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   OLG Karlsruhe, 21.12.2000 - 4 U 99/00   

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https://dejure.org/2000,11530
OLG Karlsruhe, 21.12.2000 - 4 U 99/00 (https://dejure.org/2000,11530)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.12.2000 - 4 U 99/00 (https://dejure.org/2000,11530)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Dezember 2000 - 4 U 99/00 (https://dejure.org/2000,11530)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Telefonwerbung; Wettbewerbswidrigkeit; Fernabsatzrichtlinie; Opt-out; Opt-in; Sittenwidrigkeit ; Rechtsirrtum

  • Judicialis

    UWG § 1; ; ZPO § 713; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Telefonwerbung - Europarecht - Rechtsirrtum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Sittenwidrige Telefonwerbung

Papierfundstellen

  • MMR 2001, 558 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Waldshut-Tiengen, 23.11.2000 - 3 HO 30/00

    Klagebefugnis der Verbraucherzentrale für einen wettbewerbsrechtlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2000 - 4 U 99/00
    4 U 99/00 3 HO 30/00.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des LG Konstanz, 3. KfH in Villingen-Schwennigen, vom 06.07.2000 - 3 HO 30/00 - wird als unbegründet zurückgewiesen.

  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2000 - 4 U 99/00
    Da ferner Unterlassungsansprüche nicht auf Wiedergutmachung, sondern auf in die Zukunft gerichtetes Verhalten, d. h. auf Prävention gerichtet sind (Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., 2. Kap. Rnr.14), hätte die Beklagte dem von der Klägerin geltend gemachten Unterlassungsbegehren nach Kenntniserlangung von dem BGH-Urteil vom 27.01.2000 nur durch Abgabe einer - ausreichenden, nicht nur wie ihre Unterlassungsverpflichtung vom 25.02.2000 auf die Person des M beschränkten (BGH WRP 1996, 284, 285 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II; Teplitzky, a. a. O., 8. Kap. Rnr. 16 Anm. 34) - Unterlassungsverpflichtung begegnen können (Teplitzky, a. a. O., 5. Kap. Rnr. 17).
  • BGH, 10.10.1996 - I ZR 129/94

    Architektenwettbewerb - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2000 - 4 U 99/00
    Bei unklarer Rechtslage hat der BGH allerdings in Ausnahmefällen bei entschuldbarem Rechtsirrtum die Sittenwidrigkeit einer Wettbewerbshandlung verneint (BGH WRP 1997, 325, 327; GRUB 1994, 222, 224).
  • LG Traunstein, 18.12.1997 - 2 HKO 3755/97

    E-Mail-Werbung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2000 - 4 U 99/00
    Davon abgesehen gab - und gibt - es eine Vielzahl von Literaturstimmen, nach denen die fragliche Rechtsprechung durchaus mit der FernARL in Einklang steht (vgl. etwa Fikentscher/Möllers, NJW 1998, 1337, 1343; Schricker, GRUR Int. 1998, 541, 546; Hoeren, WRP 1997, 993) 995; so auch LG Traunstein NJW 1998, 1648, 1649).
  • BGH, 27.01.2000 - I ZR 241/97

    Telefonwerbung VI - Telefon-Werbung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2000 - 4 U 99/00
    Ferner vertritt die Beklagte mit ihrer Berufung auch nicht mehr die Ansicht, daß der Beurteilung der beanstandeten Telefonwerbung als wettbewerbswidrig die Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (Fernabsatzrichtlinie - ABI.EG Nr. L 144 vom 04.06.1997, S. 19 - im Folgenden: FernARL) entgegensteht, nachdem der BGH in seinem Urteil vom 27.01.2000 - I ZR 241/97 - (WRP 2000, 722, 724 - Telefonwerbung VI -) entschieden hat, daß die FernARL ausweislich ihres Art. 14 S. 1 nur eine Mindestregelung enthält, die den Mitgliedsstaaten grundsätzlich einen weitergehenden Schutz der Verbraucher freistellt.
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88

    "SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2000 - 4 U 99/00
    Gleichermaßen erfordert eine wettbewerbsrechtliche Sittenwidrigkeit nicht das Bewußtsein der Sittenwidrigkeit, sondern es genügt, wenn der Handelnde alle Tatumstände kennt; die bei objektiver Würdigung die Sittenwidrigkeit seiner Wettbewerbshandlung begründen (BGH GRUR 1991, 609, 613).
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