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   OLG Hamm, 13.06.2013 - II-4 UF 9/13   

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https://dejure.org/2013,15139
OLG Hamm, 13.06.2013 - II-4 UF 9/13 (https://dejure.org/2013,15139)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.06.2013 - II-4 UF 9/13 (https://dejure.org/2013,15139)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Juni 2013 - II-4 UF 9/13 (https://dejure.org/2013,15139)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Geburt eines Kindes nach Rechtskraft der Scheidung, Wiederheirat, Dreiteilung auf Ebene der Leistungsfähigkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Geburt eines Kindes nach Rechtskraft der Scheidung, Wiederheirat, Dreiteilung auf Ebene der Leistungsfähigkeit

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1573; BGB § 1578b
    Unterhalt bei Wiederheirat und Geburt eines nachehelichen Kindes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeiten zur Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts zu Lasten der Ehefrau nach 18-jähriger Ehe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 239 FamFG, § 1573 Abs. 2 BGB
    Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geburt eines Kindes nach Rechtskraft der Scheidung und der Unterhalt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kürzung nachehelichen Unterhalts ausgeschlossen, wenn Ehemann während seiner Studienzeit von den Einkünften der Ehefrau gelebt hat

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Unterhaltskürzung bei langer Ehe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1988
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.12.2011 - XII ZR 151/09

    Nachehelicher Unterhalt: Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse; Bemessung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2013 - 4 UF 9/13
    Der BGH hat nunmehr aber in Konsequenz aus der Entscheidung des BVerfG (NJW 2011, 836) zur Wandelbarkeit der ehelichen Lebensverhältnisse die Rechtskraft der Scheidung als für die Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse maßgebenden Zeitpunkt bestimmt (NJW 2012, 384).

    Insoweit hat der BGH in seiner Entscheidung vom 07.12.2011 (NJW 2012, 384) ausgeführt, dass zur Berechnung der Unterhaltsbeträge "im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen eine Billigkeitsabwägung in Form einer Dreiteilung des gesamten unterhaltsrelevanten Einkommens revisionsrechtlich nicht zu beanstanden" ist.

  • BGH, 11.05.2005 - XII ZR 211/02

    Voraussetzungen des Aufstockungsunterhalts; Berechnung des unterhaltsrelevanten

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2013 - 4 UF 9/13
    Da nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. dazu NJW 2005, 3277; NJW 2006, 1794; FamRZ 2006, 393) als sekundäre Altersvorsorge 4% vom Bruttoentgelt des letzten Jahres anzusetzen sind, sind hier - bei Zugrundelegung des Ansatzes des Familiengerichts allenfalls rd.
  • BGH, 23.11.2005 - XII ZR 51/03

    Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse bei Anfall einer Erbschaft nach

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2013 - 4 UF 9/13
    Da nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. dazu NJW 2005, 3277; NJW 2006, 1794; FamRZ 2006, 393) als sekundäre Altersvorsorge 4% vom Bruttoentgelt des letzten Jahres anzusetzen sind, sind hier - bei Zugrundelegung des Ansatzes des Familiengerichts allenfalls rd.
  • BGH, 26.05.2010 - XII ZR 143/08

    Nachehelicher Unterhalt: Abänderung eines Prozessvergleichs zwecks

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2013 - 4 UF 9/13
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2010, 2349) können im Rahmen eines Vergleichs aber die Fragen der Befristung und Begrenzung zunächst von den Beteiligten offen gelassen werden, ohne dass ihnen daraus für die Zukunft ein Nachteil erwächst.
  • BGH, 11.07.2012 - XII ZR 72/10

    Abänderungsverfahren für nachehelichen Unterhalt: Angemessene Erwerbstätigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2013 - 4 UF 9/13
    Insoweit hat der BGH nunmehr in seiner Entscheidung vom 20.03.2013 (XII ZR 72/10) klargestellt, dass die Gesetzesänderung nur die geltende Rechtsprechung umsetzen wollte, wonach die Ehedauer im Rahmen der nachehelichen Solidarität ein weiteres Billigkeitskriterium darstellt.
  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10

    Dreiteilungsmethode

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2013 - 4 UF 9/13
    Der BGH hat nunmehr aber in Konsequenz aus der Entscheidung des BVerfG (NJW 2011, 836) zur Wandelbarkeit der ehelichen Lebensverhältnisse die Rechtskraft der Scheidung als für die Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse maßgebenden Zeitpunkt bestimmt (NJW 2012, 384).
  • BGH, 07.05.2014 - XII ZB 258/13

    Abänderungsverfahren für nachehelichen Unterhalt für die Zeit ab

    Auf der Grundlage dieser Senatsrechtsprechung kommt es - auch mit Blick auf die sozialpolitische Zielsetzung des § 11 Satz 1 BEEG - erst recht nicht in Betracht, den geschonten Sockelbetrag des von der Ehefrau des Antragstellers bezogenen Elterngeldes in eine Billigkeitsentscheidung nach § 1581 BGB einzubeziehen, um im Gefolge der damit einhergehenden Kürzung des monetarisierten Familienunterhaltsanspruchs die für die Bedienung der gleichrangigen Unterhaltsansprüche der Antragsgegnerin verfügbaren Mittel zu erhöhen (vgl. auch OLG Bremen FamRZ 2009, 343, 344; OLG Hamm Beschluss vom 13. Juni 2013 - 4 UF 9/13 - juris Rn. 114).
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