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   OLG Köln, 11.03.2003 - 4 UF 272/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6347
OLG Köln, 11.03.2003 - 4 UF 272/02 (https://dejure.org/2003,6347)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.03.2003 - 4 UF 272/02 (https://dejure.org/2003,6347)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. März 2003 - 4 UF 272/02 (https://dejure.org/2003,6347)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts; Gemeinsames Sorgerecht beider Elternteile; Regelung der elterlichen Sorge orientiert am Wohl des Kindes; Uneinigkeit der Eltern über den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes; Drittbetreuung durch die Großmutter; ...

  • Väteraufbruch für Kinder e.V.

    Das Kindeswohl gebietet nicht ohne weiteres die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für ein gut viereinhalb Jahre altes Kind auf die in neuer Ehe verheiratete, derzeit nicht berufstätige Mutter nur deshalb, weil der Vater, bei dem das Kind seit nahezu zwei ...

  • Judicialis

    ZPO § 517; ; ZPO § ... 520 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 621 e Abs. 1; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 1671 Abs. 1; ; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 1687 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1687 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 1687 Abs. 1 Satz 4; ; FGG § 13a Abs. 1 Satz 2; ; FGG § 50 b Abs. 1; ; FGG § 50 b Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1671 Abs. 1, 2 Nr. 1
    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aufenthaltsbestimmungsrecht für den nicht betreuenden Elternteil?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1950
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 06.10.2000 - 18 UF 180/00
    Auszug aus OLG Köln, 11.03.2003 - 4 UF 272/02
    Im Rahmen des Förderungsprinzips ist zu berücksichtigen, welcher Elternteil mehr Zeit hat, sich persönlich um die Betreuung und Erziehung des Kindes zu kümmern (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 1634; Schwab/Motzer, Handbuch des Scheidungsrechts 4. Aufl. Teil III Rdn. 142).
  • OLG Köln, 06.10.1998 - 25 UF 102/98
    Auszug aus OLG Köln, 11.03.2003 - 4 UF 272/02
    Denn selbst wenn man davon ausgeht, daß in einem die Personensorge betreffenden Verfahren bei einem Kind im Alter Gs in der Regel die persönliche Anhörung gemäß § 50b Abs. 1 FGG geboten ist (vgl. OLG Köln FamRZ 1999, 1517; noch weitergehend OLG Brandenburg JAmt 2003, 101: drei Jahre; vgl. auch Keidel/Kuntze/Winkler/Engelhardt, Freiwillige Gerichtsbarkeit 14. Aufl. § 50b Rdn. 9), konnte das Amtsgericht unter den Gegebenheiten des vorliegenden Falles ausnahmsweise hiervon absehen.
  • OLG Frankfurt, 04.02.2016 - 4 UF 274/15

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge aus Gründen des Kindeswohls

    Auch bei kleinen Kindern spricht die Berufstätigkeit eines Elternteils selbst bei gleicher Erziehungseignung beider Elternteile nicht zwingend gegen einen gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes bei ihm, wenn die Betreuung während seiner Abwesenheit durch andere Bezugspersonen des Kindes sichergestellt ist und ihm hinreichend Zeit bleibt, die Sorge in einer kindeswohldienlichen Weise wahrzunehmen (vgl. OLG Hamm, ZKJ 2011, 385; FamRZ 2007, 757; OLG Köln, FamRZ 2003, 1950).
  • OLG Hamm, 18.11.2013 - 8 UF 169/12

    Übertragung der elterlichen Sorge auf den nichtehelichen Kindesvater allein, da

    Im Rahmen des Förderungsgrundsatzes ist auch zu berücksichtigen, welcher Elternteil mehr Zeit hat, sich persönlich um die Betreuung und Erziehung des Kindes zu kümmern (vgl. OLG Köln, FamRZ 2003, S. 1950 (1951); Palandt-Götz, a.a.O. Rz. 28).
  • OLG München, 17.10.2011 - 2 UF 990/11

    Elterliche Sorge: Übertragung der Alleinsorge auf ein Elternteil bei hohem

    Die Wichtigkeit dieses Erziehungsgrundsatzes wird vor allem für Kleinkinder betont (Köln FamRZ 2003, 1950, 1951).
  • OLG Hamm, 14.03.2011 - 8 UF 181/10

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung auf den Kindesvater

    Im Rahmen des Förderprinzips ist auch zu berücksichtigen, welcher Elternteil mehr Zeit hat, sich persönlich um die Betreuung und Erziehung des Kindes zu kümmern (OLG Köln, FamRZ 2003, S. 1950 (1951)).
  • AG Düsseldorf, 06.12.2018 - 257 F 147/18
    Der Kontinuitätsaspekt zielt auf die Aufrechterhaltung der Einheitlichkeit, Gleichmäßigkeit und Stabilität des Erziehungsverhältnisses bzw. der Dauerhaftigkeit der gewohnten Lebensbedingungen ab (OLG Köln Beschl. v. 11.3.2003 - 4 UF 272/02, zit. nach Juris).
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