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OLG Bremen, 03.12.2004 - 4 UF 67/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Berufung; Voraussetzungen für eine Verpflichtung zur Mitwirkung an einer gemeinsamen Steuerveranlagung von Ehegatten; Herleitung eines Verzichts oder einer Verwirkung einen Anspruchs auf Mitwirkung an der gemeinsamen Veranlagung ...
- Judicialis
BGB § 1353
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1353
Zur Frage der Verpflichtung noch zusammenlebender Ehegatten, an der gemeinsamen Steuererklärung mitzuwirken - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Geschiedenes Paar streitet über gemeinsame Veranlagung - Ehefrau muss ihr zustimmen und hat keinen Anspruch auf Ausgleich finanzieller Nachteile
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 444
- MDR 2005, 994
- FamRZ 2005, 800
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.06.2002 - XII ZR 288/00
Pflicht des Ehegatten zur Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur …
Auszug aus OLG Bremen, 03.12.2004 - 4 UF 67/04
Eine nachträgliche Korrektur der Nettoeinkünfte der Parteien für die fraglichen beiden Jahre zugunsten der Beklagten, auf die eine getrennte Veranlagung hinauslaufen würde, würde zu einer Benachteiligung des Klägers führen, die dieser nicht hinnehmen muss (vgl. dazu BGH, FamRZ 2002, 1024 [für den Fall des Zusammenlebens der Ehegatten im Steuerjahr], mit Anm. Bergschneider S. 1181; Hauß, FamRB 2002, 346;… Engels, a.a.O., Rn. 9.44;… Wever, a.a.O., Rn. 577 ff.). - OLG Stuttgart, 30.10.1991 - 15 UF 385/91
Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung; Verweigerte Zustimmung; Schadensersatz; …
Auszug aus OLG Bremen, 03.12.2004 - 4 UF 67/04
Das Familiengericht, auf dessen mangelnde Zuständigkeit (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 1992, 1447) die Berufung nicht gestützt werden kann (§ 513 II ZPO), hat zu Recht das Vorliegen der Voraussetzungen, unter denen eine Verpflichtung zur Mitwirkung an der gemeinsamen Steuerveranlagung aus § 1353 BGB besteht (…vgl. dazu Engels, in Schröder/Bergschneider, Familienvermögensrecht, Rn. 9.42 ff.;… Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 3. Aufl., Rn. 591 f.), angenommen.