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   OLG Zweibrücken, 17.04.2008 - 4 U 96/07   

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https://dejure.org/2008,13966
OLG Zweibrücken, 17.04.2008 - 4 U 96/07 (https://dejure.org/2008,13966)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17.04.2008 - 4 U 96/07 (https://dejure.org/2008,13966)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17. April 2008 - 4 U 96/07 (https://dejure.org/2008,13966)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entsendung eines Vertreters trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens in der mündlichen Verhandlung; Zulässigkeit der Wiedereröffnung einer mündlichen Verhandlung bei Einreichung eines nachträglichen Schriftsatzes

  • Judicialis

    ZPO § 296 a; ; ZPO § 156

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 296a; ZPO § 156
    Keine Wiedereröffnung der Verhandlung wegen Nichtbeachtung der Anordnung zum persönlichen Erscheinen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.05.1992 - XI ZR 251/91

    Keine Widerklage nach Schluß der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.04.2008 - 4 U 96/07
    Die nach Schluss der mündlichen Verhandlung in dem Schriftsatz vom 19. März 2008 angekündigte Klageänderung, mit welcher der Kläger aus ungerechtfertigter Bereicherung Rückzahlung des im Wege der Zwangsvollstreckung aus der Grundschuld an die Beklagte bezahlten Betrages begehrt, ist unzulässig, § 297 ZPO (allg.M. vgl. BGH NJW 2000, 2513; NJW-RR 1992, 1085; Hans OLG Hamburg MDR 1995, 526 - zur Widerklage - ; Stein/Jonas/Leipold ZPO 21. Aufl. § 296 a Rdn. 15; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 66. Aufl. § 156 Rdn. 8).
  • BGH, 10.11.1989 - V ZR 201/88

    Formularmäßige Ausdehnung der Haftung auf sämtliche Verbindlichkeiten eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.04.2008 - 4 U 96/07
    Denkbar wäre auch, dass der Kläger mit Zustimmung der Beklagten in den Sicherungsvertrag eingetreten ist (vgl. zu allem BGH Urteil vom 10. November 1989 - V ZR 201/88 - m.w.N.).
  • BGH, 11.10.1995 - XII ZR 62/94

    Rechte und Pflichten in einer Ehegattengesellschaft; Rechte des Sicherungsgebers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.04.2008 - 4 U 96/07
    Der Sicherungsnehmer ist in diesem Falle nach Wahl des Sicherungsgebers zur Abtretung der Grundschuld, zur Aufhebung oder zum Verzicht verpflichtet (BGH NJW-RR 1996, 234; Palandt/Bassenge aaO § 1191, Rdnr. 17).
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