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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 02.10.2013 - 4 U 95/13   

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https://dejure.org/2013,27667
OLG Karlsruhe, 02.10.2013 - 4 U 95/13 (https://dejure.org/2013,27667)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.10.2013 - 4 U 95/13 (https://dejure.org/2013,27667)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Oktober 2013 - 4 U 95/13 (https://dejure.org/2013,27667)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Prämienprogramm eines Brillenherstellers für gewerbliche Abnehmer ist unzulässig

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    OLG Karlsruhe verbietet Prämienprogramm eines Herstellers von Brillengläsern

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 14.06.2013 - 14 Wx 29/13
    - mit der Frage der Zulässigkeit von Werbegaben nach dem Heilmittelwerbegesetz eines Herstellers für Brillengläser an Optiker in Form von Sammelpunkten, für die Fortbildungsmaßnahmen oder Werbeleistungen eingelöst werden konnten (Urteil vom 02.10.2013, 4 U 95/13);.
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2013 - 14 Wx 18/13
    - mit der Frage der Zulässigkeit von Werbegaben nach dem Heilmittelwerbegesetz eines Herstellers für Brillengläser an Optiker in Form von Sammelpunkten, für die Fortbildungsmaßnahmen oder Werbeleistungen eingelöst werden konnten (Urteil vom 02.10.2013, 4 U 95/13);.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 23.07.2013 - 4 U 95/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,47456
OLG Koblenz, 23.07.2013 - 4 U 95/13 (https://dejure.org/2013,47456)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.07.2013 - 4 U 95/13 (https://dejure.org/2013,47456)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. Juli 2013 - 4 U 95/13 (https://dejure.org/2013,47456)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • afp-medienrecht.de PDF, S. 57

    Zu den Ansprüchen eines Konkurrenzverlages gegen den Abdruck eines fingierten Leserbriefs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 272
  • afp 2013, 509
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.2013 - 4 U 95/13
    In diesem Fall braucht der Betroffene einen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht auch unterhalb der Schmähkritik nicht hinzunehmen, wenn das Zitat unzutreffend ist (BVerfG v. 3.6.1980 - 1 BvR 797/78, BVerfGE 54, 208 = AfP 1980, 151 [217 ff.] - Böll; BVerfG v. 3.6.1980 - 1 BvR 185/77, BVerfGE 54, 148 = AfP 1980, 149 [154 ff.] - Eppler).

    Die unrichtige Information, die Kritik stamme von einer Leserin, ist unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit gerade kein schützenswertes Gut, weil sie schon aus sich heraus der Aufgabe einer zutreffender Meinungsbildung nicht dienen kann (BVerfG v. 3.6.1980 - 1 BvR 797/78, BVerfGE 54, 208 = AfP 1980, 151 [219] - Böll).

  • BVerfG, 08.04.1999 - 1 BvR 2126/93

    Kein Anspruch auf Unterlassung einer Plakataktion von Greenpeace gegen die

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.2013 - 4 U 95/13
    Dabei ist zunächst festzuhalten, dass bei der journalistischen Aufbereitung einer das öffentliche Interesse oder die öffentliche Meinung berührenden Frage im Zweifel für die freie Rede zu entscheiden ist (BVerfG v. 8.4.1999 - 1 BvR 2126/93, NJW 1999, 2358 [2359]; BVerfG v. 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91, 1 BvR 1980/91, 1 BvR 102/92, 1 BvR 221/92, AfP 1996, 50 = NJW 1995, 3303; grundlegend BVerfGE 7, 198 [212]).

    Um eine Schmähkritik handelt es sich indes nur dann, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht (BVerfG v. 8.4.1999 - 1 BvR 2126/93, NJW 1999, 2358 [2359]; BVerfG, NJW 1999, 1324).

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.2013 - 4 U 95/13
    In diesem Fall braucht der Betroffene einen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht auch unterhalb der Schmähkritik nicht hinzunehmen, wenn das Zitat unzutreffend ist (BVerfG v. 3.6.1980 - 1 BvR 797/78, BVerfGE 54, 208 = AfP 1980, 151 [217 ff.] - Böll; BVerfG v. 3.6.1980 - 1 BvR 185/77, BVerfGE 54, 148 = AfP 1980, 149 [154 ff.] - Eppler).

    Es gibt auch keinen Grund, von dieser Verteilung der Darlegungs- und Beweislast etwa aus verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten abzuweichen (vgl. auch BVerfG v. 3.6.1980 - 1 BvR 185/77, BVerfGE 54, 148 = AfP 1980, 149 [157 f.]).

  • BGH, 26.06.1981 - I ZR 73/79

    Carrera

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.2013 - 4 U 95/13
    Ihr steht deshalb - wie einer Privatperson - auch in zivilrechtlicher Hinsicht Schutz ihres Ansehens und ihrer Ehre zu (BGHZ 81, 75, 78).
  • BGH, 08.12.1964 - VI ZR 201/63

    Verbreitung eines erdichteten Interview über private Angelegenheiten in der

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.2013 - 4 U 95/13
    d) Daher ist davon auszugehen, dass es sich um einen fingierten Leserbrief handelte, dessen Inhalt die Klägerin wegen der hiermit einhergehenden erheblichen Beeinträchtigung ihres Ansehens, das als Teil ihres Unternehmerpersönlichkeitsrechts geschützt ist, nicht hinzunehmen braucht (zum "erdichteten Interview" vgl. BGH GRUR 1965, 254 255; OLG Hamburg v. 25.7.1996 - 3 U 60/93, AfP 1997, 538 = NJW 1996, 2870).
  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.2013 - 4 U 95/13
    In diesen Fällen kann im Rahmen des Zumutbaren das substantiierte Bestreiten der behaupteten Tatsache unter Darlegung der für das Gegenteil sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden (vgl. BGH v. 17.1.2008 - III ZR 239/06, NJW 2008, 982 [984]).
  • OLG Hamburg, 25.07.1996 - 3 U 60/93
    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.2013 - 4 U 95/13
    d) Daher ist davon auszugehen, dass es sich um einen fingierten Leserbrief handelte, dessen Inhalt die Klägerin wegen der hiermit einhergehenden erheblichen Beeinträchtigung ihres Ansehens, das als Teil ihres Unternehmerpersönlichkeitsrechts geschützt ist, nicht hinzunehmen braucht (zum "erdichteten Interview" vgl. BGH GRUR 1965, 254 255; OLG Hamburg v. 25.7.1996 - 3 U 60/93, AfP 1997, 538 = NJW 1996, 2870).
  • BGH, 14.06.2005 - VI ZR 179/04

    Verurteilung des Krankenhausträgers, der einem Notfallpatienten 1985

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.2013 - 4 U 95/13
    Denn der Gegner der primär darlegungspflichtigen Partei darf sich nicht auf ein einfaches Bestreiten beschränken, wenn die darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner sie hat und ihm nähere Angaben auch zumutbar sind (sog. sekundäre Darlegungslast, vgl. BGH v. 14.6.2005 - VI ZR 179/04, BGHZ 163, 209 [214]; Zöller/Greger, a.a.O., § 138 Rz. 8b).
  • BGH, 27.05.1986 - VI ZR 169/85

    Verbreiterhaftung bei ehrverletzenden Äußerungen - Ostkontakte

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.2013 - 4 U 95/13
    Dies kann bei einem (echten) Leserbrief durchaus zweifelhaft sein (vgl. hierzu BGH v. 27.5.1986 - VI ZR 169/85, AfP 1986, 241 = NJW 1986, 2503 [2505]; Soehring, Presserecht, 4. Aufl., § 30 Tz. 9a, § 16 Tz. 22).
  • BGH, 09.11.2000 - I ZR 167/98

    Zur Prüfungspflicht von Werbeanzeigen eines Presseunternehmens

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.2013 - 4 U 95/13
    Aufgrund seines Bezuges zu dem veröffentlichten Leserbrief orientiert sich die Klägerin hinreichend deutlich an der konkret behaupteten Verletzungshandlung (vgl. hierzu BGH v. 9.11.2000 - I ZR 167/98, NJW-RR 2001, 1406).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

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