Rechtsprechung
OLG Köln, 21.08.2006 - 4 UF 20/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit über die Übertragung des alleinigen Sorgerechts für ein Kind; Kriterien für eine angemessene Entscheidung über die Übertragung der elterlichen Sorge; Kommunikationsfähigkeit der Eltern in den das Kind betreffenden Grundfragen als Voraussetzung für ein gemeinsames ...
- Judicialis
BGB § 1671 Abs. 1; ; BGB § 1671 Abs. 2 Ziff. 2; ; BGB § 1687
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1671 Abs. 1, 2 Nr. 2 § 1687
Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil bei Zerstrittenheit der Eltern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 06.12.2005 - 42 F 361/04
- OLG Köln, 21.08.2006 - 4 UF 20/06
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 20.11.2007 - 4 UF 209/07
Gemeinsame elterliche Sorge trotz zerstrittener Eltern
Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bereits mehrfach entschieden hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29.03.2005 - 4 UF 25/05 -, vom 21.08.2006 - 4 UF 20/06 - und 18.08.2006 - 4 UF 8/06 (OLGReport 2006, 853-855 m.w.N.) - ist die Frage, ob die elterliche Sorge einem Elternteil allein zu übertragen ist, ausschließlich am Wohl des Kindes zu orientieren. - OLG Köln, 13.12.2007 - 4 UF 93/07
Keine gemeinsame elterliche Sorge bei Zerstrittenheit der Eltern
Können die Eltern ihre Auseinandersetzungen nicht zivilisiert und die Kinder nicht belastend austragen, muss dies zu einem Alleinsorgerecht führen (vgl. Oelkers, Die Entwicklung des Sorgerechts bis 2001, Teil 2, FuR 2002, Seite 168, 170 II, 2.a (bb) m. w. N.; OLG-Report Köln 2007, 115). - OLG Köln, 23.10.2006 - 4 UF 129/06
Zu den Voraussetzungen der Abänderung einer Sorgerechtsentscheidung
So hat der Senat in mehreren Entscheidungen (zuletzt in den Beschlüssen vom 21.08.2006 - 4 UF 20/06 - und vom 18.08.2006 - 4 UF 8/06 -) bereits entschieden, dass die Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil dann geboten erscheint, wenn die Kindeseltern heillos zerstritten sind und eine Kommunikation auch über wesentliche Kindesbelange nicht möglich erscheint.