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   OLG Dresden, 14.09.2017 - 4 U 975/17   

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https://dejure.org/2017,39295
OLG Dresden, 14.09.2017 - 4 U 975/17 (https://dejure.org/2017,39295)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.09.2017 - 4 U 975/17 (https://dejure.org/2017,39295)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. September 2017 - 4 U 975/17 (https://dejure.org/2017,39295)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • medizinrechtsiegen.de

    Arzthaftungsprozess - Parteianhörung zu nicht dokumentierter Untersuchung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis der Durchführung einer nicht dokumentierten Untersuchung

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1 ; ZPO § 286
    Anforderungen an den Nachweis der Durchführung einer nicht dokumentierten Untersuchung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterbliebene Dokumentation führt nicht zur unwiderlegbaren Vermutung unterlassener Untersuchung

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 78 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzthaftung | Behandlungsfehler | Entkräftung einer fehlenden Dokumentation durch Parteianhörung

Besprechungen u.ä.

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gesetzliche Vermutung kann auch nur durch Parteianhörung entkräftet werden

Verfahrensgang

  • LG Leipzig - 7 O 2199/15
  • OLG Dresden, 14.09.2017 - 4 U 975/17
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Dresden, 14.09.2017 - 4 U 975/17
    Allerdings ist das Berufungsverfahren auch nach Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes eine zweite - wenn auch eingeschränkte - Tatsacheninstanz, deren Aufgabe in der Gewinnung einer "fehlerfreien und überzeugenden" und damit "richtigen" Entscheidung des Einzelfalles besteht (BGH, Urteile vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03-juris.; vom 18. November 2004 - IX ZR 229/03-juris vom 14. Juli 2004 - VIII ZR 164/03-juris; Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses, BT-Drucks. 14/4722 S. 59 f.; Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 14/6036, S. 118, 124).

    Besteht aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, ist es zu einer erneuten Tatsachenfeststellung verpflichtet (BGH, Urteil vom 14. Februar 2017 - VI ZR 434/15 -, juris; Urteil vom 21. Juni 2016 - VI ZR 403/14 - juris; Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03- juris.).

  • BGH, 14.02.2017 - VI ZR 434/15

    Tierhalterhaftung: Entlastung von der Gefährdungshaftung bei wirtschaftlichem

    Auszug aus OLG Dresden, 14.09.2017 - 4 U 975/17
    Besteht aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, ist es zu einer erneuten Tatsachenfeststellung verpflichtet (BGH, Urteil vom 14. Februar 2017 - VI ZR 434/15 -, juris; Urteil vom 21. Juni 2016 - VI ZR 403/14 - juris; Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03- juris.).
  • OLG Naumburg, 16.11.2015 - 1 U 96/14

    Haftung eines niedergelassenen Chirurgen: Anforderungen an die Dokumentation

    Auszug aus OLG Dresden, 14.09.2017 - 4 U 975/17
    Bloße Routinemaßnahmen sind daher ebenso wenig wie Negativbefunde grundsätzlich nicht zu dokumentieren, es sei denn, es besteht hierfür ein konkreter Anlass, etwa dann, wenn ärztlicherseits von vornherein ein bestimmter Verdacht auszuräumen war (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. November 2015 - 1 U 96/14 -, Rn. 42, juris Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl., Rn. D 388 f. m. w. N.).
  • BGH, 21.06.2016 - VI ZR 403/14

    Haftung wegen des Einsperrens von Schiffen: Pflicht des Berufungsgerichts zur

    Auszug aus OLG Dresden, 14.09.2017 - 4 U 975/17
    Besteht aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, ist es zu einer erneuten Tatsachenfeststellung verpflichtet (BGH, Urteil vom 14. Februar 2017 - VI ZR 434/15 -, juris; Urteil vom 21. Juni 2016 - VI ZR 403/14 - juris; Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03- juris.).
  • OLG Koblenz, 04.07.2016 - 5 U 565/16

    Lücken in der Dokumentation des Arztes können durch eine Beweisaufnahme

    Auszug aus OLG Dresden, 14.09.2017 - 4 U 975/17
    Entgegen der Auffassung der Klägerin kann dies nicht nur durch Zeugenbeweis, sondern auch durch Parteianhörung geschehen, wenn die Angaben hinreichend glaubhaft und die Partei glaubwürdig erscheint (OLG Koblenz, VersR 2017, 353; Martis/Winkhart, a.a.O., Rn. D 406 a.E. m.w.N.).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Dresden, 14.09.2017 - 4 U 975/17
    Allerdings ist das Berufungsverfahren auch nach Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes eine zweite - wenn auch eingeschränkte - Tatsacheninstanz, deren Aufgabe in der Gewinnung einer "fehlerfreien und überzeugenden" und damit "richtigen" Entscheidung des Einzelfalles besteht (BGH, Urteile vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03-juris.; vom 18. November 2004 - IX ZR 229/03-juris vom 14. Juli 2004 - VIII ZR 164/03-juris; Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses, BT-Drucks. 14/4722 S. 59 f.; Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 14/6036, S. 118, 124).
  • BGH, 11.11.2014 - VI ZR 76/13

    Arzthaftungsprozess: Anforderungen an die tatrichterliche Auseinandersetzung mit

    Auszug aus OLG Dresden, 14.09.2017 - 4 U 975/17
    Nach gefestigter Rechtsprechung begründet das Fehlen der Dokumentation einer aufzeichnungspflichtigen Maßnahme grundsätzlich die Vermutung, dass die Maßnahme unterblieben ist (BGH, Urteil vom 11. November 2014 - VI ZR 76/13 -, Rn. 21, juris Urteil vom 14. Februar 1995 - VI ZR 272/93 Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl., B Rn. 247; vgl. jetzt auch § 630h Abs. 3 BGB).
  • BGH, 14.02.1995 - VI ZR 272/93

    Verantwortlichkeit des Belegarztes für Fehler einer freiberuflich tätigen

    Auszug aus OLG Dresden, 14.09.2017 - 4 U 975/17
    Nach gefestigter Rechtsprechung begründet das Fehlen der Dokumentation einer aufzeichnungspflichtigen Maßnahme grundsätzlich die Vermutung, dass die Maßnahme unterblieben ist (BGH, Urteil vom 11. November 2014 - VI ZR 76/13 -, Rn. 21, juris Urteil vom 14. Februar 1995 - VI ZR 272/93 Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl., B Rn. 247; vgl. jetzt auch § 630h Abs. 3 BGB).
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Dresden, 14.09.2017 - 4 U 975/17
    Allerdings ist das Berufungsverfahren auch nach Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes eine zweite - wenn auch eingeschränkte - Tatsacheninstanz, deren Aufgabe in der Gewinnung einer "fehlerfreien und überzeugenden" und damit "richtigen" Entscheidung des Einzelfalles besteht (BGH, Urteile vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03-juris.; vom 18. November 2004 - IX ZR 229/03-juris vom 14. Juli 2004 - VIII ZR 164/03-juris; Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses, BT-Drucks. 14/4722 S. 59 f.; Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 14/6036, S. 118, 124).
  • OLG Dresden, 16.03.2020 - 4 U 2626/19

    Ärztliche Aufklärungspflichtverletzung und Behandlungsfehler; Aufklärung am

    Besteht aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, ist es zu einer erneuten Tatsachenfeststellung verpflichtet (BGH, Urteil vom 14. Februar 2017 - VI ZR 434/15 - juris; Urteil vom 21. Juni 2016 - VI ZR 403/14 - juris; Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03 - juris. Senat, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 4 U 750/17 -, Rn. 31 - 32, juris; Beschluss vom 14. September 2017 - 4 U 975/17 -, Rn. 3, juris).
  • OLG Hamm, 20.12.2022 - 26 U 15/22

    Haftung des behandelnden Psychiaters wegen unterbliebener Verhinderung eines

    Negativbefunde sind nur dann zu dokumentieren, wenn ein konkreter Anlass dafür besteht, etwa dann, wenn ein bestimmter Verdacht auszuräumen ist (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 16. November 2015, 1 U 96/14, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 14. September 2017, 4 U 975/17, juris).
  • OLG Rostock, 03.02.2023 - 5 U 1/14

    Krankenhaushaftung für einen Geburtsschaden; Behandlungs- und

    Ebenso wenig sind Negativbefunde zu dokumentieren, es sei denn, es besteht hierfür ausnahmsweise ein konkreter Anlass, etwa, wenn ärztlicherseits von vornherein ein bestehender Verdacht auszuräumen war (OLG Dresden, Beschluss vom 14. September 2017 - 4 U 975/17 -, Rn. 5, juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. November 2015 - 1 U 96/14 -, Rn. 42, juris; Martis/Winkhart, a.a.O.).

    Diese Ungewissheit wirkt sich deshalb nicht zulasten der Beklagten aus, weil die Dokumentation nicht dazu dient, dem Patienten Beweise für Schadensersatzansprüche in einem späteren Arzthaftungsprozess zu verschaffen, sondern allein medizinischen Zwecken (BGH, Urteil vom 23. März 1993 - VI ZR 26/92 -, Rn. 9, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 14. September 2017 - 4 U 975/17 -, Rn. 5, juris; OLG Köln, Beschluss vom 8. Januar 2018 - 5 U 144/17 -, Rn. 4, juris).

  • OLG Dresden, 02.05.2018 - 4 U 510/18

    Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung eines Hygienemangels in einem

    Sofern dagegen eine Dokumentation medizinisch nicht erforderlich ist, ist sie auch aus Rechtsgründen nicht geboten, so dass aus ihrem Unterbleiben keine beweisrechtlichen Folgerungen gezogen werden können (vgl. BGH, NJW 1999, 3408; OLG München, Urteil vom 15.07.2010, Az. 1 U 5309/09, zitiert nach juris, Senat, Beschluss vom 14.09.2017 - 4 U 975/17 - juris ).
  • OLG Dresden, 15.07.2021 - 4 U 284/21

    1. Dem Zahnarzt steht grundsätzlich nach der fehlerhaften Eingliederung von

    Da eine vertrauenswürdige, insbesondere handschriftliche ärztliche Dokumentation die Vermutung der inhaltlichen Richtigkeit für sich hat (statt vieler: Senatsbeschlüsse vom 26.02.2018 - 4 U 1663/17 und vom 14.09.2017 - 4 U 975/17; OLG Koblenz - B. v. 27.04.2017 - 5 U 241/17 und OLG Brandenburg, U. v. 29.08.2017 - 12 U 138/16) und die Klägerin auch nicht vorgetragen hat, dass und inwieweit diese Dokumentation unrichtig sein soll, kann sie mit ihrer weder zeitlich eingegrenzten noch durch ein Beweisangebot unterlegten Behauptung, dass für den Beklagten die Entfernung des fehlerhaften Zahnersatzes "nie eine Option" gewesen sei (S. 3 Berufungsbegründung) nicht gehört werden.
  • OLG Dresden, 10.01.2018 - 4 U 750/17

    Zurückweisung der Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil im

    Besteht aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, ist es zu einer erneuten Tatsachenfeststellung verpflichtet (BGH, Urteil vom 14. Februar 2017 - VI ZR 434/15 - juris; Urteil vom 21. Juni 2016 - VI ZR 403/14 - juris; Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03 - juris. Senat, Beschluss vom 14. September 2017 - 4 U 975/17 -, Rn. 3, juris).
  • OLG Dresden, 06.09.2023 - 4 U 563/23

    Unfallversicherung - Beweislast für das Vorliegen einer unfallbedingten

    Besteht aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, ist es zu einer erneuten Tatsachenfeststellung verpflichtet (BGH, Urteil vom 14.02.2017 - VI ZR 434/15 - juris; Urteil vom 21.06.2016 - VI ZR 403/14 - juris; Urteil vom 9.03.2005 - VIII ZR 266/03 - juris; Senat, Beschluss vom 14.09.2017 - 4 U 975/17 -, Rn. 3; Beschluss vom 10.01.2018 - 4 U 750/17 -, Rn. 20 - 8, juris; Beschluss vom 11.12.2020 - 4 U 1885/20 -, Rn. 4 - 5, juris).
  • OLG Dresden, 07.08.2020 - 4 U 1285/20
    Besteht aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, ist es zu einer erneuten Tatsachenfeststellung verpflichtet (BGH, Urteil vom 14. Februar 2017 - VI ZR 434/15 - juris; Urteil vom 21. Juni 2016 - VI ZR 403/14 - juris; Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03 - juris; Senat, Beschluss vom 14. September 2017 - 4 U 975/17 -, Rn. 3 und Beschluss vom 10. Januar 2018 - 4 U 750/17 -, Rn. 20 - 8, juris).
  • OLG Dresden, 11.12.2020 - 4 U 1885/20
    Besteht aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, ist es zu einer erneuten Tatsachenfeststellung verpflichtet (BGH, Urteil vom 14. Februar 2017 - VI ZR 434/15 - juris; Urteil vom 21. Juni 2016 - VI ZR 403/14 - juris; Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03 - juris; Senat, Beschluss vom 14. September 2017 - 4 U 975/17 -, Rn. 3 und Beschluss vom 10. Januar 2018 - 4 U 750/17 -, Rn. 20 - 8, juris).
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