Rechtsprechung
   VGH Hessen, 02.03.2006 - 4 UE 2636/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6685
VGH Hessen, 02.03.2006 - 4 UE 2636/04 (https://dejure.org/2006,6685)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02.03.2006 - 4 UE 2636/04 (https://dejure.org/2006,6685)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02. März 2006 - 4 UE 2636/04 (https://dejure.org/2006,6685)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,6685) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    (Zur Frage, ob eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung des historischen Erscheinungsbildes gemäß

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen einer erheblichen Beeinträchtigung des historischen Erscheinungsbildes einer Gesamtanlage ; Voraussetzungen der Erteilung einer Baugenehmigung für die Renovierung eines denkmalgeschützten Gebäudes; Fensteraustausch in einem ...

  • Judicialis

    HDSchG § 2 Abs. 2 Nr. 1; ; HDSchG § 11 Abs. 1; ; HDSchG § 16 Abs. 3 S. 1; ; HDSchG § 16 Abs. 3 S. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Denkmalschutz: Plastikfenster statt Holzfenster?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Denkmalschutz: Keine Kunststofffenster statt Holzfenster! (IMR 2006, 35)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 09.08.1996 - 2 B 94.3022
    Auszug aus VGH Hessen, 02.03.2006 - 4 UE 2636/04
    Materialgerechtigkeit und Werkgerechtigkeit der verwendeten Bausubstanz stellen einen denkmalschützerischen Belang dar und sind bestimmend für den Wert eines Denkmals (s. dazu Niedersächsisches OVG, Urteil vom 14. September 1994, a.a.O., Bayerischer VGH, Urteil vom 9. August 1996, - 2 B 94.3022 -, BRS 58 Nr. 230 m.w.N.).

    Auch in der Materialalterung entsprechen Kunststofffenster nicht dem wünschenswerten harmonischen Zusammenspiel aller an der Fassade verwendeten Materialien und ihrer Oberflächen (vgl. zum Ganzen: Bayerischer VGH, Urteil vom 9. August 1996, a.a.O.).

    Im Übrigen ist mit dem Bayerischen VGH (Urteil vom 9. August 1996, a.a.O.) darauf zu verweisen, dass, würde man eine (genehmigungspflichtige) Veränderung bei einem vorbelasteten Bauwerk im Hinblick auf diese Vorbelastung nicht als rechtserheblich einstufen, das Baudenkmal schrittweise in seiner Gestalt und möglicherweise sogar in seinem Bestand preisgegeben würde.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1990 - 1 S 2998/89

    Öffentliches Interesse an Erhaltung eines Kulturdenkmals; Seltenheitswert;

    Auszug aus VGH Hessen, 02.03.2006 - 4 UE 2636/04
    Ob dies der Fall ist, ist gerichtlich voll überprüfbar und ist nach dem Urteil eines sachverständigen Betrachters (so Dörffeldt/Viebrock, Hessisches Denkmalschutzrecht, 2. Aufl., 1991, § 16 Rdnr. 25 m.w.N.), zumindest jedoch eines für die Belange der Denkmalpflege aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters festzustellen (so VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Juli 1990, -1 S 2998/89 -, BRS 50, Nr. 135).

    Aus dieser Begrenzung der Erhaltungspflicht auf das Zumutbare folgt die Pflicht der Denkmalbehörde, die öffentlichen Denkmalschutzinteressen und die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen (s. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Juli 1990, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1992 - 7 A 936/90

    Denkmalschutz; Denkmalrechtliche Genehmigung; Interessenabwägung; Sinnvolle

    Auszug aus VGH Hessen, 02.03.2006 - 4 UE 2636/04
    Diesem Ergebnis steht die von der Klägerin angeführten Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 23. April 1992 (- 7 A 936/90 -, BRS 54 Nr. 118) nicht entgegen.
  • VGH Hessen, 16.03.1995 - 4 UE 3505/88

    Denkmalschutz: Erteilung einer Veränderungsgenehmigung - entgegenstehende

    Auszug aus VGH Hessen, 02.03.2006 - 4 UE 2636/04
    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist gerichtlich voll überprüfbar (s. Dörffeldt / Viebrock, a.a.O., Rdnr. 22; Hess. VGH, Urteil vom 16. März 1995 - 4 UE 3505/88, BRS 57 Nr. 270).
  • OVG Niedersachsen, 14.09.1994 - 1 L 5631/92

    Erneuerung; Bauteile; Baudenkmal; Denkmalschutz; Denkmalwidrige Teile

    Auszug aus VGH Hessen, 02.03.2006 - 4 UE 2636/04
    Es folgt die Neorenaissance der 1880er Jahre und schließlich als letzte Steigerung die üppigst dekorierten Mietshäuser der wilhelminischen 90er Jahre zwischen Wörthstraße und Kaiser-Friedrich-Ring." Das historische Erscheinungsbild wird - wie dieser Begründung zu entnehmen ist - maßgeblich auch durch die Fassadengestaltung geprägt, zu deren Gliederungselementen neben anderem die Fenster in ihrer besonderen Ausgestaltung durch Form, Material und Farbigkeit zählen (zur prägenden Wirkung von Fenstern für das "Gesicht" eines Hauses vgl. auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 14. September 1994, BRS 56 Nr. 221).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2008 - 2 B 12.06

    Denkmalrecht: Einbau von Kunststofffenstern an Stelle der ursprünglichen - aber

    Hinzu kommt, dass gerade den Fenstern eine besondere Bedeutung für den Denkmalcharakter eines Baudenkmals zukommt, weil sie das "Gesicht" eines Hauses maßgeblich prägen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 14. September 1994, NVwZ-RR 1995, 316, 317; VGH Kassel, Urteil vom 2. März 2006 - 4 UE 2636/04 - zitiert nach Juris).

    Zwar findet sich in der obergerichtlichen Rechtsprechung verschiedentlich die Aussage, dass Materialgerechtigkeit und Werkgerechtigkeit der verwendeten Bausubstanz einen denkmalschützerischen Belang darstellten und bestimmend für den Wert eines Denkmals seien (vgl. OVG Lüneburg, Urteile vom 26. November 1992, BRS 54 Nr. 119; vom 14. September 1994, a.a.O., und vom 21. August 1998, a.a.O.; VGH München, Urteil vom 9. August 1996, a.a.O.; VGH Kassel, Urteil vom 2. März 2006, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 17.09.2007 - 1 B 324/06

    Rückbauverfügung; Kulturdenkmal; Geschichtliche Bedeutung; Umgestaltung;

    Ein denkmalschützerischer Belang zur Bewahrung des historischen Erscheinungsbildes ist die Werkgerechtigkeit und die Materialgerechtigkeit der verwendeten Bausubstanz (vgl. HessVGH, Urt. v. 2.3.2006 - 4 UE 2636/04 - m.w.N.).

    Für die Frage, ob das Erscheinungsbild eines Kulturdenkmals durch die Verwendung von Kunststofffenstern beeinträchtigt wird, ist das Empfinden des für Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters maßgeblich (vgl. HessVGH, Urt. v. 2.3.2006 - 4 UE 2636/04 - m.w.N.).

    Die Grenze der Zumutbarkeit ist mithin nur erreicht, wenn durch den Einbau der Holzfenster ein Erhaltungsaufwand verlangt wird, der in einem offenkundigen Missverhältnis zum wirtschaftlichen Nutzen des geschützten Objektes steht und den auch ein "einsichtiger", d. h. den Zielen der Denkmalpflege aufgeschlossener Eigentümer oder Besitzer vernünftigerweise nicht mehr auf sich nehmen würde (vgl. HessVGH Urt. v. 2.3.2006 - 4 UE 2636/04 -, VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.7.1990, BRS 50 Nr. 135).

  • VG Kassel, 04.04.2016 - 1 L 2532/15

    Relevanz des besonderen Artenschutzrechts im Rahmen einer standortbezogenen

    Ob eine geplante Maßnahme das Kulturdenkmal nur unerheblich oder nur vorübergehend beeinträchtigt, ist gerichtlich voll überprüfbar und ist nach dem Urteil eines sachverständigen Betrachters (so Viebrock, a. a. O., § 16 Rn. 26 m. w. N.), zumindest jedoch eines für die Belange der Denkmalpflege aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters festzustellen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 2. März 2006 - 4 UE 2636/04 -, Rn. 25, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Juli 1990 - 1 S 2998/89 -, Rn. 21, juris).
  • VG Kassel, 17.02.2020 - 7 K 6271/17

    Windenergie; Drittanfechtung durch Naturschutzvereinigung; "verspätete"

    Ob eine geplante Maßnahme das Kulturdenkmal nur unerheblich oder nur vorübergehend beeinträchtigt, ist gerichtlich voll überprüfbar und ist nach dem Urteil eines fachkundigen Betrachters (Davydov, in: Viebrock, HDschG, § 18, Rn. 24 m. w. N.), zumindest jedoch eines für die Belange der Denkmalpflege aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters festzustellen (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 2. März 2006 - 4 UE 2636/04 , Rn. 25 , juris; VGH Mannheim, Urteil vom 23. Juli 1990 - 1 S 2998/89, Rn. 21, juris; VG Kassel, Beschluss vom 4. April 2016 - 1 L 2532/15.KS , Rn. 107 , juris).
  • VGH Hessen, 07.05.2013 - 4 A 1433/12

    Fotovoltaikanlage und Denkmalschutz

    Anders als bei der nach § 16 Abs. 3 Satz 2 DSchG zu beurteilenden Frage nach der Erheblichkeit der Beeinträchtigung des historischen Erscheinungsbildes einer Gesamtanlage, also eines Straßen-, Platz- oder Ortsbildes nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 DSchG, für die nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats in subjektiver Hinsicht auf das Urteil eines sachverständigen Betrachters, zumindest jedoch eines für die Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters abzustellen ist (vgl. etwa Urteil vom 02.03.2006 - 4 UE 2636/04 -, BRS 70 Nr. 203; zuletzt: Urteil vom 14.02.2011 - 4 A 2559/10.Z - s. auch Viebrock, a.a.O., § 16 Rn 36 a.E.) ist das denkmalpflegerische Interesse bei der Genehmigung von Veränderungen an Einzelkulturdenkmälern oder Kulturdenkmälern als Bestandteil einer Sachgesamtheit im Sinne des § 2 Abs. 1 DSchG am intensivsten betroffen (s. Viebrock, a.a.O., § 16 Rn 36).

    Die von den Klägern vorgebrachte Abweichung des angegriffenen Urteils von der Rechtsprechung des Hess. VGH in dessen Urteil vom 02.03.2006 - 4 UE 2636/04 - trifft schon deshalb nicht zu, weil es - anders als in der angegriffenen Entscheidung - in der von den Klägern angeführten Entscheidung um die sich auf der rechtlichen Grundlage des § 16 Abs. 3 Satz 2 DSchG stellende Frage ging, ob die geplante Maßnahme das historische Erscheinungsbild der Gesamtanlage nur unerheblich (oder nur vorübergehend) beeinträchtigte.

  • VGH Hessen, 30.10.2006 - 3 UE 1628/06

    Denkmalschutz; Holz- statt Kunststofffenster; optische Mischung;

    Ob dies der Fall ist, ist gerichtlich voll nachprüfbar und ist nach dem Urteil eines sachverständigen Betrachters (so Dörffeldt/Viebrock, Hessisches Denkmalschutzrecht, 2. Auflage, 1991, § 16 Rdnr. 25 m.w.N.), zumindest jedoch eines für die Belange der Denkmalpflege aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters festzustellen (so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Juli 1999 - 1 S 2998/89 - BRS 50 Nr. 135; Hess. VGH, U. v. 02.03.2006 - 4 UE 2636/04 -).
  • VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 826/17
    Die denkmalfachliche Beurteilung, ob nur eine unerhebliche oder nur vorübergehende Beeinträchtigung vorliegt, ist im Rahmen der Erteilung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung gerichtlich voll überprüfbar und nach dem Urteil eines sachverständigen Betrachters , zumindest jedoch eines für die Belange der Denkmalpflege aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters festzustellen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 02.03.2006 - 4 UE 2636/04 -, Rn. 25 , juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.07.1990 - 1 S 2998/89 -, Rn. 21, juris).
  • VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 229/16

    Klage gegen Windpark Greiner Eck im Odenwald abgewiesen

    Die denkmalfachliche Beurteilung, ob nur eine unerhebliche oder nur vorübergehende Beeinträchtigung vorliegt, ist im Rahmen der Erteilung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung gerichtlich voll überprüfbar und nach dem Urteil eines sachverständigen Betrachters , zumindest jedoch eines für die Belange der Denkmalpflege aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters festzustellen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 02.03.2006 - 4 UE 2636/04 -, Rn. 25 , juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.07.1990 - 1 S 2998/89 -, Rn. 21, juris).
  • VGH Hessen, 01.11.2022 - 3 A 803/20

    Beeinträchtigung des historischen Erscheinungsbildes einer Gesamtanlage;

    Die Grenze der Zumutbarkeit ist aber dann erreicht, wenn ein Erhaltungsaufwand verlangt wird, der in einem offenkundigen Missverhältnis zum wirtschaftlichen Nutzen des geschützten Objektes steht und den auch ein "einsichtiger", d. h. den Zielen der Denkmalpflege aufgeschlossener Eigentümer oder Besitzer vernünftigerweise nicht mehr auf sich nehmen würde (VGH Kassel, Urteil vom 02.03.2006 - 4 UE 2636/04 -, juris Rdnr. 35).
  • VG München, 08.06.2010 - M 1 K 09.3528

    Austauschanordnung für Kunststofffenster in einem Baudenkmal

    Die Forderung nach dem Einbau denkmalverträglicher Holzfenster folgt aus dem Belang der Werkgerechtigkeit und Materialgerechtigkeit der verwendeten Bausubstanz zur Bewahrung des historischen Erscheinungsbilds von Baudenkmälern (vgl. HessVGH v. 2.3.2006 - 4 UE 2636/04 - juris; OVG Sachsen v. 17.9.2007 - 1 B 324/06 - juris; BayVGH v. 9.8.1996 - 2 B 94.3022 - juris).
  • VG Ansbach, 08.08.2018 - AN 3 K 18.00510

    Denkmalschutzrechtliche Austauschanordnung - Einbau denkmalgerechter Fenster an

  • VG Gießen, 22.06.2010 - 1 K 185/09

    Photovoltaik auf Scheunendach in denkmalgeschützter Gesamtanlage

  • VG Wiesbaden, 24.06.2010 - 7 K 781/09

    Errichtung eines Gewächshauses zur landwirtschaftlichen Nutzung in der Umgebung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht