Rechtsprechung
   OLG Jena, 07.03.2016 - 4 UF 686/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,5182
OLG Jena, 07.03.2016 - 4 UF 686/15 (https://dejure.org/2016,5182)
OLG Jena, Entscheidung vom 07.03.2016 - 4 UF 686/15 (https://dejure.org/2016,5182)
OLG Jena, Entscheidung vom 07. März 2016 - 4 UF 686/15 (https://dejure.org/2016,5182)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,5182) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Übertragung der Entscheidung über die Durchführung von Schutzimpfungen auf einen Elternteil allein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu der in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstrittenen sorgerechtlichen Einordnung von Impfentscheidungen der Kindeseltern

  • rechtsportal.de

    Zu der in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstrittenen sorgerechtlichen Einordnung von Impfentscheidungen der Kindeseltern

  • rechtsportal.de

    Übertragung der Entscheidung über die Durchführung von Schutzimpfungen auf einen Elternteil allein

  • rechtsportal.de

    BGB § 1687 Abs. 1 S. 2
    Übertragung des Entscheidungsrechts über die Durchführung von Schutzimpfungen bei einem minderjährigen Kind auf den Kindesvater allein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    § 1687 Abs. 1 S. 2 BGB, § 1628 S. 1 BGB, § 1697a BGB
    Zu der in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstrittenen sorgerechtlichen Einordnung von Impfentscheidungen der Kindeseltern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Impfung des Kindes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sorgerecht: Türkei-Reise und Impfen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wenn Eltern um die Impfung des Kindes streiten

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 123 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Impfentscheidung getrennt lebender Kindeseltern

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Impfentscheidung kein Teil der Alltagssorge

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Alltagssorge eines betreuenden Elternteils umfasst nicht Impfentscheidung für Kind - Entscheidung für Impfung der Kinder betrifft keine Angelegenheit des täglichen Lebens im Sinne von § 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Sorgerechtliche Einordnung von Impfentscheidungen der Kindeseltern

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 655
  • FamRZ 2016, 1175
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 04.12.2002 - 1 BvR 1870/02

    Zur Entscheidung nach BGB § 1628 bei Uneinigkeit der Eltern über die für die

    Auszug aus OLG Jena, 07.03.2016 - 4 UF 686/15
    Können sich die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern in einer für ihr Kind erheblichen Angelegenheit der elterlichen Sorge nicht auf eine einvernehmliche Regelung einigen, so kann das Familiengericht gem. § 1628 S. 1 BGB einem von ihnen die Entscheidung übertragen; dagegen steht dem Gericht grundsätzlich keine Befugnis zu einer eigenen Sachentscheidung zu (vgl. BVerfG, FamRZ 2003, 511).
  • KG, 18.05.2005 - 13 UF 12/05

    Gemeinsame elterliche Sorge bei Getrenntleben: Übertragung der Entscheidung über

    Auszug aus OLG Jena, 07.03.2016 - 4 UF 686/15
    (2) Im Gegensatz dazu stellt nach Auffassung des Kammergerichts Berlin die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang ein Kind geimpft werden soll, eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 1628 S. 1 BGB dar, weil sie mit der Gefahr von Komplikationen und Nebenwirkungen verbunden sei (KG, Beschluss vom 18.05.2005 - Az. 13 UF 12/05 = FamRZ 2006 [juris], 142: ebenso Viefhues in: jurisPK-BGB, hrsg. von Herberger/Martinek/ Rüßmann/Weth, 7. Aufl. 2014, § 1628 Rn. 7).
  • OLG Hamm, 28.05.2004 - 11 UF 73/04

    Voraussetzungen für Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge nach § 1671 Abs.

    Auszug aus OLG Jena, 07.03.2016 - 4 UF 686/15
    Soll die gemeinsame Sorge aufgehoben und das alleinige (Teil)Sorgerecht einem Elternteil übertragen werden, bedarf es eines konkreten Sachvortrags dazu, dass und bei welchem Anlass und auf welche Weise der das alleinige Sorge- oder Teilsorgerecht erstrebende Elternteil sich bemüht hat, mit dem anderen Elternteil in Sorgebelangen ein vernünftiges, sachbezogenes Gespräch zu führen, hierbei jedoch an dessen Verweigerungshaltung gescheitert ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 26.03.2015 - Az. 26 UF 21/15 Rn. 15 = FamRZ 2015, 2180; 2181 [juris]; OLG Hamm, Beschluss vom 28.05.2004 - Az. 11 UF 73/04 Rn. 3 = FamRZ 2005, 537, 538).
  • OLG Frankfurt, 07.06.2010 - 2 WF 117/10

    Elterliche Sorge: Alleinentscheidungsbefugnis über eine Schweinegrippeimpfung;

    Auszug aus OLG Jena, 07.03.2016 - 4 UF 686/15
    So hat das OLG Frankfurt a.M. in einer Entscheidung vom 7. Juni 2010 unter Berufung auf Stimmen im Schrifttum ohne nähere argumentative Begründung die Auffassung vertreten, dass "Entscheidungen im Rahmen der gewöhnlichen medizinischen Versorgung wie Vorsorge -und Routineuntersuchungen einschließlich empfohlener Schutzimpfungen regelmäßig in den Katalog der Alltagssorge fallen" , weshalb hierfür derjenige Elternteil, bei dem sich das Kind aufhalte, die alleinige Entscheidungsbefugnis habe (OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.06.2010 - Az. 2 WF 117/10 Rn. 13 = FamRZ 2011, 47, 48 [juris]).
  • OLG Köln, 26.03.2015 - 26 UF 21/15

    Übertragung des Sorgerechts auf die Kindesmutter allein

    Auszug aus OLG Jena, 07.03.2016 - 4 UF 686/15
    Soll die gemeinsame Sorge aufgehoben und das alleinige (Teil)Sorgerecht einem Elternteil übertragen werden, bedarf es eines konkreten Sachvortrags dazu, dass und bei welchem Anlass und auf welche Weise der das alleinige Sorge- oder Teilsorgerecht erstrebende Elternteil sich bemüht hat, mit dem anderen Elternteil in Sorgebelangen ein vernünftiges, sachbezogenes Gespräch zu führen, hierbei jedoch an dessen Verweigerungshaltung gescheitert ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 26.03.2015 - Az. 26 UF 21/15 Rn. 15 = FamRZ 2015, 2180; 2181 [juris]; OLG Hamm, Beschluss vom 28.05.2004 - Az. 11 UF 73/04 Rn. 3 = FamRZ 2005, 537, 538).
  • AG Darmstadt, 11.06.2015 - 50 F 39/15

    Die Entscheidung, Impfungen gegen Tetanus, Diphterie, Masern und Pneumokokken

    Auszug aus OLG Jena, 07.03.2016 - 4 UF 686/15
    Diesem rechtlichen Ansatz ist das AG Darmstadt mit Beschluss vom 11. Juni 2015 (Az. 50 F 39/15 Rn. 14, 15 = NZFam 2015, 778 [juris]) im Ergebnis beigetreten, wobei jedoch ihm zufolge hinsichtlich des jeweiligen Aufenthaltsortes des Kindes zu differenzieren sei: Beabsichtige derjenige Elternteil, in dessen Obhut das Kind lebe, die Vornahme einer empfohlenen Schutzimpfung, so sei die Entscheidung hierüber von der diesem Elternteil ohnehin zustehenden Alltagssorge gedeckt; eines Antrags im Sinne des § 1628 S. 1 BGB bedürfe es in diesem Falle nicht (weshalb das Amtsgericht in concreto den Antrag auf Entscheidungsübertragung als allgemeinen Feststellungsantrag ausgelegt hat).
  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

    Auszug aus OLG Jena, 07.03.2016 - 4 UF 686/15
    Dabei habe durch die Gesundheitsbehörden eine Abwägung zwischen den Risiken der Impfung für den Einzelnen und seiner Umgebung auf der einen und den der Allgemeinheit und dem Einzelnen drohenden Gefahren einer Nichtimpfung auf der anderen Seite bereits stattgefunden (BGH, Beschluss vom 15.02.2000 - Az. VI ZR 48/99 = NJW 2000, 1784, 1785).
  • BGH, 03.05.2017 - XII ZB 157/16

    Entscheidungsrecht bei Uneinigkeit der Eltern über Schutzimpfung ihres Kindes

    Das Oberlandesgericht hat in seiner in FamRZ 2016, 1175 veröffentlichten Entscheidung die Auffassung vertreten, es entspreche dem Kindeswohl, die Entscheidungsbefugnis bezüglich Impfungen nach § 1628 Satz 1 BGB dem Vater zu übertragen.
  • OLG Koblenz, 18.04.2018 - 9 UF 77/18

    Gemeinsame elterliche Sorge: Übertragung von Impfentscheidungen auf einen

    Bei der Frage, welcher Elternteil besser geeignet ist, über die Durchführung von Impfungen des gemeinsamen Kindes zu entscheiden, kann maßgeblich darauf abzustellen sein, dass ein Elternteil Impfungen offen gegenübersteht und seine Haltung an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut (STIKO) orientiert (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 3. Mai 2017, XII ZB 157/16, FamRZ 2017, 1057 und OLG Jena, Beschluss vom 7. März 2016, 4 UF 686/15, FamRZ 2016, 1175).

    Zentrale Bedeutung kommt bei der Bestimmung des Kindeswohls nämlich den körperlichen, geistigen und seelischen Eigenschaften sowie Bedürfnissen des Kindes zu (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 7. März 2016 - 4 UF 686/15 -, BeckRS 2016, 05270).

    Die Empfehlungen werden nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft, insbesondere auf Grundlage von Informationen zur Wirksamkeit und Verträglichkeit eines Impfstoffs und unter Einbeziehung einer epidemiologischen Nutzen-Risiko-Abwägung entwickelt sowie fortgeschrieben (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 7. März 2016 - 4 UF 686/15 -, BeckRS 2016, 05270).

  • OLG Frankfurt, 11.07.2023 - 6 UF 53/23

    Keine Übertragung der Impfentscheidung bei fehlender Empfehlung als Regelimpfung

    Wie das Amtsgericht zutreffend ausgeführt hat, kann bei der Übertragung der Entscheidungsbefugnisse über Schutzimpfungen nach § 1628 Abs. 1 BGB auf einen Elternteil grundsätzlich maßgeblich darauf abgestellt werden, dass ein Elternteil Impfungen offen gegenübersteht und seine Haltung an den Empfehlungen der STIKO orientiert, ohne dass es der Einholung eines Sachverständigengutachtens bedarf, wenn im Einzelfall kein Anlass zu weiteren Ermittlungen besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2017 - XII ZB 157/16 -, Rn. 22; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. April 2018 - 9 UF 77/18 - Rn. 18 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. März 2021 - 6 UF 3/21 -, Rn. 8, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. April 2018 - 9 UF 77/18 -, Rn. 18, juris; OLG Jena, Beschluss vom 7. März 2016 - 4 UF 686/15 -, Rn. 26, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht