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   OLG Brandenburg, 13.11.2013 - 4 U 93/11   

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OLG Brandenburg, 13.11.2013 - 4 U 93/11 (https://dejure.org/2013,32798)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.11.2013 - 4 U 93/11 (https://dejure.org/2013,32798)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. November 2013 - 4 U 93/11 (https://dejure.org/2013,32798)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Zinsanpassungsklausel in einem Darlehensvertrag zwischen Bank und Unternehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Zinsanpassungsklausel in einem Darlehensvertrag zwischen einer Bank und einem Unternehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer bestimmten formularmäßigen Zinsanpassungsklausel in einem Darlehensvertrag mit einem Unternehmer

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung zu einem langjährigen Bankkunden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer bestimmten formularmäßigen Zinsanpassungsklausel in einem Darlehensvertrag mit einem Unternehmer

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 13.11.1986 - IX ZR 26/86

    Rechtsfolgen des Erwerbs durch einen dinglich Berechtigten zu einem Preis unter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.11.2013 - 4 U 93/11
    Der innerhalb der 7/10-Wertgrenze stehende Berechtigte soll aufgrund seiner Gläubigerstellung das Grundstück nicht in der Zwangsversteigerung günstig (unter Wert) erwerben und dennoch den ungedeckten Restbetrag seiner Forderung ganz oder zum überwiegenden Teil behalten und weiter gegen den Schuldner geltend machen können (vgl. dazu nur: BGH Urteil vom 13.11.1986 - IX ZR 26/86 - Rn. 19) Die sog. erweiterte Befriedigung gemäß § 114 a ZVG hat zur Folge, dass, soweit der Gläubiger und Sicherungsnehmer wegen seiner Grundschuld aus dem Grundstück als befriedigt gilt, in entsprechender Höhe auch die persönlichen Forderungen erlöschen, die nach dem Sicherungsvertrag durch die Grundschuld gesichert waren (BGH a.a.O. Rn. 20).

    Dieser von der Beklagten vertretenen Auffassung vermag der Senat jedoch nicht zu folgen; er schließt sich dagegen der - wenn auch nur in obiter dicta - vertretenen Auffassung des BGH an, wonach der Grundpfandrechtsgläubiger die Differenz zwischen den Beträgen nicht an den persönlichen Schuldner und Eigentümer auszufolgen hat, auch wenn er dies bei einem Gebot bis zu 7/10 des Grundstückswertes tun müsste (so wörtlich: BGH Urteil vom 13.11.1986 - IX ZR 26/86 - Rn. 23).

    Der Schutz des Grundstückseigentümers und - nach der Rechtsprechung des BGH ebenso des persönlichen Schuldners -, den § 114 a ZVG bewirkt, geht lediglich soweit, dass der Gläubiger den ungedeckten Restbetrag seiner Forderung nicht ganz oder zum überwiegenden Teil behalten und weiter gegen den Schuldner geltend machen können soll, wenn er das Grundstück zu einem unterhalb der 7/10 Grenze liegenden Wert ersteigert (vgl. dazu nur: BGH Urteil vom 13.11.1986 - IX ZR 26/86 - Rn. 19).

  • BGH, 12.05.1992 - XI ZR 251/91

    Keine Widerklage nach Schluß der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.11.2013 - 4 U 93/11
    Nach Schluss der mündlichen Verhandlung über die Klage kann eine Widerklage nicht mehr in zulässiger Weise erhoben werden; diese ist vielmehr als unzulässig abzuweisen (BGH Beschluss vom 12.05.1992 - XI ZR 251/91; BGH Urteil vom 19.04.2000 - XII ZR 334/97 - Rn. 11 (ohne, dass es hier im Ergebnis darauf ankam); Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 19.02.2003 - 3 Sa 1064/01 - Rn. 75 ff.; Zöller-Greger, ZPO, 29. Aufl., § 296 a Rn. 2a).
  • BGH, 12.05.1998 - XI ZR 79/97

    Rückabwicklung von Termingeschäften mit nicht termingeschäftsfähigen Kunden von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.11.2013 - 4 U 93/11
    Selbst soweit Ansprüche bestünden, sind Nutzungen gemäß § 818 Abs. 1 BGB nur herauszugeben, soweit sie vom Bereicherungsschuldner - hier der Klägerin - tatsächlich gezogen worden sind (BGH Urteil vom 12.05.1998 - XI ZR 79/97 - Rn. 15).
  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 334/97

    Widerklage nach Schluß der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.11.2013 - 4 U 93/11
    Nach Schluss der mündlichen Verhandlung über die Klage kann eine Widerklage nicht mehr in zulässiger Weise erhoben werden; diese ist vielmehr als unzulässig abzuweisen (BGH Beschluss vom 12.05.1992 - XI ZR 251/91; BGH Urteil vom 19.04.2000 - XII ZR 334/97 - Rn. 11 (ohne, dass es hier im Ergebnis darauf ankam); Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 19.02.2003 - 3 Sa 1064/01 - Rn. 75 ff.; Zöller-Greger, ZPO, 29. Aufl., § 296 a Rn. 2a).
  • BGH, 13.04.2010 - XI ZR 197/09

    Zur Zinsberechnung in Prämiensparverträgen bei unwirksamer Zinsänderungsklausel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.11.2013 - 4 U 93/11
    Da die Unwirksamkeit des einseitigen Leistungsbestimmungsrechts nichts daran ändert, dass ein variabler Zinssatz vereinbart ist, ist vielmehr im Wege ergänzender Vertragsauslegung ein Anpassungsmaßstab und -modus zu bestimmen, wobei in sachlicher Hinsicht Parameter zu wählen sind, die dem Erfordernis der Vorhersehbarkeit und Kontrollierbarkeit von Zinsänderungen genügen (BGH Urteil vom 21.12.2010 - XI ZR 52/08 - Rn. 17; dazu auch: BGH Urteil vom 13.04.2010 - XI ZR 197/09).
  • BGH, 21.12.2010 - XI ZR 52/08

    BGH entwickelt Grundsätze zur Berechnung laufender Zinsen in Prämiensparverträgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.11.2013 - 4 U 93/11
    Da die Unwirksamkeit des einseitigen Leistungsbestimmungsrechts nichts daran ändert, dass ein variabler Zinssatz vereinbart ist, ist vielmehr im Wege ergänzender Vertragsauslegung ein Anpassungsmaßstab und -modus zu bestimmen, wobei in sachlicher Hinsicht Parameter zu wählen sind, die dem Erfordernis der Vorhersehbarkeit und Kontrollierbarkeit von Zinsänderungen genügen (BGH Urteil vom 21.12.2010 - XI ZR 52/08 - Rn. 17; dazu auch: BGH Urteil vom 13.04.2010 - XI ZR 197/09).
  • LAG Sachsen, 19.02.2003 - 3 Sa 1064/01

    Berücksichtigung nachgereichten Vortrags; Stilllegung einer Betriebsabteilung:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.11.2013 - 4 U 93/11
    Nach Schluss der mündlichen Verhandlung über die Klage kann eine Widerklage nicht mehr in zulässiger Weise erhoben werden; diese ist vielmehr als unzulässig abzuweisen (BGH Beschluss vom 12.05.1992 - XI ZR 251/91; BGH Urteil vom 19.04.2000 - XII ZR 334/97 - Rn. 11 (ohne, dass es hier im Ergebnis darauf ankam); Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 19.02.2003 - 3 Sa 1064/01 - Rn. 75 ff.; Zöller-Greger, ZPO, 29. Aufl., § 296 a Rn. 2a).
  • OLG Düsseldorf, 05.04.2012 - 6 U 7/11

    Wirksamkeit einer inhaltlich unbeschränkten Zinsanpassungsklausel im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.11.2013 - 4 U 93/11
    Insbesondere ist kein Grund ersichtlich, aus dem eine Preisanpassungsklausel, die es dem Verwender ermöglicht, den zunächst vereinbarten Preis ohne Begrenzung anzuheben und so nicht nur eine Gewinnschmälerung zu vermeiden, sondern einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen (BGH a.a.O. Rn. 25), im Verhältnis zu einem Unternehmer weniger beanstandungswürdig sein sollte als gegenüber einem Verbraucher (ebenso: OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.04.2012 - I 6 U 7/11 - Rn. 45, und zwar gerade auch zu Vereinbarungen bei Kontokorrentkrediten Rn. 56 ff.).
  • OLG Hamburg, 05.09.2000 - 14 W 29/00

    Beschwerde gegen Berichtigung einer Kostenentscheidung - Erhebung der Widerklage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.11.2013 - 4 U 93/11
    (Der Umstand, dass die mit Schriftsatz vom 30.09.2013 erhobene (Hilfs-)Widerklage unzulässig ist; ändert nichts daran, dass sie sich streitwerterhöhend auswirkt - Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 05.09.2000 - 14 W 29/00 - ).
  • BGH, 21.04.2009 - XI ZR 78/08

    BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.11.2013 - 4 U 93/11
    Diese Zinsanpassungsregelungen halten nach der überzeugenden Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 21.04.2009 - XI ZR 78/08) einer Inhaltskontrolle nach § 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB (heute § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) nicht stand.
  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 202/02

    Anspruch einer Bank auf Zahlung von Überziehungszinsen nach Ablauf des

  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 235/02

    Beendigung des Kontokorrentverhältnisses

  • BGH, 27.09.2005 - XI ZR 113/04

    Anforderungen an die Begründung der Entscheidung über eine Gehörsrüge

  • BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 166/06

    "Neuwagenkauf"; Auslegung von Klauseln in einem Neuwagen-Kaufvertrag;

  • OLG Brandenburg, 01.09.2004 - 3 U 105/03

    Anwendbarkeit der Verbraucherschutzgesetzes bei Darlehen eines Gesellschafters

  • OLG Brandenburg, 21.06.2007 - 5 U 40/06

    Vollstreckungsgegenklage: Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer

  • OLG Celle, 23.10.2003 - 5 U 196/02

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Anspruch auf Schmerzensgeld

  • OLG Hamm, 12.09.1990 - 31 U 102/90

    Fristlose Kündigung; Langfristige Überschreitung eines eingeräumten

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2020 - 6 U 136/19

    Zur Kündigung eines Darlehensvertrags wegen wesentlicher Verschlechterung bzw.

    Es ist zu prüfen, ob sich insgesamt die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage im Verhältnis zu derjenigen zum Zeitpunkt des Abschlusses der zu kündigenden Darlehensverträge verschlechtert hat (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13. November 2013 - 4 U 93/11, Rn. 77 - 79, juris).

    Daher ist nicht nur im Rahmen der Prüfung des § 490 Abs. 1 BGB, sondern auch der Nr. 26 Abs. 2 S. 3 a) der AGB der Sparkassen zu berücksichtigen, dass die fortbestehende Werthaltigkeit einer Sicherheit trotz einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden die Kündigung des Kreditvertrages ausschließt (vgl. MüKo/K. P. Berger aaO mwN; zu § 490 BGB vgl. auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13. November 2013 - 4 U 93/11, Rn. 80, juris; Urteil vom 18. November 2009 - 3 U 104/08, Rn.26, juris mwN).

  • OLG München, 25.10.2023 - 19 U 1861/23

    Anspruch einer Bank auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung

    Anderes mag bei besonderen Umständen des Einzelfalles anzunehmen sein (s. bspw. OLG Brandenburg, Urteil v. 13.11.2013, Az. 4 U 93/11, juris Rz. 117 ff.).
  • LG Bonn, 17.09.2020 - 19 O 251/19

    Bankenhaftung: unwirksame Kündigung Darlehensvertrag

    Allerdings sprachen sowohl die vom Landgericht Aachen in Bezug genommenen Kommentierungen als auch zwei Entscheidungen des Brandenburgischen Oberlandgerichts (Urteil vom 13.11.2013 - 4 U 93/11, juris Rn. 80; Urteil vom 18.11.2009 - 3 U 104/08, juris Rn. 26; in Bezug genommen in dem vom Klägervertreter vorgelegten Hinweisbeschluss des Oberlandgerichts Düsseldorf vom 21.04.2020, I-6 U 136/19) dafür, die Kündigung seinerzeit als unzulässig zu bewerten.
  • LG Kleve, 20.08.2019 - 4 O 123/18
    Ein Kündigungsgrund liegt zudem auch nicht in einer wesentlichen Gefährdung der Ansprüche der Klägerin, die als weitere Voraussetzung für eine Kündigung gemäß Ziff. 26 (2) a) entweder objektiv zum Zeitpunkt der Kündigung vorgelegen haben oder zumindest nach pflichtgemäßem Ermessen unter Wahrung der berechtigen Interessen des Vertragspartners durch die KS anzunehmen gewesen sein müssten (vgl. MüKo-Berger, BGB, 4. Aufl., § 490 Rn. 8; OLG Brandenburg Urt. v. 13.11.2013 - 4 U 93/11, BeckRS 2013, 20355, beck-online).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.08.2011 - I-4 U 93/11   

Zitiervorschläge
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OLG Hamm, 02.08.2011 - I-4 U 93/11 (https://dejure.org/2011,8412)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.08.2011 - I-4 U 93/11 (https://dejure.org/2011,8412)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. August 2011 - I-4 U 93/11 (https://dejure.org/2011,8412)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Preisgarantien werden auch durch Einschränkungen nicht irreführend

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    "Wir garantieren den niedrigsten Preis" - oder doch nicht?

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Sind die Begriffe "autorisierte Händler" und "handelsübliche Mengen" als Bedingungen einer Tiefstpreisgarantie irreführend?

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Die Werbung mit der Tiefpreisgarantie und was dabei zu beachten ist

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Werbung mit einer Tiefpreisgarantie muss keine Irreführung des Verbrauchers sein

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wir garantieren den niedrigsten Preis - oder doch nicht?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2011, 805
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.06.1994 - I ZR 56/92

    Tageszulassungen - Täuschung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2011 - 4 U 93/11
    Einerseits kennt der Verbraucher die genauen Vertriebsnetze, wie sie im Kraftfahrzeughandel zu finden sind (vgl. hierzu die angesprochene Rechtssprechung des BGH, GRUR 1994, 827 - Tageszulassungen), oft nicht.
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