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   OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 4 U 95/07   

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https://dejure.org/2008,16839
OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 4 U 95/07 (https://dejure.org/2008,16839)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.01.2008 - 4 U 95/07 (https://dejure.org/2008,16839)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Januar 2008 - 4 U 95/07 (https://dejure.org/2008,16839)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld; Feststellung der Ersatzpflicht zukünftiger materieller und immaterieller Schäden; Verletzung von Verkehrssicherungspflichten; Räumpflicht und Streupflicht vor einem Hauseingang

  • OLG Brandenburg PDF

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Umfang der Räum- und Streupflicht

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 27.02.2004 - 9 U 220/03

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Streupflicht ; Anscheinsbeweis bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 4 U 95/07
    Dann spricht nach der Lebenserfahrung ein Anschein dafür, dass die Unfallverletzungen bei Beachtung der Streupflicht vermieden worden wären (BGH, Urteil vom 04.10.1983, VI ZR 98/82, NJW 1984, 432; OLG Celle, Urteil vom 27.02.2004, 9 U 220/03, NJW-RR 2004, 1251).
  • BGH, 04.10.1983 - VI ZR 98/82

    Glatteisunfall nach Ende der Streupflicht - § 286 ZPO, (hier kein)

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 4 U 95/07
    Dann spricht nach der Lebenserfahrung ein Anschein dafür, dass die Unfallverletzungen bei Beachtung der Streupflicht vermieden worden wären (BGH, Urteil vom 04.10.1983, VI ZR 98/82, NJW 1984, 432; OLG Celle, Urteil vom 27.02.2004, 9 U 220/03, NJW-RR 2004, 1251).
  • OLG Bamberg, 27.05.1975 - 5 U 46/75

    Ausgestaltung der winterlichen Streupflichten eines Hauseigentümers;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 4 U 95/07
    Da eine Verkehrssicherung, die jeden Unfall ausschließt, nicht erreichbar ist, muss nicht für alle denkbaren, entfernten Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorsorge getroffen werden; erforderlich sind vielmehr nur diejenigen Vorkehrungen, die im Einzelfall nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, Gefahren abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder nicht ganz fern liegender Benutzung Dritten drohen (BGH, Urteil vom 16.05.2006, VI ZR 189/05 = NJW 2006, 2326; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 22.08.2001, 23 U 195/00 = NJW-RR 2002, 23; OLG Bamberg, Urteil vom 27.05.1975, 5 U 46/75 = NJW 1975, 1787).
  • BGH, 16.05.2006 - VI ZR 189/05

    Verkehrssicherungspflicht des Vermieters einer Wohnung hinsichtlich mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 4 U 95/07
    Da eine Verkehrssicherung, die jeden Unfall ausschließt, nicht erreichbar ist, muss nicht für alle denkbaren, entfernten Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorsorge getroffen werden; erforderlich sind vielmehr nur diejenigen Vorkehrungen, die im Einzelfall nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, Gefahren abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder nicht ganz fern liegender Benutzung Dritten drohen (BGH, Urteil vom 16.05.2006, VI ZR 189/05 = NJW 2006, 2326; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 22.08.2001, 23 U 195/00 = NJW-RR 2002, 23; OLG Bamberg, Urteil vom 27.05.1975, 5 U 46/75 = NJW 1975, 1787).
  • OLG Frankfurt, 22.08.2001 - 23 U 195/00

    Verkehrssicherungspflicht: Streupflicht auf Privatgrundstück im Winter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 4 U 95/07
    Da eine Verkehrssicherung, die jeden Unfall ausschließt, nicht erreichbar ist, muss nicht für alle denkbaren, entfernten Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorsorge getroffen werden; erforderlich sind vielmehr nur diejenigen Vorkehrungen, die im Einzelfall nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, Gefahren abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder nicht ganz fern liegender Benutzung Dritten drohen (BGH, Urteil vom 16.05.2006, VI ZR 189/05 = NJW 2006, 2326; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 22.08.2001, 23 U 195/00 = NJW-RR 2002, 23; OLG Bamberg, Urteil vom 27.05.1975, 5 U 46/75 = NJW 1975, 1787).
  • OLG Naumburg, 11.05.2012 - 10 U 44/11

    Verkehrssicherungspflicht: Anscheinsbeweis bei Sturzunfall auf einem

    Da eine Verkehrssicherung, die jeden Unfall ausschließt, nicht erreichbar ist, muss nicht für alle denkbaren, entfernten Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorsorge getroffen werden; erforderlich sind vielmehr nur diejenigen Vorkehrungen, die im Einzelfall nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, Gefahren abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder nicht ganz fern liegender Benutzung Dritten drohen (BGH, Urteil vom 16. Mai 2006, NJW 2006, 2326; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 16. Januar 2008, 4 U 95/07, zitiert nach Juris).
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