Rechtsprechung
FG Sachsen-Anhalt, 19.08.2003 - 4 V 108/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes ; Gewerbesteuerpflicht für gewerbliche Unternehmen ; Personengesellschaften, zu der sich Angehörige eines freien Berufs zum Zwecke der gemeinsamen Ausübung ihrer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungswidrigkeit der Gewerbesteuerpflicht von Kapitalgesellschaften allein Kraft Rechtsform; Gewerbesteuermessbetrag 1995 bis 2000 (Aussetzung der Vollziehung)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfassungswidrigkeit der Gewerbesteuerpflicht von Kapitalgesellschaften allein Kraft Rechtsform - Gewerbesteuermessbetrag 1995 bis 2000 (Aussetzung der Vollziehung)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Kippt die Gewerbesteuerpflicht der Freiberufler-GmbH?
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 19.08.2003 - 4 V 108/02
- BFH, 03.12.2003 - IV B 192/03
Papierfundstellen
- EFG 2003, 1640
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (10)
- FG Saarland, 03.08.1998 - 1 K 227/98
Einkommensteuer; freiberufliche oder gewerbliche Einkünfte einer …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.08.2003 - 4 V 108/02
Denn eine bloße kapitalmäßige Beteiligung (stille Gesellschaft) würde zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen (BFH-Urteil vom 04.03.1998 XI R 53/96, BStBl. II 2000, 13, Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 03.08.1998 1 K 227/98, EFG 1998, 1583 ).Auch das Fehlen einer besonderen Tätigkeitsvergütung im Rahmen der Gewinnverteilung zwingt nicht zur Annahme einer reinen Kapitalhingabe durch die GmbH (vgl. Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 3.8.1998 1 K 227/98, a.a.O.), selbst wenn - wie im Streitfall - eine solche Vergütung allen anderen Gesellschaftern gewährt wird.
- BVerfG, 10.11.1999 - 2 BvR 2861/93
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.08.2003 - 4 V 108/02
Nach dem sog. "Klinik-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 10.11.1999 2 BvR 2861/93, BStBl. II 2000, 160) dürfe die Umsatzsteuerpflicht eines Unternehmens nicht allein von seiner Rechtsform abhängig gemacht werden.Die zur Umsatzsteuer ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.11.1999 ( 2 BvR 2861/93, a.a.O.), auf die sich die Antragstellerin beruft, enthält jedenfalls Rechtsgrundsätze, deren Übertragung auf den Streitfall derartige Zweifel begründet erscheinen lassen.
- BFH, 11.06.1985 - VIII R 254/80
Zur freiberuflichen Tätigkeit einer Personengesellschaft
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.08.2003 - 4 V 108/02
Eine GbR ist daher gewerbesteuerpflichtig, wenn nicht alle Gesellschafter die Merkmale eines freien Berufs erfüllen (BFH-Urteil vom 11.06.1985 VIII R 254/80, BStBl. II 1985, 584).
- BFH, 15.05.1997 - IV R 33/95
Umqualifizierung eines Praxiswerts in einen Geschäftswert aufgrund der …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.08.2003 - 4 V 108/02
Auch Personengesellschaften, zu der sich Angehörige eines freien Berufs zum Zwecke der gemeinsamen Ausübung ihrer freiberuflichen Tätigkeit zusammengeschlossen haben, können freiberuflich i. S. v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG tätig sein, wenn ihre Gesellschafter in ihrer Verbundenheit selbständig und nachhaltig mit Gewinnerzielungsabsicht am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen und alle Gesellschafter als freiberufliche Mitunternehmer zu qualifizieren sind (BFH-Urteil vom 15.05.1997 IV R 33/95, BFH/NV 1997, 751, m.w.N.). - FG Sachsen-Anhalt, 12.04.2005 - 4 K 346/02
Steuerberatung durch Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (Innengesellschaft) …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.08.2003 - 4 V 108/02
Hinsichtlich der Streitjahre 1995 bis 1999 gewährte der Antragsgegner zunächst die Aussetzung der Vollziehung bis zum Abschluss des Einspruchsverfahrens, lehnte aber - nachdem die Antragstellerin nach Zurückweisung ihrer Einsprüche am 16. August 2002 zum Aktenzeichen 4 K 346/02 Klage erhoben hatte - mit Bescheid vom 29. August 2002 die weitere Aussetzung der Vollziehung ab. - BFH, 09.10.1986 - IV R 235/84
Freiberufliche Tätigkeit einer Personengesellschaft
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.08.2003 - 4 V 108/02
Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auch dann, wenn die Gesellschaft - wie die Antragstellerin für den Streitfall ohne näheren Nachweis behauptet - nur freiberuflich tätig ist und nur Freiberufler als Gesellschafter beteiligt und als Geschäftsführer für sie tätig sind (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Urteil vom 17.01.1980 IV R 115/76, BStBl. II 1980, 336, BFH-Urteil vom 09.10.1986 IV R 235/84, BStBl. II 1987, 124, BFH-Beschluss vom 09.04.1987 VIII B 94/86, BFH/NV 1987, 509, BFH-Urteil vom 05.10.1989 IV R 120/87, BFH/NV 1991, 319). - BFH, 09.04.1987 - VIII B 94/86
Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb aus der gemeinsamen anwaltlichen …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.08.2003 - 4 V 108/02
Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auch dann, wenn die Gesellschaft - wie die Antragstellerin für den Streitfall ohne näheren Nachweis behauptet - nur freiberuflich tätig ist und nur Freiberufler als Gesellschafter beteiligt und als Geschäftsführer für sie tätig sind (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Urteil vom 17.01.1980 IV R 115/76, BStBl. II 1980, 336, BFH-Urteil vom 09.10.1986 IV R 235/84, BStBl. II 1987, 124, BFH-Beschluss vom 09.04.1987 VIII B 94/86, BFH/NV 1987, 509, BFH-Urteil vom 05.10.1989 IV R 120/87, BFH/NV 1991, 319). - BFH, 05.10.1989 - IV R 120/87
Steuerbefreiung einer Zahnarzt-GmbH
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.08.2003 - 4 V 108/02
Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auch dann, wenn die Gesellschaft - wie die Antragstellerin für den Streitfall ohne näheren Nachweis behauptet - nur freiberuflich tätig ist und nur Freiberufler als Gesellschafter beteiligt und als Geschäftsführer für sie tätig sind (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Urteil vom 17.01.1980 IV R 115/76, BStBl. II 1980, 336, BFH-Urteil vom 09.10.1986 IV R 235/84, BStBl. II 1987, 124, BFH-Beschluss vom 09.04.1987 VIII B 94/86, BFH/NV 1987, 509, BFH-Urteil vom 05.10.1989 IV R 120/87, BFH/NV 1991, 319). - BFH, 04.03.1998 - XI R 53/96
Gewerbesteuerpflicht einer Kommanditgesellschaft aus Angehörigen eines freien …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.08.2003 - 4 V 108/02
Denn eine bloße kapitalmäßige Beteiligung (stille Gesellschaft) würde zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen (BFH-Urteil vom 04.03.1998 XI R 53/96, BStBl. II 2000, 13, Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 03.08.1998 1 K 227/98, EFG 1998, 1583 ). - BFH, 17.01.1980 - IV R 115/76
Umsatzsteuerbefreiung
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.08.2003 - 4 V 108/02
Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auch dann, wenn die Gesellschaft - wie die Antragstellerin für den Streitfall ohne näheren Nachweis behauptet - nur freiberuflich tätig ist und nur Freiberufler als Gesellschafter beteiligt und als Geschäftsführer für sie tätig sind (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Urteil vom 17.01.1980 IV R 115/76, BStBl. II 1980, 336, BFH-Urteil vom 09.10.1986 IV R 235/84, BStBl. II 1987, 124, BFH-Beschluss vom 09.04.1987 VIII B 94/86, BFH/NV 1987, 509, BFH-Urteil vom 05.10.1989 IV R 120/87, BFH/NV 1991, 319).
- BFH, 20.11.2003 - IV R 5/02
Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten …
f) Nach Auffassung des Senats ergeben sich aus dem BVerfG-Beschluss vom 10. November 1999 2 BvR 2861/93 (BVerfGE 101, 151, BStBl II 2000, 160) keine durchgreifenden Bedenken gegen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Gewerbesteuerpflicht kraft Rechtsform (anders aber FG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. August 2003 4 V 108/02, EFG 2003, 1640). - FG Sachsen-Anhalt, 12.04.2005 - 4 K 346/02
Gewerbesteuerpflicht einer GbR, an der neben Rechtsanwälten auch eine …
Der Senat hat auf entsprechenden Antrag der Klägerin im Verfahren 4 V 108/02 mit Beschluss vom 13. August 2003 (EFG 2003, 1640) die Vollziehung der streitigen Bescheide ausgesetzt.Trotz dieser gefestigten Rechtsprechung hat der Senat - wie im Beschluss vom 19. August 2003 (4 V 108/02, a.a.O.) dargestellt - Zweifel, dass § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG verfassungsgemäß ist.
- FG Hamburg, 17.08.2004 - III 366/02
KStG/EStG/GewStG/Steuerbilanz: Pensions- und andere Rückstellungen - keine …
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