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OLG Düsseldorf, 07.12.2009 - II-4 UF 221/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge hinsichtlich der Zugehörigkeit des Kindes zu einer Religionsgemeinschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1628; BGB § 1697a
Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge hinsichtlich der Zugehörigkeit des Kindes zu einer Religionsgemeinschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Muslimisch-katholisch
Verfahrensgang
- AG Oberhausen, 07.09.2009 - 45 F 160/09
- AG Oberhausen, 09.09.2009 - 45 F 160/09
- OLG Düsseldorf, 07.12.2009 - II-4 UF 221/09
Papierfundstellen
- FamRZ 2010, 1255
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Stuttgart, 04.03.2016 - 17 UF 292/15
Elterliche Sorge: Entscheidung über Religionszugehörigkeit des Kindes
Der Senat teilt nicht die Auffassung, dass der Wille des Kindes deshalb nicht oder nur in geringerem Maße zu berücksichtigen wäre, weil nach § 5 RelKErzG die eigene Entscheidungsbefugnis des Kindes erst mit Erreichen der dort genannten Altersgrenze eintritt (…vgl. OLG Hamm FamRZ 2014, 1712 Rn. 27; OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 1255, 1256). - OLG Karlsruhe, 03.05.2016 - 20 UF 152/15
Elterliche Sorge: Übertragung der Entscheidungsbefugnis über die …
Deshalb erscheint es gerade vor dem Hintergrund, dass die Eltern M's aus verschiedenen Kulturkreisen stammen und verschiedenen Religionsgemeinschaften angehören, aus der Sicht des weltanschaulich neutralen Staates geboten, das Kind nicht bereits jetzt endgültig in eine Religionsgemeinschaft zu integrieren, wie es insbesondere durch die Taufe der Fall wäre (OLG Hamm FamRZ 2014, 1712 im Fall acht Jahre alter Kinder, die katholisch getauft werden wollen; OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 1255; OLG Schleswig FamRZ 2003, 1948 im Fall eines dreijährigen Kindes, das an dem kirchlichen Gemeindeleben teilnimmt). - OLG Hamm, 24.06.2014 - 12 UF 53/14
Übertragung der Befugnis zur Entscheidung über die Religionszugehörigkeit eines …
Vielmehr erscheint es insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Eltern des betroffenen Kinder aus verschiedenen Kulturkreisen stammen und verschiedenen Religionsgemeinschaften angehören, geboten, die Kinder nicht bereits jetzt endgültig in eine Religionsgemeinschaft zu integrieren, wie es durch Taufe und Kommunion der Fall wäre (so auch OLG Düsseldorf, FamRZ 2010, 1255). - VG Augsburg, 31.05.2011 - Au 3 K 11.282
Taufe; elterliches Sorgerecht; Justizgewährungsanspruch
Die Entscheidung, ein Kind taufen zu lassen, ist im Sinne von § 128 Satz 1 BGB für das Kind von "erheblicher Bedeutung", so dass die Mutter der Beigeladenen gemäß dieser Bestimmung das Familiengericht zur Entscheidung hätte anrufen müssen (vgl. OLG Düsseldorf vom 7.12.2009 4 UF 221/09, juris). - OLG Hamm, 15.06.2011 - 8 UF 131/11
Übertragung der religiösen Erziehung eines Kindes auf ein Elternteil allein
Zwar kann es danach im Einzelfall, insbesondere, wenn die Eltern - wie hier - aus verschiedenen Kulturkreisen stammen und verschiedenen Religionsgemeinschaften angehören, geboten erscheinen, ein Kind nicht alsbald endgültig in eine Religionsgemeinschaft zu integrieren, wie es durch Taufe und Kommunion der Fall wäre, sondern damit noch zuzuwarten (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2010, 1255).