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   OLG Brandenburg, 09.03.2011 - 4 U 95/10   

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OLG Brandenburg, 09.03.2011 - 4 U 95/10 (https://dejure.org/2011,5203)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.03.2011 - 4 U 95/10 (https://dejure.org/2011,5203)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. März 2011 - 4 U 95/10 (https://dejure.org/2011,5203)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (44)

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2011 - 4 U 95/10
    a) Die Bank hat einen Anleger im Rahmen eines Beratungsgesprächs über Rückvergütungen, sog. KickBacks, ungefragt und grundsätzlich unabhängig von deren Höhe zu informieren (so BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - XI ZR 510/07 -).

    Die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluss vom 20. Januar 2009 (- XI ZR 510/07 - Rdnr. 12) zur Begründung des Bestehens einer Informationspflicht sind nicht auf einen Einzelfall beschränkt, sondern allgemein gefasst.

    58 Zwar ist der Beklagten dahin beizupflichten, dass auf S. 68/69 des Emissionsprospektes (Bl. 56 R/67 d.A.) im Prospekt hier - anders als in dem der BGH-Entscheidung vom 20. Januar 2009 (XI ZR 510/07) zugrundeliegenden Sachverhalt - die Möglichkeit der Vertriebsgesellschaft offen gelegt ist, auch Dritte als Vertriebspartner im Rahmen der Vermittlung und Einwerbung des Eigenkapitals einzusetzen, was den Abfluss eines Teils der in die Fondsgesellschaft fließenden Verwaltungskosten an diese Vertriebspartner nahe legt.

    68 Zwar lagen im Zeitpunkt des Beratungsgesprächs im Dezember 2003 die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Aufklärungspflicht über Rückvergütungen vom 19. Dezember 2006 (BGHZ 170, 226 ff.) und vom 20. Januar 2009 (XI ZR 510/07, WM 2009, 405 f.) noch nicht vor.

  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 336/08

    Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers: Anrechnung von sich aus der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2011 - 4 U 95/10
    99 Bei der Betrachtung möglicher Steuervorteile, die zu den auf den Schadensersatzanspruch eines Geschädigten anzurechnenden Vorteilen gehören, muss berücksichtigt werden, ob dem Geschädigten aus der Zuerkennung des Schadensersatzanspruchs und dessen Gestaltung steuerliche Nachteile erwachsen, sei es durch eine Nachforderung des Finanzamts, sei es durch eine Besteuerung der Schadensersatzleistung oder der Zug um Zug gegen die Schadensersatzleistung vorgesehenen Übertragung der Kapitalanlage, etwa nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG oder § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG (vgl. nur BGH, Urteil vom 15. Juli 2010 - III ZR 336/08 - Rdnr. 36).

    Dabei führen, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 15. Juli 2010 - III ZR 336/08 - ausführt, nur solche außergewöhnlichen Steuervorteile zu einer Anrechnung, die nach Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung (oder anderweitiger Steuernachteile) dem Geschädigten verbleiben, so dass es unbillig wäre, ihm diese zu belassen.

    Denn auch insoweit ist es zunächst Sache des Schädigers, entsprechende Behauptungen aufzustellen, während seitens des Geschädigten - hier des Klägers zu 2. - lediglich die sekundäre Darlegungslast im Raum steht (BGH, Urteil vom 15. Juli 2010 - III ZR 336/08 - Rdnr. 46).

  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 308/09

    Kreditinstitute haben Pflicht zur Aufklärung über sogenannte Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2011 - 4 U 95/10
    a) Insbesondere kann sie sich nicht auf einen Rechtsirrtum berufen - diesen Einwand aus erster Instanz greift die Beklagte, wohl wegen der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidung des BGH vom 29. Juni 2010 - XI ZR 308/09 -, im Berufungsrechtszug nicht mehr auf -, da sie bereits für eine fahrlässige Aufklärungspflichtverletzung haftet und bei Fahrlässigkeit das Verschulden nur dann entfällt, wenn der Rechtsirrtum unvermeidbar war (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 2009 a.a.O.).

    Aufgrund dessen war für eine Bank bereits ab diesem Zeitpunkt erkennbar, dass auch im Verhältnis zu ihren Kunden bei der - allein an deren Interesse auszurichtenden - Beratung über eine Kapitalanlage eine Aufklärungspflicht über solche Umstände besteht, die das Beratungsziel in Frage stellen und die Kundeninteressen gefährden (so jetzt ausdrücklich BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - XI ZR 308/09 -).

    Die Annahme eines Verschuldens der anlageberatenden Bank führt auch nicht zu einer rückwirkenden Anwendung einer neuen Rechtsprechung, die unter dem Gesichtspunkt des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes angreifbar sein könnte, da eine rückwirkende Rechtsprechungsänderung nicht vorliegt (so ausdrücklich BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - XI ZR 308/09 -).

  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 196/09

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2011 - 4 U 95/10
    Dem hat der Bundesgerichtshof dadurch Rechnung getragen, dass er eine Anwendbarkeit seiner sog. Kick Back-Rechtsprechung auf freie Anlageberater verneint hat (BGH, Urteil vom 15. April 2010 - III ZR 196/09 - Rdnr. 11 ff.; bestätigt mit Urteil vom 16. Dezember 2010 - III ZR 127/10 -),.

    37 Das vertragliche Verhältnis zwischen einem Kunden und seiner Bank weicht jedoch - wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 15. April 2010 (- III ZR 196/09 - Rdnr. 13) überzeugend ausführt - in entscheidenden Punkten von dem zwischen einem Kunden und dem freien, nicht bankgebundenen Anlageberater ab.

    39 b) Solchermaßen aufklärungspflichtige Rückvergütungen (= Kick Backs) liegen nach der Definition des Bundesgerichtshofs allerdings nur vor, wenn Teile der Ausgabeaufschläge oder den Verwaltungsgebühren, die der Anleger über die Bank an die Fondsgesellschaft zu zahlen hat, hinter seinem Rücken an die beratende Bank umsatzabhängig zurückfließen, so dass diese ein für den Kunden nicht erkennbares besonderes Interesse hat, gerade diese Beteiligung zu empfehlen (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 2010 - III ZR 196/09 - vgl. zu der Abgrenzung Rückvergütung/Innenprovision auch Nobbe, Anmerkung zu OLG Dresden, Urteil vom 24. Juli 2009, WuB I G 1. - 5.10 = Anlage CB 22, Bl. 622 ff. d.A.).

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2011 - 4 U 95/10
    Im Fall einer fehlerhaften Anlageberatung stellt sich bereits der Erwerb der Kapitalanlage aufgrund einer fehlerhaften Information als für den späteren Schaden ursächlich dar; schon der ohne die erforderliche Aufklärung gefasste Anlageentschluss ist von den Mängeln der fehlerhaften Aufklärung beeinflusst (so BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - XI ZR 586/07 - Rdnr. 22; Senatsurteil vom 28. Juli 2010 - 4 U 1/10).

    Die Kausalitätsvermutung gilt grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters, also auch für die fehlende Aufklärung über Rückvergütungen (BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - XI ZR 586/07 - Rdnr. 22 unter Verweis auf Ellenberger in Ellenberger/Schäfer/Clouth/Lang, Praktiker-Handbuch Wertpapier- und Derivategeschäft Rdnr. 863).

  • OLG Brandenburg, 16.06.2010 - 4 U 154/09

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung: Verzinsungspflicht bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2011 - 4 U 95/10
    95 Besteht die Anlage - wie hier - in der Vertragsposition des Klägers als Treugeber, genügt es, wenn er als Zug um Zug zu gewährende Leistung die Abtretung sämtlicher Rechte aus dem Treuhandverhältnis anbietet (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2009 - II ZR 15/08; Senatsurteile vom 21. April 2010 - 4 U 84/09 -, 16. Juni 2010 - 4 U 154/09 - und vom 28. Juli 2010 - 4 U 1/10 -).

    Wie der Senat bereits in seinen (zu demselben Medienfonds und unter Beteiligung der hiesigen Beklagten ergangenen) Urteilen vom 21. April 2010 - 4 U 84/09 -, 16. Juni 2010 - 4 U 154/09 - und 28. Juli 2010 - 4 U 1/10 - ausgeführt hat, bedurfte es entgegen der Auffassung der Beklagten zur Begründung des Annahmeverzuges weder der Zustimmung des Komplementärs, noch der Vertragsübernahme des Treuhandvertrages (ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 7. Mai 2010 - 17 U 88/09 - OLG Hamm, Urteil vom 3. März 2010 - 31 U 106/08 - Rdnr. 92).

  • OLG Brandenburg, 21.04.2010 - 4 U 84/09

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung: Verzinsungspflicht bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2011 - 4 U 95/10
    95 Besteht die Anlage - wie hier - in der Vertragsposition des Klägers als Treugeber, genügt es, wenn er als Zug um Zug zu gewährende Leistung die Abtretung sämtlicher Rechte aus dem Treuhandverhältnis anbietet (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2009 - II ZR 15/08; Senatsurteile vom 21. April 2010 - 4 U 84/09 -, 16. Juni 2010 - 4 U 154/09 - und vom 28. Juli 2010 - 4 U 1/10 -).

    Wie der Senat bereits in seinen (zu demselben Medienfonds und unter Beteiligung der hiesigen Beklagten ergangenen) Urteilen vom 21. April 2010 - 4 U 84/09 -, 16. Juni 2010 - 4 U 154/09 - und 28. Juli 2010 - 4 U 1/10 - ausgeführt hat, bedurfte es entgegen der Auffassung der Beklagten zur Begründung des Annahmeverzuges weder der Zustimmung des Komplementärs, noch der Vertragsübernahme des Treuhandvertrages (ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 7. Mai 2010 - 17 U 88/09 - OLG Hamm, Urteil vom 3. März 2010 - 31 U 106/08 - Rdnr. 92).

  • BGH, 16.12.2010 - III ZR 127/10

    Beschränkung der Revisionszulassung auf eine von mehreren zur Begründung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2011 - 4 U 95/10
    Dem hat der Bundesgerichtshof dadurch Rechnung getragen, dass er eine Anwendbarkeit seiner sog. Kick Back-Rechtsprechung auf freie Anlageberater verneint hat (BGH, Urteil vom 15. April 2010 - III ZR 196/09 - Rdnr. 11 ff.; bestätigt mit Urteil vom 16. Dezember 2010 - III ZR 127/10 -),.

    Dem lässt sich nicht - wie die Beklagte in ihrem nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingegangenen Schriftsatz vom 25. Januar 2011 meint - die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 2010 - III ZR 127/10 - entgegenhalten.

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2011 - 4 U 95/10
    Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof zu Recht auf anlageberatende Kreditinstitute übertragen (Urteil vom 19. Dezember 2006 - XI ZR 56/05, BGHZ 170, 226, 234 -).

    68 Zwar lagen im Zeitpunkt des Beratungsgesprächs im Dezember 2003 die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Aufklärungspflicht über Rückvergütungen vom 19. Dezember 2006 (BGHZ 170, 226 ff.) und vom 20. Januar 2009 (XI ZR 510/07, WM 2009, 405 f.) noch nicht vor.

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2010 - 4 U 82/09

    Versicherungen - Wann beginnt die Verjährung des Deckungsanspruchs?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2011 - 4 U 95/10
    40 Nach der mit den Parteivertretern im Verhandlungstermin vom 19. Januar 2011 umfassend und - soweit es die Beklagte betrifft - kontrovers diskutierten Auffassung des Senats entbehrt indes die Differenzierung zwischen dem Kunden verheimlichten Vertriebsprovisionen, die sich aus Ausgabeaufschlägen oder Verwaltungsgebühren speisen, und solchen, die aus dem Nominalkapital finanziert werden, einer überzeugenden Begründung (im Ergebnis ebenso KG Berlin, Urteil vom 15. Juni 2010 - 4 U 82/09 - OLG München, Urteil vom 20. Dezember 2010 - 19 U 4562/10 - ; OLG Frankfurt Urteil vom 19. November 2010 - 17 U 29/10 - und OLG Celle Urteil vom 17. November 2010 - 3 U 55/10 -).

    Es lässt sich für den Anleger - und das Gericht - im Regelfall nicht überprüfen, ob die beratende Bank aus diesem "Topf" das Agio von 5 % und darüber hinaus weitere 3, 25 % aus dem Nominalkapital erhält oder der Bank die Vertriebsprovision in voller Höhe (8,25 %) aus dem Nominalkapital zufließen und das Agio im "Topf" verbleibt oder die Vertriebsprovision der Bank aus einem Teil des 5 %igen Agios und der Rest aus dem Nominalkapital stammt (ebenso KG Berlin, Urteil vom 15. Juni 2010 - 4 U 82/09 -).

  • BGH, 08.11.1973 - III ZR 161/71

    Schadensberechnung - Verzugsschaden - Schadenshöhe - Geldgläubiger

  • OLG München, 15.11.2010 - 17 U 3448/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung zur kreditfinanzierten Beteiligung an

  • BGH, 02.12.1991 - II ZR 141/90

    Entgangener Gewinn bei Verlust der Einlage einer Publikumsgesellschaft

  • BGH, 28.11.2007 - III ZR 214/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zurechnung von

  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 321/08

    Kapitalanlagebetrug im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Medienfonds:

  • BGH, 28.02.1989 - XI ZR 70/88
  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 15/08

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

  • BGH, 06.02.1990 - XI ZR 184/88

    Gerichtsstand des Begehungsortes bei einer unerlaubten Handlung von Mittätern;

  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 323/03

    Verzinsung eines Zug um Zug gegen Vorteilsausgleichung zu erfüllenden

  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 104/08

    "Schrottimmobilien": BGH bestätigt Urteil zur arglistigen Täuschung mittels

  • BGH, 17.09.2009 - XI ZR 264/08

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines Anlageberaters wegen

  • OLG Frankfurt, 30.06.2010 - 19 U 2/10

    Beratungsvertrag: Aufklärungspflichtige Rückvergütung (VIP Medienfonds 3

  • BGH, 31.05.2010 - II ZR 30/09

    Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung für Fehler des Emissionsprospekts;

  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern;

  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 131/07

    Mietpoolbeitritt - kein Rückabwicklungsanspruch bei Aufklärungspflichtverletzung

  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

  • OLG Hamm, 03.03.2010 - 31 U 106/08

    Pflichten einer Bank im Rahmen der Anlageberatung; Pflicht zur Aufklärung über zu

  • BGH, 06.07.1993 - VI ZR 306/92

    Verjährungsunterbrechung durch Anbringung eines Güteantrags

  • BGH, 19.02.2009 - III ZR 154/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die

  • BGH, 19.11.2009 - III ZR 169/08

    Verjährung einer Schadensersatzforderung aus einem Anlagevermittlungsvertrag oder

  • BGH, 22.04.2010 - III ZR 318/08

    Aufklärungspflicht der Treuhandkommanditistin eines Filmfonds: Kenntnis von

  • BGH, 19.02.2009 - III ZR 168/08

    Verschulden bei Prospekthaftung

  • BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 386/09

    Keine Verletzung der Berufsfreiheit eines Anwalts bei zivilrechtlicher Ahndung

  • OLG Karlsruhe, 07.05.2010 - 17 U 88/09

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über erhaltene

  • OLG München, 20.12.2010 - 19 U 4562/10

    Bankenhaftung aus Kapitalanlageberatung: Anforderungen an die Risikoaufklärung;

  • OLG Frankfurt, 19.11.2010 - 17 U 29/10

    Anlageberatung: Pflicht einer Bank zur Aufklärung über Rückvergütungen;

  • BGH, 19.12.2000 - XI ZR 349/99

    Offenlegung einer Provisionsvereinbarung durch eine Bank

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

  • OLG Celle, 17.11.2010 - 3 U 55/10

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich der Höhe von Rückvergütungen für den

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier:

  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines

  • OLG Brandenburg, 31.08.2011 - 4 U 89/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Pflicht zur Aufklärung über Rückvergütungen bei

    Der Senat hat in seinem - ebenfalls den V... betreffenden - Urteil vom 9. März 2011 (4 U 95/10) seine Zweifel an der Tragfähigkeit einer Differenzierung zwischen dem Kunden verheimlichten Vertriebsprovisionen, die sich aus Ausgabeaufschlägen oder Verwaltungsgebühren speisen, und solchen, die aus dem Nominalkapital finanziert werden, geäußert.

    (1) Der vorliegende Prospekt zum V..., aus dem sich Vertriebskosten in einer Größenordnung von insgesamt 13, 9 % ergeben (hier Seite 69, Bl. 71 d.A.), genügt schon in inhaltlicher Hinsicht den vorstehenden Anforderungen nicht - dies hat der Senat bereits mehrfach und umfassend, zuletzt in seinen Urteilen vom 9. März 2011 - 4 U 95/10 - und vom 28. Juli 2010 - 4 U 1/10 -, ausgeführt.

    a) Insbesondere kann sie sich nicht auf einen Rechtsirrtum berufen - der Senat sieht seine Rechtsprechung (zuletzt Urteil vom 9. März 2011 - 4 U 95/10 - in dem jüngst ergangenen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19 Juli 2011 - XI ZR 191/10 - erneut bestätigt -, da sie bereits für eine fahrlässige Aufklärungspflichtverletzung haftet und bei Fahrlässigkeit das Verschulden nur dann entfällt, wenn der Rechtsirrtum unvermeidbar war (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 2009 a.a.O.).

    Vor diesem Hintergrund ist zu erwarten, dass ein Anleger eine Anlageempfehlung der Bank - insbesondere wenn es sich, wie hier, um seine Hausbank handelt - stärker hinterfragt, sofern er weiß, dass die Anlageempfehlung auf dem eigenen Provisionsinteresse der beratenden Bank beruht; jedenfalls wird er dies stärker tun, als der Anleger, der hierüber nicht aufgeklärt wird und der daher darauf vertrauen darf, dass sich die Bank in erster Linie an seinem persönlichen Interesse orientiert (Senatsurteile vom 9. März 2011 - 4 U 95/10 - und vom 28. Juli 2010 - 4 U 1/10 - auch OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 2010 - 19 U 2/10 - Rdnr. 48).

    a) Entgegen der Auffassung der Beklagten scheidet die Rückabwicklung der Fondsbeteiligung nicht unter dem Gesichtspunkt des Schutzzwecks der verletzten Norm aus (so schon Senatsurteil vom 9. März 2011 - 4 U 95/10 -).

    Besteht die Anlage - wie hier - in der Vertragsposition des Klägers als Treugeber, genügt es, wenn er als Zug um Zug zu gewährende Leistung die Abtretung sämtlicher Rechte aus dem Treuhandverhältnis anbietet (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2009 - II ZR 15/08; Senatsurteile vom 21. April 2010 - 4 U 84/09 -, 16. Juni 2010 - 4 U 154/09 -, 28. Juli 2010 - 4 U 1/10 - und vom 9. März 2011 - 4 U 95/10 -):.

    Die Beklagte musste, insbesondere vor dem Hintergrund der im gesamten Bundesgebiet von Anlegern gegen sie angestrengten Zivilrechtsstreitigkeiten stets mit dem Ziel der vollständigen Rückabwicklung der Fondsbeteiligung - allein beim erkennenden Senat waren neben dem vorliegenden insgesamt sieben Verfahren gegen die Beklagte betreffend den V... 3 und V... 4 anhängig (4 U 95/10, 4 U 64/10, 4 U 25/10, 4 U 1/10, 4 U 154/09, 4 U 152/09, 4 U 84/09) -, den Zug-um-Zug-Vorbehalt in der Klageschrift indes dahin verstehen, dass der Kläger von der erworbenen Kapitalanlage nichts behalten, sondern sämtliche Rechte hieran und hieraus, einschließlich derjenigen aus dem Treuhand- und Gesellschaftsvertrag, auf die Beklagte übertragen wollte.

    Wie der Senat bereits in seinen, zu demselben Medienfonds und unter Beteiligung der hiesigen Beklagten ergangenen, Urteilen vom 21. April 2010 - 4 U 84/09 -, 16. Juni 2010 - 4 U 154/09 -, 28. Juli 2010 - 4 U 1/10 - und 9. März 2011 - 4 U 95/10 - ausgeführt hat, bedurfte es entgegen der Auffassung der Beklagten zur Begründung des Annahmeverzuges weder der Zustimmung des Komplementärs, noch der Vertragsübernahme des Treuhandvertrages (ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 7. Mai 2010 - 17 U 88/09 - OLG Hamm, Urteil vom 3. März 2010 - 31 U 106/08 - Rdnr. 92).

  • BGH, 15.03.2016 - XI ZR 122/14

    Verjährungsbeginn der Bankenhaftung aus Kapitalanlageberatung: Kenntnis bzw. grob

    Dies hat das Berufungsgericht aufgrund einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls verneint, die sich wesentlich von der Würdigung in dem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 9. März 2011 (4 U 95/10, juris Rn. 83), das eine andere nach Beratung durch die Beklagte erworbene Fondsbeteiligung des Klägers und seiner Mutter betraf und auf die sich das Senatsurteil vom 4. Juni 2013 (XI ZR 188/11, juris Rn. 28 ff.) bezieht, unterscheidet.
  • OLG Brandenburg, 25.04.2012 - 4 U 63/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Verpflichtung zur anleger- und objektgerechten

    Der Senat hat in seinem - ebenfalls den V... betreffenden - Urteil vom 09.03.2011 (4 U 95/10) seine Zweifel an der Tragfähigkeit einer Differenzierung zwischen dem Kunden verheimlichten Vertriebsprovisionen, die sich aus Ausgabeaufschlägen oder Verwaltungsgebühren speisen, und solchen, die aus dem Nominalkapital finanziert werden, geäußert (im Ergebnis ebenso KG Berlin, Urteil vom 15.06.2010 - 4 U 82/09 - OLG München, Urteil vom 20.12.2010 - 19 U 4562/10 - ; OLG Frankfurt Urteil vom 19.11.2010 - 17 U 29/10 - und OLG Celle Urteil vom 17.11.2010 - 3 U 55/10 -).

    Besteht die Anlage - wie hier - in der Vertragsposition des Klägers als Treugeber, genügt es, wenn er als Zug um Zug zu gewährende Leistung die Abtretung sämtlicher Rechte aus dem Treuhandverhältnis anbietet (vgl. BGH, Urteil vom 07.12.2009 - II ZR 15/08; Senatsurteile vom 21.04.2010 - 4 U 84/09 -, 16.06.2010 - 4 U 154/09 -, 28.07.2010 - 4 U 1/10 -, 09.03.2011 - 4 U 95/10 - und 31.08.2011 - 4 U 89/10).

    Wie der Senat bereits in seinen (zu demselben Medienfonds und unter Beteiligung der hiesigen Beklagten ergangenen) Urteilen vom 21. April 2010 - 4 U 84/09 -, 16. Juni 2010 - 4 U 154/09 -, 28. Juli 2010 - 4 U 1/10 - und 9. März 2011 - 4 U 95/10 - ausgeführt hat, bedurfte es entgegen der Auffassung der Beklagten zur Begründung des Annahmeverzuges weder der Zustimmung des Komplementärs, noch der Vertragsübernahme des Treuhandvertrages (ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 7. Mai 2010 - 17 U 88/09 - OLG Hamm, Urteil vom 3. März 2010 - 31 U 106/08 - Rn. 92).

  • OLG Brandenburg, 27.04.2016 - 4 U 11/14

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Pflicht zur Aufklärung über den Erhalt einer

    a) Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. nur: Urteile vom 31.08.2011 - 4 U 89/10 - und vom 09.03.2011 - 4 U 95/10) scheidet die Rückabwicklung der Fondsbeteiligung aus den vom Landgericht zutreffend dargestellten Gründen nicht unter dem Gesichtspunkt des Schutzzwecks der verletzten Norm aus.

    Besteht die Anlage - wie hier - in der Vertragsposition des Klägers als Treugeber, genügt es, wenn er als Zug um Zug zu gewährende Leistung die Abtretung sämtlicher Rechte aus dem Treuhandverhältnis anbietet (BGH Beschluss vom 06.07.2010 - XI ZB 40/09 - und Urteil vom 07.12.2009 - II ZR 15/08; siehe auch Senatsurteile vom 21.04.2010 - 4 U 84/09, vom 09.03.2011 - 4 U 95/10 - und 31.08.2011 - 4 U 89/10).

  • OLG Brandenburg, 18.09.2018 - 3 U 88/17

    Haftung eines Versicherungsvermittlers bei Falschberatung im Zusammenhang mit der

    Er trägt dafür jedoch die Beweislast (vgl. zum ganzen BGH, Urteil vom 28.05.2013 - XI ZR 184/11; BGH, Urteil vom 08.05.2012 - XI ZR 262/10; OLG Brandenburg, Urteile vom 19.11.2010 - 4 U 152/09 - und vom 09.03.2011 - 4 U 95/10 - OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.09.2013 - 5 U 102/13 - in: JurBüro 2014, 140 f).
  • OLG Brandenburg, 20.04.2011 - 4 U 48/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Hinweispflicht auf das Insolvenzrisiko des

    Selbst wenn man dieser Rechtsprechung nicht folgt, vielmehr annimmt, dass eine Aufklärungspflicht der anlageberatenden Bank für jegliche Art von Vertriebsprovisionen in Betracht kommt, unabhängig davon, ob diese aus vom Anleger gesondert an den Emittenten zu zahlenden Ausgabeaufschlägen bzw. Verwaltungsgebühren oder aus dem Nominalkapital der Anlage gezahlt werden oder ob der Bank - wie möglicherweise hier - beim Ankauf von Wertpapieren oder Zertifikaten durch den Emittenten ein Rabatt gewährt wird, den sie nicht an den Anleger weitergibt, sofern die Zahlung dieser Entgelte nur ein für den Kunden nicht erkennbares Interesse der beratenden Bank begründet, gerade diese Anlage zu empfehlen (so mit ausführlicher Begründung: Senat Urteil vom 09.03.2011 - 4 U 95/10 - unter II. 2.;S. 9 ff.), bestand eine solche Aufklärungspflicht für die Beklagte gegenüber der Klägerin in Zusammenhang mit der Anlage in B... Zertifikate am 07.02.2007 nicht.

    Eine die Aufklärungspflicht begründende Interessenkollision besteht nämlich jedenfalls dann nicht, wenn sich die Vertriebsprovision oder das sonstige Entgelt für das empfohlene Produkt im Rahmen der banküblichen Entgelte für solche Anlagen hält, die den Anlegerzielen gleichermaßen entsprechen (Senat Urteil vom 09.03.2011 - 4 U 95/10 - unter II.2.b) a.E.; S. 16/17).

  • OLG Stuttgart, 09.09.2013 - 5 U 102/13

    Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung: Ersatz von Zinsen als

    Die Berufung auf diesen Gesichtspunkt allein reicht jedoch nicht zur Beweisführung für einen entstandenen Schaden (beispielhaft aus der vielfältigen neuesten Rechtsprechung zur Problematik: BGH, Urteil vom 28.5.2013 - XI ZR 184/11; BGH, Urteil vom 8.5.2012 - XI ZR 262/10; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.11.2010 - 6 U 2/10; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2010 - 17 U 181/09; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 14.7.2010, - 4 U 152/09 und vom 9.3.2011 - 4 U 95/10).
  • LG Köln, 08.07.2014 - 3 O 199/13

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen einer angeblich fehlerhaften

    Die entsprechende Kenntnis seiner bereits im Güteverfahren beauftragten späteren Prozessbevollmächtigten von dem beabsichtigten prozessualen Verhalten der Gegenseite in gleichgelagerten Fällen muss sich der Kläger indes zurechnen lassen, § 166 Abs. 1 BGB (vgl. etwa OLG Brandenburg, Urt. vom 09.03.2011, Az.: 4 U 95/10 [Rn. 103], zitiert nach JURIS).
  • LG Köln, 08.07.2014 - 3 O 187/13

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Verpflichtung eines Anlageberaters

    Die entsprechende Kenntnis seiner bereits im Güteverfahren beauftragten späteren Prozessbevollmächtigten von dem beabsichtigten prozessualen Verhalten der Gegenseite in gleichgelagerten Fällen muss sich der Kläger indes zurechnen lassen, § 166 Abs. 1 BGB (vgl. etwa OLG Brandenburg, Urt. vom 09.03.2011, Az.: 4 U 95/10 [Rn. 103], zitiert nach JURIS).
  • LG Köln, 08.07.2014 - 3 O 189/13

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen einer angeblich fehlerhaften

    Die entsprechende Kenntnis ihrer bereits im Güteverfahren beauftragten späteren Prozessbevollmächtigten von dem beabsichtigten prozessualen Verhalten der Gegenseite in gleichgelagerten Fällen müssen sich die Kläger nämlich zurechnen lassen, § 166 Abs. 1 BGB (vgl. etwa OLG Brandenburg, Urt. vom 09.03.2011, Az.: 4 U 95/10 [Rn. 103], zitiert nach JURIS).
  • LG Essen, 23.07.2014 - 11 O 344/13

    Aufklärungspflicht über eine die Agio hinausgehende Provision bei einem

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 09.04.2014 - 4 U 95/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,7240
OLG Brandenburg, 09.04.2014 - 4 U 95/10 (https://dejure.org/2014,7240)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.04.2014 - 4 U 95/10 (https://dejure.org/2014,7240)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. April 2014 - 4 U 95/10 (https://dejure.org/2014,7240)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1
    Abweisung der Klage gegen die anlageberatende Bank, da aufgrund der Beweisaufnahme feststeht, dass die Bank den Anlageinteressenten über die ihr zufließende Rückvergütung hinreichend aufgeklärt hat

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.06.2013 - XI ZR 188/11

    Schadensersatz gegen eine Bank wegen Aufklärungspflichtverletzung im Zusammenhang

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.04.2014 - 4 U 95/10
    Auf die vom Senat zugelassene Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 4. Juni 2013 (XI ZR 188/11) das Senatsurteil aufgehoben, soweit zum Nachteil der Beklagten entschieden worden ist.

    Insoweit nimmt der Senat Bezug auf die zu V... und dem Parallelfonds V... 4 ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (siehe nur BGH, Urteil vom 4. Juni 2013 - XI ZR 188/11 -) und die im Urteil vom 9. März 2011 des erkennenden Senats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts zu Ziffer II. 2. a) dargestellten Erwägungen.

  • OLG Brandenburg, 16.06.2010 - 4 U 154/09

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung: Verzinsungspflicht bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.04.2014 - 4 U 95/10
    Dem Senat ist aus anderen Rechtsstreitigkeiten zwischen Anlegern und der hiesigen Beklagten wegen Beteiligungen an V... und V... 4 (siehe nur Urteile vom 31. August 2011 - 4 U 89/10 -, 16. Juni 2010 - 4 U 154/09 - und vom 21. April 2010 - 4 U 84/09 -) bekannt, dass es vorgekommen ist, dass Mitarbeiter der Beklagten ihren Kunden gegenüber die Schuldübernahme durch die D... Bank AG bzw. (bei V... 4) die H...Bank AG tatsächlich so dargestellt haben, als würden damit unmittelbar die Anlegergelder abgesichert.
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 261/10

    Revision im Schadensersatzprozess gegen eine Bank wegen fehlerhafter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.04.2014 - 4 U 95/10
    Der Wert des - bereits durch Senatsurteil vom 9. März 2011 rechtskräftig aberkannten - entgangenen Gewinns, der hier als gleich bleibender Hundertsatz der Einlagesumme geltend gemacht wurde, bleibt als Nebenforderung bei der Streitwertbemessung außer Ansatz (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - XI ZR 261/10 - Rdnr. 14).
  • BGH, 06.07.2010 - XI ZB 40/09

    Zulässigkeit der Berufung im Prozess über die Rückabwicklung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.04.2014 - 4 U 95/10
    Dasselbe gilt in Bezug auf den Antrag auf Feststellung des Annahmeverzuges (Klageanträge 10 und 16), denn bei der Frage des Annahmeverzugs ist nur ein rechtlich unselbständiges Element der umstrittenen Leistungsverpflichtung und deshalb mit dieser wirtschaftlich identisch (BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - XI ZB 40/09 - Rdnr. 16).
  • OLG Brandenburg, 31.08.2011 - 4 U 89/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Pflicht zur Aufklärung über Rückvergütungen bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.04.2014 - 4 U 95/10
    Dem Senat ist aus anderen Rechtsstreitigkeiten zwischen Anlegern und der hiesigen Beklagten wegen Beteiligungen an V... und V... 4 (siehe nur Urteile vom 31. August 2011 - 4 U 89/10 -, 16. Juni 2010 - 4 U 154/09 - und vom 21. April 2010 - 4 U 84/09 -) bekannt, dass es vorgekommen ist, dass Mitarbeiter der Beklagten ihren Kunden gegenüber die Schuldübernahme durch die D... Bank AG bzw. (bei V... 4) die H...Bank AG tatsächlich so dargestellt haben, als würden damit unmittelbar die Anlegergelder abgesichert.
  • OLG Brandenburg, 21.04.2010 - 4 U 84/09

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung: Verzinsungspflicht bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.04.2014 - 4 U 95/10
    Dem Senat ist aus anderen Rechtsstreitigkeiten zwischen Anlegern und der hiesigen Beklagten wegen Beteiligungen an V... und V... 4 (siehe nur Urteile vom 31. August 2011 - 4 U 89/10 -, 16. Juni 2010 - 4 U 154/09 - und vom 21. April 2010 - 4 U 84/09 -) bekannt, dass es vorgekommen ist, dass Mitarbeiter der Beklagten ihren Kunden gegenüber die Schuldübernahme durch die D... Bank AG bzw. (bei V... 4) die H...Bank AG tatsächlich so dargestellt haben, als würden damit unmittelbar die Anlegergelder abgesichert.
  • LG Kleve, 26.05.2015 - 4 O 391/13

    Beweisantritt; Parteivernehmung; Parteianhörung;

    Grundsätzlich ist ein Zeitraum von 4 Tagen ausreichend, um sich mit dem Inhalt eines Wertpapierprospektes vertraut zu machen (vgl. OLG Brandenburg BKR 2014, 345, 350/351).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.11.2010 - I-4 U 95/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,28553
OLG Hamm, 16.11.2010 - I-4 U 95/10 (https://dejure.org/2010,28553)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.11.2010 - I-4 U 95/10 (https://dejure.org/2010,28553)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. November 2010 - I-4 U 95/10 (https://dejure.org/2010,28553)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,28553) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2010 - 4 U 95/10
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen der Identität oder Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen, dem Grad der Ähnlichkeit der Marken und der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH GRUR 2008, 903 - SIERRA ANTIGUO).

    Bei der Beurteilung der Markenähnlichkeit ist von dem Grundsatz auszugehen, dass es auf den jeweiligen Gesamteindruck der einander gegenüberstehenden Zeichen ankommt (BGH GRUR 2008, 903 - SIERRA ANTIGUO).

  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 209/06

    POST/RegioPost

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2010 - 4 U 95/10
    Denn solange eine Marke im Markenregister eingetragen ist, ist das Verletzungsgericht an diese Eintragung gebunden (BGH GRUR 2009, 678 - Post / Regio Post m.w.N.).
  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 322/02

    Noblesse

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2010 - 4 U 95/10
    Dabei steht es dem Verletzten frei, zur Berechnung des zu fordernden Schadensersatzes im Kennzeichenrecht - ebenso wie im Falle der Verletzung anderer Schutzrechte - zwischen dem konkreten Schaden (vor allem dem entgangenen Gewinn) und einem abstrakten Schaden (Lizenzanalogie oder Verletzergewinn) zu wählen (BGH GRUR 2006, 419 - Noblesse).
  • BGH, 17.03.1959 - I ZR 21/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2010 - 4 U 95/10
    (BGH GRUR 1959, 360 - "Elektrotechnik"; BGH 1961, 343 - "Meßmer Tee").
  • OLG Hamm, 26.09.2002 - 4 U 63/02

    Verletzung einer Marke wegen des Vertriebs von Schneidwaren und Küchengeräten mit

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2010 - 4 U 95/10
    Im Kennzeichenrecht ist demgegenüber eine Schätzung erforderlich, in welchem Umfang der erzielte Gewinn auf der Kennzeichenverletzung beruht (OLG Hamm, Urteil vom 26.09.2002, Az. 4 U 63/02).
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