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   OLG Köln, 21.08.2006 - 4 UF 20/06   

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https://dejure.org/2006,8708
OLG Köln, 21.08.2006 - 4 UF 20/06 (https://dejure.org/2006,8708)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.08.2006 - 4 UF 20/06 (https://dejure.org/2006,8708)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. August 2006 - 4 UF 20/06 (https://dejure.org/2006,8708)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Übertragung des alleinigen Sorgerechts für ein Kind; Kriterien für eine angemessene Entscheidung über die Übertragung der elterlichen Sorge; Kommunikationsfähigkeit der Eltern in den das Kind betreffenden Grundfragen als Voraussetzung für ein gemeinsames ...

  • Judicialis

    BGB § 1671 Abs. 1; ; BGB § 1671 Abs. 2 Ziff. 2; ; BGB § 1687

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1671 Abs. 1, 2 Nr. 2 § 1687
    Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil bei Zerstrittenheit der Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 20.11.2007 - 4 UF 209/07

    Gemeinsame elterliche Sorge trotz zerstrittener Eltern

    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bereits mehrfach entschieden hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29.03.2005 - 4 UF 25/05 -, vom 21.08.2006 - 4 UF 20/06 - und 18.08.2006 - 4 UF 8/06 (OLGReport 2006, 853-855 m.w.N.) - ist die Frage, ob die elterliche Sorge einem Elternteil allein zu übertragen ist, ausschließlich am Wohl des Kindes zu orientieren.
  • OLG Köln, 13.12.2007 - 4 UF 93/07

    Keine gemeinsame elterliche Sorge bei Zerstrittenheit der Eltern

    Können die Eltern ihre Auseinandersetzungen nicht zivilisiert und die Kinder nicht belastend austragen, muss dies zu einem Alleinsorgerecht führen (vgl. Oelkers, Die Entwicklung des Sorgerechts bis 2001, Teil 2, FuR 2002, Seite 168, 170 II, 2.a (bb) m. w. N.; OLG-Report Köln 2007, 115).
  • OLG Köln, 23.10.2006 - 4 UF 129/06

    Zu den Voraussetzungen der Abänderung einer Sorgerechtsentscheidung

    So hat der Senat in mehreren Entscheidungen (zuletzt in den Beschlüssen vom 21.08.2006 - 4 UF 20/06 - und vom 18.08.2006 - 4 UF 8/06 -) bereits entschieden, dass die Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil dann geboten erscheint, wenn die Kindeseltern heillos zerstritten sind und eine Kommunikation auch über wesentliche Kindesbelange nicht möglich erscheint.
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