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   OLG Saarbrücken, 22.06.2017 - 4 U 96/16   

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https://dejure.org/2017,23822
OLG Saarbrücken, 22.06.2017 - 4 U 96/16 (https://dejure.org/2017,23822)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.06.2017 - 4 U 96/16 (https://dejure.org/2017,23822)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. Juni 2017 - 4 U 96/16 (https://dejure.org/2017,23822)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Insolvenzanfechtung einer auf eine noch abzuschließende Ratenzahlungsvereinbarung geleisteten Zahlung des Schuldners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 133 Abs. 1 a.F.
    Insolvenzanfechtung einer auf eine noch abzuschließende Ratenzahlungsvereinbarung geleisteten Zahlung des Schuldners

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 25.02.2016 - IX ZR 109/15

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Gläubigers von dem Benachteiligungsvorsatz des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.06.2017 - 4 U 96/16
    Dies gilt insbesondere, wenn der Schuldner gewerblich tätig ist, weil der Gläubiger in diesem Fall mit weiteren Gläubigern des Schuldners mit ungedeckten Ansprüchen rechnen muss (BGH, Urt. v. 25. Februar 2016 - IX ZR 109/15, ZIP 2016, 627 Rn. 11).

    Vor diesem Hintergrund verbietet sich im Regelfall ein Schluss des Gläubigers dahin, dass - nur weil er selbst Zahlungen erhalten hat - der Schuldner seine Zahlungen auch im Allgemeinen wieder aufgenommen habe (BGH, Urt. v. 25. Februar 2016 - IX ZR 109/15, ZIP 2016, 627, 630 Rn. 30).

    Die Bitte um eine Ratenzahlungsvereinbarung kann auf den verschiedensten Gründen beruhen, die mit einer Zahlungseinstellung nichts zu tun haben, etwa der Erzielung von Zinsvorteilen oder der Vermeidung von Kosten und Mühen im Zusammenhang mit der Aufnahme eines ohne Weiteres zu erlangenden Darlehens (BGH, Urt. v. 25. Februar 2016 - IX ZR 109/15, ZIP 2016, 627, 630 Rn. 20).

    Eine Bitte um Ratenzahlung ist jedoch ein Indiz für eine Zahlungseinstellung, wenn sie vom Schuldner mit der Erklärung verbunden wird, seine fälligen Verbindlichkeiten (anders) nicht begleichen zu können (BGH, Urt. v. 25. Februar 2016 - IX ZR 109/15, ZIP 2016, 627, 630 Rn. 21).

    Aus Rechtsgründen genügt es, wenn die Zahlungseinstellung auf Grund der Nichtbezahlung nur einer - nicht unwesentlichen - Forderung dem Anfechtungsgegner bekannt wird (BGH, Urt. v. 25. Februar 2016 - IX ZR 109/15, ZIP 2016, 627, 628 Rn. 17).

    Dies gilt insbesondere, wenn der Schuldner - wie hier - gewerblich tätig ist, weil der Gläubiger in diesem Fall mit weiteren Gläubigern des Schuldners mit ungedeckten Ansprüchen rechnen muss (BGH, Urt. v. 25. Februar 2016 - IX ZR 109/15, ZIP 2016, 627 Rn. 11).

  • BGH, 17.11.2016 - IX ZR 65/15

    Insolvenzanfechtung: Darlegungs- und Beweislast des Gläubigers für die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.06.2017 - 4 U 96/16
    (1) Zahlungseinstellung ist ein nach außen hervortretendes Verhalten des Schuldners, in dem sich typischerweise ausdrückt, dass er wegen eines voraussichtlich dauernden Mangels an Zahlungsmitteln seine fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen kann (BGH, Urt. v. 9. Januar 2003 - IX ZR 175/02, ZIP 2003, 410, 411 unter III 1 a; v. 17. November 2016 - IX ZR 65/15, ZIP 2016, 2423, 2425 Rn. 18).

    Eine Zahlungseinstellung kann aus einem einzelnen, aber auch aus einer Gesamtschau mehrerer darauf hindeutender, in der Rechtsprechung entwickelter Beweisanzeichen (Indizien) gefolgert werden (BGH, Urt. v. 17. November 2016 - IX ZR 65/15, ZIP 2016, 2423, 2425 Rn. 18).

    Für eine erfolgreiche Anfechtung muss das dann allerdings gerade der Anfechtungsgegner sein (BGH, Urt. v. 17. November 2016 - IX ZR 65/15, ZIP 2016, 2423, 2425 Rn. 19).

    So kann dem Schuldner bei einer bargeschäftsähnlichen Lage gerade infolge des gleichwertigen Austauschs von Leistung und Gegenleistung die dadurch eingetretene mittelbare Benachteiligung seiner Gläubiger nicht bewusst geworden sein (BGH, Urt. v. 10. Juli 2014, aaO 74 Rn. 44; v. 17. November 2016 - IX ZR 65/15, ZIP 2016, 2423, 2427 Rn. 31).

    (2) Die Voraussetzungen einer solchen bargeschäftsähnlichen Lage sind hier nicht gegeben; denn die Zahlungsvereinbarung führt zu einer Kreditgewährung, bei der es typischerweise an einem engen zeitlichen Zusammenhang der Leistung mit der Gegenleistung fehlt (BGH, Urt. v. 17. November 2016, aaO, Rn. 32).

  • BGH, 10.07.2014 - IX ZR 192/13

    Insolvenzanfechtung: Bargeschäftsprivileg für Lohnzahlungen des insolventen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.06.2017 - 4 U 96/16
    (1) Ein Schuldner handelt ausnahmsweise nicht mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, wenn er eine kongruente Leistung Zug um Zug gegen eine zur Fortführung seines eigenen Unternehmens unentbehrliche Gegenleistung erbracht hat, die den Gläubigern im Allgemeinen nützt (vgl. BGH, Urt. v. 10. Juli 2014 - IX ZR 192/13 , BGHZ 202, 59, 73 f. Rn. 43).

    Diese Ausnahme beruht auf der Erwägung, dass die Indizwirkung einer Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit im Einzelfall ausgeschlossen sein kann, wenn der Schuldner von einer anfechtungsrechtlich unbedenklichen Willensrichtung geleitet war und das Bewusstsein der Benachteiligung anderer Gläubiger infolgedessen in den Hintergrund getreten ist (BGH, Urt. v. 10. Juli 2014, aaO).

    So kann dem Schuldner bei einer bargeschäftsähnlichen Lage gerade infolge des gleichwertigen Austauschs von Leistung und Gegenleistung die dadurch eingetretene mittelbare Benachteiligung seiner Gläubiger nicht bewusst geworden sein (BGH, Urt. v. 10. Juli 2014, aaO 74 Rn. 44; v. 17. November 2016 - IX ZR 65/15, ZIP 2016, 2423, 2427 Rn. 31).

  • BGH, 09.06.2016 - IX ZR 174/15

    Insolvenzanfechtung einer kongruenten Leistungen: Indizien für eine erkennbare

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.06.2017 - 4 U 96/16
    Sind derartige Indizien vorhanden, bedarf es einer darüber hinausgehenden Darlegung und Feststellung der genauen Höhe der gegen den Schuldner bestehenden Verbindlichkeiten oder einer Unterdeckung von mindestens 10 v. H. nicht (BGH, Urt. v. 9. Juni 2016 - IX ZR 174/15, ZIP 2016, 1348, 1349 Rn. 17).

    Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn eine kongruente Leistung angefochten wird (BGH, Urt. v. 9. Juni 2016 - IX ZR 174/15, ZIP 2016, 1348, 1349 Rn. 19).

  • BGH, 10.07.2014 - IX ZR 287/13

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Insolvenzrechtliche Unerheblichkeit der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.06.2017 - 4 U 96/16
    Die im Insolvenzrecht unerhebliche Zahlungsunwilligkeit liegt nur vor, wenn gleichzeitig Zahlungsfähigkeit gegeben ist (BGH, Beschl. v. 10. Juli 2014 - IX ZR 287/13, juris Rn. 6).

    Dazu ist es ihm unbenommen, der auf eine Zahlungseinstellung gestützten Annahme der Zahlungsunfähigkeit etwa durch den Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens oder auf Vernehmung von Zeugen zum Nachweis entgegenzutreten, dass eine Liquiditätsbilanz im maßgebenden Zeitraum für den Schuldner eine Deckungslücke von weniger als 10 v. H. auswies (BGH, Urt. v. 15. März 2012 - IX ZR 239/09, WM 2012, 711, 712 Rn. 18; Beschl. v. 10. Juli 2014 - IX ZR 287/13, juris Rn. 6).

  • BGH, 07.05.2015 - IX ZR 95/14

    Insolvenzanfechtung der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Indizwirkung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.06.2017 - 4 U 96/16
    Infolge des Vermögensabflusses, also der Minderung des Aktivvermögens, haben hier die Zahlungen der Schuldnerin eine objektive Gläubigerbenachteiligung (vgl. MünchKomm-InsO/Kayser, 3. Aufl. § 133 Rn. 11) im Sinne von § 129 Abs. 1 InsO bewirkt (vgl. BGH, Urt. v. 7. Mai 2015 - IX ZR 95/14, ZIP 2015, 1234 Rn. 8).

    In diesen Fällen handelt der Schuldner ausnahmsweise nicht mit Benachteiligungsvorsatz, wenn er auf Grund konkreter Umstände - etwa der sicheren Aussicht, demnächst Kredit zu erhalten oder Forderungen realisieren zu können - mit einer baldigen Überwindung der Krise rechnen kann (BGH, Urt. v. 7. Mai 2015 - IX ZR 95/14, ZIP 2015, 1234 f. Rn. 11 m. w. Nachw.).

  • BGH, 24.03.2016 - IX ZR 242/13

    Insolvenzanfechtung: Ratenzahlung nach Zahlungseinstellung; Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.06.2017 - 4 U 96/16
    Darüber hinaus muss der Schuldner aber auch den wesentlichen Teil seiner übrigen Verbindlichkeiten bedienen (BGH, Urt. v. 24. März 2016 - IX ZR 242/13, ZIP 2016, 874, 875 Rn. 11).
  • BGH, 09.01.1997 - IX ZR 47/96

    Stellung des Eintragungsantrags durch den späteren Gesamtvollstreckungsschuldner

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.06.2017 - 4 U 96/16
    Ein eigener Benachteiligungsvorsatz braucht beim späteren Anfechtungsgegner nicht vorzuliegen (BGH, Urt. v. 9. Januar 1997 - IX ZR 47/96, ZIP 1997, 423, 427, zu § 10 GesO; Glatt in Mohrbutter/Ringstmeier, aaO Rn. 146).
  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 96/04

    Verzinsung der Rückgewährforderung bei anfechtbarem Erwerb von Geld; Anspruch des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.06.2017 - 4 U 96/16
    Schließlich hat das Landgericht mit Recht den sich aus § 143 Abs. 1 Satz 2 InsO a. F., Art. 103j Abs. 2 Satz 1 EGInsO in Verbindung mit §§ 818 Abs. 4, 819 Abs. 1, 291, 288 Abs. 1 Satz 1 BGB ergebenden Anspruch auf Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens (BGH, Urt. v. 1. Februar 2007 - IX ZR 96/04, ZIP 2007, 488, 489 Rn. 13 ff.) zuerkannt.
  • BGH, 08.10.1998 - IX ZR 337/97

    Begriff der Zahlungseinstellung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.06.2017 - 4 U 96/16
    Da die Rechtsprechung an den Begriff des ernsthaften Einforderns geringe Anforderungen stellt - in der Regel genügt die Übersendung der Rechnung (BGH, Urt. v. 8. Oktober 1998 - IX ZR 337/97, ZIP 1998, 2008, 2009, zu § 10 GesO a. F.; G. Pape WM 2008, 1949, 1955) -, wird es dem Insolvenzverwalter in Anfechtungsprozessen häufig gelingen, den Nachweis zu führen, dass der Schuldner zu dem behaupteten Zeitpunkt zahlungsunfähig war und der Empfänger der Leistung die entsprechende Kenntnis hatte (G. Fischer ZGR 2006, 403, 409).
  • BGH, 15.09.2016 - IX ZR 152/15

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungseinstellung oder

  • BGH, 30.04.2015 - IX ZR 149/14

    Rückgewährklage nach Insolvenzanfechtung: Gläubigerkenntnis von einer

  • BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03

    Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit

  • BGH, 14.06.2007 - IX ZR 56/06

    Zeitpunkt für die Entstehung einer Aufrechnungslage zwischen dem

  • BGH, 09.01.2003 - IX ZR 175/02

    Kenntnis der Finanzverwaltung von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

  • BGH, 17.05.2001 - IX ZR 188/98

    Zahlungseinstellung und Kenntnis des Gläubigers

  • BGH, 08.01.2015 - IX ZR 203/12

    Insolvenzanfechtungsprozess: Tatrichterliche Feststellung der Zahlungseinstellung

  • BGH, 13.08.2009 - IX ZR 159/06

    Zur Anfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung

  • BGH, 15.03.2012 - IX ZR 239/09

    Gläubigerkenntnis bei Insolvenzanfechtung von Steuerzahlungen: Widerlegung der

  • BGH, 08.12.2005 - IX ZR 182/01

    Anfechtung der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen

  • BGH, 12.02.2015 - IX ZR 180/12

    Insolvenzanfechtung: Beweisanzeichen der Schuldnerkenntnis von seiner

  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 272/02

    Anforderungen an den Gläubigerbenachteilungsvorsatz

  • BGH, 13.06.2006 - IX ZB 238/05

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit; Rechtsfolgen von

  • BGH, 08.10.2009 - IX ZR 173/07

    Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

  • OLG Saarbrücken, 15.07.2021 - 4 U 67/18

    1. Überweisungen des Schuldners von Konten bei anderen Banken auf ein beim

    In diesen Fällen greift für das Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit eine Vermutung, die auch für das Insolvenzanfechtungsrecht gilt (vgl. BGHZ 180, 83, juris Rdn. 13; BGH, Beschl. v. 13.06.2006 - IX ZB 238/05, ZIP 2006, 157; Senat, Urt. v. 22.06.2017 - 4 U 96/16, ZInsO 2018, 2645 - 2653, juris Rdn. 22; Schmidt-Ganter/Weinland, aaO., § 133 InsO, Rdn. 44).

    Bestehen Zahlungsrückstände gegenüber einem Anfechtungsgegner, so muss dieser bei einem gewerblich tätigen Schuldner damit rechnen, dass weitere Gläubiger mit ungedeckten Ansprüchen vorhanden sind (vgl. BGH, Urt. v. 06.12.2012 - IX ZR 3/12, WM 2012, 225, juris Rdn. 30; Senat, Urt. v. 22.06.2017 - 4 U 96/16, ZInsO 2018, 2645 - 2653, juris Rdn. 45; OLG Brandenburg, Urt. v. 19.06.2019 - 7 U 15/18, ZInsO 2020, 750 - 710, juris Rdn. 41).

  • OLG Saarbrücken, 18.12.2019 - 5 U 6/19

    1. Ist im Falle einer Sicherungsabtretung von Ansprüchen aus einem

    Der geltend gemachte Zinsanspruch folgt für die Zeit ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zum 5. April 2017 aus § 143 Abs. 1 Satz 2 InsO in der damals geltenden Fassung (vgl. § 103j Abs. 2 Satz 1 EGInsO) i.V.m. §§ 819 Abs. 1, 818 Abs. 4 BGB und § 291 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 1. Februar 2007 - IX ZR 96/04, NJW-RR 2007, 557; SaarlOLG, Urteil vom 22. Juni 2017 - 4 U 96/16, ZInsO 2018, 2645).
  • OLG Hamburg, 20.09.2017 - 1 U 44/17

    Insolvenzanfechtung: Kausalität zwischen Rechtshandlungen und

    Vorliegend waren allerdings bereits vor dem Stichtag 5. April 2017 die Voraussetzungen des § 291 BGB erfüllt, weil die Klageschrift bereits am 25. Februar 2015 zugestellt worden und damit Rechtshängigkeit eingetreten ist, §§ 253 Abs. 1, 261 Abs. 1 ZPO (so auch Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 22. Juni 2017 - 4 U 96/16 -, Rn. 63, juris).
  • OLG Zweibrücken, 05.12.2017 - 8 U 49/15

    Vorsatzanfechtung: Kenntnis des Anfechtungsgegners vom Benachteiligungsvorsatz

    Nach dieser Regelung ist eine Geldschuld, wie sie hier in Rede steht, zu verzinsen, wenn die Voraussetzungen des Schuldnerverzugs oder die des § 291 BGB vorliegen, und es sind diese Voraussetzungen hier bereits vor dem Stichtag des 05. April 2017 erfüllt gewesen (vgl. in diesem Zusammenhang auch OLG Saarbrücken, Urteil vom 22. Juni 2017, Az.: 4 U 96/16, abrufbar über "juris", dort Rz. 63).
  • LG Dessau-Roßlau, 03.07.2020 - 2 O 546/19

    Indiz für eine Zahlungseinstellung bei einer bestimmten Ratenzahlung

    Die Zahlung einer Rate ohne entsprechende vertragliche Abrede stellt deshalb eine inkongruente Deckung und zugleich ein Beweisanzeichen im Sinne des §§ 133 Abs. 1 InsO dar (OLG Saarbrücken, Urteil vom 22. Juni 2017 - 4 U 96/16 -, juris; Hölken, jurisPR-InsR 19/2017 Anmerkung 3).
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Rechtsprechung
   KG, 05.03.2019 - 4 U 96/16   

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https://dejure.org/2019,53612
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