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   OLG Karlsruhe, 01.02.2001 - 4 U 96/00   

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OLG Karlsruhe, 01.02.2001 - 4 U 96/00 (https://dejure.org/2001,1338)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.02.2001 - 4 U 96/00 (https://dejure.org/2001,1338)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Februar 2001 - 4 U 96/00 (https://dejure.org/2001,1338)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch; Namenszusatz; Rechtsanwälte; Steuerberater; Phantasiebegriff; Kurzbezeichnung; Irreführung

  • Anwaltsblatt

    § 2 PartGG, § 1 UWG 2004, § 3 UWG 2004

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § ... 3; ; BORA § 9; ; BORA § 9 Abs. 1; ; BRAO §§ 59 c ff.; ; BRAO § 43 b; ; BRAO § 59 k; ; PartGG § 2; ; PartGG § 2 Abs. 1 S. 3; ; PartGG § 1 Abs. 3; ; ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kanzleiname - Phantasiebegriff - Anwälte und Steuerberater "artax"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Phantasiename "artax" als Zusatz im Namen einer Partnerschaftsgesellschaft aus Rechtanwälten und Steuerberatern zulässig

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1584
  • NJW 2004, 1688 (Ls.)
  • AnwBl 2001, 240
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99

    Kammerentscheidung zur "Werbung durch Rechtsanwälte"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2001 - 4 U 96/00
    Im Übrigen fehlte es für eine derartige Einschränkung an schützenswerten Interessen des Gemeinwohls (Art. 12 Abs. 1 GG; BVerfG NJW 1993, 2988, BVerfG MDR 2000, 730; BVerfG MDR 2000, 1262).

    Die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, Einschränkungen der Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) bedürften vernünftiger Erwägungen des Gemeinwohls (BVerfG NJW 1993, 2988, BVerfG MDR 2000, 730; BVerfG MDR 2000, 1262), stünde der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen, führte vielmehr zum gleichen Ergebnis.

    Diese in der Namensgestaltung liegende Werbung kann - als allenfalls bloße Imagewerbung - unter Zugrundelegung der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Anwaltsblatt 2000, 449 - Sponsoring) nicht mehr beanstandet werden.

  • BayObLG, 27.03.2000 - 3Z BR 331/99

    Zur Zulässigkeit von Rechtsanwalts-Aktiengesellschaften

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2001 - 4 U 96/00
    Die Ansicht der Klägerin, bei der Rechtsanwalts-GmbH sei die Verwendung eines Zusatzes oder einer Phantasiebezeichnung unzulässig, werde jedenfalls vom Bayerischen Obersten Landesgericht nicht geteilt (Beschluß v. 27.03.00, I 71; MDR 2000, 733).

    Nur am Rande wird darauf hingewiesen, daß auch die Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 13.12.1999 (MDR 2000, 178 ff.) zur Kanzleibezeichnung "Kanzlei für Arbeitsrecht und Allgemeines Zivilrecht" und des Bayerischen Obersten Landesgerichts zur Bezeichnung "pro-Videntia Rechtsanwalts-AG" (MDR 2000, 733) für die hier vertretene liberale Auslegung des § 9 BORA sprechen.

    Es erübrigt sich daher die Frage, ob eine analoge Anwendung dieser Vorschrift im vorliegenden Fall in Betracht kommt (hierzu wegen der Anwalts-AG: BayObLG, MDR 2000, 733).

  • LG Waldshut-Tiengen, 13.07.2000 - 3 HO 13/00

    Fantasiebezeichnung als unzulässiger Namenszusatz einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2001 - 4 U 96/00
    4 U 96/00 3 HO 13/00.

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer (Kammer für Handelssachen) des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 13.07.00 (3 HO 13/00) aufgehoben und die Klage abgewiesen.

    das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 13.07.00 (3 HO 13/00) aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvR 166/89

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Werbeverbots für Ärzte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2001 - 4 U 96/00
    Im Übrigen fehlte es für eine derartige Einschränkung an schützenswerten Interessen des Gemeinwohls (Art. 12 Abs. 1 GG; BVerfG NJW 1993, 2988, BVerfG MDR 2000, 730; BVerfG MDR 2000, 1262).

    Die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, Einschränkungen der Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) bedürften vernünftiger Erwägungen des Gemeinwohls (BVerfG NJW 1993, 2988, BVerfG MDR 2000, 730; BVerfG MDR 2000, 1262), stünde der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen, führte vielmehr zum gleichen Ergebnis.

  • BVerfG, 04.07.2000 - 1 BvR 547/99

    Kammerentscheidung zur Werbung für zahnärztliche Leistungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2001 - 4 U 96/00
    Im Übrigen fehlte es für eine derartige Einschränkung an schützenswerten Interessen des Gemeinwohls (Art. 12 Abs. 1 GG; BVerfG NJW 1993, 2988, BVerfG MDR 2000, 730; BVerfG MDR 2000, 1262).

    Die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, Einschränkungen der Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) bedürften vernünftiger Erwägungen des Gemeinwohls (BVerfG NJW 1993, 2988, BVerfG MDR 2000, 730; BVerfG MDR 2000, 1262), stünde der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen, führte vielmehr zum gleichen Ergebnis.

  • OLG Nürnberg, 04.05.1999 - 3 U 4374/98

    Werbung einer Rechtsanwaltskanzlei mit Fantasiebezeichnung als Wettbewerbsverstoß

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2001 - 4 U 96/00
    Die von der Klägerin herangezogene Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 13.04.1999 (bei Juris auch: 04.05.1999) in MDR 1999, 899 zwingt nicht zu einer anderen Beurteilung.
  • AnwG Hamburg, 23.06.1999 - II AnwG 8/99

    Führen der Bezeichnung "Telekanzlei" auf anwaltlichem Briefbogen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2001 - 4 U 96/00
    Das Anwaltsgericht Hamburg hat entschieden, die Bezeichnung "Telekanzlei L. & Partner" im Briefkopf einer Anwaltskanzlei verstoße nicht gegen § 9 BORA (AnwGHbg, NJW 2000, 2827).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 62/01

    "Partnerschafts-Kurzbezeichnung"; Zulässigkeit der Aufnahme einer

    Die Berufung der Beklagten hat zur Abweisung der Klage geführt (OLG Karlsruhe NJW 2001, 1584).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2022 - 20 W 170/21

    Name der Partnerschaft nach dem PartGG

    Folglich handelt es sich bei dem Namen eines Partners um einen Mindestbestandteil (Hirtz in Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, 5. Auflage 2021, § 2 PartGG Rn. 3), wobei allerdings Fantasiezusätze zu dem Namen erlaubt sind (OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.02.2001, 4 U 96/00 - juris; Münchener Komm. BGB/Schäfer, 8. Aufl. 2020, PartGG § 2 Rn. 15).

    Eine entsprechende Liberalisierung des Namensrechts der Partnerschaft hat er aber gerade nicht vorgenommen (vgl. dazu auch BeckOK BGB/Schöne, 63.Ed.01.05.2022, PartGG § 2 Rn. 1; Münchener Komm. BGB/Schäfer, a.a.O., Rn. 1 und 4; kritisch hierzu Seibert, EWiR 2001, 287, 288; Weyland/Brüggemann, BRAO, § 2 PartGG, Rn. 3), hat am Erfordernis des Namens einer Person als "Mindestinhalt" der Bezeichnung einer Partnerschaft also festgehalten.

    In allen Fällen ging es letztlich um Formen der Beibehaltung eines Personennamens (BGH, Beschluss vom 08.05.2018, II ZB 27/17 - juris; OLG Hamm, GmbHR 2022, 647; DStRE 2017, 1211; DStRE 2017, 1214), wenn auch mit Zusätzen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.02.2001, 4 U 96/00, - juris).

  • OLG Nürnberg, 22.05.2001 - 3 U 4393/00

    Kanzleibezogene Anwaltswerbung - Ausrichtung und Betätigungsfelder

    Die Regelung ist geeignet, dieses Ziel zu verwirklichen und schränkt die Freiheit der Berufsausübung der Betroffenen nicht übermäßig ein (BGH Anwaltsblatt 2001, 240).

    § 6 Abs. 2 BORA stellt somit ein Korrektiv dar, um unverhältnismäßige Beschränkungen durch die Anwendung von § 7 BORA zu vermeiden (vgl. BGH Anwaltsblatt 2001, 240 unter Ziffer 3 a. am Ende).

  • BGH, 17.12.2001 - AnwZ (B) 12/01

    Beanstandung der Kurzbezeichnung einer Anwaltssozietät auf ihrem Briefbogen -

    Da die angegriffene Verfügung der Antragsgegnerin schon wegen des in der Buchstabenfolge "CMS" enthaltenen sachlichen Aussagegehalts rechtswidrig ist, braucht der Senat nicht auf die umstrittene Frage einzugehen, ob der Kurzbezeichnung auch Zusätze in Form von Phantasienamen hinzugefügt werden dürfen (vgl. dazu OLG Karlsruhe NJW 2001, 1584; die Revision gegen dieses Urteil ist beim I. Zivilsenat des BGH anhängig) oder ob solche Bezeichnungen durch § 9 Abs. 3 BORA wirksam ausgeschlossen worden sind.
  • OLG Nürnberg, 10.06.2003 - 3 U 588/03

    Unzulässige Fantasiebezeichnung für eine Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft - Pro

    bb) Der hier vertretenen Auffassung steht auch die Entscheidung des OLG Karlsruhe (OLG Karlsruhe, NJW 2001, 1584) nicht entgegen, in der "artax" als Zusatz zu den Namen der Partner für zulässig erachtet wurde, da im vorliegenden Fall eine reine Phantasiebezeichnung als Firma gewählt wurde.
  • OLG Nürnberg, 20.05.2003 - 3 U 588/03

    Zulässigkeit der Firma einer Rechtsanwaltskanzlei mit einer Fantasiebezeichnung;

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