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Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.12.2006 - 4 U 99/06   

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https://dejure.org/2006,26156
OLG Celle, 13.12.2006 - 4 U 99/06 (https://dejure.org/2006,26156)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.12.2006 - 4 U 99/06 (https://dejure.org/2006,26156)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 4 U 99/06 (https://dejure.org/2006,26156)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.07.1984 - VI ZR 273/82

    Umfang der Aufsichtspflicht der Eltern

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2006 - 4 U 99/06
    26 Zwar trifft es zu, dass an die Pflicht zur Aufsicht über Kinder sowohl hinsichtlich der Belehrung über die Gefahren des Feuers als auch der Überwachung eines möglichen Umgangs mit Zündmitteln strenge Anforderungen zu stellen sind (s. BGH, VersR 1983, 734; 1984, 968; 1986, 1210; 1990, 1123; 1993, 485; BGH, NJW 1995, 3385).

    Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme erster Instanz und der ergänzenden Anhörung der Parteien durch den Senat muss aber davon ausgegangen werden, dass die Beklagten den Anforderungen gerecht geworden sind, die an die Darlegung und den Nachweis, dass Eltern ihren Aufsichts- und Belehrungspflichten nachgekommen sind, zu stellen sind (vgl. hierzu BGH, NJW 1984, 2574; BGH, NJW 1993, 1003; BGH NJW 1990, 2553).

    Wenn einem 8 ½-jährigen normal entwickelten Kind das Spielen im Freien ohne Aufsicht auch in einem räumlichen Bereich gestattet sein muss, in dem den Eltern ein sofortiges Eingreifen nicht möglich ist und einem Kind die Freiheit eingeräumt werden muss, Neuland zu entdecken und zu erobern (so etwa BGH, NJW 1984, 2574), kann im vorliegenden Fall nicht verlangt werden, dass die Eltern M. nur unter ständiger Begleitung auf den Nachbarhof gehen lassen und ihn dort auf Schritt und Tritt überwachen.

    Insoweit ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 1984, 968; NJW 1990, 2553) von den Eltern im Einzelnen darzulegen und nachzuweisen, dass sie ihrer Belehrungspflicht nachgekommen sind.

  • BGH, 29.05.1990 - VI ZR 205/89

    Aufsichtspflicht bei psychischem Beistandleisten

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2006 - 4 U 99/06
    26 Zwar trifft es zu, dass an die Pflicht zur Aufsicht über Kinder sowohl hinsichtlich der Belehrung über die Gefahren des Feuers als auch der Überwachung eines möglichen Umgangs mit Zündmitteln strenge Anforderungen zu stellen sind (s. BGH, VersR 1983, 734; 1984, 968; 1986, 1210; 1990, 1123; 1993, 485; BGH, NJW 1995, 3385).

    Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme erster Instanz und der ergänzenden Anhörung der Parteien durch den Senat muss aber davon ausgegangen werden, dass die Beklagten den Anforderungen gerecht geworden sind, die an die Darlegung und den Nachweis, dass Eltern ihren Aufsichts- und Belehrungspflichten nachgekommen sind, zu stellen sind (vgl. hierzu BGH, NJW 1984, 2574; BGH, NJW 1993, 1003; BGH NJW 1990, 2553).

    Insoweit ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 1984, 968; NJW 1990, 2553) von den Eltern im Einzelnen darzulegen und nachzuweisen, dass sie ihrer Belehrungspflicht nachgekommen sind.

  • BGH, 10.10.1995 - VI ZR 219/94

    Anforderungen an die elterliche Aufsichtspflicht bei einem schwer

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2006 - 4 U 99/06
    26 Zwar trifft es zu, dass an die Pflicht zur Aufsicht über Kinder sowohl hinsichtlich der Belehrung über die Gefahren des Feuers als auch der Überwachung eines möglichen Umgangs mit Zündmitteln strenge Anforderungen zu stellen sind (s. BGH, VersR 1983, 734; 1984, 968; 1986, 1210; 1990, 1123; 1993, 485; BGH, NJW 1995, 3385).

    35 Der Fall ist insbesondere nicht mit einem Sachverhalt vergleichbar, in dem aufgrund von einer ausgeprägten Aggressionsbereitschaft bei einem geistig retardierten und schwer verhaltensgestörten Kind besondere Anforderungen an die Aufsichtspflicht gestellt werden müssen (dazu BGH, NJW 1995, 3385).

  • BGH, 19.01.1993 - VI ZR 117/92

    Elterliche Aufsichtspflicht über 12-jährigen Jungen beim Umgang mit Zündmitteln

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2006 - 4 U 99/06
    26 Zwar trifft es zu, dass an die Pflicht zur Aufsicht über Kinder sowohl hinsichtlich der Belehrung über die Gefahren des Feuers als auch der Überwachung eines möglichen Umgangs mit Zündmitteln strenge Anforderungen zu stellen sind (s. BGH, VersR 1983, 734; 1984, 968; 1986, 1210; 1990, 1123; 1993, 485; BGH, NJW 1995, 3385).

    Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme erster Instanz und der ergänzenden Anhörung der Parteien durch den Senat muss aber davon ausgegangen werden, dass die Beklagten den Anforderungen gerecht geworden sind, die an die Darlegung und den Nachweis, dass Eltern ihren Aufsichts- und Belehrungspflichten nachgekommen sind, zu stellen sind (vgl. hierzu BGH, NJW 1984, 2574; BGH, NJW 1993, 1003; BGH NJW 1990, 2553).

  • BGH, 17.05.1983 - VI ZR 263/81

    Aufsichtspflicht der Eltern hinsichtlich der Verwahrung von Streichhölzern

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2006 - 4 U 99/06
    26 Zwar trifft es zu, dass an die Pflicht zur Aufsicht über Kinder sowohl hinsichtlich der Belehrung über die Gefahren des Feuers als auch der Überwachung eines möglichen Umgangs mit Zündmitteln strenge Anforderungen zu stellen sind (s. BGH, VersR 1983, 734; 1984, 968; 1986, 1210; 1990, 1123; 1993, 485; BGH, NJW 1995, 3385).
  • BGH, 28.02.1969 - VI ZR 222/67

    Schadensersatzpflicht infolge Aufsichtspflichtverletzung - Haftung der

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2006 - 4 U 99/06
    26 Zwar trifft es zu, dass an die Pflicht zur Aufsicht über Kinder sowohl hinsichtlich der Belehrung über die Gefahren des Feuers als auch der Überwachung eines möglichen Umgangs mit Zündmitteln strenge Anforderungen zu stellen sind (s. BGH, VersR 1983, 734; 1984, 968; 1986, 1210; 1990, 1123; 1993, 485; BGH, NJW 1995, 3385).
  • OLG Köln, 30.11.2010 - 24 U 155/09

    Inbrandsetzung einer Halle auf einem als Reitanlage genutzten

    Zudem besteht keine dahingehende Lebenserfahrung, nach der Aufsichtspflichtige bei einem Aufenthalt eines achtjährigen Kindes auf einem Reiterhof damit rechnen müssten, dass es dort Zündmittel finden werde, die für das dort eingelagerte Heu und Stroh eine erhöhte Gefahr bedeuten (BGH, Beschl. v. 25.09.2007 - VI ZR 19/07, Juris: Nichtannahmebeschluss zu OLG Celle, Urt. v. 13.12.2006 - 4 U 99/06, Juris Rn. 25 f., 29 f., 33 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.01.2007 - 4 U 99/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,33219
OLG Hamm, 16.01.2007 - 4 U 99/06 (https://dejure.org/2007,33219)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.01.2007 - 4 U 99/06 (https://dejure.org/2007,33219)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 4 U 99/06 (https://dejure.org/2007,33219)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführende Werbung für kosmetische Mittel durch Herstellung eines Zusammenhangs zwischen der Behandlung der Kopfhaut mit Coffein und der Beeinflussung des Haarausfalls bei genetisch dazu veranlagten Personen; Unterlassungsanspruch im Hinblick auf Werbeaussagen im ...

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 02.09.1982 - 3 U 36/82
    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2007 - 4 U 99/06
    Deshalb muss die Beklagte bei den beanstandeten Werbeaussagen in Bezug auf ihre kosmetischen Mittel "Y2" beweisen, dass die beworbenen Wirkungen des Coffein gesicherter Kenntnisstand der Wissenschaft sind (vgl. OLG Hamburg GRUR 1983, 137 - Zahnprothesenreinigungsmittel; BGH GRUR 1991, 848 - Rheumalind II; BGH GRUR 1971, 153, 155 - Tampax).
  • BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69

    Zulässigkeit einer Werbebehauptung durch Tragen eines Tampons während der

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2007 - 4 U 99/06
    Deshalb muss die Beklagte bei den beanstandeten Werbeaussagen in Bezug auf ihre kosmetischen Mittel "Y2" beweisen, dass die beworbenen Wirkungen des Coffein gesicherter Kenntnisstand der Wissenschaft sind (vgl. OLG Hamburg GRUR 1983, 137 - Zahnprothesenreinigungsmittel; BGH GRUR 1991, 848 - Rheumalind II; BGH GRUR 1971, 153, 155 - Tampax).
  • BGH, 12.12.1996 - I ZR 7/94

    Lifting-Creme - LMBG - Irreführung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2007 - 4 U 99/06
    Eine solche Vorschrift ist § 27 Abs. 1 LFGB, weil sie den Verbraucher in dem sensiblen Bereich der Kosmetikwerbung vor Täuschung schützen soll und damit dem Verbraucherschutz dient (BGH GRUR 1997, 537 - Liftingcreme; Hefermehl/Köhler, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., § 4 UWG Rz. 11.136).
  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2007 - 4 U 99/06
    Deshalb muss die Beklagte bei den beanstandeten Werbeaussagen in Bezug auf ihre kosmetischen Mittel "Y2" beweisen, dass die beworbenen Wirkungen des Coffein gesicherter Kenntnisstand der Wissenschaft sind (vgl. OLG Hamburg GRUR 1983, 137 - Zahnprothesenreinigungsmittel; BGH GRUR 1991, 848 - Rheumalind II; BGH GRUR 1971, 153, 155 - Tampax).
  • LG Berlin, 10.04.2018 - 102 O 140/17

    Wettbewerbsverstoß durch im Internet getätigter Werbeaussagen zu

    Gerade in einem Bereich, in dem es um den wegen denkbarer optischer Beeinträchtigungen teilweise als bedrückend empfundene Körperzustände geht, ist eine genaue Aufklärung der Verbraucher über den Stand der gesicherten wissenschaftlichen Forschung genauso wie im Falle einer gesundheitsbezogenen Werbung erforderlich, um möglicherweise ungeeigneten Behandlungen vorzubeugen (vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 16. Januar 2007, 4 U 99/06, BeckRS 2010, 05978).
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