Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 29.05.1985

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   VGH Hessen, 29.03.1985 - 4 UE 3068/84   

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VGH Hessen, Entscheidung vom 29.03.1985 - 4 UE 3068/84 (https://dejure.org/1985,19364)
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   VGH Hessen, 29.05.1985 - 4 UE 3068/84   

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 138
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.1986 - 8 A 92/85

    Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes als Rechtsfolge einer fehlenden Bekanntgabe

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  • VGH Hessen, 20.10.2008 - 6 E 2035/08

    Zustellung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses an Personenmehrheit

    Unbedenklich ist demnach zwar, dass das Verwaltungsgericht die Entscheidung in einem Beschluss zusammengefasst hat, da Beschlüsse, die sich an mehrere Personen richten (sollen), aus Zweckmäßigkeitsgründen in einem Abdruck zusammengefasst werden dürfen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 29. Mai 1985 - 4 UE 3068/84 -, NVwZ 1986, 138).

    In einem solchen Fall ist seitens der Behörde bzw. des Gerichts sicherzustellen, dass die Zustellung an die tatsächlich gemeinte Person erfolgt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 29. Mai 1985, a.a.O.; Urteil vom 11. März 1985, a.a.O; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Auflage 2008, § 41 Rdnr. 22 und 49), mithin jeweils eine eigene Zustellung durchgeführt wird.

  • VGH Hessen, 25.03.2009 - 6 A 2130/08

    Altlastensanierung: Sanierungsverantwortlicher, Garantenstellung bei Unterlassen

    31 Unbedenklich ist demnach zwar, dass die Behörde die Entscheidung in einem Bescheid zusammengefasst hat, da Verwaltungsakte, die sich an mehrere Personen richten (sollen), aus Zweckmäßigkeitsgründen in einem Abdruck zusammengefasst werden dürfen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 29.05.1985 - 4 UE 3068/84 -, NVwZ 1986, 138).

    In einem solchen Fall ist seitens der Behörde sicherzustellen, dass die Zustellung an die tatsächlich gemeinte Person erfolgt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 29.05.1985, a.a.O.; Urteil vom 11.03.1985, a.a.O.; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Auflage 2008, § 41 Rdnr. 22 und 49), mithin jeweils eine eigene Zustellung durchgeführt wird.

  • OVG Brandenburg, 26.11.1998 - 4 A 27/97

    Rechtliche Behandlung der Zustellung einer Ausfertigung; Wald im Sinne des

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  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1988 - 3 S 2976/87

    Zustellung einer Abbruchsanordnung an Eheleute; Bezeichnung der Adressaten;

    Die Bekanntgabe des Ablehnungs- und Abbruchsanordnungsbescheides hatte hier durch Zustellung zu geschehen, da diese Form der Bekanntgabe, und zwar die durch die Post mittels eingeschriebenen Briefs, durch das Landratsamt angeordnet worden war (vgl. § 1 Abs. 2 LVwZG und dazu Urt. des erk. Senats vom 13.2.1985, Leitsatz NVwZ 1986, 140 [VGH Baden-Württemberg 13.02.1985 - 3 S 3198/84] und des Hess. VGH vom 29.5.1985, NVwZ 1986, 138).
  • VG Gießen, 09.08.2000 - 2 E 1907/97

    BEKANNTGABE; HEILUNG; PERSONENMEHRHEIT; ZUSTELLUNG; ZUSTELLUNGSMANGEL; EHEGATTEN

    Wenn der Hessische Verwaltungsgerichtshof - soweit erkennbar - zuletzt im Urteil vom 11.03.1985 (NVwZ 1986, 137) die Heilung einer fehlgeschlagenen Zustellung auch bei Zusendung nur eines Bescheidexemplars an Eheleute nach § 9 I VwZG unter anderem mit der Begründung für möglich hält, dass der andere Ehegatte, der das Schriftstück zunächst nicht erhalten habe, dies jedoch beim Betreten der gemeinsamen Räume, in denen dieses abgelegt sei, lesen könne, so kann dieser Gesichtspunkt - soweit man ihm folgen wollte - bei Personenmehrheiten, bei denen es sich wie hier nicht um Eheleute handelt, schon nicht zur Anwendung kommen (vgl. zur Kritik an der Entscheidung des VGH Preißer, NVwZ 1987, 867, 870, 871 und andererseits VGH Kassel, 4. Senat, NVwZ 1986, 138, 139, der die Verneinung der Heilungsmöglichkeit bei der fehlgeschlagenen Zustellung an Eheleute erwägt, diese Frage aber letztlich offen lassen konnte; zur fehlenden Heilbarkeit bei Zustellung einer einfachen Ausfertigung an Eheleute vgl. auch OVG Koblenz, NVwZ 1987, 899; für die Zustellung eines Beitragsbescheides an Eheleute vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 5. Aufl., 1999, § 24 Rdnr. 33, der davon ausgeht, dass der Bescheid nur in der Weise zugestellt werden kann, dass jedem der beiden Ehegatten eine Ausfertigung des Bescheids übergeben wird.
  • VGH Hessen, 09.02.1987 - 4 TH 1615/86

    VOLLMACHT

    Bei der Zustellung an eine Personenmehrheit muß grundsätzlich jeder Adressat ein Exemplar erhalten; das muß er grundsätzlich auch deshalb erhalten, um sich jederzeit des Inhalts zu vergewissern, die nötigen Überlegungen anzustellen und mögliche Rechtsbehelfe ergreifen zu können (Urteil des Senats vom 29.05.1985 - 4 OE 3068/84 - NVwZ 1986, 138 (139) m.w.N.; st. Rspr.).
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