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   FG Düsseldorf, 25.05.2012 - 4 V 1181/12 A (Erb)   

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https://dejure.org/2012,4149
FG Düsseldorf, 25.05.2012 - 4 V 1181/12 A (Erb) (https://dejure.org/2012,4149)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.05.2012 - 4 V 1181/12 A (Erb) (https://dejure.org/2012,4149)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Mai 2012 - 4 V 1181/12 A (Erb) (https://dejure.org/2012,4149)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung eines höheren Freibetrags bei Erwerb eines im Inland gelegenen Grundstücks i.R.d. Erbschaftsteuer bei Bestehen des Wohnsitzes des Erblassers und des Erbenden im Inland; Folgen des Liegens des Wohnsitzes des Erblassers und des Erbenden im Ausland (Erwerb durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erbschaftsteuer: Freibetrag bei beschränkter Steuerpflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ernstliche Zweifel an Freibetrag bei beschränkter Steuerpflicht

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Düsseldorf, 02.04.2012 - 4 K 689/12

    Behandlung von Schenkungen: Unterscheidung zwischen gebietsansässigen und nicht

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.05.2012 - 4 V 1181/12
    Wegen der ernstliche Zweifel begründenden Bedenken an der Vereinbarkeit des § 16 Abs. 2 ErbStG mit dem Unionsrecht wird auf die Ausführungen in dem Senatsbeschluss vom 02.04.2012, 4 K 689/12 Erb, in Juris und NRWE veröffentlicht, verwiesen.

    Dass im Verfahren 4 K 689/12 Erb statt des hier streitigen Freibetrags des § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG der Freibetrag nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG streitig ist, ist für die genannten rechtlichen Bedenken unerheblich.

    Eine diesem Umstand Rechnung tragende, gleichwohl aber verhältnismäßige gesetzliche Regelung (s. Senatsbeschluss vom 02.04.2012, 4 K 689/12 Erb, Rz. 15 f.) besteht jedoch in § 16 Abs. 2 ErbStG nicht, so dass auch eine entsprechende Anpassung der Erbschaftsteuer nicht vorgenommen werden kann.

  • EuGH, 22.04.2010 - C-510/08

    Mattner - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 58 EG - Schenkungsteuer -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.05.2012 - 4 V 1181/12
    Insoweit werde auf das EuGH-Urteil vom 22.04.2010, C-510/08, verwiesen.

    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem EuGH-Urteil vom 22.04.2010, C-510/08.

  • BFH, 24.02.2012 - IX B 146/11

    Wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre i. S. des § 17 Abs. 1

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.05.2012 - 4 V 1181/12
    Ernstliche Zweifel sind nach ständiger BFH-Rechtsprechung anzunehmen, wenn bei summarischer Prüfung des Verwaltungsakts gewichtige Umstände zutage treten, die Unentschiedenheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung entscheidungserheblicher Tatfragen bewirken (s. zuletzt BFH Beschluss vom 24.02.2012, IX B 146/11, DStR 2012, 599 ff.).
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