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   FG München, 02.11.2005 - 4 V 2666/05   

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https://dejure.org/2005,20932
FG München, 02.11.2005 - 4 V 2666/05 (https://dejure.org/2005,20932)
FG München, Entscheidung vom 02.11.2005 - 4 V 2666/05 (https://dejure.org/2005,20932)
FG München, Entscheidung vom 02. November 2005 - 4 V 2666/05 (https://dejure.org/2005,20932)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt) im Insolvenzverfahren als Masseverbindlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt) im Insolvenzverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt) im Insolvenzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 597
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.11.2004 - VII R 62/03

    Erstattung von im Voraus entrichteter Kraftfahrzeugsteuer bei Insolvenzverfahren

    Auszug aus FG München, 02.11.2005 - 4 V 2666/05
    Im Ergebnis zu Recht ist das Finanzamt auch davon ausgegangen, dass sich aus dem BFH-Urteil vom 16. November 2004 VII R 62/03, BStBl II 2005, 308 nichts anderes ergibt, im Unterschied zum vorliegenden Streitfall hat der BFH dort entschieden, dass im Fall der Freigabe des Kfz an den Gemeinschuldner die Kraftfahrzeugsteuer vom Schuldner aus dessen insolvenzfreiem Vermögen zu tragen ist.
  • BFH, 24.02.2000 - IV B 83/99

    Nachträgliche Fahrtenbuchaufzeichnungen

    Auszug aus FG München, 02.11.2005 - 4 V 2666/05
    Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des Sachverhalts anhand präsenter Beweismittel bestehen keine ernstlichen Zweifel im Sinne von § 69 Abs. 3 und Abs. 2 Finanzgerichtsordnung ( FGO ) an der Rechtmäßigkeit des Bescheides (vgl. Bundesfinanzhof -BFH- Beschluss vom 24. Februar 2000 IV B 83/99, BStBl II 2000, 298 ), und zwar aus folgenden Erwägungen:.
  • FG Köln, 20.03.2007 - 6 K 3604/06

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Insolvenzverwalters zur Kraftfahrzeugsteuer

    Diese Rechtsprechung ist in dem anderslautenden Beschluss des FG München vom 2. November 2005 4 V 2666/05 (EFG 2006, 597) nicht berücksichtigt worden, so dass ihn der erkennende Senat als überholt ansieht.
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