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OLG Saarbrücken, 03.03.2004 - 4 UH 754/03, 4 UH 754/03 - 139 |
Zitiervorschläge
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03.03.2004 - 4 UH 754/03, 4 UH 754/03 - 139 (https://dejure.org/2004,10572)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03. März 2004 - 4 UH 754/03, 4 UH 754/03 - 139 (https://dejure.org/2004,10572)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Abgabe einer Willenserklärung: Beweislast für Geschäftsunfähigkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beweislast für die Voraussetzungen der Geschäftsunfähigkeit
- Judicialis
ZPO § 114; ; ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § 529; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 546; ; BGB § 104; ; BGB § 104 Nr. 2; ; BGB § 105; ; BGB § 894
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114; BGB § 104 Nr. 2; BGB § 105; BGB § 894
Anforderungen an Nachweis der Geschäftsunfähigkeit bei Beurkundung einer Eigentumsübertragung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Beweislast hinsichtlich Geschäftsunfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 20.11.2003 - 1 O 279/01
- OLG Saarbrücken, 03.03.2004 - 4 UH 754/03, 4 UH 754/03 - 139
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.03.1988 - V ZR 27/87
Umfang des Bereicherungsanspruchs bei ungleichartigen Leistungen
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.03.2004 - 4 UH 754/03
Lediglich dann, wenn ein Zustand feststeht, welcher gemäß § 104 Nr. 2 BGB zur Geschäftsunfähigkeit führt und dazu geeignet ist, diese gerade für den Zeitpunkt der Abgabe der maßgeblichen Willenserklärung - hier der auf Eigentumsübertragung gerichteten Erklärung - zu begründen, muss der Gegner das Vorliegen eines lichten Augenblicks beweisen (vgl. BGH, NJW 1988, 3011).
- LG Dortmund, 24.07.2019 - 10 O 52/17
Konzessionsvergabeverfahren, Bewertungsmethode, Darlegungs- und Beweislast, …
Ein Regel- Ausnahmeverhältnis, wie dies bei der Frage der Geschäftsfähigkeit volljähriger Menschen vorliegt (vgl. insofern den von der Klägerin zitierten Beschluss des OLG Saarbrücken vom 03.03.2004, Az. 4 UH 754/03), lässt sich für die Problematik des wirksamen Konzessionsvertrages nicht erkennen.