Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 15.08.2017 - 4 UF 106/17 |
Kurzfassungen/Presse (8)
- OLG Oldenburg (Pressemitteilung)
Pflicht zum Gentest
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Kinder eines mutmaßlichen Vaters können zum Gentest verpflichtet werden
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Abstammung unklar - Pflicht zum Gentest
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Pflicht zum Gentest
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Pflicht zum Gentest kann auch mutmaßliche Halbgeschwister treffen
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 08.12.2017)
Abstammung: Gentest-Pflicht für die Söhne
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 142 (Kurzinformation)
Pflicht der Kinder eines mutmaßlichen Vaters zum Gentest
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Zur Klärung der Abstammung können auch leibliche Kinder des bereits verstorbenen (mutmaßlichen) Vaters herangezogen werden - Wissen um eigene Herkunft von zentraler Bedeutung für Verständnis und Entfaltung der eigenen Individualität
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1299/89
Ehelichkeitsanfechtung
Auszug aus OLG Oldenburg, 15.08.2017 - 4 UF 106/17
Artikel 2 Abs. 2 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 GG sichert dem Einzelnen einen autonomen Bereich privater Lebensgestaltung, in dem er seine Individualität entwickeln und wahren kann (BVerfG FamRZ 94, 881).Wie das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, kann die Unmöglichkeit, die eigene Abstammung zu klären, den Einzelnen erheblich belasten und verunsichern (BVerfG FamRZ 1994, 881).
- OLG Hamm, 19.08.1992 - 29 W 63/92
Vaterschaftsprozeß; Duldung der Blutentnahme; Verdacht des Inzests; Verweigerung …
Auszug aus OLG Oldenburg, 15.08.2017 - 4 UF 106/17
Es genügt demgegenüber, dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Beiwohnung in der Empfängniszeit spricht (vgl. OLG Hamm FamRZ 1993, 76). - BGH, 29.10.2014 - XII ZB 20/14
Exhumierung zur Feststellung der Vaterschaft
Auszug aus OLG Oldenburg, 15.08.2017 - 4 UF 106/17
Das Recht auf Klärung der Abstammung ist insbesondere für ein antragstellendes Kind - hier die Antragstellerin - als übergeordnet zu bewerten, weil das Wissen um die eigene Herkunft von zentraler Bedeutung für das Verständnis und die Entfaltung der eigenen Individualität ist (BVerfG FamRZ 2007, 753, BGH FamRZ 2015, 39).
- OLG Zweibrücken, 02.08.2022 - 6 UF 70/22
Verpflichtung zur genetischen Abstammungsuntersuchung nur beim rechtlichen Vater
Soweit die Antragstellerin auf einen Hinweisbeschluss des OLG Oldenburg vom 15. August 2017, 4 UF 106/17 verweist, dem eine andere Rechtsauffassung entnommen werden könnte, ist festzustellen, dass dieser sich mit der materiellrechtlichen Regelung des § 1598 a BGB bzw. deren tatbestandlichen Voraussetzungen überhaupt nicht auseinandersetzt, sondern lediglich eine Prüfung anhand der verfahrensrechtlichen Vorgaben des § 178 FamFG erfolgt.