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   OLG Brandenburg, 01.02.2012 - 4 U 93/10   

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OLG Brandenburg, 01.02.2012 - 4 U 93/10 (https://dejure.org/2012,1784)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.02.2012 - 4 U 93/10 (https://dejure.org/2012,1784)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. Februar 2012 - 4 U 93/10 (https://dejure.org/2012,1784)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • LG Hannover, 30.09.2009 - 6 O 11/07
    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.02.2012 - 4 U 93/10
    Seit Anfang 2007 führte die R... GmbH gegen die die R... Tech GmbH zum Aktenzeichen 6 O 11/07 des Landgerichts Neuruppin einen Rechtsstreit über die Verpflichtung zur Zahlung eines Restkaufpreises von 599.555,68 EUR aus dem Kaufvertrag vom 26.05.2004.

    Am 24.05.2007 erging in dem Rechtsstreit 6 O 11/07 des Landgerichts Neuruppin ein Anerkenntnisvorbehaltsurteil, wonach die R... Tech GmbH verurteilt wurde, einen Betrag von 590.000,00 EUR an die R... GmbH zu zahlen.

    Am 15.11.2007 schlossen die R... GmbH und die R... Tech GmbH in dem Rechtsstreit 6 O 11/07 des Landgerichts Neuruppin einen Vergleich, wonach sich die R... Tech GmbH verpflichtete, an die R... GmbH und deren Geschäftsführer, den Zeugen R..., 450.000,00 EUR zu zahlen.

    Der Beklagte macht darüber hinaus geltend, die Klägerin habe aufgrund der als Anlage K 17 vorgelegten Email vom 09.07.2007 gewusst, dass in Bezug auf das in dem Verfahren 6 O 11/07 ergangene Anerkenntnisvorbehaltsurteil für den Zeugen R... die Zwangsvollstreckung betrieben werde.

    Der Anspruch gegen die R... Tech GmbH ist im Übrigen - anders lassen sich die im Rahmen des Vergleichs vom 15.11.2007 in dem Rechtsstreit 6 O 11/07 getroffenen Vereinbarungen nicht verstehen - mit dem Eingang der 450.000,- EUR zzgl.

    Der E-Mail des Beklagten vom 09.07.2007 (K 31; Bd. II, Bl. 334 = K 17; Anlagenband) lässt sich - ebenso wie den Anweisungen des Zeugen R... vom 30.06.2007 (ABK 24; Bd. I, Bl. 199) und vom 10.09.2007 (ABK 25; Bd. I, Bl. 200) - im Übrigen entnehmen, dass sich das dem Beklagten durch den Zeugen R... und die R... GmbH erteilte Anwaltsmandat gerade (auch) darauf bezog, unter rechtlicher Beratung durch den Beklagten darüber zu entscheiden, wann und in welchem Umfang die aus einer erfolgreichen Prozessführung in dem Rechtsstreit 6 O 11/07 erlangten Mittel an verschiedene Gläubiger der Mandanten ausgezahlt werden sollten.

    Allein der Umstand, dass der Beklagte Kenntnis davon hatte, dass seine Mandanten die Forderungen, die Gegenstand des Rechtsstreits 6 O 11/07 waren, zum Teil - aus der E-Mail vom 06.07.2007 ergibt sich eine Kenntnis der Abtretung an die Klägerin im Übrigen nur in einem Umfang von 100.000,- EUR - an die Klägerin abgetreten hatte, lässt sich deshalb kein Schluss darauf ziehen, dass der Beklagte seine Funktion als Zahlstelle in treuwidriger Weise ausgenutzt hat, um sich unberechtigt zum Nachteil der Klägerin einen eigenen Vorteil zu verschaffen.

    Ging es bei der Begründung der Zahlstellenfunktion des Beklagten durch Benennung eines auf dessen Namen lautenden Anderkontos als Zahlstelle für die Erfüllung der Verpflichtungen der R... Tech GmbH aus dem im Verfahren 6 O 11/07 geschlossenen Vergleich darum, die aus diesem erlangten Mittel unter anwaltlicher Beratung gerade nur unter bestimmten Gläubigern zu verteilen, war dies ein dem Interesse der Mandanten des Beklagten entsprechendes Vorgehen.

    Etwas anderes gilt auch weder deshalb, weil der Beklagte selbst Vertreter der C... ltd., d.h. einer der weiteren Gläubigerin, war, an die der Zeuge R... die Forderungen gegen die R... Tech GmbH - jedenfalls zur Sicherheit für das tatsächlich gewährte Darlehen von 200.000,- EUR wirksam - abgetreten hatte, noch deshalb, weil der Beklagte selbst aus seiner anwaltlichen Tätigkeit Honorarforderungen gegen den Zeugen R... und die R... GmbH hatte, die nach der Anweisung vom 10.09.2007 ebenfalls aus den aus dem Verfahren 6 O 11/07 zu erwartenden Mitteln befriedigt werden sollten.

    Ebenso wenig kommt es darauf an, ob in Bezug auf die Einziehung bzw. den Transfer des aufgrund des Vergleichs vom 15.11.2007 durch die R... Tech GmbH zu zahlenden Geldbetrages ein gesonderter Vertrag geschlossen worden ist oder ob es sich um eine Abrede im Rahmen des Anwaltsmandats zur Vertretung der R... GmbH in dem zum Az. 6 O 11/07 vor dem Landgericht Neuruppin geführten Rechtsstreit handelte.

    Mit diesem sind jedoch unter Auseinandersetzung der Gläubigergemeinschaft S... R... und R... GmbH die Ansprüche des Zeugen R... gegen den Beklagten "auf Auszahlung von Fremdgeldes aus dem Inkasso in Höhe von 450.000,- EUR ... aus dem Vergleich vor dem Landgericht Neuruppin, Az. 6 O 11/07" zu Gunsten der C... ltd.

  • BGH, 19.03.1998 - IX ZR 242/97

    Rechte des Verkäufers bei Abwicklung eines Grundstückskaufvertrages über das

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.02.2012 - 4 U 93/10
    Zu diesen Hilfsrechten gehört nach der Rechtsprechung des BGH u.a. auch der Anspruch des Verkäufers gegen einen Notar oder Treuhänder auf Auszahlung des hinterlegten Kaufpreises (BGH Urteil vom 19.03.1998 - IX ZR 242/97 - Rn. 16; Urteil vom 07.12.2006 - IX ZR 161/04 - Rn. 13/14).

    Der Auszahlungsanspruch gegen den Notar entstehe - so der BGH (Urteil vom 19.03.1998 - IX ZR 242/97 - Rn. 16) - im Zuge der Vertragsabwicklung; er hänge daher, solange die Kaufpreisforderung nicht erloschen sei, eng und unmittelbar mit ihr zusammen.

  • OLG Brandenburg, 10.02.1998 - 2 U 175/96

    Treuwidrigkeit des Verhaltens in Bezug auf einen Girovertrag; Eröffnung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.02.2012 - 4 U 93/10
    b) Die dem Beklagten bereits vor Veranlassung des Transfers der 450.000,- EUR (zzgl. Zinsen) auf das Anderkonto des Beklagten - ausweislich der E-mail vom 09.07.2007 oder mit Schriftstück vom 10.09.2007 - erteilten Weisungen, eine Auszahlung u.a. an die Klägerin vorzunehmen, sind nicht mit der Einrichtung eines Fremdkontos bei einer Bank im Wege eines Vertrags zugunsten Dritter im Sinne der Ausführungen des 2. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts im Urteil vom 10.02.1998 (Az: 2 U 175/96; Rn. 58) vergleichbar.

    Ein treuwidriges Verhalten einer als Zahlstelle fungierenden Bank hat der 2. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 10.02.1998 - 2 U 175/96 - Rn. 70) darüber hinaus für möglich erachtet, wenn die Bank ihre Funktion in anderer Weise ausgenutzt hat - etwa Weisungen ihres Kunden nur vorgeschoben hat, um sich selbst Vorteile zu verschaffen.

  • BGH, 07.12.2006 - IX ZR 161/04

    Rechtsfolgen der Freigabe und Abtretung des Kaufpreisanspruchs in einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.02.2012 - 4 U 93/10
    Zu diesen Hilfsrechten gehört nach der Rechtsprechung des BGH u.a. auch der Anspruch des Verkäufers gegen einen Notar oder Treuhänder auf Auszahlung des hinterlegten Kaufpreises (BGH Urteil vom 19.03.1998 - IX ZR 242/97 - Rn. 16; Urteil vom 07.12.2006 - IX ZR 161/04 - Rn. 13/14).
  • BGH, 30.03.1978 - VII ZR 331/75

    Unpfändbarkeit von Vorschüssen auf Architektenhonorar

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.02.2012 - 4 U 93/10
    Entgegen der in der Anlage BB 35 zum Schriftsatz der Klägerin vom 10.01.2012 vertretenen Rechtsauffassung ergibt sich etwas anderes insbesondere nicht aus der Entscheidung des BGH vom 30.03.1978 - VII ZR 331/75.
  • BGH, 09.11.1978 - VII ZR 17/76

    Bank als "Zahlstelle" nach Globalabtretung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.02.2012 - 4 U 93/10
    Dies hat der BGH (Urteil vom 09.11.1978 - VII ZR 17/76 - Rn. 36 ff.) etwa unter bestimmten Voraussetzungen im Falle der Aufrechnung einer Bank infolge einer Globalzession in Kenntnis eines verlängerten Eigentumsvorbehalts zugunsten eines Vorbehaltslieferanten angenommen.
  • BGH, 19.03.1971 - V ZR 153/68

    Voraussetzungen für die Zwangsversteigerung des Grundbesitzes - Erwerb eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.02.2012 - 4 U 93/10
    Eine insoweit angreifbare Rechtsposition hat jedoch durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nur der Pfändungspfandgläubiger, nicht der Drittschuldner, erlangt, dem etwa im Rahmen eines Prätendentenstreits oder in vergleichbaren Konstellationen um die wahre Berechtigung an einer gepfändeten Forderung ein entsprechender Einwand ungeachtet der Wirksamkeit der Zwangsvollstreckungsmaßnahme als solcher entgegengesetzt werden kann (vgl. dazu etwa: BGH Urteil vom 06.10.1971 - VIII ZR 165/69; BGH Urteil vom 19.03.1971 - V ZR 153/68).
  • BGH, 13.01.2005 - IX ZR 33/04

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.02.2012 - 4 U 93/10
    Setzte nunmehr auch der Senat den hiesigen Rechtsstreit aus, würde - wie der BGH überzeugend ausgeführt hat (Urteil vom 03.03.2005 - IX ZR 33/04 - Rn. 7) - dem Justizgewährungsanspruch der Beteiligten nicht hinreichend Rechnung getragen, weil auf diese Weise der Fortgang beider Verfahren gehemmt ist.
  • BGH, 06.10.1971 - VIII ZR 165/69

    Rangstellung des Gläubigers bei erschlichener Zustellung des Vollstreckungstitels

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.02.2012 - 4 U 93/10
    Eine insoweit angreifbare Rechtsposition hat jedoch durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nur der Pfändungspfandgläubiger, nicht der Drittschuldner, erlangt, dem etwa im Rahmen eines Prätendentenstreits oder in vergleichbaren Konstellationen um die wahre Berechtigung an einer gepfändeten Forderung ein entsprechender Einwand ungeachtet der Wirksamkeit der Zwangsvollstreckungsmaßnahme als solcher entgegengesetzt werden kann (vgl. dazu etwa: BGH Urteil vom 06.10.1971 - VIII ZR 165/69; BGH Urteil vom 19.03.1971 - V ZR 153/68).
  • LG Coburg, 02.07.2008 - 12 O 111/08

    Zur Frage, ob der Pächter einer Gastwirtschaft den Pachtvertrag kündigen kann,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.02.2012 - 4 U 93/10
    Auch den klägerseits in Bezug genommenen Erklärungen in dem ebenfalls zwischen den hiesigen Parteien zum Az. 12 O 111/08 vor dem Landgericht Potsdam geführten Arrestverfahren können ausdrückliche oder konkludente Willenserklärungen des Zeugen R... einerseits und der Klägerin andererseits, die auf eine Übertragung der gegen den Beklagten bestehenden Ansprüche des auf das Rechtsanwaltsanderkonto transferierten Geldbetrages gerichtet wären, nicht entnommen werden.
  • BGH, 03.03.2005 - IX ZB 33/04

    Aussetzung eines Rechtsstreits

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

  • OLG Brandenburg, 08.07.2014 - 6 U 196/12

    Stufenklage: Zulässigkeit eines Teilurteils; Auskunfts- und Zahlungsanspruch

    Nach Abänderung des erstinstanzlichen Urteils und Abweisung der Klage auf die Berufung des hiesigen Beklagten zu 1. durch das Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 01.02.2012, Az.: 4 U 93/10 (die Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen, Beschluss vom 20.12.2012, Az.: IX ZR 48/10), zog dieser den von der Klägerin zu 3. hinterlegten Betrag von 57.570,38 EUR auf ein als Fremdgeldkonto der Sozietät kbl bezeichnetes Konto ein.

    Die Akten des Landgerichts Potsdam zum Az.: 12 O 73/08 (= Brandenburgisches Oberlandesgericht, 4 U 93/10), zum Az.: 12 O 111/08 und die Akten des Landgerichts Neuruppin zum Az.: 6 O 11/07, zum Az.: 3 O 25/08 und zum Az.: 3 O 205/08 lagen dem Senat vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Diese Rechtshängigkeit besteht jetzt nicht mehr, nachdem das Verfahren vor dem Landgericht Potsdam, Az.: 12 O 73/08, im Berufungsrechtszug vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht, Az.: 4 U 93/10, mit Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch den Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 10. Dezember 2012, Az.: IX ZR 48/12, rechtskräftig beendet worden ist.

  • OLG Nürnberg, 13.11.2012 - 14 U 2259/11

    Abtretung von Ansprüchen des Käufers aus einer Weiterveräußerung an den Verkäufer

    Von einer treuwidrigen Ausnutzung der bei ihr bestehenden Zahlstellenfunktion durch die Beklagte (vgl. OLG Brandenburg, a.a.O., Rn. 67 ff. nach juris u. Urteil von 1.2.2012, Az. 4 U 93/10, Rn. 73 nach juris) kann daher unter keinem Gesichtspunkt die Rede sein.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.08.2010 - 4 U 93/10   

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https://dejure.org/2010,17934
OLG Karlsruhe, 12.08.2010 - 4 U 93/10 (https://dejure.org/2010,17934)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.08.2010 - 4 U 93/10 (https://dejure.org/2010,17934)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. August 2010 - 4 U 93/10 (https://dejure.org/2010,17934)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • webshoprecht.de

    Zur Unzulässigkeit der Werbung für eine Schlankheitsbehandlung mit eine Schlankheitsgürtel - Tschüss Bauch

  • Wolters Kluwer

    Unlauterer Wettbewerb durch Irreführung der Verbraucher im Falle der Bewerbung eines Schlankheitsgurts zur Reduzierung von Bauchfett ohne wissenschaftliche Wirkungsnachweise

  • rechtsportal.de

    UWG § 3; UWG § 5 Abs. 1 Nr. 1
    "Tschüss Bauch"; Irreführung durch Bewerbung eines Schlankheitsgurts

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Werbung im Wellness- und Gesundheitssektor: Airpressure Bodyforming Concept

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2010 - 4 U 93/10
    Die Werbeaussagen des Beklagten genügen nicht den strengen Anforderungen, die an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit gesundheitsbezogener Werbung zu stellen sind (vgl. BGH, GRUR 2002, 182, 185 - Das Beste jeden Morgen).
  • BGH, 16.03.2006 - I ZR 103/03

    Sammelmitgliedschaft IV

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2010 - 4 U 93/10
    Damit konkurrieren die Mitglieder des Klägers bei der gebotenen weiten Auslegung sachlich mit dem Beklagten, weil sich die betreffenden Waren oder Dienstleistungen ihrer Art nach so gleichen, dass der Absatz des einen Unternehmens durch irgendein wettbewerbswidriges Handeln des anderen mit einer gewissen - wenn auch nur geringen - Wahrscheinlichkeit beeinträchtigt werden kann (vgl. BGH, GRUR 2006, 778, 779 - Sammelmitgliedschaft IV; Köhler, in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG , 27. Aufl., Rdn. 3.39 zu § 8).
  • OLG Köln, 20.08.1999 - 6 U 74/99

    Anti-Zellulitis-Werbung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2010 - 4 U 93/10
    Wissenschaftlich umstrittene Wirkungsaussagen müssen zumindest glaubhaft gemacht werden (Bornkamm, aaO., OLG Köln, GRUR 2000, 154 , "Anti-Zellulitis-Werbung").
  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2010 - 4 U 93/10
    Mit gesundheitsfördernden Wirkungen darf nicht werben, wer die wissenschaftliche Absicherung seiner Werbung nicht dartun kann (vgl. BGH, GRUR 1991, 848, 849 - Rheumalind; Bornkamm, in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, aaO., Rdn. 4.183 zu § 5).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2012 - 4 U 197/11

    Kosmetikerin darf keine Faltenunterspritzung mit hyaluronsäurehaltigen Mitteln

    14 Die Parteien stehen somit als Anbieter von Dienstleistungen aus dem selben Geschäftsfeld auf einem gemeinsamen Markt in Deutschland in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, welches grundsätzlich im Interesse eines wirksamen lauterkeitsrechtlichen Individualschutzes weit auszulegen ist (OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.08.2010 - 4 U 93/10 - vgl. auch Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl. 2012, § 2 Rdnr. 95 m.w.N.).
  • LG Münster, 02.08.2021 - 25 O 56/17
    Bei der Angabe handelt es sich um gesundheitsbezogene Werbung (OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.05.2011, 4 U 213/10; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.08.2010, 4 U 93/10; ebenso für CoolSculpting: OLG Celle, Hinweisbeschluss vom 27.03.2017, 13 U 199/16).
  • OLG Karlsruhe, 27.09.2012 - 4 U 163/12

    Irreführende Werbung für Silikonpads, die unter anderem zum Schutz vor

    Damit konkurrieren die Mitglieder des Klägers bei der gebotenen weiten Auslegung sachlich wie räumlich mit der Beklagten (vgl. auch Urteile des Senats vom 12.05.2011 - 4 U 213/10 - und vom 12.08.2010 - 4 U 93/10 -).
  • LG Aschaffenburg, 22.09.2010 - 2 HKO 63/10

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Bewerbung eines sog. "Slim-Belly"-Gürtels -

    6 Das Gericht teilt insoweit die - im übrigen auch vom OLG Karlsruhe (4 U 93/10), LG Braunschweig (22 O 514/10), LG Osnabrück (15 O 136/10) und OLG Oldenburg (1 U 66/10) bestätigte - Rechtsauffassung des Verfügungsklägers, dass die von ihm beanstandeten Werbeaussagen jeweils die Voraussetzungen einer irreführenden geschäftlichen Handlung im Sinne des § 5 Abs. 1 Ziffer 1 UWG erfüllen.
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   OLG Jena, 11.01.2011 - 4 U 93/10   

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OLG Jena, 11.01.2011 - 4 U 93/10 (https://dejure.org/2011,102921)
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OLG Jena, Entscheidung vom 11. Januar 2011 - 4 U 93/10 (https://dejure.org/2011,102921)
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https://dejure.org/2010,98038
OLG Jena, 15.09.2010 - 4 U 93/10 (https://dejure.org/2010,98038)
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