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   VGH Hessen, 16.03.1995 - 4 UE 2874/90   

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https://dejure.org/1995,7334
VGH Hessen, 16.03.1995 - 4 UE 2874/90 (https://dejure.org/1995,7334)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16.03.1995 - 4 UE 2874/90 (https://dejure.org/1995,7334)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. März 1995 - 4 UE 2874/90 (https://dejure.org/1995,7334)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Geltung der Abstandsflächen für bauliche Anlage, die die Geländeoberfläche mehr als unwesentlich überragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltung der Abstandsflächenvorschriften für bauliche Anlagen, die die Geländeoberfläche mehr als unwesentlich überragen; Verbot von baulichen Anlagen in der Abstandsfläche zum Zweck der bauordnungsrechtlichen Gefahrenabwehr und der Freihaltung der Abstandsfläche von ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 31.08.1993 - 4 TH 1263/93

    Kein Nachbarschutz gegen auf die Grenze gebaute Zufahrtsrampe und Abfahrtsrampe

    Auszug aus VGH Hessen, 16.03.1995 - 4 UE 2874/90
    Jedenfalls sollte mit den genannten Regelungen für die Zulässigkeit von baulichen Anlagen in der Abstandsfläche nicht hinter die frühere Regelung des § 7 Abs. 4 HBO 1978 zurückgegangen werden, bei deren Anwendung der Senat regelmäßig eine Höhe der Anlage von zwei bis drei Steinen (Steinstufen) über Geländeoberfläche als ausreichend angesehen hat (vgl. auch Hess. VGH, B. v. 31.08.1993 - 4 TH 1263/93 - HessVGRspr. 1994, 4).
  • VGH Hessen, 27.01.1989 - 4 TG 3800/88

    Gerätehütte im Bauwich - Befreiung von Grenzabstandsbestimmungen - Nutzungsverbot

    Auszug aus VGH Hessen, 16.03.1995 - 4 UE 2874/90
    Die Befreiungsvorschrift des § 94 Abs. 2 HBO 1978 galt gemäß dessen Abs. 3 auch für Vorhaben, die keiner Baugenehmigung bedurften (vgl. Hess. VGH, B. v. 27.01.1989 - 4 TG 3800/88 - AgrarR 1989, 348 = BRS 49 Nr. 176 = HessVGRSpr.
  • VGH Hessen, 01.06.1978 - IV TG 39/78
    Auszug aus VGH Hessen, 16.03.1995 - 4 UE 2874/90
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschluß des Senats vom 01.07.1978 - IV TG 39/78 - HessVGRspr. 1978, 67 und vom 28.10.1982 - IV TG 68/82 - HessVGRspr. 1983, 43) dient das grundsätzliche Verbot baulicher Anlagen im Bauwich dem Brandschutz, der verstärkten Beweglichkeit der Feuerwehr, der Gewährleistung ausreichender Lüftung der Grundstücke und der baulichen Anlagen und der Vermeidung sonstiger schädlicher Einwirkungen auf die Nachbargrundstücke, die durch zu enges Heranrücken an die Nachbargrenze auftreten können (vgl. Hessischer Landtag, 8. Wahlperiode, Drucksache Nr. 8/55, S. 72).
  • VGH Hessen, 28.10.1982 - IV TG 68/82
    Auszug aus VGH Hessen, 16.03.1995 - 4 UE 2874/90
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschluß des Senats vom 01.07.1978 - IV TG 39/78 - HessVGRspr. 1978, 67 und vom 28.10.1982 - IV TG 68/82 - HessVGRspr. 1983, 43) dient das grundsätzliche Verbot baulicher Anlagen im Bauwich dem Brandschutz, der verstärkten Beweglichkeit der Feuerwehr, der Gewährleistung ausreichender Lüftung der Grundstücke und der baulichen Anlagen und der Vermeidung sonstiger schädlicher Einwirkungen auf die Nachbargrundstücke, die durch zu enges Heranrücken an die Nachbargrenze auftreten können (vgl. Hessischer Landtag, 8. Wahlperiode, Drucksache Nr. 8/55, S. 72).
  • VGH Hessen, 22.02.2010 - 4 A 2410/08

    Abstandsflächenrelevanz von Terrassen

    Die Zulassung der Berufung erfolge, weil das erkennende Gericht mit seiner Entscheidung von dem Urteil des Hess. VGH vom 16.03.1995 (4 UE 2874/90) abweiche und auf dieser Abweichung beruhe.

    Deshalb sind -wie schon in der vom Verwaltungsgericht bereits in Bezug genommenen Entscheidung des Senats vom 16.03.1995 (-4 UE 2874/90 -BRS 57 Nr. 155) deutlich zum Ausdruck kommt -die Gefahren im bauordnungsrechtlichen Sinne maßgebend, vor denen die Regelungen der Absätze 1 bis 8 des § 6 HBO schützen sollen, nämlich die Gefahr der Brandübertragung, die Gefahr einer unzumutbaren Verschattung oder unzureichenden Lüftung sowie die Beeinträchtigung des Nachbarfriedens.

  • VGH Hessen, 12.12.2016 - 6 C 1422/14

    Anzeigeverfahren bei Änderungen einer Hochspannungsfreileitung

    Die Regelungen über Abstand und Abstandsflächen dienen auch dem Schutz vor optischer Beengung bzw. Beeinträchtigung, die von sehr nahestehenden Gebäuden ausgehen können (Hess. VGH, Urteil vom 16. März 1995 - 4 UE 2874/90 -, juris Rn. 26).
  • VGH Hessen, 15.06.2004 - 3 UZ 2302/02

    Abstandsflächen und bauplanungsrechtliches Einfügen von Stützmauern an

    Bei diesem genehmigten Höhenmaß von überwiegend 1, 80 m und mehr bis zu 2, 54 m ist auch in Ansehung der den Beteiligten bekannten bisherigen Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, wenn diese auch zu anderen Bauwerken ergangen ist, von abstandsflächenpflichtigen gebäudegleichen Wirkungen der Stützmauer mit Erdaufschüttung auszugehen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 16.03.1995 - 4 UE 2874/90 - Beschluss vom 22.06.1998 - 4 TZ 94/98 - Beschluss vom 16.07.1998 - 4 UE 1704/94 - vgl. auch Hornmann, HBO, Kommentar, 2004, § 6 Rdnr. 131 ff., 133, der gebäudegleiche Wirkungen ab 1, 00 m Höhe annimmt).
  • VGH Hessen, 16.07.1998 - 4 UE 1706/94

    Parabolantenne als bauliche Anlage - gebäudegleiche Wirkung - Unzulässigkeit in

    Zu den Wirkungen von Gebäuden, die zur Anwendung der Abstandsvorschriften auf bauliche Anlagen führen, gehört auch die optische Beeinträchtigung, die durch ein enges Heranrücken von baulichen Anlagen an die Nachbargrenze auftreten kann (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 16.03.1995 - 4 UE 2874/90 -).
  • VG Frankfurt/Main, 07.06.2011 - 8 K 772/11

    Zur Versagung einer Baugenehmigung wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses

    Der Umstand, dass jeder Erker auch mit einer Erweiterung der Nutzfläche einhergeht, steht der Einordnung als Erker nicht entgegen, solange der Wohnflächenzuwachs wie hier mit 2, 5 % als unerheblich anzusehen ist (vgl. zum Vorstehenden Hess. VGH, Beschluss vom 14.06.2010 - 4 A 879/10.Z -, NVwZ-RR 2010, 871; Urteil vom 16.03.1995 - 4 UE 2874/90 -, BRS 57 Nr. 155; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.02.2009 - 10 A 3416/07 - Hornmann, a.a.O., § 6 Rn. 122).
  • VGH Hessen, 18.03.1999 - 4 UE 997/95

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Carport in Abstandsfläche

    Zwar hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 16. März 1995 (- 4 UE 2874/90 - BRS 57 Nr. 155), dem allerdings keine Garage, sondern die mögliche Privilegierung nach § 8 Abs. 10 HBO 1990 (nunmehr § 6 Abs. 9 HBO 1993) zugrundelag, darauf hingewiesen, dass die Regelung des Bauwichs in § 7 HBO 1978 und über Abstände und Abstandsflächen in §§ 8 HBO 1990 und 6 HBO 1993 über bauordnungsrechtliche Gefahren hinaus verhindern solle, dass der Charakter der offenen Bauweise verloren gehe und die Abstandsfläche zwischen Gebäude und Nachbargrenze, die freigehalten werden solle, diesem Charakter widersprechend und sei es auch nur optisch einengend verändert werde.
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