Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 27.05.2021 - 4 U 96/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,15067
OLG Zweibrücken, 27.05.2021 - 4 U 96/20 (https://dejure.org/2021,15067)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.05.2021 - 4 U 96/20 (https://dejure.org/2021,15067)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. Mai 2021 - 4 U 96/20 (https://dejure.org/2021,15067)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,15067) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz

    Rücktritt Kaufvertrag: Verkäuferverpflichtung Rücknahme Kaufsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 97 Abs. 1
    Ansprüche nach Lieferung mangelhaften Schotters; Verletzung einer Rechtspflicht zur Rücknahme einer Kaufsache im Rückgewährschuldverhältnis nach Rücktritt vom Kaufvertrag; Lieferung von mit Arsen kontaminiertem Schotter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Muss der Baustoffhändler arsenbelasteten Schotter zurücknehmen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss der Baustoffhändler arsenbelasteten Schotter zurücknehmen? (IBR 2021, 414)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 46/13

    Zum Ersatz von Aus- und Einbaukosten im Rahmen der Sachmängelhaftung bei einem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.05.2021 - 4 U 96/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Vorlieferant des Verkäufers nicht dessen Gehilfe bei der Erfüllung der Verkäuferpflichten gegenüber dem Käufer; ebenso ist auch der Hersteller der Kaufsache nicht Erfüllungsgehilfe des Händlers, der die Sache an seine Kunden verkauft (BGH Urteil vom 2. April 2014 - VIII ZR 46/13, Rdnr. 31 m.w.N., zitiert nach juris).

    Ein Anspruch auf Ersatz solcher Kosten bestand im geschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmen nur dann, wenn - anders als im vorliegenden Fall - der Verkäufer seine Vertragspflichten zur Lieferung einer mangelfreien Sache verletzt und dies zu vertreten hatte (BGH, Urteile vom 17. Oktober 2012 - VIII ZR 226/11, vom 16. April 2013 - VIII ZR 67/12 und vom 2. April 2014 - VIII ZR 46/13).

  • BGH, 17.10.2012 - VIII ZR 226/11

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB (betr. Aus- und Einbaukosten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.05.2021 - 4 U 96/20
    In der Folgezeit galt bis zum Inkrafttreten des BauVtrRRefG ab dem 1. Januar 2018 in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Grundsatz, dass sich bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern aus § 439 BGB (in der damals gültigen Fassung) kein (verschuldensunabhängiger) Anspruch auf Ersatz von Ein-, Ausbau- und Transportkosten für eine mangelhafte Sache herleiten lässt (BGH, Urteil vom 17. Oktober 2012 - VIII ZR 226/11, Rdnrn. 17-22).

    Ein Anspruch auf Ersatz solcher Kosten bestand im geschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmen nur dann, wenn - anders als im vorliegenden Fall - der Verkäufer seine Vertragspflichten zur Lieferung einer mangelfreien Sache verletzt und dies zu vertreten hatte (BGH, Urteile vom 17. Oktober 2012 - VIII ZR 226/11, vom 16. April 2013 - VIII ZR 67/12 und vom 2. April 2014 - VIII ZR 46/13).

  • BGH, 09.03.1983 - VIII ZR 11/82

    Rechte des Käufers nach vollzogener Wandelung; Ersatz von Transportkosten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.05.2021 - 4 U 96/20
    Für den von ihr eingenommenen Rechtsstandpunkt beruft sich die Klägerin auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09. März 1983 (BGHZ 87, 104 ; "Dachziegelfall").

    Denn eine solche Rechtspflicht des Rücktrittsgegners zur Rücknahme der Kaufsache besteht unter der Geltung des mit Wirkung ab dem 01. Januar 2002 reformierten Schuldrechts - im Gegensatz zur Rechtslage bei der kaufrechtlichen Wandelung vor der Schuldrechtsmodernisierung (BGHZ 87, 104 - "Dachziegelfall") - jedenfalls dann nicht, wenn - wie im Streitfall - kein Verbrauchsgüterkauf, sondern ein Kaufvertrag zwischen Unternehmen in Rede steht.

  • LG Düsseldorf, 20.03.2019 - 13 O 313/17
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.05.2021 - 4 U 96/20
    Der sodann von der L. GmbH gegen die hiesige Klägerin und deren Komplementärin vor dem Landgericht Osnabrück geführte Rechtsstreit (13 O 313/17) endete durch Prozessvergleich, mit welchem sich die dortigen Beklagten u.a. dazu verpflichteten, den Ausbau und die Entsorgung des Schotters auf ihre Kosten vorzunehmen.

    Der Einzelrichter der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) hat nach Beiziehung der Akten des Landgerichts Osnabrück 13 O 313/17 und des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) 1 HK O 9/17 mit dem angefochtenen Urteil vom 14. Februar 2020, auf das wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes im ersten Rechtszug verwiesen wird, die Klage abgewiesen.

  • BGH, 16.04.2013 - VIII ZR 67/12

    Kaufvertrag: Richtlinienkonforme Auslegung des Nacherfüllungsanspruchs bei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.05.2021 - 4 U 96/20
    Ein Anspruch auf Ersatz solcher Kosten bestand im geschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmen nur dann, wenn - anders als im vorliegenden Fall - der Verkäufer seine Vertragspflichten zur Lieferung einer mangelfreien Sache verletzt und dies zu vertreten hatte (BGH, Urteile vom 17. Oktober 2012 - VIII ZR 226/11, vom 16. April 2013 - VIII ZR 67/12 und vom 2. April 2014 - VIII ZR 46/13).
  • OLG Saarbrücken, 10.10.2012 - 5 U 408/11

    Private Rentenversicherung: Textform der Gesundheitsfragen;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.05.2021 - 4 U 96/20
    Da hierbei aber ein Negativum im Streit steht, nämlich die nicht vorwerfbare Unkenntnis der Beklagten von Umständen, die sie hinsichtlich des Vorliegens eines Sachmangels argwöhnisch hätten machen müssen, trifft die Klägerin eine sekundäre Behauptungslast (Substantiierungslast) dahin, dass es für die Beklagte als Verkäuferin bei Gefahrübergang bestimmte Verdachtsmomente für die Mangelhaftigkeit des Schotters gab (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 5. Juni 2014, 5 U 408/11, zitiert nach juris Rdnr. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht