/B § 14 Nr. 1 S. 3; ; VOB/B § 14 Nr. 2; ; VOB/B § 16 Nr. 3 Abs. 1 S. 1; ; VOB/B § 18 Nr. 2 S. 3; ; ZPO § 139 Abs. 2; ; ZPO § 139 Abs. 4 S. 1; ; ZPO § 156; ; ZPO § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; ; BGB § 649

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Zur Vergütungsfähigkeit anteilig erbrachter Leistungen aus einem Werkvertrag - 2. Nachvollziehbarkeit der Darlegungen zur Höhe und Zusammensetzung der geltend gemachten Vergütungsforderung als Abrechnung mit dem Charakter einer Schlussrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prüffähigkeit einer Schlußrechnung: Verfahrensrechtliche Behandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann eine Klageschrift Schlussrechnung ersetzen? (IBR 2004, 193)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2004, 272
  • BauR 2004, 1188
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.11.2002 - VII ZR 224/01

    Prüfung der Abrechnung eines gekündigten Bauvertrages

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.12.2003 - 4 U 92/03
    Diesen Anforderungen genügt die klägerische Abrechnung, welche die zu erbringenden Leistungen in Teilleistungen aufgegliedert und nach der Urkalkulation bewertet (vgl. dazu BGH BauR 2003, 377, 378).
  • BGH, 09.10.1986 - VII ZR 249/85

    Fälligkeit der Vergütung nach vorzeitiger Beendigung eines VOB -Bauvertrags

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.12.2003 - 4 U 92/03
    Die Fälligkeit des geltend gemachten Vergütungsanspruchs scheitert nicht am Erfordernis einer auch nach vorzeitiger Beendigung eines VOB/B-Vertrages notwendigen Schlußrechnung (vgl. dazu BGH NJW 1987, 382).
  • BGH, 22.11.2001 - VII ZR 168/00

    Einwand der fehlenden Prüfbarkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.12.2003 - 4 U 92/03
    Abgesehen davon, daß sich diese Stellungnahme lediglich mit dem klägerischen Schreiben vom 7.2.2003 befaßt, handelt es sich um eine nur pauschal gehaltene Äußerung, die den Anforderungen an eine substantiierte Beanstandung der Auftraggeberseite nicht genügt, (vgl. BGH WM 2002, 132).
  • BGH, 08.02.1999 - II ZR 261/97

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach erstmaligem rechtlichen Hinweis

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.12.2003 - 4 U 92/03
    Unter diesen Umständen war der Wiedereintritt in die mündliche Verhandlung schon deshalb geboten, weil der neue Vortrag darauf beruhte, daß das Landgericht einen gemäß § 139 Abs. 2 und Abs. 4 S. 1 ZPO erforderlichen Hinweis erst in der mündlichen Verhandlung erteilt hatte und das neue Vorbringen zudem erkennen ließ, daß die Sache nach wie vor nicht vollständig erörtert worden war (vgl. BGH BauR 1999, 635, 637 f. zu einer ähnlichen Verfahrenskonstellation; ferner BGH WM 1993, 177 f.; NJW 1999, 2123 f.).
  • BGH, 09.06.1994 - VII ZR 87/93

    Voraussetzung des Architektenhonorars nach vorzeitiger Vertragsbeendigung

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.12.2003 - 4 U 92/03
    Hierbei kommt es auch keineswegs darauf an, ob die Einführung der nachträglich erstellten "Schlußrechnung" vom 7.2.2003 noch vom Schriftsatznachlaß gedeckt war, was im übrigen zu bejahen ist (vgl. nur BGH Baurecht 1994, 655, 656).
  • BGH, 28.04.1958 - III ZR 43/56

    Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.12.2003 - 4 U 92/03
    Für die Entscheidungsursächlichkeit eines festgestellten Verfahrensfehlers reicht es aus, daß das angefochtene Urteil hierauf beruhen kann (BGHZ 27, 163, 169; BGH NJW 1990, 121, 122).
  • BGH, 07.01.2003 - X ZR 16/01

    Abrechnung erbrachter Leistungen nach Vertragskündigung; Zurückweisung

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.12.2003 - 4 U 92/03
    Für das weitere Verfahren weist der Senat bezüglich der durch die Kündigung der Beklagten aufgeworfenen Einordnungsfragen auf die Entscheidungen BGH BauR 2003, 877 ff. und 2003, 1889 ff. hin.
  • BGH, 26.10.2000 - VII ZR 99/99

    Prüfbarkeit einer Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.12.2003 - 4 U 92/03
    Es handelt sich also um ein rein rechnerisches Defizit, das ohne weiteres behoben werden kann und die Prüffähigkeit der Abrechnung nicht in Frage stellt (vgl. BGH NJW 2001, 521, 522).
  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.12.2003 - 4 U 92/03
    Unter diesen Umständen war der Wiedereintritt in die mündliche Verhandlung schon deshalb geboten, weil der neue Vortrag darauf beruhte, daß das Landgericht einen gemäß § 139 Abs. 2 und Abs. 4 S. 1 ZPO erforderlichen Hinweis erst in der mündlichen Verhandlung erteilt hatte und das neue Vorbringen zudem erkennen ließ, daß die Sache nach wie vor nicht vollständig erörtert worden war (vgl. BGH BauR 1999, 635, 637 f. zu einer ähnlichen Verfahrenskonstellation; ferner BGH WM 1993, 177 f.; NJW 1999, 2123 f.).
  • BGH, 29.06.1995 - VII ZR 184/94

    Abrechnung eines vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrages

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.12.2003 - 4 U 92/03
    Die Höhe der Vergütung für die erbrachten Leistungen- ist nach dem Verhältnis des Werts der erbrachten Teilleistungen zum Wert der nach dem Pauschalvertrag geschuldeten Gesamtleistung zu errechnen; es kommt deshalb maßgeblich darauf an, daß der Unternehmer das Verhältnis der bewirkten Leistungen zur vereinbarten Gesamtleistung und des Preisansatzes für die Teilleistungen zum Pauschalpreis nachvollziehbar darlegt (BGH NJW 1995, 2712 f. 1997, 733).
  • BGH, 26.04.1989 - I ZR 220/87

    "Katzelmacher"; Umfang der Protokollierungspflicht

  • BGH, 24.07.2003 - VII ZR 218/02

    Rechtsfolgen der Kündigung eines Bauvertrages; Voraussetzungen einer

  • BGH, 07.10.1992 - VIII ZR 199/91

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung bei möglicher Unrichtigkeit des von

  • OLG Bamberg, 06.05.2013 - 4 U 218/12

    Amtshaftungsprozess: Ergreifungsdurchsuchung beim unbeteiligten Dritten (=

    Hierbei geht es um eine Prognose, für die es genügt, dass sich ein ausgedehnter Beweisaufwand schrittweise ergeben k an n , wenn im weiteren Verfahrensverlauf das bislang angekündigte bzw. sich nach dem aufgezeigten Feststellungsbedarf abzeichnende Streitprogramm insgesamt oder jedenfalls zum überwiegenden Teil abzuwickeln sein wird (vgl. Senat, OLGR 2004, 124ff.).
  • OLG Jena, 28.11.2012 - 7 U 348/12

    Auftraggeber rechnet nicht prüfbar ab: Forderung trotzdem fällig!

    Hat der Auftraggeber die Prüffähigkeit der Schlussrechnung nicht beanstandet (oder, wie hier, hilfsweise unstreitig gestellt), so kann das Gericht die eingeklagte Werklohnforderung nicht mangels Prüffähigkeit der Rechnung abweisen (oder gar, wie hier, als derzeit unbegründet abweisen), da die in dem Rechtsstreit eingeführten Rechnungen nicht von Amts wegen auf ihre Prüffähigkeit hin zu kontrollieren sind (OLG Bamberg, Urteil vom 15.12.2003 Aktenzeichen 4 U 92/03, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.02.2004 - I-4 U 92/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,18296
OLG Düsseldorf, 10.02.2004 - I-4 U 92/03 (https://dejure.org/2004,18296)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.02.2004 - I-4 U 92/03 (https://dejure.org/2004,18296)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Februar 2004 - I-4 U 92/03 (https://dejure.org/2004,18296)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch gegen einen Hausratsversicherer auf Entschädigung wegen eines vermeintlichen Einbruchdiebstahls; Versicherungsschutz auch für eine Sattelkammer mit den darin befindlichen Geräten aus einer Hausratsversicherung; Glaubhaftmachung eines erneuten Einbruchsdiebstahls ...

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94

    Anforderungen an äußeres Bild eines Einbruchsdiebstahls

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2004 - 4 U 92/03
    Der Versicherungsnehmer genügt seiner Beweislast für die Voraussetzungen des Versicherungsfalles, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung nachweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf einen Einbruchsdiebstahl zulassen (BGH VersR 1995, 956; 1993, 571, 572; 1992, 867; 1991, 917; 918).

    Es müssen Einbruchsspuren feststehen sowie, dass die als gestohlen gemeldeten Gegenstände am Versicherungsort vor dem Diebstahl vorhanden waren und nachher nicht mehr (vgl. BGH VersR 1995, 956; Senat NZVersR 2000, 182).

    Die seitens der Versicherung vorzutragenden Tatsachen müssen nach der Lebenserfahrung den Schluss ermöglichen, dass die Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung höher liegt, als die einer versicherten Entwendung (BGH VersR 1997, 734; 1996, 703; 1995, 956; 1991, 1047, 1048; Kollhosser in Prölss/Martin VVG 26. Aufl., § 49 VVG, Rn. 35; Römer, in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl. § 49 VVG, Rn. 25).

  • BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00

    Rechtsfolgen vorsätzlich falscher Angaben des Versicherungsnehmers bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2004 - 4 U 92/03
    Unter diesen Umständen ist die Pflichtverletzung i.S. von § 24 Abs. 3 VHB 1995 mangels Relevanz nicht geeignet die Interessen des Versicherers ernsthaft zu beeinträchtigen und kann nicht zur Leistungsfreiheit führen, da diese harte Rechtsfolge unverhältnismäßig ist, wenn ein geringfügiger Verstoß rechtzeitig korrigiert wird und deshalb folgenlos bleibt (BGH VersR 2002, 173; Prölss in Prölss/Martin, VVG 26. Auflage, § 6 VVG, Rn. 100; Römer/Langheid, VVG, 2. Auflage, § 6 VVG Rn. 22).
  • BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90

    Anforderungen an die Führung des Beweises der Vortäuschung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2004 - 4 U 92/03
    Die seitens der Versicherung vorzutragenden Tatsachen müssen nach der Lebenserfahrung den Schluss ermöglichen, dass die Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung höher liegt, als die einer versicherten Entwendung (BGH VersR 1997, 734; 1996, 703; 1995, 956; 1991, 1047, 1048; Kollhosser in Prölss/Martin VVG 26. Aufl., § 49 VVG, Rn. 35; Römer, in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl. § 49 VVG, Rn. 25).
  • BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90

    Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2004 - 4 U 92/03
    Der Versicherungsnehmer genügt seiner Beweislast für die Voraussetzungen des Versicherungsfalles, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung nachweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf einen Einbruchsdiebstahl zulassen (BGH VersR 1995, 956; 1993, 571, 572; 1992, 867; 1991, 917; 918).
  • BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2004 - 4 U 92/03
    Der Versicherungsnehmer genügt seiner Beweislast für die Voraussetzungen des Versicherungsfalles, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung nachweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf einen Einbruchsdiebstahl zulassen (BGH VersR 1995, 956; 1993, 571, 572; 1992, 867; 1991, 917; 918).
  • BGH, 11.12.1980 - IVa ZR 18/80

    Unterlassen der Beseitigung einer Gefahrerhöhung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2004 - 4 U 92/03
    Dies geht zu Lasten des Versicherers, der für den Versicherungsfall nach Ablauf der Monatsfrist darlegungs- und beweispflichtig ist (BGHZ 79, 156; Prölss in Prölss/Martin, VVG, 26. Auflage, § 25 VVG, Rn. 5).
  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 351/94

    Beweiswürdigung im Rahmen der Inanspruchnahme des Fahrzeugversicherers wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2004 - 4 U 92/03
    Die seitens der Versicherung vorzutragenden Tatsachen müssen nach der Lebenserfahrung den Schluss ermöglichen, dass die Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung höher liegt, als die einer versicherten Entwendung (BGH VersR 1997, 734; 1996, 703; 1995, 956; 1991, 1047, 1048; Kollhosser in Prölss/Martin VVG 26. Aufl., § 49 VVG, Rn. 35; Römer, in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl. § 49 VVG, Rn. 25).
  • OLG Hamm, 01.02.1996 - 6 W 19/95

    Wiederherstellungskosten; Kfz-Beschädigung; Versicherungsleistung; Reparatur;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2004 - 4 U 92/03
    Die seitens der Versicherung vorzutragenden Tatsachen müssen nach der Lebenserfahrung den Schluss ermöglichen, dass die Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung höher liegt, als die einer versicherten Entwendung (BGH VersR 1997, 734; 1996, 703; 1995, 956; 1991, 1047, 1048; Kollhosser in Prölss/Martin VVG 26. Aufl., § 49 VVG, Rn. 35; Römer, in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl. § 49 VVG, Rn. 25).
  • BGH, 25.03.1992 - IV ZR 54/91

    Beweiswürdigung im Rahmen eines Versicherungsprozesses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2004 - 4 U 92/03
    Der Versicherungsnehmer genügt seiner Beweislast für die Voraussetzungen des Versicherungsfalles, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung nachweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf einen Einbruchsdiebstahl zulassen (BGH VersR 1995, 956; 1993, 571, 572; 1992, 867; 1991, 917; 918).
  • OLG Köln, 29.01.2016 - 20 U 9/14

    Feststellung der Berufsunfähigkeit einer als hauptamtlich Beschäftigte eines

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei der Begutachtung der Auswirkungen psychische Erkrankungen auf die berufliche Leistungsfähigkeit Befunde im Allgemeinen weder durch bildgebende noch durch andere naturwissenschaftlich reproduzierbare Verfahren dokumentiert werden können und zudem kein auch nur annähernd hundertprozentiger Beweis, sondern nur maximale Wahrscheinlichkeiten von 80-90 % erreicht werden können, die nach allgemeiner Auffassung als Vollbeweis akzeptiert werden müssen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 21.6.1996 - 20 U 351/94127, r+s 1997, 126; Jannsen, r+s 2005, 161, 164).
  • OLG Köln, 13.05.2016 - 20 U 170/09

    Abtretbarkeit von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Bei der Begutachtung der Auswirkung psychischer Erkrankungen auf die berufliche Leistungsfähigkeit ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass im Allgemeinen weder durch bildgebende noch durch andere naturwissenschaftlich reproduzierbare Verfahren solche Erkrankungen dokumentiert werden können und zudem auch kein nur annähernd hundertprozentiger Beweis, sondern nur eine maximale Wahrscheinlichkeit von 80% - 90 % erreicht werden kann, die nach allgemeiner Auffassung aber ausreichend ist (vgl. Urteil des Senats vom 29.01.2016 - 20 U 9/14 - ; Jansen, RuS 2005, 161, 164).
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