Rechtsprechung
   FG Hamburg, 24.01.2007 - 4 V 201/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10037
FG Hamburg, 24.01.2007 - 4 V 201/06 (https://dejure.org/2007,10037)
FG Hamburg, Entscheidung vom 24.01.2007 - 4 V 201/06 (https://dejure.org/2007,10037)
FG Hamburg, Entscheidung vom 24. Januar 2007 - 4 V 201/06 (https://dejure.org/2007,10037)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,10037) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 69; ; VO Nr. 3665/87/EWG Art. 11 Abs. 3 Unterabs. 1 Buchst. b; ; VO Nr. 3665/87/EWG Art. 18 Abs. 1 Buchst. a; ; VO Nr. 3665/87/EWG Art. 18 Abs. 1 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Primärnachweis - Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Primärnachweis - Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vollzugsaussetzung ohne Sicherheitsleistung in Fällen der Rückforderung von endgültig gewährten Ausfuhrerstattungen; Belastungswirkung eines Rückforderungsbescheids im Vergleich zu einem typischen Steuerbescheid oder Abgabenbescheid; Erbringung des erforderlichen ...

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Ausfuhrerstattung: Primärnachweis - Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 23.08.2004 - IV S 7/04

    AdV; Festsetzungsfrist bei unrichtiger/unvollständiger Steuererklärung

    Auszug aus FG Hamburg, 24.01.2007 - 4 V 201/06
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 69 Abs. 2 FGO sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung der angefochtenen Bescheide neben für ihre Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. nur Beschluss vom 26.8.2004 - V B 243/03 -, juris; Beschluss vom 23.8.2004 - IV S 7/04 -, juris).

    Sie kann vielmehr sogar dann zu gewähren sein, wenn die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide später im Hauptverfahren bestätigt werden sollte (vgl. BFH, Beschluss vom 23.8.2004 - IV S 7/04 -, juris).

  • BFH, 17.01.1996 - V B 100/95

    Grund für die Verknüpfung der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides

    Auszug aus FG Hamburg, 24.01.2007 - 4 V 201/06
    Die zu treffende Ermessensentscheidung hat sich regelmäßig am Zweck der Sicherheitsleitung zu orientieren, nämlich Steuer- und Abgabenausfälle bei einem für den Steuer- bzw. Abgabenpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang zu vermeiden (vgl. BFH, Beschluss vom 13.12.1999 - III B 15/99 -, juris; Beschluss vom 31.1.1997 - X S 11/96 -, juris; Beschluss vom 17.1.1996 - V B 100/95 -, juris).

    Die Gefahr von Steuerausfällen kann insbesondere aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen bestehen (vgl. BFH, Beschluss vom 17.1.1996 - V B 100/95 -, juris), wobei die Sicherheitsleistung ausschließlich vor einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse schützen soll (vgl. Dumke, in: Schwarz, FGO, 2. Aufl., § 69, Rz. 102).

  • BFH, 23.08.2000 - VII B 145/00

    Rückforderung differenzierter Ausfuhrerstattung bei verspäteter Vorlage des

    Auszug aus FG Hamburg, 24.01.2007 - 4 V 201/06
    Die Umstände, die die Aussetzung der Vollziehung rechtfertigen, hat der Steuer- bzw. Abgabenpflichtige glaubhaft zu machen (vgl. BFH, Beschluss vom 23.8.2000 - VII B 145/00 -, juris).

    Nach dieser Vorschrift, die auf alle Ausfuhren ab dem 1.4.1995 anzuwenden ist (vgl. nur BFH, Beschluss vom 23.8.2000 - VII B 145/00 -, juris), hat der Begünstigte zu Unrecht erhaltene Beträge zurückzuzahlen.

  • BFH, 31.01.1997 - X S 11/96

    Voraussetzung der Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids

    Auszug aus FG Hamburg, 24.01.2007 - 4 V 201/06
    Die zu treffende Ermessensentscheidung hat sich regelmäßig am Zweck der Sicherheitsleitung zu orientieren, nämlich Steuer- und Abgabenausfälle bei einem für den Steuer- bzw. Abgabenpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang zu vermeiden (vgl. BFH, Beschluss vom 13.12.1999 - III B 15/99 -, juris; Beschluss vom 31.1.1997 - X S 11/96 -, juris; Beschluss vom 17.1.1996 - V B 100/95 -, juris).

    Auch hat die grundsätzlich im Hinblick auf die Vermeidung von Steuer- und Abgabenausfällen gebotene Anordnung einer Sicherheitsleistung zu unterbleiben, wenn bei einer auf ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide gestützten Aussetzung der Vollziehung der Steuer- bzw. Abgabenpflichtige im Rahmen zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten (vgl. BFH, Beschluss vom 31.1.1997 - X S 11/96 -, juris; FG Hamburg, Beschluss vom 21.8.2002 - VII 105/02 -, juris).

  • BFH, 26.04.2004 - VI B 43/04

    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs

    Auszug aus FG Hamburg, 24.01.2007 - 4 V 201/06
    Die Aussetzung der Vollziehung setzt dabei nicht voraus, dass die für die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Verwaltungsakte sprechenden Gründe überwiegen (vgl. BFH, Beschluss vom 26.4.2004 - VI B 43/04 -, juris; Beschluss vom 20.5.1997 - VIII B 108/96 -, juris).
  • BFH, 26.08.2004 - V B 243/03

    Voraussetzungen für Vorsteuerabzug - AdV

    Auszug aus FG Hamburg, 24.01.2007 - 4 V 201/06
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 69 Abs. 2 FGO sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung der angefochtenen Bescheide neben für ihre Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. nur Beschluss vom 26.8.2004 - V B 243/03 -, juris; Beschluss vom 23.8.2004 - IV S 7/04 -, juris).
  • EuGH, 31.03.1993 - C-27/92

    Möllmann-Fleisch / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus FG Hamburg, 24.01.2007 - 4 V 201/06
    Allerdings kann der Umstand, dass die internationale Kontroll- und Überwachungsgesellschaft keine Vorortkontrolle durchgeführt hat, Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit des Primärnachweises begründen, stellt doch jeder Primärnachweis im Sinne des Art. 18 Abs. 1 lit. a und b VO Nr. 3665/87 lediglich ein widerlegbares Indiz dafür dar, dass das Ziel der differenzierten Erstattung - scil. dass die Waren tatsächlich auf den Markt des Bestimmungslandes gelangt sind - tatsächlich erreicht wurde (vgl. EuGH, Urteil vom 31.3.1993 - C-27/92 -, juris; FG Hamburg, Urteil vom 26.1.2006 - IV 106/05 -, juris; FG Hamburg, Urteil vom 21.7.2005 - IV 51/04 - juris).
  • BFH, 20.05.1997 - VIII B 108/96

    Verdeckte wesentliche Beteiligung - Bewertung

    Auszug aus FG Hamburg, 24.01.2007 - 4 V 201/06
    Die Aussetzung der Vollziehung setzt dabei nicht voraus, dass die für die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Verwaltungsakte sprechenden Gründe überwiegen (vgl. BFH, Beschluss vom 26.4.2004 - VI B 43/04 -, juris; Beschluss vom 20.5.1997 - VIII B 108/96 -, juris).
  • FG Baden-Württemberg, 22.05.1995 - 2 V 3/95

    Aussetzung der Vollziehung bei Anfechtung eines Umsatzsteuerbescheids;

    Auszug aus FG Hamburg, 24.01.2007 - 4 V 201/06
    Steht im Zeitpunkt der AdV-Entscheidung dagegen fest, dass die Vollstreckung des angefochtenen Verwaltungsaktes bereits aussichtslos ist, liegt eine Gefährdung der Vollziehung im vorstehend beschriebenen Sinne nicht (mehr) vor (vgl. Koch, in: Gräber, FGO, 4. Aufl., § 69, Rz. 146; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.5.1995, EFG 1995, S. 941).
  • BFH, 13.12.1999 - III B 15/99

    Umqualifikation von im Rahmen einer Zebragesellschaft erzielten Einkünften

    Auszug aus FG Hamburg, 24.01.2007 - 4 V 201/06
    Die zu treffende Ermessensentscheidung hat sich regelmäßig am Zweck der Sicherheitsleitung zu orientieren, nämlich Steuer- und Abgabenausfälle bei einem für den Steuer- bzw. Abgabenpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang zu vermeiden (vgl. BFH, Beschluss vom 13.12.1999 - III B 15/99 -, juris; Beschluss vom 31.1.1997 - X S 11/96 -, juris; Beschluss vom 17.1.1996 - V B 100/95 -, juris).
  • FG Hamburg, 02.05.2007 - 4 K 12/07

    Prozess- und Vollstreckungsrecht: Vollstreckung gegenüber dem Bund - Antrag nach

    Im Hinblick auf den Rückforderungsbescheid vom 23.2.2000 stellte die Antragstellerin am 20.10.2006 beim Finanzgericht Hamburg einen Antrag gemäß § 69 Abs. 3 FGO auf Aufhebung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung, dem das Gericht mit Beschluss vom 24.1.2007 (4 V 201/06, juris) entsprach; der Beschluss vom 24.1.2007 ist an den Antragsgegner am 29.1.2007 abgesandt worden.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten 4 K 12/07, 4 V 201/06 und 4 K 115/06 verwiesen.

    Vielmehr hat der Antragsgegner mit der Veranlassung der Auszahlung des streitigen Betrages allein die Konsequenzen aus dem Beschluss des Gerichts vom 24.1.2007 (4 V 201/06) gezogen, mit dem das Gericht die Vollziehung des Rückforderungsbescheides vom 23.2.2000 - scil. die mit Schreiben vom 18.10.2006 erklärte Aufrechnung mit der Forderung aus dem Rückforderungsbescheid vom 23.2.2000 - aufgehoben hatte.

    Die Besonderheit des vorliegenden Rechtsstreits besteht zum anderen darin, dass das Finanzgericht Hamburg mit Beschluss vom 24.1.2007 (4 V 201/06, juris) die Vollziehung des Rückforderungsbescheides vom 23.2.2000 aufgehoben hat mit der Folge, dass die vom Antragsgegner erklärte Aufrechnung wirkungslos geworden ist und ihre im Hinblick auf die mit Urteil vom 20.9.2006 (4 K 115/06) titulierte Forderung erfüllende Wirkung verloren hat.

    Freilich sind diese Rechtswirkungen erst eingetreten, als dem Antragsgegner der AdV-Beschluss vom 24.1.2007 (4 V 201/06) bekannt gegeben worden ist, das war der 29.1.2007 und damit fünf Tage nach Eingang des Antrags nach § 152 FGO bei Gericht.

  • OLG Stuttgart, 24.06.2009 - 14 U 5/09

    Masselose Liquidation einer GmbH: Befriedigung vorrangig eigener Ansprüche durch

    Vielmehr wurde der Klägerin und den außenstehenden Gläubigerin das soeben erst durch die Aufhebung eines Rückforderungs- und Sanktionsbescheids des Hauptzollamts H. durch das Finanzgericht H. (Az.: 4 V 201/06) erworbene Vermögen umgehend wieder entzogen.
  • FG Hamburg, 05.07.2007 - 4 V 202/06

    Voraussetzungen für die Annahme einer Gefahr von Steuerausfällen insbesondere

    Der vom Senat in seinem Beschluss vom 24.01.2007, Az.: 4 V 201/06 vertretenen Auffassung, wonach in Fällen der Rückforderung von endgültig gewährter Ausfuhrerstattung bei Vorliegen von ernstlichen Zweifel die Aussetzung der Vollziehung grundsätzlich ohne Sicherheitsleistung zu gewähren sei, könne der Ag nicht beipflichten.

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 24.01.2007, 4 V 201/06 die Auffassung vertreten, dass wegen der Besonderheiten bei der Rückabwicklung von Subventionsverhältnissen in Fällen der Rückforderung von endgültig gewährten Ausfuhrerstattungen bei Vorliegen ernstlicher Zweifel die Vollziehung grundsätzlich ohne Sicherheitsleistung auszusetzen ist Daran hält er fest.

  • FG Hamburg, 15.09.2010 - 4 V 21/10

    Einfuhr: Zweifel an der Entstehung von Zollschuld bei Pflichtverletzung nach

    Die Antragstellerin nimmt insoweit Bezug auf Rechtsprechung des erkennenden Senats zum einstweiligen Rechtsschutz im Erstattungsrecht (Beschluss vom 24. Januar 2007 4 V 201/06, ZfZ 2007, 80).
  • FG Hamburg, 15.09.2010 - 4 V 19/10

    Einfuhr: Einfuhrumsatzsteuer entsteht grundsätzlich mit der Zollschuld

    Die Antragstellerin nimmt insoweit Bezug auf Rechtsprechung des erkennenden Senats zum einstweiligen Rechtsschutz im Erstattungsrecht (Beschluss vom 24. Januar 2007 4 V 201/06, ZfZ 2007, 80).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht