Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 23.10.2014

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 13.08.2015 - 4 U 92/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,21442
OLG Zweibrücken, 13.08.2015 - 4 U 92/14 (https://dejure.org/2015,21442)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13.08.2015 - 4 U 92/14 (https://dejure.org/2015,21442)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13. August 2015 - 4 U 92/14 (https://dejure.org/2015,21442)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 280 Abs 1 BGB, § 280 Abs 3 BGB, § 281 Abs 1 BGB, § 437 Nr 3 BGB, § 439 Abs 1 BGB
    Schadensersatzanspruch des Käufers wegen Lieferung fehlerhafter Stahlbleche: Verletzung der Verpflichtung des Verkäufers zur Nacherfüllung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche wegen der Lieferung mangelhafter Bleche

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzansprüche wegen der Lieferung mangelhafter Bleche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkäufer kann keine mangelfreien Bleche liefern: Käufer erhält Schadensersatz!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Lieferverzug - Schadenersatz

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baustofflieferant haftet nicht für Folgekosten! (IBR 2015, 636)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2015, 1889
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.07.2008 - VIII ZR 211/07

    Zum Anspruch des Käufers mangelhafter Parkettstäbe auf Ersatz der Kosten für die

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.08.2015 - 4 U 92/14
    Ein Verschulden des Beklagten, der auch nicht zur Untersuchung der gelieferten Sache verpflichtet war (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 19. Juni 2009 - V ZR 93/08 - Urteil vom 15. Juli 2008 - VIII ZR 211/07 -), ist danach nicht erkennbar.
  • BGH, 17.10.2012 - VIII ZR 226/11

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB (betr. Aus- und Einbaukosten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.08.2015 - 4 U 92/14
    Da es sich vorliegend im Verhältnis zwischen den Prozessparteien um einen Kaufvertrag zwischen Unternehmern und nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelte, schuldet der Beklagte dem Kläger keinen Ersatz für Aus- und Einbaukosten wegen Mängeln der gelieferten Kaufsache (vgl. BGH Urteil vom 17. Oktober 2012 - VIII ZR 226/11 -, NJW 2013, 220).
  • BGH, 29.04.2015 - VIII ZR 104/14

    Gebrauchtwagenhandel: Keine wirksame Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.08.2015 - 4 U 92/14
    Zum einen kann der Verkäufer seine Pflicht zur Lieferung der mangelfreien Kaufsache (§ 433 Abs. 1 Satz 2 BGB) schuldhaft verletzt haben; zum anderen kann sich ein solcher Anspruch unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung der Verpflichtung des Verkäufers zur Nacherfüllung (§ 439 Abs. 1 BGB) ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2014 - VIII ZR 104/14 -, in juris, Rnrn. 12 ff; Jauernig/Berger, BGB, 15. Aufl., § 437 Rn. 19 und § 439 Rnrn. 12 ff).
  • BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05

    Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.08.2015 - 4 U 92/14
    Die Kosten sind deshalb im Rahmen der Schadensersatzpflicht des Beklagten erstattungsfähig (vgl. auch BGH Urteil vom 10. Januar 2006 - VI ZR 43/05 -).
  • BGH, 19.06.2009 - V ZR 93/08

    Mangelbedingter Nutzungsausfall erfordert nicht das Vorliegen der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.08.2015 - 4 U 92/14
    Ein Verschulden des Beklagten, der auch nicht zur Untersuchung der gelieferten Sache verpflichtet war (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 19. Juni 2009 - V ZR 93/08 - Urteil vom 15. Juli 2008 - VIII ZR 211/07 -), ist danach nicht erkennbar.
  • OLG Jena, 15.06.2016 - 7 U 722/15

    Keine Verjährungseinrede in zweiter Instanz!

    Es kommt hinzu, dass die Verantwortlichkeit der Beklagten für die Baumängel bereits im selbständigen Beweisverfahren aufgrund der Interventionswirkung nach §§ 68, 72, 74 Abs. 1 ZPO bindend festgestellt worden ist (vgl. OLG Zweibrücken, BauR 2015, 1889, Tz. 17).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.10.2014 - I-4 U 92/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,35071
OLG Hamm, 23.10.2014 - I-4 U 92/14 (https://dejure.org/2014,35071)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.10.2014 - I-4 U 92/14 (https://dejure.org/2014,35071)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Oktober 2014 - I-4 U 92/14 (https://dejure.org/2014,35071)
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Volltextveröffentlichung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    E-Bay-Verkäufer darf seine Händlereigenschaft nicht tarnen; Nr. 23 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 15.03.2011 - 4 U 204/10

    Begriff des Unternehmers i .S. von § 14 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2014 - 4 U 92/14
    Eine unternehmerische (gewerbliche) Tätigkeit, an die im Sinne eines effektiven Verbraucherschutzes keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen, setzt (lediglich) eine auf eine gewisse Dauer angelegte, selbstständige wirtschaftliche Betätigung voraus, die darauf gerichtet ist, Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt zu vertreiben (BGH, GRUR 2009, 871 - Ohrclips; Senat, MMR 2013, 717; Beschluss vom 05.01.2012 - 4 U 161/11; MMR 2011, 537).

    Die auf Dauer angelegte und damit planmäßige Tätigkeit ist abzugrenzen von einer bloß ab und an erfolgenden, sich also in gelegentlichen Geschäftsakten erschöpfenden Tätigkeit (Senat, MMR 2011, 537).

    Verkäufe aus Privatvermögen, mögen sie auch einen gewissen Umfang erreichen (z.B. Haushaltsauflösung), begründen daher zwar zumeist keine Unternehmereigenschaft (Senat, MMR 2011, 537).

    Ob ein Anbieter von Waren auf einer Jnternetplattform wie Ebay solchermaßen gewerblich oder im privaten Bereich handelt, ist aufgrund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen (Senat, Beschluss vom 05.01.2012 - 4 U 161/11 - , juris; MMR 2011, 537).

    Für eine gewerbliche Betätigung können dabei vor allem der wiederholte Handel mit gleichartigen, insbesondere auch neuen Gegenständen (Senat, MMR 2013, 717), das Angebot erst kurz zuvor erworbener Waren (Senat, MMR 2011, 537), eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters (Senat, MMR 2011, 537) oder Verkaufsaktivitäten für Dritte (Senat, MMR 2011, 537) sprechen.

  • OLG Hamm, 17.01.2013 - 4 U 147/12

    Verbraucherinformation zum "Sofort-Kaufen" mit "5 Jahren Garantie" und zum

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2014 - 4 U 92/14
    Eine unternehmerische (gewerbliche) Tätigkeit, an die im Sinne eines effektiven Verbraucherschutzes keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen, setzt (lediglich) eine auf eine gewisse Dauer angelegte, selbstständige wirtschaftliche Betätigung voraus, die darauf gerichtet ist, Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt zu vertreiben (BGH, GRUR 2009, 871 - Ohrclips; Senat, MMR 2013, 717; Beschluss vom 05.01.2012 - 4 U 161/11; MMR 2011, 537).

    Für eine gewerbliche Betätigung können dabei vor allem der wiederholte Handel mit gleichartigen, insbesondere auch neuen Gegenständen (Senat, MMR 2013, 717), das Angebot erst kurz zuvor erworbener Waren (Senat, MMR 2011, 537), eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters (Senat, MMR 2011, 537) oder Verkaufsaktivitäten für Dritte (Senat, MMR 2011, 537) sprechen.

    Auch die Anzahl der getätigten Verkäufe oder die Zahl der vorliegenden Bewertungen durch Käufer - als Indiz für die Anzahl der getätigten Verkäufe - können von Bedeutung sein (Senat, MMR 2013, 717).

  • OLG Hamm, 05.01.2012 - 4 U 161/11

    Wettbewerbswidrigkeit des Auftretens als Privatverkäufer

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2014 - 4 U 92/14
    Eine unternehmerische (gewerbliche) Tätigkeit, an die im Sinne eines effektiven Verbraucherschutzes keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen, setzt (lediglich) eine auf eine gewisse Dauer angelegte, selbstständige wirtschaftliche Betätigung voraus, die darauf gerichtet ist, Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt zu vertreiben (BGH, GRUR 2009, 871 - Ohrclips; Senat, MMR 2013, 717; Beschluss vom 05.01.2012 - 4 U 161/11; MMR 2011, 537).

    Ob ein Anbieter von Waren auf einer Jnternetplattform wie Ebay solchermaßen gewerblich oder im privaten Bereich handelt, ist aufgrund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen (Senat, Beschluss vom 05.01.2012 - 4 U 161/11 - , juris; MMR 2011, 537).

  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 3/06

    Ohrclips - Bewerbung "à la Cartier" für Cartier-fremde Produkte ist

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2014 - 4 U 92/14
    Eine unternehmerische (gewerbliche) Tätigkeit, an die im Sinne eines effektiven Verbraucherschutzes keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen, setzt (lediglich) eine auf eine gewisse Dauer angelegte, selbstständige wirtschaftliche Betätigung voraus, die darauf gerichtet ist, Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt zu vertreiben (BGH, GRUR 2009, 871 - Ohrclips; Senat, MMR 2013, 717; Beschluss vom 05.01.2012 - 4 U 161/11; MMR 2011, 537).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2007 - 6 W 66/07

    Wettbewerbverstoß im Internet: Unternehmereigenschaft eines Anbieters auf der

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2014 - 4 U 92/14
    Es ist jedoch keinesfalls zwingend, Verkäufe aus Privatvermögen regelmäßig dem nicht-unternehmerischen Bereich zuzuordnen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.07.2007 - 6 W 66/07 juris).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 294/97

    Impfstoffversand an Ärzte; Versand von Medikamenten, organisierter Vertriebsweg

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2014 - 4 U 92/14
    Darlegungs- und beweispflichtig für die Voraussetzungen des § 8 Abs. 4 UWG ist der Verletzer, mithin hier die Beklagte (vgl. BGH, GRUR 2001, 178 - Impfstoffversand an Ärzte\ GRUR 2006, 243 - MEGA-Sale; Köfr/er/Bornkamm, 32. Aufl., § 8 UWG, Rn. 4.25).
  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2014 - 4 U 92/14
    Darlegungs- und beweispflichtig für die Voraussetzungen des § 8 Abs. 4 UWG ist der Verletzer, mithin hier die Beklagte (vgl. BGH, GRUR 2001, 178 - Impfstoffversand an Ärzte\ GRUR 2006, 243 - MEGA-Sale; Köfr/er/Bornkamm, 32. Aufl., § 8 UWG, Rn. 4.25).
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